OPAC_16_03
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gewusst wie<br />
von Christian Dandl<br />
Tipps um bei der Jahresmeldung den Durchblick bewahren.<br />
Bild: Wodicka<br />
Bibliotheksarbeit erfordert<br />
einiges an Zeitaufwand.<br />
Es ist wichtig,<br />
dieses Licht nicht unter den<br />
Scheffel zu stellen.<br />
Jahresstatistik leicht gemacht<br />
Tipps zum korrekten Ausfüllen der Jahresmeldung<br />
Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch die<br />
Zeit, um Bilanz zu ziehen über die im Jahr 20<strong>16</strong> geleistete<br />
Arbeit der öffentlichen Bibliotheken im<br />
Land. Die Jahresmeldung drückt in Zahlen aus, was<br />
im vergangenen Jahr an meist ehrenamtlichem Engagement<br />
geleistet wurde.<br />
Vieles lässt sich leicht ermitteln und kann exakt<br />
angegeben werden. Manches aber, so zeigt die Erfahrung,<br />
ist nicht ganz klar und führt oft zu nicht<br />
korrekten Angaben.<br />
ARBEITSSTUNDEN FÜR DIE BIBLIOTHEK<br />
Ein Irrtum, der die Statistik verzerrt, ist die Angabe<br />
der geleisteten Stunden pro Jahr. Hier wird in der<br />
Jahresmeldung die Wochenstundenzahl abgefragt.<br />
Im Gegensatz dazu sind bei der Fortbildung die<br />
Stunden pro Jahr anzugeben. 780 Stunden Arbeit<br />
aller Bibliothekar/innen im Team pro Jahr ergibt für<br />
die Jahresmeldung 15 Wochenstunden.<br />
Aber auch die Berechnung der Stunden fällt bei den<br />
Bibliotheken oft sehr unterschiedlich aus. Manche<br />
geben hier nur die Öffnungsstunden pro Woche an,<br />
was falsch ist. Bibliotheksarbeit ist wesentlich mehr<br />
als nur der Verleihdienst. Der Einkauf, die Katalogisierung,<br />
Teambesprechungen oder der Artikel für<br />
die Gemeindezeitung gehören da ebenso dazu wie<br />
der Besuch des Kindergartens oder die Planung und<br />
Durchführung von Veranstaltungen. Alle diese Tätigkeiten<br />
müssen bei der Angabe in der Jahresmeldung<br />
berücksichtigt werden. Es ist empfehlenswert,<br />
über das Jahr ein Stundenprotokoll zu führen. So ist<br />
zum Beispiel eine Teamsitzung von zwei Stunden,<br />
an der acht Personen teilnehmen, ein Arbeitseinsatz<br />
von <strong>16</strong> Stunden.<br />
BENUTZER/INNEN UND BESUCHER/INNEN<br />
Für die Jahresstatistik sind nur die aktiven Benutzer/innen<br />
zu zählen. Das sind jene Personen, die im<br />
abgelaufenen Jahr in der Bücherei mindestens einmal<br />
eine Entlehung getätigt haben. Meist sind via<br />
Computer wesentlich mehr Menschen erfasst, nämlich<br />
auch jene, die in den vergangenen Jahren in der<br />
Bibliothek waren. Sie sind keine Benutzer/innen<br />
und dürfen nicht mitgezählt werden.<br />
Im Unterschied zur Benutzerzahl sind die Besucherzahlen<br />
wesentlich höher. Eine Benutzerin, die<br />
zwanzig Mal im Jahr in die Bücherei kommt, macht<br />
zwanzig Besuche. Eltern, die ihre Kinder begleiten,<br />
aber nichts entlehnen, sind Besucher. Ja, sogar jemand,<br />
der kommt, um sich einen Geldschein wechseln<br />
zu lassen, muss dazu gezählt werden. Jeder<br />
Mensch, der die Bibliothek betritt, ist ein Besucher,<br />
egal was er in der Bibliothek macht. Dann müssen<br />
noch alle Veranstaltungsbesucher des vergangenen<br />
Jahres dazu gezählt werden.<br />
Die Erhebung der Besucherzahlen ist nicht immer<br />
einfach. Meist ist es nicht möglich, neben der Verleiharbeit<br />
auch noch eine Liste mitzuführen. Hier<br />
kann man sich mit Stichproben behelfen. Zweimal<br />
im Jahr in einer durchschnittlichen Bibliothekswoche<br />
eine Zählung machen und dann auf das ganze<br />
Jahr hochrechnen. Das ist zwar nur eine Annäherung,<br />
aber besser als keine oder zu geringe Zahlen<br />
anzugeben.<br />
Immerhin drückt die Besucherzahl aus, wie oft Menschen<br />
die Bibliothek frequentiert haben und ist<br />
ebenso ein Indikator für den Mehrwert einer Bibliothek<br />
als Treffpunkt oder Ort der Kommunikation.<br />
PERSONALKOSTEN<br />
Angesichts der Tatsache, dass über 90 Prozent<br />
der Bibliotheksarbeit ehrenamtlich geleistet wird,<br />
scheint diese Frage fast unnütz zu sein. Doch auch<br />
hier gibt es einen häufigen Irrtum, denn Honorare<br />
für Autor/innen oder einen Workshop sind keine<br />
Personalkosten. Sie fallen nur an, wenn jemand<br />
hauptamtlich oder nebenberuflich in der Bibliothek<br />
angestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass bei Auszahlung<br />
des Gehalts direkt durch den Träger diese<br />
Summe auch beim Trägerbeitrag angeführt werden<br />
muss. •<br />
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