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OPAC_16_03

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gewusst wie<br />

von Christian Dandl<br />

Tipps um bei der Jahresmeldung den Durchblick bewahren.<br />

Bild: Wodicka<br />

Bibliotheksarbeit erfordert<br />

einiges an Zeitaufwand.<br />

Es ist wichtig,<br />

dieses Licht nicht unter den<br />

Scheffel zu stellen.<br />

Jahresstatistik leicht gemacht<br />

Tipps zum korrekten Ausfüllen der Jahresmeldung<br />

Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch die<br />

Zeit, um Bilanz zu ziehen über die im Jahr 20<strong>16</strong> geleistete<br />

Arbeit der öffentlichen Bibliotheken im<br />

Land. Die Jahresmeldung drückt in Zahlen aus, was<br />

im vergangenen Jahr an meist ehrenamtlichem Engagement<br />

geleistet wurde.<br />

Vieles lässt sich leicht ermitteln und kann exakt<br />

angegeben werden. Manches aber, so zeigt die Erfahrung,<br />

ist nicht ganz klar und führt oft zu nicht<br />

korrekten Angaben.<br />

ARBEITSSTUNDEN FÜR DIE BIBLIOTHEK<br />

Ein Irrtum, der die Statistik verzerrt, ist die Angabe<br />

der geleisteten Stunden pro Jahr. Hier wird in der<br />

Jahresmeldung die Wochenstundenzahl abgefragt.<br />

Im Gegensatz dazu sind bei der Fortbildung die<br />

Stunden pro Jahr anzugeben. 780 Stunden Arbeit<br />

aller Bibliothekar/innen im Team pro Jahr ergibt für<br />

die Jahresmeldung 15 Wochenstunden.<br />

Aber auch die Berechnung der Stunden fällt bei den<br />

Bibliotheken oft sehr unterschiedlich aus. Manche<br />

geben hier nur die Öffnungsstunden pro Woche an,<br />

was falsch ist. Bibliotheksarbeit ist wesentlich mehr<br />

als nur der Verleihdienst. Der Einkauf, die Katalogisierung,<br />

Teambesprechungen oder der Artikel für<br />

die Gemeindezeitung gehören da ebenso dazu wie<br />

der Besuch des Kindergartens oder die Planung und<br />

Durchführung von Veranstaltungen. Alle diese Tätigkeiten<br />

müssen bei der Angabe in der Jahresmeldung<br />

berücksichtigt werden. Es ist empfehlenswert,<br />

über das Jahr ein Stundenprotokoll zu führen. So ist<br />

zum Beispiel eine Teamsitzung von zwei Stunden,<br />

an der acht Personen teilnehmen, ein Arbeitseinsatz<br />

von <strong>16</strong> Stunden.<br />

BENUTZER/INNEN UND BESUCHER/INNEN<br />

Für die Jahresstatistik sind nur die aktiven Benutzer/innen<br />

zu zählen. Das sind jene Personen, die im<br />

abgelaufenen Jahr in der Bücherei mindestens einmal<br />

eine Entlehung getätigt haben. Meist sind via<br />

Computer wesentlich mehr Menschen erfasst, nämlich<br />

auch jene, die in den vergangenen Jahren in der<br />

Bibliothek waren. Sie sind keine Benutzer/innen<br />

und dürfen nicht mitgezählt werden.<br />

Im Unterschied zur Benutzerzahl sind die Besucherzahlen<br />

wesentlich höher. Eine Benutzerin, die<br />

zwanzig Mal im Jahr in die Bücherei kommt, macht<br />

zwanzig Besuche. Eltern, die ihre Kinder begleiten,<br />

aber nichts entlehnen, sind Besucher. Ja, sogar jemand,<br />

der kommt, um sich einen Geldschein wechseln<br />

zu lassen, muss dazu gezählt werden. Jeder<br />

Mensch, der die Bibliothek betritt, ist ein Besucher,<br />

egal was er in der Bibliothek macht. Dann müssen<br />

noch alle Veranstaltungsbesucher des vergangenen<br />

Jahres dazu gezählt werden.<br />

Die Erhebung der Besucherzahlen ist nicht immer<br />

einfach. Meist ist es nicht möglich, neben der Verleiharbeit<br />

auch noch eine Liste mitzuführen. Hier<br />

kann man sich mit Stichproben behelfen. Zweimal<br />

im Jahr in einer durchschnittlichen Bibliothekswoche<br />

eine Zählung machen und dann auf das ganze<br />

Jahr hochrechnen. Das ist zwar nur eine Annäherung,<br />

aber besser als keine oder zu geringe Zahlen<br />

anzugeben.<br />

Immerhin drückt die Besucherzahl aus, wie oft Menschen<br />

die Bibliothek frequentiert haben und ist<br />

ebenso ein Indikator für den Mehrwert einer Bibliothek<br />

als Treffpunkt oder Ort der Kommunikation.<br />

PERSONALKOSTEN<br />

Angesichts der Tatsache, dass über 90 Prozent<br />

der Bibliotheksarbeit ehrenamtlich geleistet wird,<br />

scheint diese Frage fast unnütz zu sein. Doch auch<br />

hier gibt es einen häufigen Irrtum, denn Honorare<br />

für Autor/innen oder einen Workshop sind keine<br />

Personalkosten. Sie fallen nur an, wenn jemand<br />

hauptamtlich oder nebenberuflich in der Bibliothek<br />

angestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass bei Auszahlung<br />

des Gehalts direkt durch den Träger diese<br />

Summe auch beim Trägerbeitrag angeführt werden<br />

muss. •<br />

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