Schwarzwildsymposium im Landkreis Demmin - inter
Schwarzwildsymposium im Landkreis Demmin - inter
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<strong>Schwarzwildsymposium</strong> <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />
Bestandentwicklung erfordert stringente Regulierung<br />
(LKD/PSt.) Wildbestände sind auch <strong>im</strong>mer ein Indikator für den Zustand von Landschaften.<br />
Zweifelsohne gehört die Region des <strong>Demmin</strong>er Landes mit ihren landschaftlichen Schönheiten<br />
zu den Regionen mit soliden Wildbeständen.<br />
Klar aber ist auch, dass für den Erhalt unserer Kulturlandschaft eine verantwortungsvolle<br />
Wildbewirtschaftung nötig ist. Ein Grund dafür ist unter anderem die weitgehende Verminderung<br />
von Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen. Insbesondere die Wildschweinbestände<br />
verursachen hier die mit Abstand größten Schäden.<br />
Die Entwicklung der Schwarzwildbestände <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> kannte in den letzten<br />
zwanzig Jahren, mit einigen seuchenbedingten Schwankungen, <strong>im</strong>mer nur eine Richtung –<br />
die nach oben. Die geradezu dramatische Entwicklung ist in fast allen Bundesländern zu<br />
konstatieren. Extrem ist ihr Verlauf aber vor allem in unserer Region.<br />
Weil das so ist, hatten der <strong>Landkreis</strong> und die Kreisjägerschaft am 27. Februar in den<br />
Naturerlebnispark Mühlenhagen zu einer Fachkonferenz mit dem Thema „Bestandsentwicklung<br />
be<strong>im</strong> Schwarzwild, Ursachen dieser Entwicklung und Möglichkeiten der Bestandsregulierung<br />
unter Mitwirkung aller betroffenen Partner <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>“ eingeladen.<br />
Landrat Siegfried Konieczny und der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Egbert Scholle,<br />
die gemeinsam zur Fachkonferenz eingeladen hatten, konnten viele Teilnehmer begrüßen.<br />
Neben den Vertretern der Jägerschaft aus den Hegegemeinschaften, Hegeringen und dem<br />
Sachkundeunterricht in<br />
der Klasse 3a der<br />
Zille-Schule in <strong>Demmin</strong><br />
Sachkunde ist ein Unterrichtsfach, das sich<br />
mit vielen Dingen aus dem täglichen Leben<br />
beschäftigen kann.<br />
Für die SchülerInnen der Klasse 3a der Zille<br />
Schule <strong>Demmin</strong> waren kürzlich die fünf<br />
Sinne <strong>im</strong> Mittelpunkt des Unterrichts. Nach<br />
Hören, Sehen, Tasten, Riechen kamen die<br />
Schüler zum Schmecken. Und Schmecken hat<br />
mit Essen zu tun, und zum Essen sind die<br />
Zähne wichtig. (Fortsetzung S. 4)<br />
Stolz präsentiert Emily Baumann aus der Klasse<br />
3 a der Zille-Schule <strong>Demmin</strong> das Ergebnis<br />
eines <strong>inter</strong>essanten Projekttages.<br />
Text u. Fotos: E. Großmann<br />
Eine Schwarzkittelfamilie ganz beschaulich. Leider bereitet die<br />
Bestandsentwicklung <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> zunehmend Sorge.<br />
Foto: Cornelia Wermke<br />
Kreisjagdverband, waren viele Landwirte, die Kreisbauernverbände, aber auch<br />
die Forstämter, die Wildschadensausgleichskasse, der <strong>Landkreis</strong> und der<br />
Zweckverband „Peenetallandschaft“ anwesend. Die obere Landesjagdbehörde<br />
war durch Herrn Martin Rackwitz und der Landesjagdverband durch Herrn<br />
Jürgen Krüger vertreten.<br />
Der Landrat verdeutlichte mit den Zahlen die Dramatik der Entwicklung<br />
bei den Schwarzwildbeständen und die Folgen, die unter anderem durch die<br />
Wildschadensausgleichskasse mit zu tragen waren. So betrug die Schwarzwildstrecke<br />
<strong>im</strong> Jagdjahr 2006/2007 rund 2.980 Stück, ein Jagdjahr später waren<br />
es schon 5.561 Stück.<br />
Trotz der exorbitant deutlichen Streckenvergrößerung macht die Entwicklung<br />
bei den Wildschäden von rund 9.450 Euro auf 42.548 Euro <strong>im</strong> Vergleichszeitraum<br />
sehr deutlich, dass die Entwicklung einen extremen Verlauf n<strong>im</strong>mt.<br />
Der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Egbert Scholle, analysierte in<br />
einem sehr professionellen Vortrag tiefgründig und umfassend die Ursachen<br />
und Folgen der Bestandsentwicklung bei den Schwarzkitteln.<br />
Unter anderem sind die Kl<strong>im</strong>aentwicklung, die veränderten Anbaustrukturen<br />
in der Landwirtschaft und die für die Jagd kaum zu durchdringenden Rückzugsräume<br />
in den ausgedehnten Renaturierungsräumen,<br />
Forts. S. 2<br />
AUS DEM INHALT<br />
NABU-Stiftung erläutert ihre Vorstellungen 2<br />
Kreisbauernverbände ziehen Bilanz 2<br />
Landesweites Treffen der LAP-Koordinatoren 3<br />
Chefarzt Dr. Tibor Dobo verabschiedet 3<br />
Vorpommerns Flusstäler bewerben sich 4<br />
5. Sitzung des Kreistages 5<br />
Bekanntmachung des WasserZweckVerbandes 5<br />
Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ 6
Seite 2, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
(Fortsetzung)<br />
insbesondere <strong>im</strong> Peenetal, ein Ursachenbündel. Aber auch die Jäger selber müssen<br />
selbstkritisch h<strong>inter</strong>fragen, ob die für die Bestandsregulierung richtigen Stücken auf<br />
der Strecke liegen.<br />
Der vom Auditorium mit großem Beifall bedachte Vortrag endete mit einem überzeugenden<br />
Fazit, in dem für alle beteiligten bzw. betroffenen Seiten Handlungsoptionen<br />
herausgearbeitet wurden.<br />
Die sehr offen und sachlich geführte Diskussion, in der vor allem Landwirte und<br />
Jäger das Wort nahmen, unterstrich, dass man dem Problem nur mit durchdachten<br />
Maßnahmen begegnen kann. Die faire und enge Partnerschaft zwischen Landwirten<br />
und Jägern wurde dabei als unabdingbare Voraussetzung bezeichnet.<br />
Martin Rackwitz vom Schweriner Landwirtschaftsministerium und Jürgen Krüger,<br />
Vizepräsident des Landesjagdverbandes, zeigten sich von der Konstruktivität der Beratung<br />
und der von Egbert Scholle vorgelegten Analyse beeindruckt. Auch der bekannte<br />
Wildbiologe Prof. Pfannstiel, bestätigte die Richtigkeit der Situationsbeschreibung<br />
und die vorgeschlagenen Schlussfolgerungen.<br />
Alle Teilnehmer an der Beratung st<strong>im</strong>mten der ebenfalls von Egbert Scholle vorgeschlagenen<br />
Bilanz des Treffens ausdrücklich zu, die da lautete: „Die Teilnehmer der<br />
Schwarzwildtagung am 27. Februar 2010 <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind sich darüber<br />
einig, dass eine nachhaltige Bestandsreduzierung und Wildschadensreduzierung nur<br />
durch gemeinsames Handeln erreicht werden kann und dass jeder Partner in seinem<br />
Verantwortungsbereich dafür notwendige Veränderungen initiiert.“<br />
In seinen Schlussbemerkungen erklärte Landrat Siegfried Konieczny, auf einer<br />
Folgekonferenz der Stand der Umsetzung der zweifellos richtigen Schlussfolgerungen<br />
abgerechnet werden sollte.<br />
Pressegespräch zur Zukunft des Zweckverbandes<br />
„Peenetallandschaft“ in der Kreisverwaltung<br />
NABU-Stiftung Nationales Naturerbe erläutert ihre Vorstellungen<br />
Seit 1992 gibt es das Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“ mit gesamtstaatlich<br />
repräsentativer Bedeutung. Eigens als Projektträger wurde seinerzeit der Zweckverbandes<br />
„Peenetal-Landschaft“ gegründet.<br />
Das Projekt, in dem insgesamt für Naturschutz- und Renaturierungmaßnahmen sowie<br />
für den Landerwerb und für Extensivierungsverträge über 30 Millionen Euro investiert<br />
wurden lief zum 30. November 2009 aus.<br />
Anfang 2009 wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Mitwirkung des Schweriner<br />
Landwirtschafts- und Umweltministeriums Nachfolgemöglichkeiten für das Großprojekt<br />
diskutiert und geprüft.<br />
Letztlich einigte man sich darauf, dass ein Naturpark weitgehend die Projektidee fortführen<br />
könne. Dazu wurde nach Einigung zwischen Ministerium und den <strong>im</strong> Zweckverband<br />
engagierten Kommunen mit Wirkung vom 1. Januar 2010 ein Aufbaustab Naturpark<br />
installiert.<br />
Trotzdem bleiben für den Zweckverband Nachfolgeverpflichtungen, die aus dem<br />
Bundesförderprojekt resultieren. So müssen die dem Zweckverband angehörenden <strong>Landkreis</strong>e<br />
Ostvorpommern und <strong>Demmin</strong> sowie die Städte <strong>Demmin</strong>, Loitz, Jarmen, Gützkow<br />
und Anklam sowie der Förderverein „Naturschutz <strong>im</strong> Peenetal e.V.“ die Verpflichtungen,<br />
die sich einerseits aus dem Zuwendungsbescheid vom 30. November 1992 für das<br />
Naturschutzgroßprojekt, andererseits als Folgen des getätigten Grunderwerbs von 5.500<br />
Hektar Land, ergeben, umsetzen.<br />
Finanziell beziffern sich die Pflichten auf rund 80 bis 90.000 Euro jährlich, die zusätzlich<br />
neben den Mitfinanzierungspflichten für den geplanten Naturpark in Höhe von rund<br />
130.000 Euro jährlich durch die Zweckverbandskommunen aufzubringen sind.<br />
Langfristig wurde von den beteiligten Seiten über Anschlusslösungen diskutiert, die in<br />
Ansatz gebracht werden können, wenn der Naturpark installiert und somit nur noch die<br />
relativ überschaubaren Folgeverpflichtungen zu realisieren sind.<br />
Auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers Till Backhaus und seiner persönlichen Vermittlung<br />
hin, prüfte die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“, ob sie die Nachfolgeverpflichtungen<br />
des Zweckverbandes übernehmen könne und wenn ja unter welchen Rahmenbedingungen.<br />
Im Ergebnis dieser Prüfung unterbreitete die NABU-Stiftung <strong>im</strong> April<br />
letzten Jahres ein Übernahmeangebot. In der Phase der Prüfung und Bewertung des Angebotes<br />
der NABU-Stiftung <strong>im</strong> Herbst letzen Jahres wurde insbesondere auf Initiative von<br />
Landwirten und Zweckverbandskommunen ein weiterer Alternativvorschlag gemacht, der<br />
<strong>im</strong> Kern ein Fortbestehen des Zweckverbandes unter organisatorischer und finanzieller<br />
Beteiligung der Wasser- und Bodenverbände (WBV) beinhaltet.<br />
Die NABU bzw. die WBV-Variante liegen auf dem Tisch, werden zurzeit auf ihre rechtliche<br />
bzw. organisatorische Umsetzbarkeit geprüft und mit hoher Wahrscheinlichkeit in<br />
den Kreistagen in Anklam und <strong>Demmin</strong> <strong>im</strong> Juni zu entscheiden sein.<br />
Im Vorfeld auf diese Entscheidungen wird beiden Interessenten die Möglichkeit eingeräumt<br />
öffentlich ihre Vorstellungen zu benennen.<br />
In diesem Zusammenhang fand auf Einladung von Landrat Siegfried Konieczny, gleichzeitig<br />
Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung „Peenetallandschaft“ ein Pressegespräch<br />
mit dem Vorsitzenden der NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“, Herrn Christian<br />
Unselt, statt.<br />
Ein gleiches Pressegespräch wird mit den Vertretern der WBV-Variante in Kürze stattfinden.<br />
„Eine offene und möglichst öffentliche Diskussion über die Nachfolgeregelung des Zweckverbandes<br />
Peenetallandschaft ist das Ziel dieser Gespräche und Diskussionen“, sagte Landrat<br />
Konieczny einleitend in der Gesprächsrunde gegenüber den Pressevertretern und Herrn<br />
Christian Unselt.<br />
Vorrangige Ziele der NABU-Stiftung sind die touristische Erschließung und das Marketing<br />
für das Peenetal, das Einwerben von finanziellen Mitteln für diese Zwecke und eine<br />
gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Christian Unselt ist sich auf Nachfrage der Journalisten sicher,<br />
dass die Finanzierung funktioniert. Man hätte als Stiftung genug Eigenkapital, um<br />
den Aufgaben gerecht zu werden. Und die Aufgabenbewältigung stelle man sich so vor,<br />
dass die Stiftung ein Projektbüro vor Ort habe, über das sowohl die touristischen Belange<br />
als auch die naturschutzpflichtigen Aufgaben erfüllt und ausgeführt werden können. In<br />
diesem Büro würde die gesamte Verwaltung der Flächen, die Begleitung der<br />
Extensivierungsverträge als Folgeaufgabe aus dem Zweckverband sowie die Betreuung der<br />
Besuchergruppen erfolgen.<br />
Unumstritten liegt der Reiz dieser NABU-Stiftungsvariante darin, dass das Gebiet touristisch<br />
erschlossen, genutzt und vermarktet wird. Das hat, wie in anderen Regionen bereits<br />
erprobt, durchaus auch Folgewirkungen für andere Gewerbe in der Region, so Unselt.<br />
Der Naturpark Peenetal ist ein wichtiger Bestandteil der Regionalentwicklung <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Demmin</strong>. Eine touristische Nutzung kann dies nur beleben.<br />
In diesem Sinne sieht der Landrat Siegfried Konieczny den Aspekt der Regionalentwicklung<br />
sehr deutlich. Unselt hält es für wichtig, <strong>im</strong>mer die Bevölkerung be<strong>im</strong> Schutz<br />
der Natur mitzunehmen.<br />
Dass Eigentümerpflichten und Naturschutz unvereinbar sind, hält Unselt für abwegig.<br />
Zum einen kann und wird die NABU-Stiftung keine eigenen zusätzlichen Festlegungen<br />
oder Erlasse erwirken, zum anderen wird die NABU-Stiftung ebenso wie andere private<br />
Eigentümer bei Verletzungen von Eigentum anderer in die Pflicht genommen.<br />
Deshalb, so Unselt könne er auch die Vermutung nicht nachvollziehen, dass die NABU-<br />
Stiftung <strong>im</strong> Falle von Vorfluterbehinderungen, z.B. durch Biberbau, nicht einschreiten würde.<br />
Natürlich stehe sie als Eigentümer in der Pflicht Schaden der Dritten, z.B. benachbarten<br />
Landwirten, entstehen könnte, abzuwenden.<br />
Die NABU-Stiftung hat deutschlandweit zurzeit 120 Gebiete, darunter das Biesenthaler<br />
Becken, in der Nähe Berlins, das Lutzketal in der Lausitz und das Gebiet rund um den<br />
Stechlinsee.<br />
Das Peenetal hat bereits heute als Naturschutzgebiet, Landschaftschutzgebiet oder auch<br />
FFH-Gebiet den höchst möglichen Naturschutzstatus.<br />
Die Peene selbst ist Bundeswasserstraße, wird das auch weiter bleiben, so dass hier<br />
keine besonderen Nutzungseinschränkungen zu befürchten wären.<br />
Kreisbauernverbände ziehen Bilanz und<br />
blicken ins neue Geschäftsjahr<br />
Bilanz zu ziehen ist eine wichtige Aufgabe. Denn nur, wer analysiert kann künftige<br />
Aufgaben lösen, wenn es darum geht, erfolgreich zu sein.<br />
Auf der Jahreshauptversammlung des Kreisbauernverbandes <strong>Demmin</strong> e.V. wurde<br />
resümiert. Das zurückliegende Jahr wurde durch den Vorsitzenden des Verbandes, Karsten<br />
Trunk, als wirtschaftlich schwierig eingeschätzt. 2009 war sozusagen das Krisenjahr<br />
für die Landwirte. Die Erzeugerpreise lagen <strong>im</strong> Keller, Trockenheit und Hagel<br />
führten zu Ertragseinbußen. „Die Getreidepreise waren schlichtweg enttäuschend und<br />
deckten vielfach die Produktionskosten nicht“, so Trunk. Auch <strong>im</strong> Bereich der tierischen<br />
Erzeugung gab und gibt es keine Entspannung am Markt. Die Situation in der<br />
Fleischbranche ist angespannt, auch wenn die Leistungen in diesem Bereich beachtlich<br />
sind.<br />
Dennoch betont Karsten Trunk in seiner Rede, dass er froh ist, „dass in unserem<br />
Bundesland Bauernverband und BDM nach wie vor <strong>im</strong> Gespräch sind, um gemeinsam<br />
nach möglichen Lösungswegen zu suchen.“ Solche Lösungswege könnten nach Vorschlägen<br />
der Bauernschaft schnelle Liquiditätshilfen durch u.a. ein EU-Konjunkturprogramm<br />
oder zinsverbilligte Darlehen sein, eine Kostenentlastung durch eine Absenkung<br />
der Dieselbesteuerung, eine Nutzung von verschiedenen Marktinstrumenten<br />
zur Erhöhung des Absatzes und eine Verbesserung der Wertschöpfung, u.a. durch eine<br />
bessere Zusammenarbeit der Milcherzeuger und der Molkereien.<br />
Weitere wichtige Themen für die Landwirte <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind auch die<br />
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien, die Erstellung eines FFH-Managementplanes<br />
und die Errichtung neuer Tierproduktionsanlagen. Als besorgniserregende Entwicklung<br />
wurden die in letzter Zeit entstandenen Wildschäden benannt.<br />
Landrat Siegfried Konieczny war als Gast zur Jahreshauptversammlung des Kreisbauernverbandes<br />
eingeladen und gern gekommen. Karsten Trunk schätzt ein, „dass
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Nr. 05/2010, Seite 3<br />
Karsten Trunk (Bildmitte)begrüßt die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des<br />
Kreisbauernverbandes <strong>Demmin</strong> e.V.<strong>im</strong> <strong>Demmin</strong>er Hotel Trebeltal.<br />
mit Amtsantritt des Landrates landwirtschaftliche Belange innerhalb des Kreises eine<br />
andere Wertigkeit erfahren“. Ein gemeinsames Gespräch <strong>im</strong> vergangenen Jahr zu aktuellen<br />
Problemen und auch entsprechende Betriebsbesuche haben den Landwirten<br />
endlich wieder das Gefühl vermittelt, dass Landwirtschaft <strong>im</strong> Kreis noch zählt, anerkannt<br />
ist und die Sorgen der Bauern ernst genommen werden, so Trunk.<br />
Siegfried Konieczny nutze die Gelegenheit sich bei den anwesenden Bauern stellvertretend<br />
für die engagierten Einsätze der Landwirte <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Bewältigung<br />
der w<strong>inter</strong>lich bedingten Witterungsunbilden zu bedanken.<br />
Er äußerte sein Verständnis, für die angespannte Lage in der Landwirtschaft, die mit<br />
zu niedrigen Preisen bei Milch und Getreide und zu hohen Preisen u.a. bei Düngemitteln<br />
in wirtschaftlich bedrohliche Situationen gebracht werden. Er informierte in seinen<br />
Ausführungen u.a. über die Problemlagen <strong>im</strong> Zusammenhang mit den angedachten<br />
Nachfolgeregelungen für den Zweckverband Peenetal sowie zum Stand der Kreisstrukturreform.<br />
Im Anschluß an seine Ausführungen stand der Landrat den Landwirten für Nachfragen<br />
zur Verfügung, die davon auch rege Gebrauch machten.<br />
Am 2. März nahm der Landrat auf Einladung des Bauernverbandes Malchin an deren<br />
Jahreskonferenz in Kittendorf teil. Auch hier brachte Verbandsvorsitzender Hans<br />
Behn die Sorgen und Nöte der Landwirte in einer umfassenden Lagebeschreibung auf<br />
den Punkt.<br />
Landrat Siegfried Konieczny betonte den besonderen Stellenwert der Landwirtschaft<br />
in der agrarisch geprägten Region.<br />
Landesweites Treffen der LAP – Koordinatoren<br />
und Akteure <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />
Auf Initiative des Ministeriums für Soziales und Gesundheit und den Verantwortlichen<br />
des Lokalen Aktionsplanes <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> fand <strong>im</strong> Rahmen des Bundesprogramms<br />
„VIELFALT TUT GUT. Jugend für Demokratie, Toleranz und Demokratie“<br />
am 22.02.2010 ein landesweites Treffen aller LAP – Koordinatoren und Akteure in<br />
der Kreisverwaltung <strong>Demmin</strong>, statt.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> war erfreut, Ausrichter dieser Veranstaltung zu sein.<br />
Landrat Siegfried Konieczny begrüßt die Teilnehmer der Sitzung und die Vertreter Ministerium<br />
für Soziales und Gesundheit MV, Herrn Nüsing und Frau Lukas. Moderiert<br />
wurde das Treffen vom Ordnungsamtleiter des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Herrn Plötz (r.).<br />
Landrat, Herr Siegfried Konieczny ließ es sich nicht nehmen, das Treffen zu eröffnen.<br />
Er machte in seiner Rede sehr deutlich, dass der Lokale Aktionsplan für den<br />
<strong>Landkreis</strong> von besonderer Bedeutung ist, wie viel in Sachen Demokratie, Toleranz und<br />
Vielfalt schon erreicht werden konnte und wie wichtig es ist, dass ein solches<br />
Förderprogramm Bestand haben muss. Herr Konieczny stehe voll h<strong>inter</strong> diesem Programm,<br />
sei stolz darauf, dass der <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> als ein „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet<br />
wurde und natürlich auch stolz auf das schon bisher Erreichte.<br />
Durch die Vernetzung und Kooperation einzelner Träger, Einrichtungen, relevanter<br />
Ämter und Behörden, konnten ein Netzwerk aufgebaut, Ressourcen und Erfahrungen<br />
gesammelt und Möglichkeiten zum Austausch geschaffen werden.<br />
Begrüßt wurden <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> Herr Nüsing und Frau Lukas aus der Landeskoordinierungsstelle<br />
der Lokalen Aktionspläne des Ministeriums für Soziales und<br />
Gesundheit Mecklenburg –Vorpommern.<br />
An der Veranstaltung nahmen die Verantwortlichen des LAP Güstrow, des LAP Saßnitz,<br />
des LAP Wolgast und des LAP des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> teil.<br />
Herr Nüsing berichtete vorab aus der Arbeit der Landeskoordinierungsstelle. Die<br />
Schwerpunkte der Arbeit liegen hier <strong>im</strong> Moment in solchen Bereichen wie: “Welche<br />
Förderschwerpunkte gibt es in den einzelnen Regionen? Wo bestehen besondere<br />
Bedarfe?“<br />
Diese und andere Fragen konnten die anwesenden Verantwortlichen aus den einzelnen<br />
Regionen natürlich vor Ort beantworten. Das Treffen gab ebenfalls allen Anwesenden<br />
die Möglichkeit, aus ihren Lokalen Aktionsplänen zu berichten, den Bedarf<br />
herauszuarbeiten und darzustellen, über bisher Erreichtes zu informieren, ihre Erfahrungen<br />
auszutauschen und Ressourcen zu ermitteln.<br />
Ganz besonders wichtig waren hier die Themen Nachhaltigkeit und Professionalisierung.<br />
Die LAP Verantwortlichen waren sich darüber einig, dass die durch den LAP<br />
entstandenen Vernetzungen und Kooperationen auch über 2010 hinaus weitere qualifizierte<br />
und anspruchsvolle Arbeit zum Demokratieverständnis leisten können. Damit<br />
verbunden wäre es für die Kommunen und Gemeinden sehr bedauerlich, wenn ein<br />
solches Förderprogramm abrupt enden würde.<br />
Die Mitarbeiter der Landeskoordinierungsstelle konnten viele <strong>inter</strong>essante Informationen<br />
mit nach Schwerin nehmen, um sie dort zusammenzufassen und mit dem Bundesministerium<br />
zu diskutieren.<br />
Das so gewonnene Material an Informationen soll in der nächsten Phase den entsprechenden<br />
Gremien und dem Bundestag vorgelegt werden, um aufzuzeigen, wie<br />
wichtig Förderprogramme und die damit verbundenen engagierten und qualifizierten<br />
Akteure für eine demokratische, tolerante und vielfältige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern<br />
sind.<br />
Chefarzt der Abteilung Gynäkologie und<br />
Geburtshilfe verabschiedet<br />
Nach 16 Jahren Chefarzttätigkeit <strong>im</strong><br />
Kreiskrankenhaus <strong>Demmin</strong> wurde Dr.<br />
Tibor Dobo am 26. Februar 2010 in einer<br />
Feierstunde verabschiedet. Seine Nachfolge<br />
tritt Dr. Uta Teichmann an. Sie ist bereits<br />
vor einigen Wochen in ihr neues Amt<br />
berufen worden.<br />
Zur Verabschiedung waren ins <strong>Demmin</strong>er<br />
Krankenhauses Ärztekollegen und<br />
Schwestern, Hebammen, niedergelassene<br />
Ärzte aus dem gesamten <strong>Landkreis</strong> und<br />
Freunde gekommen.<br />
Prof. Dr. med. Andreas Trabandt, Leitender<br />
Chefarzt des <strong>Demmin</strong>er Krankenhauses,<br />
hielt eine Laudatio über einen<br />
Mann, der bescheiden und best<strong>im</strong>mt die<br />
Geschicke seiner Abteilung Gynäkologie<br />
und Geburtshilfe führte. Er habe es ganz<br />
schnell geschafft, vier Bereiche zusammenzuführen.<br />
Er habe aus den Hebammen,<br />
Ein besonderer Glückwunsch von Susanne<br />
Wache, Dezernentin für die Bereiche<br />
Soziales, Schule, Kultur, Jugend und Gesundheit,<br />
an Dr. Tibor Dobo zum Abschied.<br />
den Säuglingsschwestern, der Gynäkologie und der Geburtshilfe ein Team gemacht. In<br />
seiner freundlichen, aber best<strong>im</strong>mten Art habe er die Teamarbeit stets gefordert und<br />
sein eigenes Wirken <strong>im</strong>mer als Teil des Ganzen verstanden. Dr. Dobo teilt seinen Erfolg<br />
<strong>im</strong>mer mit den Schwestern, Ärzten und Hebammen. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit<br />
<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> 1994 in Malchin habe er die hochmotivierten und sehr<br />
gut ausgebildeten Mitarbeiter geschätzt und ihren Einsatz miteinander bewertet, so<br />
Prof. Dr. Trabandt.<br />
Ebenso lobende Worte fanden der Landrat Siegfried Konieczny und der Bürgermeister<br />
der Stadt <strong>Demmin</strong>, Ernst Wellmer für Dr. Tibor Dobo in ihren Grußworten. Als<br />
Arzt mit einem gewissen Kultstatus bezeichnete ihn der Landrat. Konieczny, hob hervor,<br />
dass das <strong>Demmin</strong>er Kreiskrankenhaus seinen guten und über die <strong>Landkreis</strong>grenzen<br />
hinaus bekannten Ruf auch den Verdiensten Dobos zu verdanken hat. Dr. Dobo setzte<br />
sich beharrlich für die Weiterentwicklung der Geburtshilfe in <strong>Demmin</strong> ein, setzte die<br />
Anschaffung medizinisch notwendiger Gerätschaften durch und verhalf mit Ärzten<br />
und Schwestern und der individuellen Ausstattung der Station zu Ansehen und Zulauf.<br />
8.580 Geburten begleitete Dr. Dobo allein in seiner Zeit in <strong>Demmin</strong>. Nicht selten<br />
waren darunter werdende Eltern aus anderen Regionen, die sich <strong>Demmin</strong> aufgrund der<br />
Bedingungen und des Personals als Geburtsort für ihre Kinder ausgewählt haben.<br />
Dr. Dobo hat in seiner langen beruflichen Laufbahn als Arzt seinen Beruf <strong>im</strong>mer als<br />
Berufung verstanden und sich so sein Umfeld gestaltet. Seine unkomplizierte und charmante<br />
Art wurden <strong>im</strong>mer wieder geschätzt.<br />
Dr. Tibor Dobo wurde am 04.02.1945 in Kanzia als Angehöriger einer serbischen<br />
Minderheit geboren. Seine weitere Entwicklung brachte ihn nach Debrecen, Ungarn.<br />
Nach zwei Jahren Jurastudium wechselte er zur Medizin. „Ein Glück für uns und seine<br />
Patientinnen“, sagte Dr. Uta Teichmann. Im Laufe seiner beruflichen Entwicklung war<br />
Dr. Dobo in Duisburg, Bochum und Hirschau tätig, bevor er <strong>im</strong> April 1994 ins Krankenhaus<br />
nach Malchin wechselte und von dort dann nach <strong>Demmin</strong> kam.<br />
In <strong>Demmin</strong> verbrachte er bisher die längste Zeit seines Lebens. Alles, was er an<br />
anderen Orten gelernt und gelehrt hat, was er erfahren und erlebt hat, hat er in <strong>Demmin</strong>
Seite 4, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
anwenden und umsetzen können. Seine unkomplizierte und charmante Art ließen den<br />
offenen und ehrlichen Umgang mit Patientinnen stets zu. Dennoch hat er durchaus<br />
seine genauen Vorstellungen und setzt sich durch, weiß eine ehemalige Kollegin zu<br />
berichten.<br />
Einen besonderen Stellenwert <strong>im</strong> Engagement Dr. Dobos für das Kreiskrankenhaus<br />
<strong>Demmin</strong> n<strong>im</strong>mt das 2008 gegründete Beckenbodenzentrum ein. Hier werden weit verbreitete<br />
Funktionsstörungen des Beckenboden behandelt. In einem <strong>inter</strong>disziplinären<br />
Team aus Gynäkologen, Chirurgen und Urologen behandeln die Ärzte hier die Patientinnen<br />
individuell, in angenehmer und vertrauensvoller Atmosphäre.<br />
Dr. Tibor Dobo war <strong>im</strong> Wesentlichen gemeinsam mit seinen Ärztekollegen daran<br />
beteiligt, eine professionelle und fachgerechte Diagnostik, Beratung, Behandlung und<br />
Nachbetreuung bei allen konstitutionellen und altersbedingten Funktionsstörungen<br />
und Erkrankungen, aufzubauen.<br />
Demnächst wird Dr. Tibor Dobo zwar nicht mehr als Chefarzt <strong>im</strong> <strong>Demmin</strong>er Kreiskrankenhaus<br />
zu sehen sein, aber so richtig in den Ruhestand kann er sich denn auch<br />
noch nicht begeben. Dr. Dobo wird noch weiter als Facharzt und Berater tätig sein.<br />
Vorpommerns Flusstäler bewerben sich<br />
um Europäischen Tourismuspreis<br />
Ostvorpommern/<strong>Demmin</strong>. Die Flusstäler Vorpommerns greifen nach Europäischen<br />
Lorbeeren. Wie in der vergangenen Woche auf der Tagung „Chancen durch Netzwerke“<br />
des Unternehmerverbandes MILaN e. V. in <strong>Demmin</strong> eröffnet wurde, bewirbt sich<br />
die Tourismusregion „Vorpommersche Flusslandschaft“ um den Europäischen<br />
Tourismuspreis „EDEN AWARD 2010“. Die Europäische Kommission zeichnet damit<br />
bereits zum vierten Mal aufstrebende und wenig bekannte europäische Reiseziele als<br />
„European Destination of Excellence“ (EDEN) aus. Erstmals wird der Preis 2010 auch<br />
in Deutschland ausgelobt.<br />
„Die Ausschreibung des EDEN AWARD ist der zwischen Mecklenburger Seenplatte<br />
und Ostseeküste gelegenen ‚Vorpommerschen Flusslandschaft’ wie auf den Leib geschrieben“,<br />
so Antje Enke vom Büro für Medien und Tourismus mit Sitz in Anklam.<br />
Sie hat <strong>im</strong> Auftrag des Netzwerkes „Abenteuer Flusslandschaft“ und <strong>im</strong> Zusammenarbeit<br />
mit den Regionalen Tourismusverbänden Vorpommern und Mecklenburgische<br />
Schweiz die Bewerbungsunterlagen für den Wettbewerb um den EDEN AWARD erstellt.<br />
„Es war für uns nicht schwer, die Kriterien zu erfüllen. In dieser nahezu unberührten<br />
Fluss-Landschaft von europäischer Bedeutung sind in den vergangenen Jahren<br />
bemerkenswerte, sanfte Urlaubsangebote entstanden“, so die Journalistin.<br />
Neben individuellen Kanureisen auf dem „Amazonas des Nordens“ will die<br />
Tourismusregion bei der Wettbewerbs-Jury vor allem mit dem Einsatz von Solarbooten<br />
punkten. Die umweltfreundlichen und geräuschlosen Boote sind seit dem Spätsommer<br />
2009 auf der Peene <strong>im</strong> Einsatz. „Hauptreisemotiv unserer Gäste aus zersiedelten Ballungsräumen<br />
und urbanisierten Landschaften ist die grandiose Landschaft und die hier<br />
zu erlebende Stille. ‚Entschleunigung’ heißt das Zauberwort, mit dem wir Erholung<br />
bieten“, so Antje Enke. Das, so hoffen die Bewerber, wird auch die Jury überzeugen.<br />
Ziel ist es zunächst, in die Auswahl der besten fünf Bewerber zu kommen. Diese<br />
werden von der Wettbewerbsjury <strong>im</strong> Frühjahr bereist. Schon <strong>im</strong> Mai fällt dann die<br />
Entscheidung über den Sieger, der in Berlin gekürt wird. Ihm winken neben zahlreichen<br />
Promotionmaßnahmen auf deutscher und europäischer Ebene die Aufnahme ins<br />
Auslandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) sowie die Teilnahme am<br />
europäischen Tourismusforum <strong>im</strong> Herbst 2010. Das Netzwerk „Abenteuer Flusslandschaft“<br />
– bestehend aus ca. 20 Tourismusunternehmen zwischen Malchiner See und Insel Usedom<br />
– hofft, dass die gesamte Region die Bewerbung um den EDEN AWARD 2010 als<br />
Herausforderung und Chance sieht, sich als Reiseregion zu etablieren.<br />
Für Rückfragen: A. Enke, Tel.: 0172-3285000<br />
(Forts. v. S. 1) In der Klasse 3 a hat Lehrerin Silke Lams den Kindern anschaulich<br />
gezeigt, was unseren Zähnen gefährlich werden kann. Ganz vorne dabei steht Zucker.<br />
Viele Getränke und Lebensmittel enthalten viel Zucker. Mit Würfelzuckertürmchen<br />
wurde anschaulich gezeigt, wie viel Zucker in best<strong>im</strong>mten Lebensmitteln enthalten ist.<br />
Um Zähne gesund zu erhalten, ist eine regelmäßige Pflege der Zähne notwendig.<br />
Richtiges und regelmäßiges Zähneputzen ist angesagt. Womit man Zähne putzen kann,<br />
haben die Kinder in einer Unterrichtsstunde selbst hergestellt – Zahnpasta. Man nehme<br />
Wasser, Heilerde,<br />
Minzöl, Salz und Fluor<br />
– rühre alles zusammen<br />
und die Zahnpasta<br />
ist fertig. Wie Zähne<br />
richtig geputzt werden,<br />
wiederholten die<br />
SchülerInnen unter<br />
fachkundiger Anleitung<br />
von Frau Jana<br />
Köppen, Schwester<br />
be<strong>im</strong> jugendzahnärztlichen<br />
Dienst des Gesundheitsamtes<br />
be<strong>im</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>.<br />
Mindestens 2x täglich<br />
Zähneputzen gehört<br />
zum normalen Tagesablauf.<br />
Dies<br />
wussten die Kinder und achten auch ständig darauf. Was aber, wenn trotz regelmäßiger<br />
Pflege die Zähne Probleme machen? Dann ist der Zahnarzt gefragt. Hier geht es nicht<br />
<strong>im</strong>mer nur ums Bohren und um eine eventuelle Zahnspange. Zahnärzte brauchen manchmal<br />
Unterstützung durch ein Dentallabor.<br />
Was aber ist ein Dentallabor und was passiert dort? Um diese Fragen zu beantworten,<br />
ging die Klasse 3 a ins Dentallabor Jäger in die Adolf-Pompe-Straße in <strong>Demmin</strong>.<br />
Hier haben die Kinder erfahren, was erforderlich ist, um Zähne eventuell zu ersetzen<br />
oder auch ganze Gebisse anzufertigen. Sehr aufgeschlossen und neugierig wurden hier<br />
Fragen gestellt. Wie stellt man die Farbe der Zähne fest, wie werden Kronen angefertigt<br />
und vieles mehr. Zähne, die ersetzt werden müssen, können aus Keramik sein oder<br />
aber auch aus Gold, wie Philipp Mahnke von seiner Oma wusste.<br />
Zahntechnikerin Beate Engel erklärt Philipp und seinen Schulkameraden, wie eine<br />
Krone gearbeitet wird. Dass dann eine Krone mit Zement befestigt wird, fanden die<br />
Kinder doch schon etwas komisch. Zahnzement ist aber etwas anderes als Zement zum<br />
Bauen, haben sie erfahren.<br />
Im Unterricht haben die Kinder versucht, aus Seife Zähne zu modellieren. Dabei<br />
haben sie festgestellt, so einfach geht das gar nicht. Ein Zahntechniker hat da ganz<br />
andere Möglichkeiten. Einen Zahnabdruck zu nehmen wurde gleich einmal praktisch<br />
vorgeführt.<br />
T<strong>im</strong> Kellermann entschied sich für einen Zahnabdruck in weiß. Die Mädchen haben<br />
die Gipsmasse angerührt und geduldig gewartet, bis alles fertig war. Auch Emily Baumann<br />
hat einen Abdruck ihrer Zähne erhalten und hat stolz erklärt – „mein Zahnabdruck<br />
erhält einen Ehrenplatz zu Hause.“ Ein Zahnabdruck ist eine Momentaufnahme<br />
und <strong>im</strong> Laufe der Zeit wird sich der Abdruck der Zähne <strong>im</strong>mer wieder verändern.<br />
Den Kinder bleibt zu wünschen, dass ihre eigenen Zähne lange erhalten bleiben<br />
und ein Dentallabor nicht so schnell in Anspruch genommen werden muss.<br />
Was dazu zu tun ist, haben die Schüler <strong>im</strong> Sachkundeunterricht und am Projekttag<br />
gelernt.<br />
Der „Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>“ ist das amtliche<br />
Impressum<br />
Mitteilungsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>.<br />
Der Kreisanzeiger erscheint zwe<strong>im</strong>al monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren<br />
Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> verteilt. Darüber hinaus kann der Kreisanzeiger gegen Erstattung<br />
des Portogeldes be<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt<br />
<strong>Demmin</strong> bezogen werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren direkt in der Kreisverwaltung,<br />
Pressestelle, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong>.<br />
Auflagenhöhe: 38.000<br />
Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Der Landrat,<br />
Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />
Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 <strong>Demmin</strong><br />
Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />
Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG, Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg<br />
Tel. 0395-4575-605<br />
Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen übernehmen wir keine Gewähr.<br />
Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störungen in der Druckerei bzw. auf<br />
dem Versandweg besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch. Für die zur Verfügung gestellten<br />
Fotos, Layouts und sonstige Vorlagen setzten wir die Copyright-Rechte be<strong>im</strong> Auftraggeber voraus.
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Nr. 05/2010, Seite 5<br />
05. Sitzung des Kreistages<br />
Die 05. Sitzung des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> findet statt am<br />
Montag, dem 15. März 2010,<br />
um 17:00 Uhr <strong>im</strong> Kreistagssaal des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>,<br />
Adolf-Pompe-Straße 12 - 15, 17109 <strong>Demmin</strong><br />
Tagesordnung<br />
- öffentlicher Teil -<br />
1. Feststellung der Tagesordnung<br />
2. Einwohnerfragestunde<br />
3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung des Kreistages am 22. Februar 2010<br />
4. Bericht des Landrates<br />
5. Anfragen der Kreistagsmitglieder<br />
6. Beschlussfassung<br />
6.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
Vorlage-Nr. 1/2010<br />
6.2 Rechnungsergebnis zum Jahresabschluss 2009 des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
Vorlage-Nr. 8/2010<br />
6.3 Zust<strong>im</strong>mung zur Aufnahme der Kandidaten in die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen<br />
Richter des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern<br />
und des Verwaltungsgerichts Greifswald<br />
Vorlage-Nr. 11/2010<br />
6.4 Antrag des Begleitausschusses LAP zur Einstellung von Mitteln in die Haushaltsstelle<br />
Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ und Überwachung dieser Auszahlungsfähigkeit<br />
6.5 Antrag der CDU-Fraktion: Beauftragung des Landrates zum Austonnen einer<br />
Wasserskianlage und Häfen auf dem Kummerower See<br />
6.6 Antrag der CDU-Fraktion: Beauftragung des Landrates, eine Ausschreibung aller<br />
kreiseigenen Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen vorzunehmen<br />
6.7 Antrag der Fraktion FDP/Wählergemeinschaft Ländlicher Raum: Beauftragung<br />
des Landrates, die Kreistagsmitglieder schriftlich über den Abarbeitungsstand<br />
der in den Vermögenshaushalt eingestellten Maßnahmen zu informieren<br />
E. Kliewe<br />
Kreistagspräsident<br />
Anpassung der Heizkosten<br />
zur Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> zur<br />
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung<br />
nach § 22 Absatz 1 SGB II und § 29 Absatz 3 SGB XII<br />
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2010 auf der Grundlage des<br />
Kreistagesbeschlusses vom 10. Dezember 2007 die Anpassung der Heizkosten in nachfolgenden<br />
Höhen ab 01. März 2010 bestätigt:<br />
Preise gem. Anpassung zur Richtlinie<br />
ab 01. 03. 2008 Verbrauch je m² Preise ab 01.03.2010<br />
Brikett 10,20 EUR/m² 50 kg 9,40 EUR/m²<br />
Heizöl 11,70 EUR/m² 17 l 10,75 EUR/m²<br />
Flüssiggas 16,90 EUR/m² 23 l 16,75 EUR/m²<br />
Strom* Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen<br />
Erdgas* Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen<br />
Anmerkung<br />
*Strom/ *Erdgas: Die Höhen der laufenden Kosten für die Heizung ergeben<br />
sich aus dem Mietvertrag bzw. aus den Vorauszahlungsfestsetzungen/Abschlagszahlungen<br />
des Vermieters bzw. des<br />
Vertrages mit dem Energieversorger<br />
(Berechnungsgrundlage Pkt. 2 und 4.1 der Richtlinie).<br />
gez. S. Konieczny<br />
Landrat<br />
Bekanntmachung<br />
des WasserZweckVerbandes<br />
Malchin Stavenhagen<br />
Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 13.01.2010 die Festsetzung des<br />
Jahresabschlusses und des Jahresberichtes für das Geschäftsjahr 2008 beschlossen.<br />
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dem Verband am 18. Juni 2009 einen uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk für die Buchführung und den Jahresabschluss<br />
2008 testiert. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbandes geben keinen Anlass zu wesentlichen<br />
Beanstandungen. Der Landesrechnungshof erteilte am 13.11.2009 die Freigabe<br />
des Jahresabschlusses 2008.<br />
Auf der Grundlage des geprüften und durch die Verbandsversammlung am 13.01.2010<br />
festgesetzten Jahresabschlusses 2008 wird dem Verbandsvorsteher für das Geschäftsjahr<br />
2008 am 13.01.2010 durch die Verbandsversammlung Entlastung erteilt.<br />
Der geprüfte Jahresabschluss 2008, der Lagebericht und der Prüfbericht liegt 7 Arbeitstage<br />
ab Erscheinen dieser öffentlichen Bekanntmachung während der Dienstzeiten<br />
be<strong>im</strong> WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen in Stavenhagen, Schultetusstraße<br />
56 <strong>im</strong> Zi. 16 für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />
Stavenhagen, den 01.03.2010<br />
Inge Maischak<br />
Verbandsvorsteherin<br />
Bekanntmachung<br />
des WasserZweckVerbandes<br />
Malchin Stavenhagen<br />
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung v. v. 25.02.2008 i. V. mit § 63 der<br />
Kommunalverfassung M-V vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413) hat die Verbandsversammlung<br />
am 13.01.2010 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgesetzt.<br />
Zusammenstellung nach § 5 Abs. 1 EigVo für das Wirtschaftsjahr 2010<br />
1. Es betragen<br />
1.1. Erfolgsplan Erträge 10.234.198 Euro<br />
Aufwendungen 9.307.031 Euro<br />
Jahresgewinn 927.166 Euro<br />
Jahresverlust 0 Euro<br />
1.2. Vermögensplan Einnahmen 8.528.200 Euro<br />
Ausgaben 8.528.200 Euro<br />
2. Es werden festgesetzt:<br />
2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen,<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen 2.665.000 Euro<br />
2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 934.000 Euro<br />
2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.023.400 Euro<br />
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.01.2010 mit einer Teilgenehmigung<br />
für die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe<br />
von 1.800.000 EUR erteilt. Die Kreditgenehmigung wird mit der Auflage erteilt, vorrangig<br />
liquide Mittel, die nicht für die laufenden Geschäfte benötigt werden, zur Finanzierung<br />
der Investitionen einzusetzen. Die Genehmigung für die Aufnahme des<br />
Gesamtkredites ist nach Vorlage der noch fehlenden Fördermittelbescheide erneut zu<br />
beantragen.<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde zweckgebunden für die<br />
Maßnahmen<br />
Auswechslung der Trinkwasserleitung und Errichtung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation<br />
Amselweg in Malchin, 1. BA<br />
Neubau Abwasserpumpwerk Stadtholzweg in Stavenhagen 2. BA<br />
Auswechslung der Trinkwasserleitung und Verlegung einer Schmutzwasserkanalisation<br />
in Klein Helle, 2. BA<br />
genehmigt.<br />
Der Wirtschaftsplan 2010 liegt 7 Arbeitstage ab Erscheinen dieser öffentlichen Bekanntmachung<br />
während der Dienstzeiten be<strong>im</strong> WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen<br />
in Stavenhagen, Schultetusstraße 56 <strong>im</strong> Zi. 16 für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />
Stavenhagen, den 1. März 2010<br />
Inge Maischak<br />
Verbandsvorsteherin<br />
Notzeit für Schalenwild<br />
Die Notzeit für Schalenwild wird für das Territorium des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
auf den 14. März 2010 befristet.<br />
Das Fütterungsverbot nach § 18 Absatz 1 Satz 2 Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern<br />
tritt somit mit diesem Termin wieder in Kraft.<br />
Die Anlage neuer Fütterungen nach dem 14. März 2010 ist verboten.<br />
Sanktionen für Fütterungen die vorher angelegt wurden und die bis zu diesem<br />
Termin nicht rechtzeitig und aus objektiven Gründen nicht beräumt werden konnten,<br />
werden nicht erhoben.<br />
Die derzeitige Witterung und die zu erwartende Wettersituation in den nächsten<br />
Tagen und Wochen gewährleistet, dass die Nahrungsaufnahme für das Schalenwild<br />
nicht mehr eingeschränkt ist. Dazu kommt, dass sich durch die Normalisierung der<br />
Äsungsbedingungen die körperliche Verfassung des Wildes verbessert. Eine Fütterung<br />
ist deshalb nicht mehr erforderlich.<br />
Untere Jagdbehörde
Seite 6, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
Satzung<br />
des Wasser- und Bodenverbandes<br />
„Trebel“<br />
§ 1<br />
Name, Sitz, Rechtsform, Verbandsgebiet<br />
(1) Der Verband führt den Namen „Wasser- und Bodenverband<br />
„Trebel““. Er hat seinen Sitz in Gr<strong>im</strong>men. Der Verband steht<br />
unter der Rechtsaufsicht des Landrates des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Nordvorpommern. Der Verband führt das kleine Landessiegel.<br />
(2) Der Verband ist ein <strong>im</strong> Sinne des Wasserverbandsgesetzes<br />
(WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) zuletzt geändert<br />
durch das Erste Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes<br />
vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578)<br />
sowie auf der Grundlage des Artikel 1 § 1 des Gesetzes über<br />
wasserrechtliche und wasserverbandsrechtliche Regelungen<br />
(Wasser- rechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz<br />
– WWVRG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. November 2001<br />
(GVOBl. M-V S. 448), gegründeter Wasser- und Bodenverband.<br />
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen<br />
Rechts. Er verwaltet sich <strong>im</strong> Rahmen der Gesetze selbst.<br />
(3) Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet von Trebel<br />
und Blinde Trebel.<br />
§ 2<br />
Aufgaben<br />
Der Verband hat folgende Aufgaben:<br />
1. Unterhaltung der in seiner Unterhaltungslast befindlichen<br />
Gewässer zweiter Ordnung sowie Unterhaltung und Betrieb<br />
der dazugehörigen Anlagen nach Maßgabe des § 28<br />
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245) in Verbindung<br />
mit. §§ 61 und 62 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern (LwaG) vom 30. November 1992<br />
(GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 23 des<br />
Gesetzes vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438).<br />
2. Bau und Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen<br />
zur Sicherung des Hoch- wasserabflusses, welche <strong>im</strong> Interesse<br />
des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sind, gemäß<br />
§ 73 Abs. 1 Nr. 2 LwaG. Die Durchführung der Aufgabe<br />
richtet sich nach § 72 LwaG.<br />
3. Ausbau, insbesondere naturnaher Rückbau der Gewässer II.<br />
Ordnung und der dazugehörigen Anlagen nach der Maßgabe<br />
des § 31 WHG i. V. m. § 61, Abs. 3 und § 68 LwaG.<br />
4. Die Übernahme weiterer Aufgaben entsprechend § 2 WVG<br />
kann durch die Verbandsversammlung beschlossen werden.<br />
§ 3<br />
Mitglieder<br />
(1) Die Mitglieder des Verbandes sind:<br />
1. die <strong>im</strong> Verbandsgebiet bestehenden Kommunen für die<br />
der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen,<br />
2. die Eigentümer von Grundstücken <strong>im</strong> Verbandsgebiet,<br />
die der Grundsteuerpflicht nicht unterliegen.<br />
(2) Die Mitglieder sind in ein Verzeichnis eingetragen, welches<br />
vom Verband aufgestellt und auf dem Laufenden gehalten<br />
wird (Anlage 1 der Satzung).<br />
§ 4<br />
Unternehmen, Plan<br />
(1) Zur Durchführung der Unterhaltung hat der Verband die<br />
notwendigen Arbeiten an den Gewässern und Anlagen vorzunehmen.<br />
Dieses Unternehmen ergibt sich aus dem Anlagen-<br />
bestand, dem Gewässerunterhaltungsplan, den Ergebnissen<br />
der Gewässerschau sowie weiteren Erfordernissen <strong>im</strong><br />
Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung.<br />
(2) Zur Durchführung des Ausbaus hat der Verband die notwendigen<br />
Maßnahmen zur Herstellung, wesentlichen Umgestaltung<br />
von Gewässern und Beseitigung von Anlagen vorzunehmen.<br />
§ 5<br />
Verbandsschau<br />
(1) Der Verband führt jährlich eine öffentliche Verbandsschau<br />
durch. Der Schauplan ist öffentlich bekannt zu machen.<br />
(2) Das Verbandsgebiet ist in folgende Schaubezirke eingeteilt:<br />
Schaubezirk 1 Poggendorfer Trebel<br />
Schaubezirk 2 Kronhorster Trebel<br />
Schaubezirk 3 Müggenwalder Mühlenbach/ Ibitz<br />
Schaubezirk 4 Blinde Trebel<br />
Schaubezirk 5 Tribseeser Niederung<br />
Schaubezirk 6 Roter Brückengraben/ Ibitz<br />
Schaubezirk 7 Neuer Burggraben<br />
(3) Jede Mitgliedskommune best<strong>im</strong>mt einen Schaubeauftragten.<br />
Diese werden von der Verbandsversammlung für die Dauer<br />
entsprechend der Amtszeit des Vorstandes (§10 dieser Satzung)<br />
gewählt. Der Vorstand best<strong>im</strong>mt die Schauführer. § 45<br />
WVG bleibt unberührt.<br />
§ 6<br />
Organe<br />
Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung<br />
(Versammlung der Mitglieder) und der Vorstand.<br />
§ 7<br />
Zusammensetzung und Aufgaben der Verbandsversammlung<br />
(1) In der Verbandsversammlung ist jedes Mitglied mit einer<br />
natürlichen Person ständig vertreten. Wird das Mitglied nicht<br />
durch den gesetzlichen Vertreter vertreten, so hat der Vertreter<br />
seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen.<br />
(2) Über die Aufgaben § 47 WVG hinaus hat die Verbandsversammlung<br />
folgende Aufgaben:<br />
1. Entscheidungen über Ausnahmen nach § 8, Abs. 7 Satz 2<br />
dieser Satzung<br />
2. Entscheidungen nach § 19, Abs. 9 dieser Satzung<br />
3. Festsetzung des Schaugeldes für Schaubeauftragte, Aufwandsentschädigungen<br />
und Sitzungsgeld für ehrenamtlich<br />
Tätige<br />
§ 8<br />
Sitzungen der Verbandsversammlungen<br />
(1) Der Verbandsvorsteher lädt die Verbandsmitglieder mit mindestens<br />
zweiwöchiger Frist zu den Sitzungen ein und teilt<br />
die Tagesordnung mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner<br />
Frist, in der Ladung ist darauf hinzuweisen. Der Verbandsvorsteher<br />
lädt ferner die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsbehörde<br />
ein.<br />
(2) Der Verbandsvorsteher und die Vorstandsmitglieder haben<br />
kein St<strong>im</strong>mrecht, es sei denn, sie vertreten ein Verbandsmitglied.<br />
(3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />
ein Zehntel aller Mitglieder anwesend und alle rechtzeitig<br />
geladen sind. Ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />
ist sie beschlussfähig, wenn bei der Ladung mitgeteilt<br />
worden ist, dass ohne Rücksicht auf die Anzahl der<br />
Erschienenen beschlossen wird. Ohne Rücksicht auf Form<br />
und Frist der Ladung ist sie beschlussfähig, wenn alle Mitglieder<br />
dem Verfahren zust<strong>im</strong>men.<br />
(4) Die St<strong>im</strong>menzahl entspricht dem Beitragsverhältnis. Jeweils<br />
1.000 angefangene Beitragseinheiten ergeben eine St<strong>im</strong>me.<br />
Kein Mitglied hat mehr als zwei fünftel aller St<strong>im</strong>men.<br />
(5) Beschlüsse werden, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes<br />
best<strong>im</strong>mt wird, mit einfacher Mehrheit der anwesenden<br />
St<strong>im</strong>men gefasst. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn<br />
die Anzahl der Ja- St<strong>im</strong>men die der Nein- St<strong>im</strong>men übersteigt.<br />
St<strong>im</strong>mengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(6) Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift<br />
sowie die Beschlüsse sind vom Verbandsvorsteher<br />
und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Die Niederschrift<br />
und die Beschlüsse werden jedem Mitglied zugeschickt.<br />
(7) Die Verbandsversammlungen sind nicht öffentlich. Über<br />
Ausnahmen entscheidet die Verbandsversammlung.<br />
§ 9<br />
Zusammensetzung des Vorstandes<br />
(1) Der Vorstand besteht nominell aus sieben ehrenamtlich tätigen<br />
Personen.<br />
(2) Der Vorstandsvorsitzende ist der Verbandsvorsteher. Der<br />
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden ist stellvertretender<br />
Verbandsvorsteher. Eine weitere Vertretung findet nicht statt.<br />
(3) Vorstandsmitglieder können nur Personen sein, die Voraussetzungen<br />
eines wählbaren Bürgers zu den Kommunalwahlen<br />
<strong>im</strong> Verbandsgebiet erfüllen.<br />
§ 10<br />
Amtszeit des Vorstandes<br />
(1) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 5 Jahre.<br />
(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Beendigung der Amtszeit<br />
aus dem Vorstand aus, so ist auf der nächsten Verbandsversammlung<br />
für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied<br />
zu wählen.<br />
§ 11<br />
Sitzungen des Vorstandes<br />
(1) Der Vorstandsvorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder mit<br />
mindestens einwöchiger Frist zu den Sitzungen und teilt die<br />
Tagesordnung mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner<br />
Frist, in der Ladung ist darauf hinzuweisen. Wer am Erscheinen<br />
gehindert ist, teilt dies unverzüglich dem Vorstandsvorsitzenden<br />
mit.<br />
(2) Im Jahr ist mindestens eine Sitzung zu halten.<br />
§ 12<br />
Beschließen <strong>im</strong> Vorstand<br />
(1) Der Vorstand bildet seinen Willen nach der einfachen Mehrheit<br />
der St<strong>im</strong>men seiner anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied<br />
hat eine St<strong>im</strong>me.<br />
(2) Beschlüsse werden mit St<strong>im</strong>menmehrheit gefasst: St<strong>im</strong>mengleichheit<br />
gilt als Ablehnung.<br />
(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />
der Mitglieder anwesend sind.<br />
(4) Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen ist er<br />
beschlussfähig, wenn er zum zweiten Mal wegen desselben<br />
Gegenstandes geladen hat und darauf in dieser Ladung hingewiesen<br />
worden ist. Beschlüsse können auch <strong>im</strong> schriftlichen<br />
Verfahren gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied<br />
dem Verfahren widerspricht.<br />
(5) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die<br />
vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu<br />
unterschreiben ist.<br />
§ 13<br />
Aufgaben des Vorstandes<br />
(1) Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch<br />
Gesetz oder durch die Satzung die Verbandsversammlung<br />
berufen ist.<br />
(2) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller Dienstkräfte des<br />
Verbandes. Er beschließt die für die Grundsätze der Organisation<br />
der Verwaltung des Verbandes notwendigen verbindlichen<br />
Regelungen, insbesondere durch Dienst- und<br />
Geschäftsanweisung sowie Geschäftsverteilungsplan.<br />
§ 14<br />
Geschäftsführung/ Dienstkräfte<br />
(1) Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Geschäftsführung<br />
des Verbandes einen Geschäftsführer zu bestellen.<br />
(2) Der Geschäftsführer ist zuständig für die Geschäfte der laufenden<br />
Verwaltung.<br />
(3) Für die Durchführung des Verbandsunternehmens stellt der<br />
Vorstand die erforderlichen Dienstkräfte ein. Die Vergütung<br />
richtet sich, außer für geringfügig Beschäftigte, nach den<br />
Tätigkeitsmerkmalen des öffentlichen Dienstes (BAT-O und<br />
BMT-O) in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 15<br />
Gesetzliche Vertretung des Verbandes<br />
(1) Der Verbandsvorsteher vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied<br />
den Verband gerichtlich und außergerichtlich.<br />
(2) Der Geschäftsführer kann nach jeweiligem Beschluss <strong>im</strong><br />
Vorstand gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied den Verband<br />
gerichtlich und außergerichtlich vertreten.<br />
§16<br />
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Fahrkostenerstattung<br />
(1) Für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält der Verbandsvorsteher<br />
eine Aufwandsentschädigung.<br />
(2) Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Wahrnehmung ihres<br />
Amtes Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung/ Wegestreckenentschädigung.<br />
(3) Die Schaubeauftragten erhalten, bei Wahrnehmung ihres<br />
Amtes <strong>im</strong> Rahmen der jährlich stattfindenden Verbandsschauen<br />
Schaugeld.<br />
(4) Die Höhe der Aufwandsentschädigung, des Sitzungs- und<br />
Schaugeldes werden von der Verbandsversammlung <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Beschlussfassung zum Haushalt festgesetzt. Die<br />
Fahrkostenerstattung/ Wegstreckenentschädigung richten<br />
sich nach den Best<strong>im</strong>mungen des Landesreisekostengesetz<br />
(LRKG M-V) in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 17<br />
Entlastung des Vorstandes<br />
Nach Eingang der Prüfbemerkungen der Prüfstelle zur Jahresrechnung<br />
stellt der Vorstand die Richtigkeit der Rechnungen<br />
fest. Er legt die Jahresrechnung und seinen Bericht der<br />
Verbandsversammlung vor, die über die Entlastung des Vorstandes<br />
beschließt.<br />
§ 18<br />
Verbandsbeiträge<br />
(1) Die Verbandsmitglieder haben dem Verband die Geldbeiträge<br />
zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner<br />
Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung<br />
erforderlich sind.<br />
(2) Die Beiträge sind öffentliche Abgaben <strong>im</strong> Sinne von § 80<br />
Abs. 2 Ziffer 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom<br />
21. Januar 1960 (BGBl. I 1960,17) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt<br />
geändert durch das Gesetz Vom 20. Dezember 2001 (BGBl.<br />
I S. 3987)<br />
(3) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband alle<br />
für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß<br />
zu machen und den Verband bei notwendigen Feststellungen<br />
zu unterstützen. Veränderungen sind jährlich bis zum<br />
30. September des laufenden Jahres dem Verband mitzuteilen,<br />
damit sie <strong>im</strong> Folgejahr bei der Veranlagung wirksam<br />
werden.<br />
(4) Unbeschadet dessen wird der Beitrag eines Mitgliedes nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen durch den Verband geschätzt,<br />
wenn<br />
a) das Mitglied die Best<strong>im</strong>mungen des Abs. 3 verletzt hat,<br />
b) es dem Verband ohne eigenes Verschulden nicht möglich<br />
ist, den Beitrag des Mitglie-des zu ermitteln.
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Nr. 05/2010, Seite 7<br />
§ 19<br />
Beitragsverhältnis<br />
(1) Der Beitrag für die Unterhaltung der Gewässer und Anlagen<br />
bemisst sich nach der am Verbandsgebiet beteiligten Fläche<br />
des Mitgliedes und dem Vorteil, den das Mitglied von den<br />
Verbandsaufgaben hat.<br />
(2) Vorteil <strong>im</strong> Sinne der Satzung ist auch die Erleichterung einer<br />
Pflicht oder die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung<br />
einer Maßnahme.<br />
(3) Grundlage zur Ermittlung des Beitragsverhältnisses der einzelnen<br />
Beitragsarten bildet die Veranlagungsregel. Sie ist<br />
Bestandteil dieser Satzung<br />
(4) Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung wird ein<br />
Beitrag (allgemeiner Beitrag) erhoben. Der allgemeine Beitrag<br />
dient des weiteren zur Deckung der anfallenden Verwaltungskosten.<br />
(5) Der Mindestbeitrag je Mitglied beträgt eine Beitragseinheit.<br />
(6) Für Erschwernisse bei der Unterhaltung der Gewässer und<br />
Anlagen werden nach Maßgabe des § 3, Satz 2 GUVG M-V<br />
besondere Beiträge vom betroffenen Mitglied in Höhe der<br />
tatsächlichen Kosten, die pauschalisiert werden können, erhoben.<br />
(7) Für die Unterhaltung und den Ausbau von Deichen und<br />
Schöpfwerken, die nur einem Teil der Mitglieder Vorteile<br />
gewähren, ist das Beitragsverhältnis aus den tatsächlich entstehenden<br />
Kosten nach der bevorteilten Fläche hektargleich<br />
zu ermitteln.<br />
(8) Für den Ausbau von Gewässern und Anlagen II. Ordnung<br />
werden gesonderte Beiträge erhoben (Ausbaubeiträge). Die<br />
Ausbaubeiträge verteilen sich auf die Mitglieder, deren Flächen<br />
von der Maßnahme bevorteilt werden.<br />
(9) Über die Durchführung und die Finanzierung von naturnahem<br />
Rückbau von Gewässerstrecken und dazugehörigen<br />
Anlagen über Sonderbeiträge entscheidet, wenn diese überwiegend<br />
ökologischem und landschaftspflegerischen Zielen<br />
dienen, die Verbandsversammlung.<br />
§ 20<br />
Beitragsbuch, Hebung<br />
(1) Auf der Grundlage der Veranlagungsregel in der Anlage 2<br />
ist ein Beitragsbuch zu erstellen. Es enthält die Berechnung<br />
der Beitragseinheiten für jedes Mitglied nach § 19 Abs. 1<br />
dieser Satzung.<br />
(2) Der das jeweilige Mitglied betreffende Auszug des Beitragsbuches<br />
wird dem Mitglied zur Kenntnis übergeben. Jedem<br />
Mitglied ist auf Verlangen Einsicht in die seine Belange betreffende<br />
Unterlagen zu gewähren.<br />
(3) Das Beitragsbuch wird geändert, wenn sich die ihm zugrunde<br />
liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Umstände geändert<br />
haben.<br />
(4) Der Verband hebt die Beiträge der einzelnen Mitglieder anhand<br />
des Beitragsbuches und der von der Verbandsversammlung<br />
beschlossenen Beitragssätze durch einen<br />
Beitragsbescheid.<br />
(5) Der Anspruch auf den festgesetzten Beitrag entsteht am 1.<br />
Januar jeden Jahres. Der Beitrag wird vier Wochen nach<br />
bekannt werden des Beitragsbescheides fällig.<br />
(6) Wer seinen Beitrag nicht rechtzeitig leistet, kann zur Zahlung<br />
eines Säumniszuschlages verpflichtet werde. Der Säumniszuschlag<br />
beträgt eins vom Hundert des rückständigen<br />
Beitrages für jeden angefangenen Monat ab sechs Tage nach<br />
Fälligkeit.<br />
§ 21<br />
Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge<br />
Soweit es für die Durchführung des Unternehmens und die<br />
Verwaltung des Verbandes notwendig ist, erhebt der Verband<br />
von den Verbandsmitgliedern Vorausleistungen auf die<br />
Verbandsbeiträge nach folgendem Maßstab:<br />
1. Für Verwaltungs- und Unterhaltungsleistungen in Höhe der<br />
Hälfte des Vorjahresbetrages für die Unterhaltungsleistungen,<br />
2. <strong>im</strong> Bereich des Ausbaus für die entsprechende Maßnahme<br />
in Höhe des voraussichtlichen Gesamtbeitrages der Maßnahme.<br />
§ 22<br />
Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen<br />
(1) Der Verband und seine Beauftragten sind nach vorheriger<br />
Ankündigung berechtigt, das Verbandsunternehmen auf den<br />
nach dem Plan und dem Mitgliedsverzeichnis zum Verbandsgebiet<br />
gehörenden Grundstücke durchzuführen, diese Grundstücke<br />
zu betreten und vorübergehend zu benutzen.<br />
Er darf die für das Unternehmen notwendigen Stoffe (Steine,<br />
Erde, Rasen usw.) von diesen Grundstücken entnehmen,<br />
soweit sie land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder<br />
Unland oder Gewässer sind, wenn nicht gesetzliche oder aufsichtsbehördliche<br />
Vorschriften entgegenstehen. Die Grundstückseigentümer<br />
und Grundstücksnutzer haben <strong>im</strong> Rahmen<br />
des § 30 WHG zu dulden, dass der Verband die Ufer be-<br />
pflanzt, soweit es für die Unterhaltung notwendig ist. Gleiches<br />
gilt für die naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von<br />
Uferrandstreifen in einer angemessenen Breite.<br />
(2) Die Benutzung von Grundstücken, die öffentlichen Zwekken<br />
dienen, bedarf der Zust<strong>im</strong>mung der zuständigen Verwaltungsbehörde,<br />
soweit sie nicht durch Rechtsvorschrift<br />
zugelassen ist. Die Zust<strong>im</strong>mung darf nur versagt werden,<br />
soweit eine Beeinträchtigung der öffentlichen Zwecke nicht<br />
durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden<br />
kann.<br />
(3) Zur Durchführung seines Unternehmens kann der Verband<br />
zweckentsprechende Maschinen einsetzen. Die Grundstückseigentümer<br />
und Grundstücksnutzer haben dafür Sorge zu<br />
tragen, dass diese Maschinen – gleich welcher Art – auf den<br />
zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücken arbeiten<br />
können. Die Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer<br />
haben dieses nach rechtzeitiger Ankündigung zu dulden. Die<br />
entsprechende Baufreiheit ist vom Anlieger zu gewährleisten.<br />
Ufergrundstücke dürfen nur so bewirtschaftet werden,<br />
dass die Unterhaltung der Gewässer nicht beeinträchtigt wird.<br />
Dies gilt auch für Grundstücke an verrohrten Gewässern,<br />
die der Verband zu unterhalten hat.<br />
(4) Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und H<strong>inter</strong>lieger haben<br />
das Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen,<br />
weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten.<br />
§ 23<br />
Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren<br />
(1) Neben den Gewässern gilt ein beidseitiger Uferbereich von<br />
7,00 m von der oberen Böschungskante als besonders zu<br />
schützen.<br />
(2) Innerhalb der in Abs. 1 genannten Schutzbereiche dürfen<br />
bauliche und sonstige Anlagen (auch feste Einfriedungen),<br />
die nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich<br />
sind, nicht errichtet werden. Bäume, Sträucher und<br />
Hecken sind nur so zu pflanzen, dass maschinelle Unterhaltungsarbeiten<br />
nicht erschwert werden.<br />
(3) Die Grundstückseigentümer oder –nutzer, deren Grundstücke<br />
an eine vom Verband zu unterhaltende Anlage grenzen, haben<br />
Weidegrundstücke so einzufrieden, dass sie das Weidevieh<br />
von den Uferstreifen und Böschungen fernhalten. Die<br />
Zäune müssen in der Regel mindestens einen Abstand von<br />
0,80 m von der Böschungsoberkante haben und dürfen eine<br />
Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Sie dürfen die Unterhaltung<br />
nicht erschweren. Querzäune müssen mit Hecköffnungen<br />
von mindestens 4,00 m Durchfahrbreite versehen<br />
sein. Der Hecköffnungsverschluss muss in seiner Handhabbarkeit<br />
ein zügiges Durchführen der Unterhaltung gewährleisten.<br />
(4) Drainausläufe, die in die vom Verband zu unterhaltenden<br />
Gewässer einmünden, sind so anzulegen und zu markieren,<br />
dass sie bei den Unterhaltungsarbeiten nicht beschädigt<br />
werden und diese nicht hemmen. Art und Umfang der Markierungen<br />
sind mit dem Verband abzust<strong>im</strong>men.<br />
(5) Die Errichtung, wesentliche Veränderung und Beseitigung<br />
von baulichen Anlagen <strong>im</strong> Schutzbereich entsprechend Abs.<br />
1 bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch die untere<br />
Wasserbehörde und ist vor Beantragung mit dem Verband<br />
abzust<strong>im</strong>men. Dies gilt für alle baulichen Anlagen an, in,<br />
unter und über Gewässern. Die Anlagen sind entsprechend<br />
der wasserrechtlichen Genehmigung zu erstellen und zu unterhalten.<br />
§ 24<br />
Verschwiegenheitspflicht<br />
Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie Personen <strong>im</strong> Sinne<br />
des § 14 dieser Satzung sind verpflichtet über alle ihnen bei der<br />
Durchführung ihrer Aufgaben bekannt werdenden Tatsachen und<br />
Rechtsverhältnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Im übrigen<br />
bleiben die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes M-<br />
V über die Verschwiegenheitspflicht unberührt.<br />
§ 25<br />
Zust<strong>im</strong>mung zu Geschäften<br />
(1) Der Verband bedarf der Zust<strong>im</strong>mung der Aufsichtsbehörde<br />
zur Aufnahme von Darlehen, die über einen Betrag von<br />
100.000,- EUR hinausgehen.(2) Die weiteren Best<strong>im</strong>mungen<br />
von § 75 WVG bleiben unberührt.<br />
§ 26<br />
Satzungsänderung<br />
(1) Für Beschlüsse über Änderung der Satzung genügt die Mehrheit<br />
der anwesenden St<strong>im</strong>men. Der Beschluss über eine Änderung<br />
der Aufgaben des Verbandes bedarf der Mehrheit<br />
von zwei Dritteln der anwesenden St<strong>im</strong>men.<br />
(2) Die Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung durch<br />
die Aufsichtsbehörde. Sie ist von der Aufsichtsbehörde entsprechend<br />
§ 3 des 2. Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher<br />
und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften (2.<br />
Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsänderungsgesetz<br />
– 2. WWVRÄnd.G) vom 22. November<br />
2001 (GVOBl. M-V S. 448) bekannt zu machen.<br />
§ 27<br />
Bekanntmachungen<br />
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen bzw. Satzungsänderungen<br />
erfolgen gemäß § 3 des 2. Gesetzes zur<br />
Änderung wasserrechtlicher und wasserverbandsrechtlicher<br />
Vorschriften (2. Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsänderungsgesetz<br />
- 2. WWVRÄnd.G) vom 22. November<br />
2001 (GVOBl. M-V S. 448) über die Aufsichtsbehörde<br />
in denen die Mitgliedskommunen gelegen sind.<br />
(2) Weitere Bekanntmachungen, insbesondere Termine der<br />
Gewässerschauen des Verbandes sowie der Beginn der jährlichen<br />
Unterhaltungsarbeiten können darüber hinaus in den<br />
Kommunen, auf die sich der Verband erstreckt, nach dem<br />
für die Kommune geltenden Vorschriften über ortsübliche<br />
Bekanntmachungen veröffentlicht werden.<br />
§ 28<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung mit den Anlagen 1 und 2 tritt am Tage nach der<br />
Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft. Mit<br />
Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung des Verbandes<br />
vom 07.12.2000, veröffentlicht <strong>im</strong> Kreisblatt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
NVP vom 22.01.2001, außer Kraft.<br />
Die vorstehende Satzung wurde von der Verbandsversammlung<br />
in ihrer Sitzung am 18.11.2004 beschlossen.<br />
gez. Zschoche gez. Niedermeyer<br />
Verbandsvorsteher Vorstandsmitglied<br />
Genehmigungsvermerk:<br />
Die vorstehende Satzung wurde mit Verfügung vom<br />
26.11.2004 gemäß § 58 Abs. 2 WVG vom 12. Februar 1991<br />
(BGBl. I S. 405) genehmigt.<br />
gez. Molkentin (L.S.)<br />
Landrat<br />
Ausgefertigt am: 26.11.2004<br />
gez. Zschoche<br />
Verbandsvorsteher<br />
Anlage 1<br />
zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“<br />
Mitgliederverzeichnis<br />
lfd. Nr. Mitglied<br />
1 Stadt Bad Sülze<br />
2 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />
3 Gemeinde Deyelsdorf<br />
4 Gemeinde Drechow<br />
5 Gemeinde Düvier<br />
6 Gemeinde Eixen<br />
7 Stadt Franzburg<br />
8 Gemeinde Glewitz<br />
9 Gemeinde Grammendorf<br />
10 Gemeinde Gransebieth<br />
11 Gemeinde Gremersdorf - Buchholz<br />
12 Stadt Gr<strong>im</strong>men<br />
13 Gemeinde Hugoldsdorf<br />
14 Gemeinde Lindholz<br />
15 Stadt Loitz<br />
16 Gemeinde Millienhagen - Oebelitz<br />
17 Gemeinde Nossendorf<br />
18 Gemeinde Papenhagen<br />
19 Stadt Richtenberg<br />
20 Gemeinde Sassen<br />
21 Gemeinde Semlow<br />
22 Gemeinde Splietsdorf<br />
23 Gemeinde Süderholz<br />
24 Stadt Tribsees<br />
25 Gemeinde Wendisch - Baggendorf<br />
26 Gemeinde Wilmshagen<br />
27 Gemeinde Wittenhagen<br />
28 Kirchenkreis Stralsund<br />
29 Kirchenkreis <strong>Demmin</strong><br />
30 <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />
31 <strong>Landkreis</strong> Nordvorpommern<br />
32 Straßenbauamt Güstrow<br />
33 Straßenbauamt Stralsund<br />
34 Deutsche Bahn AG<br />
35 Bundesvermögensamt Schwerin<br />
36 Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund<br />
37 Landeskirchliche Gemeinschaft Ost- Mecklenburg<br />
38 Diakonieverein „Johann-Hinrich Wichern“ e. V.
Seite 8, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />
Anlage 2<br />
zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes<br />
„Trebel“<br />
Veranlagungsregel zur Ermittlung des Beitragsverhältnisses<br />
für die Unterhaltung von Gewässern<br />
und Anlagen II. Ordnung<br />
Die Beiträge, die die Mitglieder gemäß § 19 der Satzung zu<br />
leisten haben, sind durch die Beurteilung des Vorteils zu<br />
ermitteln.Zur Ermittlung der Beitragsverhältnisse dienen <strong>im</strong><br />
Einzelnen nachstehende Veranlagungsregeln für die einzelnen<br />
Beitragsarten.<br />
I. Beitragsabteilung A = Gewässerunterhaltung<br />
1. Die Unterhaltungsbeiträge ermitteln sich nach dem Verhältnis,<br />
mit dem die Mitglieder am Verband beteiligt sind<br />
(Flächenmaßstab) und nach dem Vorteil, den die einzelnen<br />
Mitglieder haben (Vorteilsmaßstab). Die Unterhaltungsbeiträge<br />
werden in Beitragseinheiten (BE) ausgedrückt. Der<br />
Vorteilsmaßstab wird durch die Bildung von Beitragsklassen<br />
ermittelt und erfolgt durch Zuordnung der Mitglieder in<br />
diese. Jede Kommune wird mit ihrer Gesamtfläche, mit der<br />
sie am Verbandsgebiet beteiligt ist, einer Beitragsklasse zugeordnet,<br />
die sich aus der Dichte der Gewässer II. Ordnung<br />
in Meter pro Hektar (m/ha) dieser Fläche ergibt. Flächen<br />
dinglicher Mitglieder unterliegen der Zuordnung zu der jeweiligen<br />
Beitragsklasse der Kommune, in der sich die Flächen<br />
befinden. Flächen die die Tätigkeit des Verbandes besonders<br />
intensivieren, werden mit Zuschlägen zur Beitragseinheit<br />
belegt. Flächen die für die Gewässerunterhaltung<br />
für den Verband geringeren Aufwand verursachen, erhalten<br />
Abschläge von der jeweiligen Beitragseinheit. Die Ermittlung<br />
der Nutzungsarten für die Berechnung der Zu- und<br />
Abschläge ergibt sich aus den Angaben des Liegenschaftskatasters<br />
(ALB).<br />
2. Es werden folgende vier Beitragsklassen gebildet:<br />
Beitragsklasse 1: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />
Gewässerdichte unter 6,50 m/ha<br />
Beitragsklasse 2: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />
Gewässerdichte<br />
von 6,50 m/ha bis unter 13,00 m/ha<br />
Beitragsklasse 3: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />
Gewässerdichte<br />
von 13,00 m/ha bis unter 19,50 m/ha<br />
Beitragsklasse 4: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />
Gewässerdichte ab 19,50 m/ha<br />
3. Grundbeitrag<br />
Entsprechend der Beitragsklasse werden die<br />
Beitragseinheiten (BE) mittels Faktor ermittelt:<br />
Beitragsklasse 1: 1 ha = 100 % = 1,00 BE/ha<br />
Beitragsklasse 2: 1 ha = 150 % = 1,50 BE/ha<br />
Beitragsklasse 3: 1 ha = 200 % = 2,00 BE/ha<br />
Beitragsklasse 4: 1 ha = 250 % = 2,50 BE/ha<br />
4. Zuschläge<br />
Flächen die die Tätigkeit des Verbandes besonders<br />
intensivieren, werden mit Zuschlägen zur Beitragseinheit<br />
belegt (Anlage 1 zur Veranlagungsregel).<br />
- bei einem Versiegelungsgrad von<br />
mehr als 50 % = 100 % zum Grundbeitrag<br />
- bei einem Versiegelungsgrad von<br />
mehr als 20 bis 50 % = 70 % zum Grundbeitrag<br />
5.<br />
Leistungen für die Entsorgung von Mäh- und<br />
Räumgut, Einsatz spezieller Unterhaltungstechnik<br />
sowie zusätzliche Unterhaltungsarbeiten, die nicht<br />
der Sicherung des Wasserabflusses dienen, werden<br />
nach § 19 Abs. 6 gesondert gehoben.<br />
Abschläge<br />
Grundstücke die für die Gewässerunterhaltung für<br />
den Verband geringeren Aufwand Verursachen, erhalten<br />
Abschläge vom jeweiligen Grundbeitrag<br />
(Anlage 1 zur Veranlagungsregel). Bei Wirkung<br />
mehrerer Abschlagsgründe wird der höchste geltend<br />
gemacht.<br />
Abschlagshöhen:<br />
- Gewässer 100 %<br />
- Unland 50 %<br />
- Waldflächen 20 %<br />
II. Beitragsabteilung B = Deiche und<br />
Schöpfwerke<br />
Die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung<br />
der Deiche und Schöpfwerke werden nach dem<br />
Flächenmaßstab je Objekt (Deich, Schöpfwerk)<br />
hektargleich ermittelt und entsprechend Beiträge<br />
erhoben. Beitragspflichtig sind alle Flächen der<br />
Grundstücke, die sich <strong>im</strong> jeweiligen Poldergebiet befinden,<br />
durch einen Deich geschützt und durch ein<br />
Schöpfwerk entwässert werden. Mehrkosten oder<br />
Minderausgaben der Vorjahre werden verrechnet.<br />
Beitragspflichtig zur Beitragsabteilung „B“ bei Maßnahmen<br />
des Um- und Ausbaues sowie des Neubaus<br />
Das Umweltamt informiert<br />
Annahmehöfe für Abfälle <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Demmin</strong> ab 2010<br />
Außerhalb der regulären Entsorgungstermine können Kleinmengen von Abfällen auf<br />
Annahmehöfen abgegeben werden. Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte und Schrott<br />
werden vom Bürger kostenfrei angenommen. Die Abgabe weiterer Abfallarten, wie<br />
z. B. Grünabfälle, Baustellenabfälle, ist gegen ein entsprechendes Entgelt möglich.<br />
Adresse Öffnungszeiten Telefonnummer<br />
Annahmehof Altentreptow<br />
Zehntfeldweg 16 Freitag 13:00 – 17:00 Uhr 03994 238485<br />
17087 Altentreptow Samstag 9:00 – 13:00 Uhr (Mitteldeutsche<br />
Logistik GmbH)<br />
Annahmehof Dargun<br />
<strong>Demmin</strong>er Str. 38 b jeweils in den ungeraden 039959 25340<br />
17159 Dargun Kalenderwochen: (Bauhof der Stadt<br />
Freitag 13:00 – 17:00 Uhr Dargun)<br />
Samstag 8:00 – 12:00 Uhr<br />
Annahmehof <strong>Demmin</strong><br />
Davidsohnweg 1 Montag bis Freitag: 03998 432671<br />
17109 <strong>Demmin</strong> 7:00 – 17:00 Uhr (Ostmecklenburgisch<br />
jeden 3. Samstag <strong>im</strong> Monat: Vorpommersche<br />
9:00 – 11:00 Uhr Verwertungs- und Deponie<br />
GmbH -OVVD)<br />
Annahmehof Malchin<br />
Mühlenfeld 14 Freitag 13:00 –17:00 Uhr 03994 238485<br />
17139 Malchin Samstag 9:00 – 13:00 Uhr (Mitteldeutsche<br />
Logistik GmbH)<br />
Annahmehof Rosenow<br />
Zum Kranichmoor Montag bis Freitag: 039602 296-0<br />
17091 Rosenow 7:00 – 17:00 Uhr (OVVD)<br />
sind alle Flächen der Grundstücke, die sich in einen Poldergebiet befinden,<br />
durch einen Deich geschützt und/oder durch ein Schöpfwerk<br />
entwässert werden und bei dem die Maßnahme durchgeführt wird. Der<br />
Beitrag für Aus-, Um- und Neubau der Deiche und der Schöpfwerke<br />
wird nach dem Flächenmaßstab hektargleich je Objekt ermittelt und<br />
gehoben. Dazu gehören auch die Kosten der Voruntersuchungen, Planungen<br />
und Rechtsverfahren.<br />
Anlage 1<br />
zur Veranlagungsregel des WBV “ Trebel” Gr<strong>im</strong>men<br />
Zu- und Abschläge mittels Nutzungsartenfaktor für Flächen<br />
nach Liegenschaftskataster - ALB -<br />
NA ALB Nutzung ALB Faktor<br />
21010 Gebäude- und Freiflächen 1,70<br />
21040 Erholungsfläche 1,00<br />
21070 Waldfläche 0,80<br />
21080 Wasserfläche 0<br />
21090 anderer Nutzung 1,00<br />
21100 Gebäude- und Freifläche<br />
21110 – 21299 Gebäude- und Freifläche ... 1,70<br />
21300 Betriebsfläche<br />
21310 – 21329 Betriebsfläche, Abbauland/ Halde 1,00<br />
21330 – 21362 Betriebsfläche, Lagerplatz/Ver-/Entsorgung 1,70<br />
21400 Erholungsfläche<br />
21410 - 21430 Sportflächen, Grünanlagen, Campingplatz 1,00<br />
21500 Verkehrsfläche<br />
21510 – 21580 Strasse/ Weg/ Platz/ Bahngelände/ Flugplatz 2,00<br />
21520 Weg 1,50<br />
21590 – 21594 Verkehrsbegleitfläche 1,50<br />
21600 Landwirtschaftsfläche<br />
21610 – 21690 Acker, Garten, Grünland, Obstbau, Moor/Heide 1,00<br />
landwirtschaftliche Betriebsfläche<br />
21700 Waldfläche<br />
21710 – 21730 Laub-, Nadel- und Mischwald 0,80<br />
21740 Gehölz 0,50<br />
21760 forstwirtschaftliche Betriebsfläche 1,00<br />
21800 Wasserfläche<br />
21810 – 21890 Fluss, Kanal, Hafen, Bach, Graben, See, 0<br />
Küstengewässer, Teich, Weiher, Sumpf<br />
21900 Flächen anderer Nutzung<br />
21910 – 21943 Schutzfläche, Historische Anlage, Friedhof 1,00<br />
21950 – 21959 Unland 0,50<br />
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.landkreis-demmin.de unter<br />
dem Link Bürgerservice und dem Suchwort Annahmehöfe.<br />
Beistellsäcke für Hausmüll<br />
Für Wochenendsiedlungen und vorübergehend erhöhte Hausmüllmengen gibt es spezielle<br />
Beistellsäcke. Solche Säcke können während der Öffnungszeiten auf den<br />
Annahmehöfen in Altentreptow, <strong>Demmin</strong> und Malchin gekauft werden.<br />
Noch vorhandene Beistellsäcke, die bei den vorherigen Entsorgern bezogen worden<br />
sind, werden in einer Übergangszeit bis 30. Juni 2010 eingesammelt.<br />
Das Umweltamt informiert<br />
Entleerung der Hausmülltonnen 2010<br />
Seit 4. Januar 2010 werden <strong>im</strong> gesamten Kreisgebiet die Hausmülltonnen durch<br />
die Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) nach dem neuen Tourenplan 2010 (siehe<br />
Kreisanzeiger Nr. 21/2009 vom 3. Dezember 2009 sowie www.landkreisdemmin.de)<br />
entleert. Alle Ortsteile einer Stadt/Gemeinde haben jetzt den selben<br />
Entsorgungstag.<br />
Bitte stellen Sie Ihre Hausmülltonnen rechtzeitig, das heißt spätestens bis 06:00<br />
Uhr am Abfuhrtag zur Entleerung bereit. Der Entsorger kann wegen verspätet herausgestellter<br />
Tonnen die Tour nicht noch einmal fahren.<br />
Das Umweltamt informiert Sie unter der Telefon-Nr. 03998 434332 gern über<br />
die konkreten Entsorgungstermine.<br />
Der Kreisfeuerwehrverband gratuliert<br />
nachträglich<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Demmin</strong><br />
Georg Schliwa 03.03. 75 Jahre<br />
Freiwillige Feuerwehr Golchen<br />
Dieter Kramat 12.02. 70 Jahre<br />
Gerd Niewiera 25.02. 70 Jahre<br />
Freiwillige Feuerwehr Pensin<br />
Hildegard Levermann 06.02. 75 Jahre