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Schwarzwildsymposium im Landkreis Demmin - inter

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<strong>Schwarzwildsymposium</strong> <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

Bestandentwicklung erfordert stringente Regulierung<br />

(LKD/PSt.) Wildbestände sind auch <strong>im</strong>mer ein Indikator für den Zustand von Landschaften.<br />

Zweifelsohne gehört die Region des <strong>Demmin</strong>er Landes mit ihren landschaftlichen Schönheiten<br />

zu den Regionen mit soliden Wildbeständen.<br />

Klar aber ist auch, dass für den Erhalt unserer Kulturlandschaft eine verantwortungsvolle<br />

Wildbewirtschaftung nötig ist. Ein Grund dafür ist unter anderem die weitgehende Verminderung<br />

von Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen. Insbesondere die Wildschweinbestände<br />

verursachen hier die mit Abstand größten Schäden.<br />

Die Entwicklung der Schwarzwildbestände <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> kannte in den letzten<br />

zwanzig Jahren, mit einigen seuchenbedingten Schwankungen, <strong>im</strong>mer nur eine Richtung –<br />

die nach oben. Die geradezu dramatische Entwicklung ist in fast allen Bundesländern zu<br />

konstatieren. Extrem ist ihr Verlauf aber vor allem in unserer Region.<br />

Weil das so ist, hatten der <strong>Landkreis</strong> und die Kreisjägerschaft am 27. Februar in den<br />

Naturerlebnispark Mühlenhagen zu einer Fachkonferenz mit dem Thema „Bestandsentwicklung<br />

be<strong>im</strong> Schwarzwild, Ursachen dieser Entwicklung und Möglichkeiten der Bestandsregulierung<br />

unter Mitwirkung aller betroffenen Partner <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>“ eingeladen.<br />

Landrat Siegfried Konieczny und der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Egbert Scholle,<br />

die gemeinsam zur Fachkonferenz eingeladen hatten, konnten viele Teilnehmer begrüßen.<br />

Neben den Vertretern der Jägerschaft aus den Hegegemeinschaften, Hegeringen und dem<br />

Sachkundeunterricht in<br />

der Klasse 3a der<br />

Zille-Schule in <strong>Demmin</strong><br />

Sachkunde ist ein Unterrichtsfach, das sich<br />

mit vielen Dingen aus dem täglichen Leben<br />

beschäftigen kann.<br />

Für die SchülerInnen der Klasse 3a der Zille<br />

Schule <strong>Demmin</strong> waren kürzlich die fünf<br />

Sinne <strong>im</strong> Mittelpunkt des Unterrichts. Nach<br />

Hören, Sehen, Tasten, Riechen kamen die<br />

Schüler zum Schmecken. Und Schmecken hat<br />

mit Essen zu tun, und zum Essen sind die<br />

Zähne wichtig. (Fortsetzung S. 4)<br />

Stolz präsentiert Emily Baumann aus der Klasse<br />

3 a der Zille-Schule <strong>Demmin</strong> das Ergebnis<br />

eines <strong>inter</strong>essanten Projekttages.<br />

Text u. Fotos: E. Großmann<br />

Eine Schwarzkittelfamilie ganz beschaulich. Leider bereitet die<br />

Bestandsentwicklung <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> zunehmend Sorge.<br />

Foto: Cornelia Wermke<br />

Kreisjagdverband, waren viele Landwirte, die Kreisbauernverbände, aber auch<br />

die Forstämter, die Wildschadensausgleichskasse, der <strong>Landkreis</strong> und der<br />

Zweckverband „Peenetallandschaft“ anwesend. Die obere Landesjagdbehörde<br />

war durch Herrn Martin Rackwitz und der Landesjagdverband durch Herrn<br />

Jürgen Krüger vertreten.<br />

Der Landrat verdeutlichte mit den Zahlen die Dramatik der Entwicklung<br />

bei den Schwarzwildbeständen und die Folgen, die unter anderem durch die<br />

Wildschadensausgleichskasse mit zu tragen waren. So betrug die Schwarzwildstrecke<br />

<strong>im</strong> Jagdjahr 2006/2007 rund 2.980 Stück, ein Jagdjahr später waren<br />

es schon 5.561 Stück.<br />

Trotz der exorbitant deutlichen Streckenvergrößerung macht die Entwicklung<br />

bei den Wildschäden von rund 9.450 Euro auf 42.548 Euro <strong>im</strong> Vergleichszeitraum<br />

sehr deutlich, dass die Entwicklung einen extremen Verlauf n<strong>im</strong>mt.<br />

Der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Egbert Scholle, analysierte in<br />

einem sehr professionellen Vortrag tiefgründig und umfassend die Ursachen<br />

und Folgen der Bestandsentwicklung bei den Schwarzkitteln.<br />

Unter anderem sind die Kl<strong>im</strong>aentwicklung, die veränderten Anbaustrukturen<br />

in der Landwirtschaft und die für die Jagd kaum zu durchdringenden Rückzugsräume<br />

in den ausgedehnten Renaturierungsräumen,<br />

Forts. S. 2<br />

AUS DEM INHALT<br />

NABU-Stiftung erläutert ihre Vorstellungen 2<br />

Kreisbauernverbände ziehen Bilanz 2<br />

Landesweites Treffen der LAP-Koordinatoren 3<br />

Chefarzt Dr. Tibor Dobo verabschiedet 3<br />

Vorpommerns Flusstäler bewerben sich 4<br />

5. Sitzung des Kreistages 5<br />

Bekanntmachung des WasserZweckVerbandes 5<br />

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ 6


Seite 2, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

(Fortsetzung)<br />

insbesondere <strong>im</strong> Peenetal, ein Ursachenbündel. Aber auch die Jäger selber müssen<br />

selbstkritisch h<strong>inter</strong>fragen, ob die für die Bestandsregulierung richtigen Stücken auf<br />

der Strecke liegen.<br />

Der vom Auditorium mit großem Beifall bedachte Vortrag endete mit einem überzeugenden<br />

Fazit, in dem für alle beteiligten bzw. betroffenen Seiten Handlungsoptionen<br />

herausgearbeitet wurden.<br />

Die sehr offen und sachlich geführte Diskussion, in der vor allem Landwirte und<br />

Jäger das Wort nahmen, unterstrich, dass man dem Problem nur mit durchdachten<br />

Maßnahmen begegnen kann. Die faire und enge Partnerschaft zwischen Landwirten<br />

und Jägern wurde dabei als unabdingbare Voraussetzung bezeichnet.<br />

Martin Rackwitz vom Schweriner Landwirtschaftsministerium und Jürgen Krüger,<br />

Vizepräsident des Landesjagdverbandes, zeigten sich von der Konstruktivität der Beratung<br />

und der von Egbert Scholle vorgelegten Analyse beeindruckt. Auch der bekannte<br />

Wildbiologe Prof. Pfannstiel, bestätigte die Richtigkeit der Situationsbeschreibung<br />

und die vorgeschlagenen Schlussfolgerungen.<br />

Alle Teilnehmer an der Beratung st<strong>im</strong>mten der ebenfalls von Egbert Scholle vorgeschlagenen<br />

Bilanz des Treffens ausdrücklich zu, die da lautete: „Die Teilnehmer der<br />

Schwarzwildtagung am 27. Februar 2010 <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind sich darüber<br />

einig, dass eine nachhaltige Bestandsreduzierung und Wildschadensreduzierung nur<br />

durch gemeinsames Handeln erreicht werden kann und dass jeder Partner in seinem<br />

Verantwortungsbereich dafür notwendige Veränderungen initiiert.“<br />

In seinen Schlussbemerkungen erklärte Landrat Siegfried Konieczny, auf einer<br />

Folgekonferenz der Stand der Umsetzung der zweifellos richtigen Schlussfolgerungen<br />

abgerechnet werden sollte.<br />

Pressegespräch zur Zukunft des Zweckverbandes<br />

„Peenetallandschaft“ in der Kreisverwaltung<br />

NABU-Stiftung Nationales Naturerbe erläutert ihre Vorstellungen<br />

Seit 1992 gibt es das Naturschutzgroßprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“ mit gesamtstaatlich<br />

repräsentativer Bedeutung. Eigens als Projektträger wurde seinerzeit der Zweckverbandes<br />

„Peenetal-Landschaft“ gegründet.<br />

Das Projekt, in dem insgesamt für Naturschutz- und Renaturierungmaßnahmen sowie<br />

für den Landerwerb und für Extensivierungsverträge über 30 Millionen Euro investiert<br />

wurden lief zum 30. November 2009 aus.<br />

Anfang 2009 wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Mitwirkung des Schweriner<br />

Landwirtschafts- und Umweltministeriums Nachfolgemöglichkeiten für das Großprojekt<br />

diskutiert und geprüft.<br />

Letztlich einigte man sich darauf, dass ein Naturpark weitgehend die Projektidee fortführen<br />

könne. Dazu wurde nach Einigung zwischen Ministerium und den <strong>im</strong> Zweckverband<br />

engagierten Kommunen mit Wirkung vom 1. Januar 2010 ein Aufbaustab Naturpark<br />

installiert.<br />

Trotzdem bleiben für den Zweckverband Nachfolgeverpflichtungen, die aus dem<br />

Bundesförderprojekt resultieren. So müssen die dem Zweckverband angehörenden <strong>Landkreis</strong>e<br />

Ostvorpommern und <strong>Demmin</strong> sowie die Städte <strong>Demmin</strong>, Loitz, Jarmen, Gützkow<br />

und Anklam sowie der Förderverein „Naturschutz <strong>im</strong> Peenetal e.V.“ die Verpflichtungen,<br />

die sich einerseits aus dem Zuwendungsbescheid vom 30. November 1992 für das<br />

Naturschutzgroßprojekt, andererseits als Folgen des getätigten Grunderwerbs von 5.500<br />

Hektar Land, ergeben, umsetzen.<br />

Finanziell beziffern sich die Pflichten auf rund 80 bis 90.000 Euro jährlich, die zusätzlich<br />

neben den Mitfinanzierungspflichten für den geplanten Naturpark in Höhe von rund<br />

130.000 Euro jährlich durch die Zweckverbandskommunen aufzubringen sind.<br />

Langfristig wurde von den beteiligten Seiten über Anschlusslösungen diskutiert, die in<br />

Ansatz gebracht werden können, wenn der Naturpark installiert und somit nur noch die<br />

relativ überschaubaren Folgeverpflichtungen zu realisieren sind.<br />

Auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers Till Backhaus und seiner persönlichen Vermittlung<br />

hin, prüfte die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“, ob sie die Nachfolgeverpflichtungen<br />

des Zweckverbandes übernehmen könne und wenn ja unter welchen Rahmenbedingungen.<br />

Im Ergebnis dieser Prüfung unterbreitete die NABU-Stiftung <strong>im</strong> April<br />

letzten Jahres ein Übernahmeangebot. In der Phase der Prüfung und Bewertung des Angebotes<br />

der NABU-Stiftung <strong>im</strong> Herbst letzen Jahres wurde insbesondere auf Initiative von<br />

Landwirten und Zweckverbandskommunen ein weiterer Alternativvorschlag gemacht, der<br />

<strong>im</strong> Kern ein Fortbestehen des Zweckverbandes unter organisatorischer und finanzieller<br />

Beteiligung der Wasser- und Bodenverbände (WBV) beinhaltet.<br />

Die NABU bzw. die WBV-Variante liegen auf dem Tisch, werden zurzeit auf ihre rechtliche<br />

bzw. organisatorische Umsetzbarkeit geprüft und mit hoher Wahrscheinlichkeit in<br />

den Kreistagen in Anklam und <strong>Demmin</strong> <strong>im</strong> Juni zu entscheiden sein.<br />

Im Vorfeld auf diese Entscheidungen wird beiden Interessenten die Möglichkeit eingeräumt<br />

öffentlich ihre Vorstellungen zu benennen.<br />

In diesem Zusammenhang fand auf Einladung von Landrat Siegfried Konieczny, gleichzeitig<br />

Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung „Peenetallandschaft“ ein Pressegespräch<br />

mit dem Vorsitzenden der NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“, Herrn Christian<br />

Unselt, statt.<br />

Ein gleiches Pressegespräch wird mit den Vertretern der WBV-Variante in Kürze stattfinden.<br />

„Eine offene und möglichst öffentliche Diskussion über die Nachfolgeregelung des Zweckverbandes<br />

Peenetallandschaft ist das Ziel dieser Gespräche und Diskussionen“, sagte Landrat<br />

Konieczny einleitend in der Gesprächsrunde gegenüber den Pressevertretern und Herrn<br />

Christian Unselt.<br />

Vorrangige Ziele der NABU-Stiftung sind die touristische Erschließung und das Marketing<br />

für das Peenetal, das Einwerben von finanziellen Mitteln für diese Zwecke und eine<br />

gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Christian Unselt ist sich auf Nachfrage der Journalisten sicher,<br />

dass die Finanzierung funktioniert. Man hätte als Stiftung genug Eigenkapital, um<br />

den Aufgaben gerecht zu werden. Und die Aufgabenbewältigung stelle man sich so vor,<br />

dass die Stiftung ein Projektbüro vor Ort habe, über das sowohl die touristischen Belange<br />

als auch die naturschutzpflichtigen Aufgaben erfüllt und ausgeführt werden können. In<br />

diesem Büro würde die gesamte Verwaltung der Flächen, die Begleitung der<br />

Extensivierungsverträge als Folgeaufgabe aus dem Zweckverband sowie die Betreuung der<br />

Besuchergruppen erfolgen.<br />

Unumstritten liegt der Reiz dieser NABU-Stiftungsvariante darin, dass das Gebiet touristisch<br />

erschlossen, genutzt und vermarktet wird. Das hat, wie in anderen Regionen bereits<br />

erprobt, durchaus auch Folgewirkungen für andere Gewerbe in der Region, so Unselt.<br />

Der Naturpark Peenetal ist ein wichtiger Bestandteil der Regionalentwicklung <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Demmin</strong>. Eine touristische Nutzung kann dies nur beleben.<br />

In diesem Sinne sieht der Landrat Siegfried Konieczny den Aspekt der Regionalentwicklung<br />

sehr deutlich. Unselt hält es für wichtig, <strong>im</strong>mer die Bevölkerung be<strong>im</strong> Schutz<br />

der Natur mitzunehmen.<br />

Dass Eigentümerpflichten und Naturschutz unvereinbar sind, hält Unselt für abwegig.<br />

Zum einen kann und wird die NABU-Stiftung keine eigenen zusätzlichen Festlegungen<br />

oder Erlasse erwirken, zum anderen wird die NABU-Stiftung ebenso wie andere private<br />

Eigentümer bei Verletzungen von Eigentum anderer in die Pflicht genommen.<br />

Deshalb, so Unselt könne er auch die Vermutung nicht nachvollziehen, dass die NABU-<br />

Stiftung <strong>im</strong> Falle von Vorfluterbehinderungen, z.B. durch Biberbau, nicht einschreiten würde.<br />

Natürlich stehe sie als Eigentümer in der Pflicht Schaden der Dritten, z.B. benachbarten<br />

Landwirten, entstehen könnte, abzuwenden.<br />

Die NABU-Stiftung hat deutschlandweit zurzeit 120 Gebiete, darunter das Biesenthaler<br />

Becken, in der Nähe Berlins, das Lutzketal in der Lausitz und das Gebiet rund um den<br />

Stechlinsee.<br />

Das Peenetal hat bereits heute als Naturschutzgebiet, Landschaftschutzgebiet oder auch<br />

FFH-Gebiet den höchst möglichen Naturschutzstatus.<br />

Die Peene selbst ist Bundeswasserstraße, wird das auch weiter bleiben, so dass hier<br />

keine besonderen Nutzungseinschränkungen zu befürchten wären.<br />

Kreisbauernverbände ziehen Bilanz und<br />

blicken ins neue Geschäftsjahr<br />

Bilanz zu ziehen ist eine wichtige Aufgabe. Denn nur, wer analysiert kann künftige<br />

Aufgaben lösen, wenn es darum geht, erfolgreich zu sein.<br />

Auf der Jahreshauptversammlung des Kreisbauernverbandes <strong>Demmin</strong> e.V. wurde<br />

resümiert. Das zurückliegende Jahr wurde durch den Vorsitzenden des Verbandes, Karsten<br />

Trunk, als wirtschaftlich schwierig eingeschätzt. 2009 war sozusagen das Krisenjahr<br />

für die Landwirte. Die Erzeugerpreise lagen <strong>im</strong> Keller, Trockenheit und Hagel<br />

führten zu Ertragseinbußen. „Die Getreidepreise waren schlichtweg enttäuschend und<br />

deckten vielfach die Produktionskosten nicht“, so Trunk. Auch <strong>im</strong> Bereich der tierischen<br />

Erzeugung gab und gibt es keine Entspannung am Markt. Die Situation in der<br />

Fleischbranche ist angespannt, auch wenn die Leistungen in diesem Bereich beachtlich<br />

sind.<br />

Dennoch betont Karsten Trunk in seiner Rede, dass er froh ist, „dass in unserem<br />

Bundesland Bauernverband und BDM nach wie vor <strong>im</strong> Gespräch sind, um gemeinsam<br />

nach möglichen Lösungswegen zu suchen.“ Solche Lösungswege könnten nach Vorschlägen<br />

der Bauernschaft schnelle Liquiditätshilfen durch u.a. ein EU-Konjunkturprogramm<br />

oder zinsverbilligte Darlehen sein, eine Kostenentlastung durch eine Absenkung<br />

der Dieselbesteuerung, eine Nutzung von verschiedenen Marktinstrumenten<br />

zur Erhöhung des Absatzes und eine Verbesserung der Wertschöpfung, u.a. durch eine<br />

bessere Zusammenarbeit der Milcherzeuger und der Molkereien.<br />

Weitere wichtige Themen für die Landwirte <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind auch die<br />

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien, die Erstellung eines FFH-Managementplanes<br />

und die Errichtung neuer Tierproduktionsanlagen. Als besorgniserregende Entwicklung<br />

wurden die in letzter Zeit entstandenen Wildschäden benannt.<br />

Landrat Siegfried Konieczny war als Gast zur Jahreshauptversammlung des Kreisbauernverbandes<br />

eingeladen und gern gekommen. Karsten Trunk schätzt ein, „dass


Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 05/2010, Seite 3<br />

Karsten Trunk (Bildmitte)begrüßt die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des<br />

Kreisbauernverbandes <strong>Demmin</strong> e.V.<strong>im</strong> <strong>Demmin</strong>er Hotel Trebeltal.<br />

mit Amtsantritt des Landrates landwirtschaftliche Belange innerhalb des Kreises eine<br />

andere Wertigkeit erfahren“. Ein gemeinsames Gespräch <strong>im</strong> vergangenen Jahr zu aktuellen<br />

Problemen und auch entsprechende Betriebsbesuche haben den Landwirten<br />

endlich wieder das Gefühl vermittelt, dass Landwirtschaft <strong>im</strong> Kreis noch zählt, anerkannt<br />

ist und die Sorgen der Bauern ernst genommen werden, so Trunk.<br />

Siegfried Konieczny nutze die Gelegenheit sich bei den anwesenden Bauern stellvertretend<br />

für die engagierten Einsätze der Landwirte <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Bewältigung<br />

der w<strong>inter</strong>lich bedingten Witterungsunbilden zu bedanken.<br />

Er äußerte sein Verständnis, für die angespannte Lage in der Landwirtschaft, die mit<br />

zu niedrigen Preisen bei Milch und Getreide und zu hohen Preisen u.a. bei Düngemitteln<br />

in wirtschaftlich bedrohliche Situationen gebracht werden. Er informierte in seinen<br />

Ausführungen u.a. über die Problemlagen <strong>im</strong> Zusammenhang mit den angedachten<br />

Nachfolgeregelungen für den Zweckverband Peenetal sowie zum Stand der Kreisstrukturreform.<br />

Im Anschluß an seine Ausführungen stand der Landrat den Landwirten für Nachfragen<br />

zur Verfügung, die davon auch rege Gebrauch machten.<br />

Am 2. März nahm der Landrat auf Einladung des Bauernverbandes Malchin an deren<br />

Jahreskonferenz in Kittendorf teil. Auch hier brachte Verbandsvorsitzender Hans<br />

Behn die Sorgen und Nöte der Landwirte in einer umfassenden Lagebeschreibung auf<br />

den Punkt.<br />

Landrat Siegfried Konieczny betonte den besonderen Stellenwert der Landwirtschaft<br />

in der agrarisch geprägten Region.<br />

Landesweites Treffen der LAP – Koordinatoren<br />

und Akteure <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

Auf Initiative des Ministeriums für Soziales und Gesundheit und den Verantwortlichen<br />

des Lokalen Aktionsplanes <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> fand <strong>im</strong> Rahmen des Bundesprogramms<br />

„VIELFALT TUT GUT. Jugend für Demokratie, Toleranz und Demokratie“<br />

am 22.02.2010 ein landesweites Treffen aller LAP – Koordinatoren und Akteure in<br />

der Kreisverwaltung <strong>Demmin</strong>, statt.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> war erfreut, Ausrichter dieser Veranstaltung zu sein.<br />

Landrat Siegfried Konieczny begrüßt die Teilnehmer der Sitzung und die Vertreter Ministerium<br />

für Soziales und Gesundheit MV, Herrn Nüsing und Frau Lukas. Moderiert<br />

wurde das Treffen vom Ordnungsamtleiter des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Herrn Plötz (r.).<br />

Landrat, Herr Siegfried Konieczny ließ es sich nicht nehmen, das Treffen zu eröffnen.<br />

Er machte in seiner Rede sehr deutlich, dass der Lokale Aktionsplan für den<br />

<strong>Landkreis</strong> von besonderer Bedeutung ist, wie viel in Sachen Demokratie, Toleranz und<br />

Vielfalt schon erreicht werden konnte und wie wichtig es ist, dass ein solches<br />

Förderprogramm Bestand haben muss. Herr Konieczny stehe voll h<strong>inter</strong> diesem Programm,<br />

sei stolz darauf, dass der <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> als ein „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet<br />

wurde und natürlich auch stolz auf das schon bisher Erreichte.<br />

Durch die Vernetzung und Kooperation einzelner Träger, Einrichtungen, relevanter<br />

Ämter und Behörden, konnten ein Netzwerk aufgebaut, Ressourcen und Erfahrungen<br />

gesammelt und Möglichkeiten zum Austausch geschaffen werden.<br />

Begrüßt wurden <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> Herr Nüsing und Frau Lukas aus der Landeskoordinierungsstelle<br />

der Lokalen Aktionspläne des Ministeriums für Soziales und<br />

Gesundheit Mecklenburg –Vorpommern.<br />

An der Veranstaltung nahmen die Verantwortlichen des LAP Güstrow, des LAP Saßnitz,<br />

des LAP Wolgast und des LAP des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> teil.<br />

Herr Nüsing berichtete vorab aus der Arbeit der Landeskoordinierungsstelle. Die<br />

Schwerpunkte der Arbeit liegen hier <strong>im</strong> Moment in solchen Bereichen wie: “Welche<br />

Förderschwerpunkte gibt es in den einzelnen Regionen? Wo bestehen besondere<br />

Bedarfe?“<br />

Diese und andere Fragen konnten die anwesenden Verantwortlichen aus den einzelnen<br />

Regionen natürlich vor Ort beantworten. Das Treffen gab ebenfalls allen Anwesenden<br />

die Möglichkeit, aus ihren Lokalen Aktionsplänen zu berichten, den Bedarf<br />

herauszuarbeiten und darzustellen, über bisher Erreichtes zu informieren, ihre Erfahrungen<br />

auszutauschen und Ressourcen zu ermitteln.<br />

Ganz besonders wichtig waren hier die Themen Nachhaltigkeit und Professionalisierung.<br />

Die LAP Verantwortlichen waren sich darüber einig, dass die durch den LAP<br />

entstandenen Vernetzungen und Kooperationen auch über 2010 hinaus weitere qualifizierte<br />

und anspruchsvolle Arbeit zum Demokratieverständnis leisten können. Damit<br />

verbunden wäre es für die Kommunen und Gemeinden sehr bedauerlich, wenn ein<br />

solches Förderprogramm abrupt enden würde.<br />

Die Mitarbeiter der Landeskoordinierungsstelle konnten viele <strong>inter</strong>essante Informationen<br />

mit nach Schwerin nehmen, um sie dort zusammenzufassen und mit dem Bundesministerium<br />

zu diskutieren.<br />

Das so gewonnene Material an Informationen soll in der nächsten Phase den entsprechenden<br />

Gremien und dem Bundestag vorgelegt werden, um aufzuzeigen, wie<br />

wichtig Förderprogramme und die damit verbundenen engagierten und qualifizierten<br />

Akteure für eine demokratische, tolerante und vielfältige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern<br />

sind.<br />

Chefarzt der Abteilung Gynäkologie und<br />

Geburtshilfe verabschiedet<br />

Nach 16 Jahren Chefarzttätigkeit <strong>im</strong><br />

Kreiskrankenhaus <strong>Demmin</strong> wurde Dr.<br />

Tibor Dobo am 26. Februar 2010 in einer<br />

Feierstunde verabschiedet. Seine Nachfolge<br />

tritt Dr. Uta Teichmann an. Sie ist bereits<br />

vor einigen Wochen in ihr neues Amt<br />

berufen worden.<br />

Zur Verabschiedung waren ins <strong>Demmin</strong>er<br />

Krankenhauses Ärztekollegen und<br />

Schwestern, Hebammen, niedergelassene<br />

Ärzte aus dem gesamten <strong>Landkreis</strong> und<br />

Freunde gekommen.<br />

Prof. Dr. med. Andreas Trabandt, Leitender<br />

Chefarzt des <strong>Demmin</strong>er Krankenhauses,<br />

hielt eine Laudatio über einen<br />

Mann, der bescheiden und best<strong>im</strong>mt die<br />

Geschicke seiner Abteilung Gynäkologie<br />

und Geburtshilfe führte. Er habe es ganz<br />

schnell geschafft, vier Bereiche zusammenzuführen.<br />

Er habe aus den Hebammen,<br />

Ein besonderer Glückwunsch von Susanne<br />

Wache, Dezernentin für die Bereiche<br />

Soziales, Schule, Kultur, Jugend und Gesundheit,<br />

an Dr. Tibor Dobo zum Abschied.<br />

den Säuglingsschwestern, der Gynäkologie und der Geburtshilfe ein Team gemacht. In<br />

seiner freundlichen, aber best<strong>im</strong>mten Art habe er die Teamarbeit stets gefordert und<br />

sein eigenes Wirken <strong>im</strong>mer als Teil des Ganzen verstanden. Dr. Dobo teilt seinen Erfolg<br />

<strong>im</strong>mer mit den Schwestern, Ärzten und Hebammen. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit<br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> 1994 in Malchin habe er die hochmotivierten und sehr<br />

gut ausgebildeten Mitarbeiter geschätzt und ihren Einsatz miteinander bewertet, so<br />

Prof. Dr. Trabandt.<br />

Ebenso lobende Worte fanden der Landrat Siegfried Konieczny und der Bürgermeister<br />

der Stadt <strong>Demmin</strong>, Ernst Wellmer für Dr. Tibor Dobo in ihren Grußworten. Als<br />

Arzt mit einem gewissen Kultstatus bezeichnete ihn der Landrat. Konieczny, hob hervor,<br />

dass das <strong>Demmin</strong>er Kreiskrankenhaus seinen guten und über die <strong>Landkreis</strong>grenzen<br />

hinaus bekannten Ruf auch den Verdiensten Dobos zu verdanken hat. Dr. Dobo setzte<br />

sich beharrlich für die Weiterentwicklung der Geburtshilfe in <strong>Demmin</strong> ein, setzte die<br />

Anschaffung medizinisch notwendiger Gerätschaften durch und verhalf mit Ärzten<br />

und Schwestern und der individuellen Ausstattung der Station zu Ansehen und Zulauf.<br />

8.580 Geburten begleitete Dr. Dobo allein in seiner Zeit in <strong>Demmin</strong>. Nicht selten<br />

waren darunter werdende Eltern aus anderen Regionen, die sich <strong>Demmin</strong> aufgrund der<br />

Bedingungen und des Personals als Geburtsort für ihre Kinder ausgewählt haben.<br />

Dr. Dobo hat in seiner langen beruflichen Laufbahn als Arzt seinen Beruf <strong>im</strong>mer als<br />

Berufung verstanden und sich so sein Umfeld gestaltet. Seine unkomplizierte und charmante<br />

Art wurden <strong>im</strong>mer wieder geschätzt.<br />

Dr. Tibor Dobo wurde am 04.02.1945 in Kanzia als Angehöriger einer serbischen<br />

Minderheit geboren. Seine weitere Entwicklung brachte ihn nach Debrecen, Ungarn.<br />

Nach zwei Jahren Jurastudium wechselte er zur Medizin. „Ein Glück für uns und seine<br />

Patientinnen“, sagte Dr. Uta Teichmann. Im Laufe seiner beruflichen Entwicklung war<br />

Dr. Dobo in Duisburg, Bochum und Hirschau tätig, bevor er <strong>im</strong> April 1994 ins Krankenhaus<br />

nach Malchin wechselte und von dort dann nach <strong>Demmin</strong> kam.<br />

In <strong>Demmin</strong> verbrachte er bisher die längste Zeit seines Lebens. Alles, was er an<br />

anderen Orten gelernt und gelehrt hat, was er erfahren und erlebt hat, hat er in <strong>Demmin</strong>


Seite 4, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

anwenden und umsetzen können. Seine unkomplizierte und charmante Art ließen den<br />

offenen und ehrlichen Umgang mit Patientinnen stets zu. Dennoch hat er durchaus<br />

seine genauen Vorstellungen und setzt sich durch, weiß eine ehemalige Kollegin zu<br />

berichten.<br />

Einen besonderen Stellenwert <strong>im</strong> Engagement Dr. Dobos für das Kreiskrankenhaus<br />

<strong>Demmin</strong> n<strong>im</strong>mt das 2008 gegründete Beckenbodenzentrum ein. Hier werden weit verbreitete<br />

Funktionsstörungen des Beckenboden behandelt. In einem <strong>inter</strong>disziplinären<br />

Team aus Gynäkologen, Chirurgen und Urologen behandeln die Ärzte hier die Patientinnen<br />

individuell, in angenehmer und vertrauensvoller Atmosphäre.<br />

Dr. Tibor Dobo war <strong>im</strong> Wesentlichen gemeinsam mit seinen Ärztekollegen daran<br />

beteiligt, eine professionelle und fachgerechte Diagnostik, Beratung, Behandlung und<br />

Nachbetreuung bei allen konstitutionellen und altersbedingten Funktionsstörungen<br />

und Erkrankungen, aufzubauen.<br />

Demnächst wird Dr. Tibor Dobo zwar nicht mehr als Chefarzt <strong>im</strong> <strong>Demmin</strong>er Kreiskrankenhaus<br />

zu sehen sein, aber so richtig in den Ruhestand kann er sich denn auch<br />

noch nicht begeben. Dr. Dobo wird noch weiter als Facharzt und Berater tätig sein.<br />

Vorpommerns Flusstäler bewerben sich<br />

um Europäischen Tourismuspreis<br />

Ostvorpommern/<strong>Demmin</strong>. Die Flusstäler Vorpommerns greifen nach Europäischen<br />

Lorbeeren. Wie in der vergangenen Woche auf der Tagung „Chancen durch Netzwerke“<br />

des Unternehmerverbandes MILaN e. V. in <strong>Demmin</strong> eröffnet wurde, bewirbt sich<br />

die Tourismusregion „Vorpommersche Flusslandschaft“ um den Europäischen<br />

Tourismuspreis „EDEN AWARD 2010“. Die Europäische Kommission zeichnet damit<br />

bereits zum vierten Mal aufstrebende und wenig bekannte europäische Reiseziele als<br />

„European Destination of Excellence“ (EDEN) aus. Erstmals wird der Preis 2010 auch<br />

in Deutschland ausgelobt.<br />

„Die Ausschreibung des EDEN AWARD ist der zwischen Mecklenburger Seenplatte<br />

und Ostseeküste gelegenen ‚Vorpommerschen Flusslandschaft’ wie auf den Leib geschrieben“,<br />

so Antje Enke vom Büro für Medien und Tourismus mit Sitz in Anklam.<br />

Sie hat <strong>im</strong> Auftrag des Netzwerkes „Abenteuer Flusslandschaft“ und <strong>im</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Regionalen Tourismusverbänden Vorpommern und Mecklenburgische<br />

Schweiz die Bewerbungsunterlagen für den Wettbewerb um den EDEN AWARD erstellt.<br />

„Es war für uns nicht schwer, die Kriterien zu erfüllen. In dieser nahezu unberührten<br />

Fluss-Landschaft von europäischer Bedeutung sind in den vergangenen Jahren<br />

bemerkenswerte, sanfte Urlaubsangebote entstanden“, so die Journalistin.<br />

Neben individuellen Kanureisen auf dem „Amazonas des Nordens“ will die<br />

Tourismusregion bei der Wettbewerbs-Jury vor allem mit dem Einsatz von Solarbooten<br />

punkten. Die umweltfreundlichen und geräuschlosen Boote sind seit dem Spätsommer<br />

2009 auf der Peene <strong>im</strong> Einsatz. „Hauptreisemotiv unserer Gäste aus zersiedelten Ballungsräumen<br />

und urbanisierten Landschaften ist die grandiose Landschaft und die hier<br />

zu erlebende Stille. ‚Entschleunigung’ heißt das Zauberwort, mit dem wir Erholung<br />

bieten“, so Antje Enke. Das, so hoffen die Bewerber, wird auch die Jury überzeugen.<br />

Ziel ist es zunächst, in die Auswahl der besten fünf Bewerber zu kommen. Diese<br />

werden von der Wettbewerbsjury <strong>im</strong> Frühjahr bereist. Schon <strong>im</strong> Mai fällt dann die<br />

Entscheidung über den Sieger, der in Berlin gekürt wird. Ihm winken neben zahlreichen<br />

Promotionmaßnahmen auf deutscher und europäischer Ebene die Aufnahme ins<br />

Auslandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) sowie die Teilnahme am<br />

europäischen Tourismusforum <strong>im</strong> Herbst 2010. Das Netzwerk „Abenteuer Flusslandschaft“<br />

– bestehend aus ca. 20 Tourismusunternehmen zwischen Malchiner See und Insel Usedom<br />

– hofft, dass die gesamte Region die Bewerbung um den EDEN AWARD 2010 als<br />

Herausforderung und Chance sieht, sich als Reiseregion zu etablieren.<br />

Für Rückfragen: A. Enke, Tel.: 0172-3285000<br />

(Forts. v. S. 1) In der Klasse 3 a hat Lehrerin Silke Lams den Kindern anschaulich<br />

gezeigt, was unseren Zähnen gefährlich werden kann. Ganz vorne dabei steht Zucker.<br />

Viele Getränke und Lebensmittel enthalten viel Zucker. Mit Würfelzuckertürmchen<br />

wurde anschaulich gezeigt, wie viel Zucker in best<strong>im</strong>mten Lebensmitteln enthalten ist.<br />

Um Zähne gesund zu erhalten, ist eine regelmäßige Pflege der Zähne notwendig.<br />

Richtiges und regelmäßiges Zähneputzen ist angesagt. Womit man Zähne putzen kann,<br />

haben die Kinder in einer Unterrichtsstunde selbst hergestellt – Zahnpasta. Man nehme<br />

Wasser, Heilerde,<br />

Minzöl, Salz und Fluor<br />

– rühre alles zusammen<br />

und die Zahnpasta<br />

ist fertig. Wie Zähne<br />

richtig geputzt werden,<br />

wiederholten die<br />

SchülerInnen unter<br />

fachkundiger Anleitung<br />

von Frau Jana<br />

Köppen, Schwester<br />

be<strong>im</strong> jugendzahnärztlichen<br />

Dienst des Gesundheitsamtes<br />

be<strong>im</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>.<br />

Mindestens 2x täglich<br />

Zähneputzen gehört<br />

zum normalen Tagesablauf.<br />

Dies<br />

wussten die Kinder und achten auch ständig darauf. Was aber, wenn trotz regelmäßiger<br />

Pflege die Zähne Probleme machen? Dann ist der Zahnarzt gefragt. Hier geht es nicht<br />

<strong>im</strong>mer nur ums Bohren und um eine eventuelle Zahnspange. Zahnärzte brauchen manchmal<br />

Unterstützung durch ein Dentallabor.<br />

Was aber ist ein Dentallabor und was passiert dort? Um diese Fragen zu beantworten,<br />

ging die Klasse 3 a ins Dentallabor Jäger in die Adolf-Pompe-Straße in <strong>Demmin</strong>.<br />

Hier haben die Kinder erfahren, was erforderlich ist, um Zähne eventuell zu ersetzen<br />

oder auch ganze Gebisse anzufertigen. Sehr aufgeschlossen und neugierig wurden hier<br />

Fragen gestellt. Wie stellt man die Farbe der Zähne fest, wie werden Kronen angefertigt<br />

und vieles mehr. Zähne, die ersetzt werden müssen, können aus Keramik sein oder<br />

aber auch aus Gold, wie Philipp Mahnke von seiner Oma wusste.<br />

Zahntechnikerin Beate Engel erklärt Philipp und seinen Schulkameraden, wie eine<br />

Krone gearbeitet wird. Dass dann eine Krone mit Zement befestigt wird, fanden die<br />

Kinder doch schon etwas komisch. Zahnzement ist aber etwas anderes als Zement zum<br />

Bauen, haben sie erfahren.<br />

Im Unterricht haben die Kinder versucht, aus Seife Zähne zu modellieren. Dabei<br />

haben sie festgestellt, so einfach geht das gar nicht. Ein Zahntechniker hat da ganz<br />

andere Möglichkeiten. Einen Zahnabdruck zu nehmen wurde gleich einmal praktisch<br />

vorgeführt.<br />

T<strong>im</strong> Kellermann entschied sich für einen Zahnabdruck in weiß. Die Mädchen haben<br />

die Gipsmasse angerührt und geduldig gewartet, bis alles fertig war. Auch Emily Baumann<br />

hat einen Abdruck ihrer Zähne erhalten und hat stolz erklärt – „mein Zahnabdruck<br />

erhält einen Ehrenplatz zu Hause.“ Ein Zahnabdruck ist eine Momentaufnahme<br />

und <strong>im</strong> Laufe der Zeit wird sich der Abdruck der Zähne <strong>im</strong>mer wieder verändern.<br />

Den Kinder bleibt zu wünschen, dass ihre eigenen Zähne lange erhalten bleiben<br />

und ein Dentallabor nicht so schnell in Anspruch genommen werden muss.<br />

Was dazu zu tun ist, haben die Schüler <strong>im</strong> Sachkundeunterricht und am Projekttag<br />

gelernt.<br />

Der „Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>“ ist das amtliche<br />

Impressum<br />

Mitteilungsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>.<br />

Der Kreisanzeiger erscheint zwe<strong>im</strong>al monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren<br />

Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> verteilt. Darüber hinaus kann der Kreisanzeiger gegen Erstattung<br />

des Portogeldes be<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt<br />

<strong>Demmin</strong> bezogen werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren direkt in der Kreisverwaltung,<br />

Pressestelle, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong>.<br />

Auflagenhöhe: 38.000<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Der Landrat,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />

Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 <strong>Demmin</strong><br />

Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />

Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG, Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg<br />

Tel. 0395-4575-605<br />

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen übernehmen wir keine Gewähr.<br />

Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störungen in der Druckerei bzw. auf<br />

dem Versandweg besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch. Für die zur Verfügung gestellten<br />

Fotos, Layouts und sonstige Vorlagen setzten wir die Copyright-Rechte be<strong>im</strong> Auftraggeber voraus.


Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 05/2010, Seite 5<br />

05. Sitzung des Kreistages<br />

Die 05. Sitzung des Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> findet statt am<br />

Montag, dem 15. März 2010,<br />

um 17:00 Uhr <strong>im</strong> Kreistagssaal des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>,<br />

Adolf-Pompe-Straße 12 - 15, 17109 <strong>Demmin</strong><br />

Tagesordnung<br />

- öffentlicher Teil -<br />

1. Feststellung der Tagesordnung<br />

2. Einwohnerfragestunde<br />

3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung des Kreistages am 22. Februar 2010<br />

4. Bericht des Landrates<br />

5. Anfragen der Kreistagsmitglieder<br />

6. Beschlussfassung<br />

6.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

Vorlage-Nr. 1/2010<br />

6.2 Rechnungsergebnis zum Jahresabschluss 2009 des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

Vorlage-Nr. 8/2010<br />

6.3 Zust<strong>im</strong>mung zur Aufnahme der Kandidaten in die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen<br />

Richter des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern<br />

und des Verwaltungsgerichts Greifswald<br />

Vorlage-Nr. 11/2010<br />

6.4 Antrag des Begleitausschusses LAP zur Einstellung von Mitteln in die Haushaltsstelle<br />

Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ und Überwachung dieser Auszahlungsfähigkeit<br />

6.5 Antrag der CDU-Fraktion: Beauftragung des Landrates zum Austonnen einer<br />

Wasserskianlage und Häfen auf dem Kummerower See<br />

6.6 Antrag der CDU-Fraktion: Beauftragung des Landrates, eine Ausschreibung aller<br />

kreiseigenen Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen vorzunehmen<br />

6.7 Antrag der Fraktion FDP/Wählergemeinschaft Ländlicher Raum: Beauftragung<br />

des Landrates, die Kreistagsmitglieder schriftlich über den Abarbeitungsstand<br />

der in den Vermögenshaushalt eingestellten Maßnahmen zu informieren<br />

E. Kliewe<br />

Kreistagspräsident<br />

Anpassung der Heizkosten<br />

zur Richtlinie des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> zur<br />

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung<br />

nach § 22 Absatz 1 SGB II und § 29 Absatz 3 SGB XII<br />

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2010 auf der Grundlage des<br />

Kreistagesbeschlusses vom 10. Dezember 2007 die Anpassung der Heizkosten in nachfolgenden<br />

Höhen ab 01. März 2010 bestätigt:<br />

Preise gem. Anpassung zur Richtlinie<br />

ab 01. 03. 2008 Verbrauch je m² Preise ab 01.03.2010<br />

Brikett 10,20 EUR/m² 50 kg 9,40 EUR/m²<br />

Heizöl 11,70 EUR/m² 17 l 10,75 EUR/m²<br />

Flüssiggas 16,90 EUR/m² 23 l 16,75 EUR/m²<br />

Strom* Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen<br />

Erdgas* Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen<br />

Anmerkung<br />

*Strom/ *Erdgas: Die Höhen der laufenden Kosten für die Heizung ergeben<br />

sich aus dem Mietvertrag bzw. aus den Vorauszahlungsfestsetzungen/Abschlagszahlungen<br />

des Vermieters bzw. des<br />

Vertrages mit dem Energieversorger<br />

(Berechnungsgrundlage Pkt. 2 und 4.1 der Richtlinie).<br />

gez. S. Konieczny<br />

Landrat<br />

Bekanntmachung<br />

des WasserZweckVerbandes<br />

Malchin Stavenhagen<br />

Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 13.01.2010 die Festsetzung des<br />

Jahresabschlusses und des Jahresberichtes für das Geschäftsjahr 2008 beschlossen.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dem Verband am 18. Juni 2009 einen uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk für die Buchführung und den Jahresabschluss<br />

2008 testiert. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbandes geben keinen Anlass zu wesentlichen<br />

Beanstandungen. Der Landesrechnungshof erteilte am 13.11.2009 die Freigabe<br />

des Jahresabschlusses 2008.<br />

Auf der Grundlage des geprüften und durch die Verbandsversammlung am 13.01.2010<br />

festgesetzten Jahresabschlusses 2008 wird dem Verbandsvorsteher für das Geschäftsjahr<br />

2008 am 13.01.2010 durch die Verbandsversammlung Entlastung erteilt.<br />

Der geprüfte Jahresabschluss 2008, der Lagebericht und der Prüfbericht liegt 7 Arbeitstage<br />

ab Erscheinen dieser öffentlichen Bekanntmachung während der Dienstzeiten<br />

be<strong>im</strong> WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen in Stavenhagen, Schultetusstraße<br />

56 <strong>im</strong> Zi. 16 für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />

Stavenhagen, den 01.03.2010<br />

Inge Maischak<br />

Verbandsvorsteherin<br />

Bekanntmachung<br />

des WasserZweckVerbandes<br />

Malchin Stavenhagen<br />

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung v. v. 25.02.2008 i. V. mit § 63 der<br />

Kommunalverfassung M-V vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413) hat die Verbandsversammlung<br />

am 13.01.2010 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgesetzt.<br />

Zusammenstellung nach § 5 Abs. 1 EigVo für das Wirtschaftsjahr 2010<br />

1. Es betragen<br />

1.1. Erfolgsplan Erträge 10.234.198 Euro<br />

Aufwendungen 9.307.031 Euro<br />

Jahresgewinn 927.166 Euro<br />

Jahresverlust 0 Euro<br />

1.2. Vermögensplan Einnahmen 8.528.200 Euro<br />

Ausgaben 8.528.200 Euro<br />

2. Es werden festgesetzt:<br />

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen,<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen 2.665.000 Euro<br />

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 934.000 Euro<br />

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.023.400 Euro<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.01.2010 mit einer Teilgenehmigung<br />

für die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe<br />

von 1.800.000 EUR erteilt. Die Kreditgenehmigung wird mit der Auflage erteilt, vorrangig<br />

liquide Mittel, die nicht für die laufenden Geschäfte benötigt werden, zur Finanzierung<br />

der Investitionen einzusetzen. Die Genehmigung für die Aufnahme des<br />

Gesamtkredites ist nach Vorlage der noch fehlenden Fördermittelbescheide erneut zu<br />

beantragen.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde zweckgebunden für die<br />

Maßnahmen<br />

Auswechslung der Trinkwasserleitung und Errichtung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation<br />

Amselweg in Malchin, 1. BA<br />

Neubau Abwasserpumpwerk Stadtholzweg in Stavenhagen 2. BA<br />

Auswechslung der Trinkwasserleitung und Verlegung einer Schmutzwasserkanalisation<br />

in Klein Helle, 2. BA<br />

genehmigt.<br />

Der Wirtschaftsplan 2010 liegt 7 Arbeitstage ab Erscheinen dieser öffentlichen Bekanntmachung<br />

während der Dienstzeiten be<strong>im</strong> WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen<br />

in Stavenhagen, Schultetusstraße 56 <strong>im</strong> Zi. 16 für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />

Stavenhagen, den 1. März 2010<br />

Inge Maischak<br />

Verbandsvorsteherin<br />

Notzeit für Schalenwild<br />

Die Notzeit für Schalenwild wird für das Territorium des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

auf den 14. März 2010 befristet.<br />

Das Fütterungsverbot nach § 18 Absatz 1 Satz 2 Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern<br />

tritt somit mit diesem Termin wieder in Kraft.<br />

Die Anlage neuer Fütterungen nach dem 14. März 2010 ist verboten.<br />

Sanktionen für Fütterungen die vorher angelegt wurden und die bis zu diesem<br />

Termin nicht rechtzeitig und aus objektiven Gründen nicht beräumt werden konnten,<br />

werden nicht erhoben.<br />

Die derzeitige Witterung und die zu erwartende Wettersituation in den nächsten<br />

Tagen und Wochen gewährleistet, dass die Nahrungsaufnahme für das Schalenwild<br />

nicht mehr eingeschränkt ist. Dazu kommt, dass sich durch die Normalisierung der<br />

Äsungsbedingungen die körperliche Verfassung des Wildes verbessert. Eine Fütterung<br />

ist deshalb nicht mehr erforderlich.<br />

Untere Jagdbehörde


Seite 6, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

Satzung<br />

des Wasser- und Bodenverbandes<br />

„Trebel“<br />

§ 1<br />

Name, Sitz, Rechtsform, Verbandsgebiet<br />

(1) Der Verband führt den Namen „Wasser- und Bodenverband<br />

„Trebel““. Er hat seinen Sitz in Gr<strong>im</strong>men. Der Verband steht<br />

unter der Rechtsaufsicht des Landrates des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Nordvorpommern. Der Verband führt das kleine Landessiegel.<br />

(2) Der Verband ist ein <strong>im</strong> Sinne des Wasserverbandsgesetzes<br />

(WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) zuletzt geändert<br />

durch das Erste Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes<br />

vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578)<br />

sowie auf der Grundlage des Artikel 1 § 1 des Gesetzes über<br />

wasserrechtliche und wasserverbandsrechtliche Regelungen<br />

(Wasser- rechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz<br />

– WWVRG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. November 2001<br />

(GVOBl. M-V S. 448), gegründeter Wasser- und Bodenverband.<br />

Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts. Er verwaltet sich <strong>im</strong> Rahmen der Gesetze selbst.<br />

(3) Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet von Trebel<br />

und Blinde Trebel.<br />

§ 2<br />

Aufgaben<br />

Der Verband hat folgende Aufgaben:<br />

1. Unterhaltung der in seiner Unterhaltungslast befindlichen<br />

Gewässer zweiter Ordnung sowie Unterhaltung und Betrieb<br />

der dazugehörigen Anlagen nach Maßgabe des § 28<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245) in Verbindung<br />

mit. §§ 61 und 62 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern (LwaG) vom 30. November 1992<br />

(GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 23 des<br />

Gesetzes vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438).<br />

2. Bau und Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen<br />

zur Sicherung des Hoch- wasserabflusses, welche <strong>im</strong> Interesse<br />

des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sind, gemäß<br />

§ 73 Abs. 1 Nr. 2 LwaG. Die Durchführung der Aufgabe<br />

richtet sich nach § 72 LwaG.<br />

3. Ausbau, insbesondere naturnaher Rückbau der Gewässer II.<br />

Ordnung und der dazugehörigen Anlagen nach der Maßgabe<br />

des § 31 WHG i. V. m. § 61, Abs. 3 und § 68 LwaG.<br />

4. Die Übernahme weiterer Aufgaben entsprechend § 2 WVG<br />

kann durch die Verbandsversammlung beschlossen werden.<br />

§ 3<br />

Mitglieder<br />

(1) Die Mitglieder des Verbandes sind:<br />

1. die <strong>im</strong> Verbandsgebiet bestehenden Kommunen für die<br />

der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen,<br />

2. die Eigentümer von Grundstücken <strong>im</strong> Verbandsgebiet,<br />

die der Grundsteuerpflicht nicht unterliegen.<br />

(2) Die Mitglieder sind in ein Verzeichnis eingetragen, welches<br />

vom Verband aufgestellt und auf dem Laufenden gehalten<br />

wird (Anlage 1 der Satzung).<br />

§ 4<br />

Unternehmen, Plan<br />

(1) Zur Durchführung der Unterhaltung hat der Verband die<br />

notwendigen Arbeiten an den Gewässern und Anlagen vorzunehmen.<br />

Dieses Unternehmen ergibt sich aus dem Anlagen-<br />

bestand, dem Gewässerunterhaltungsplan, den Ergebnissen<br />

der Gewässerschau sowie weiteren Erfordernissen <strong>im</strong><br />

Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung.<br />

(2) Zur Durchführung des Ausbaus hat der Verband die notwendigen<br />

Maßnahmen zur Herstellung, wesentlichen Umgestaltung<br />

von Gewässern und Beseitigung von Anlagen vorzunehmen.<br />

§ 5<br />

Verbandsschau<br />

(1) Der Verband führt jährlich eine öffentliche Verbandsschau<br />

durch. Der Schauplan ist öffentlich bekannt zu machen.<br />

(2) Das Verbandsgebiet ist in folgende Schaubezirke eingeteilt:<br />

Schaubezirk 1 Poggendorfer Trebel<br />

Schaubezirk 2 Kronhorster Trebel<br />

Schaubezirk 3 Müggenwalder Mühlenbach/ Ibitz<br />

Schaubezirk 4 Blinde Trebel<br />

Schaubezirk 5 Tribseeser Niederung<br />

Schaubezirk 6 Roter Brückengraben/ Ibitz<br />

Schaubezirk 7 Neuer Burggraben<br />

(3) Jede Mitgliedskommune best<strong>im</strong>mt einen Schaubeauftragten.<br />

Diese werden von der Verbandsversammlung für die Dauer<br />

entsprechend der Amtszeit des Vorstandes (§10 dieser Satzung)<br />

gewählt. Der Vorstand best<strong>im</strong>mt die Schauführer. § 45<br />

WVG bleibt unberührt.<br />

§ 6<br />

Organe<br />

Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung<br />

(Versammlung der Mitglieder) und der Vorstand.<br />

§ 7<br />

Zusammensetzung und Aufgaben der Verbandsversammlung<br />

(1) In der Verbandsversammlung ist jedes Mitglied mit einer<br />

natürlichen Person ständig vertreten. Wird das Mitglied nicht<br />

durch den gesetzlichen Vertreter vertreten, so hat der Vertreter<br />

seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen.<br />

(2) Über die Aufgaben § 47 WVG hinaus hat die Verbandsversammlung<br />

folgende Aufgaben:<br />

1. Entscheidungen über Ausnahmen nach § 8, Abs. 7 Satz 2<br />

dieser Satzung<br />

2. Entscheidungen nach § 19, Abs. 9 dieser Satzung<br />

3. Festsetzung des Schaugeldes für Schaubeauftragte, Aufwandsentschädigungen<br />

und Sitzungsgeld für ehrenamtlich<br />

Tätige<br />

§ 8<br />

Sitzungen der Verbandsversammlungen<br />

(1) Der Verbandsvorsteher lädt die Verbandsmitglieder mit mindestens<br />

zweiwöchiger Frist zu den Sitzungen ein und teilt<br />

die Tagesordnung mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner<br />

Frist, in der Ladung ist darauf hinzuweisen. Der Verbandsvorsteher<br />

lädt ferner die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsbehörde<br />

ein.<br />

(2) Der Verbandsvorsteher und die Vorstandsmitglieder haben<br />

kein St<strong>im</strong>mrecht, es sei denn, sie vertreten ein Verbandsmitglied.<br />

(3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />

ein Zehntel aller Mitglieder anwesend und alle rechtzeitig<br />

geladen sind. Ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />

ist sie beschlussfähig, wenn bei der Ladung mitgeteilt<br />

worden ist, dass ohne Rücksicht auf die Anzahl der<br />

Erschienenen beschlossen wird. Ohne Rücksicht auf Form<br />

und Frist der Ladung ist sie beschlussfähig, wenn alle Mitglieder<br />

dem Verfahren zust<strong>im</strong>men.<br />

(4) Die St<strong>im</strong>menzahl entspricht dem Beitragsverhältnis. Jeweils<br />

1.000 angefangene Beitragseinheiten ergeben eine St<strong>im</strong>me.<br />

Kein Mitglied hat mehr als zwei fünftel aller St<strong>im</strong>men.<br />

(5) Beschlüsse werden, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes<br />

best<strong>im</strong>mt wird, mit einfacher Mehrheit der anwesenden<br />

St<strong>im</strong>men gefasst. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn<br />

die Anzahl der Ja- St<strong>im</strong>men die der Nein- St<strong>im</strong>men übersteigt.<br />

St<strong>im</strong>mengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(6) Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift<br />

sowie die Beschlüsse sind vom Verbandsvorsteher<br />

und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Die Niederschrift<br />

und die Beschlüsse werden jedem Mitglied zugeschickt.<br />

(7) Die Verbandsversammlungen sind nicht öffentlich. Über<br />

Ausnahmen entscheidet die Verbandsversammlung.<br />

§ 9<br />

Zusammensetzung des Vorstandes<br />

(1) Der Vorstand besteht nominell aus sieben ehrenamtlich tätigen<br />

Personen.<br />

(2) Der Vorstandsvorsitzende ist der Verbandsvorsteher. Der<br />

Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden ist stellvertretender<br />

Verbandsvorsteher. Eine weitere Vertretung findet nicht statt.<br />

(3) Vorstandsmitglieder können nur Personen sein, die Voraussetzungen<br />

eines wählbaren Bürgers zu den Kommunalwahlen<br />

<strong>im</strong> Verbandsgebiet erfüllen.<br />

§ 10<br />

Amtszeit des Vorstandes<br />

(1) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 5 Jahre.<br />

(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Beendigung der Amtszeit<br />

aus dem Vorstand aus, so ist auf der nächsten Verbandsversammlung<br />

für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied<br />

zu wählen.<br />

§ 11<br />

Sitzungen des Vorstandes<br />

(1) Der Vorstandsvorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder mit<br />

mindestens einwöchiger Frist zu den Sitzungen und teilt die<br />

Tagesordnung mit. In dringenden Fällen bedarf es keiner<br />

Frist, in der Ladung ist darauf hinzuweisen. Wer am Erscheinen<br />

gehindert ist, teilt dies unverzüglich dem Vorstandsvorsitzenden<br />

mit.<br />

(2) Im Jahr ist mindestens eine Sitzung zu halten.<br />

§ 12<br />

Beschließen <strong>im</strong> Vorstand<br />

(1) Der Vorstand bildet seinen Willen nach der einfachen Mehrheit<br />

der St<strong>im</strong>men seiner anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied<br />

hat eine St<strong>im</strong>me.<br />

(2) Beschlüsse werden mit St<strong>im</strong>menmehrheit gefasst: St<strong>im</strong>mengleichheit<br />

gilt als Ablehnung.<br />

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />

der Mitglieder anwesend sind.<br />

(4) Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen ist er<br />

beschlussfähig, wenn er zum zweiten Mal wegen desselben<br />

Gegenstandes geladen hat und darauf in dieser Ladung hingewiesen<br />

worden ist. Beschlüsse können auch <strong>im</strong> schriftlichen<br />

Verfahren gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied<br />

dem Verfahren widerspricht.<br />

(5) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die<br />

vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu<br />

unterschreiben ist.<br />

§ 13<br />

Aufgaben des Vorstandes<br />

(1) Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch<br />

Gesetz oder durch die Satzung die Verbandsversammlung<br />

berufen ist.<br />

(2) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller Dienstkräfte des<br />

Verbandes. Er beschließt die für die Grundsätze der Organisation<br />

der Verwaltung des Verbandes notwendigen verbindlichen<br />

Regelungen, insbesondere durch Dienst- und<br />

Geschäftsanweisung sowie Geschäftsverteilungsplan.<br />

§ 14<br />

Geschäftsführung/ Dienstkräfte<br />

(1) Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Geschäftsführung<br />

des Verbandes einen Geschäftsführer zu bestellen.<br />

(2) Der Geschäftsführer ist zuständig für die Geschäfte der laufenden<br />

Verwaltung.<br />

(3) Für die Durchführung des Verbandsunternehmens stellt der<br />

Vorstand die erforderlichen Dienstkräfte ein. Die Vergütung<br />

richtet sich, außer für geringfügig Beschäftigte, nach den<br />

Tätigkeitsmerkmalen des öffentlichen Dienstes (BAT-O und<br />

BMT-O) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 15<br />

Gesetzliche Vertretung des Verbandes<br />

(1) Der Verbandsvorsteher vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied<br />

den Verband gerichtlich und außergerichtlich.<br />

(2) Der Geschäftsführer kann nach jeweiligem Beschluss <strong>im</strong><br />

Vorstand gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied den Verband<br />

gerichtlich und außergerichtlich vertreten.<br />

§16<br />

Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Fahrkostenerstattung<br />

(1) Für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält der Verbandsvorsteher<br />

eine Aufwandsentschädigung.<br />

(2) Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Wahrnehmung ihres<br />

Amtes Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung/ Wegestreckenentschädigung.<br />

(3) Die Schaubeauftragten erhalten, bei Wahrnehmung ihres<br />

Amtes <strong>im</strong> Rahmen der jährlich stattfindenden Verbandsschauen<br />

Schaugeld.<br />

(4) Die Höhe der Aufwandsentschädigung, des Sitzungs- und<br />

Schaugeldes werden von der Verbandsversammlung <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Beschlussfassung zum Haushalt festgesetzt. Die<br />

Fahrkostenerstattung/ Wegstreckenentschädigung richten<br />

sich nach den Best<strong>im</strong>mungen des Landesreisekostengesetz<br />

(LRKG M-V) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 17<br />

Entlastung des Vorstandes<br />

Nach Eingang der Prüfbemerkungen der Prüfstelle zur Jahresrechnung<br />

stellt der Vorstand die Richtigkeit der Rechnungen<br />

fest. Er legt die Jahresrechnung und seinen Bericht der<br />

Verbandsversammlung vor, die über die Entlastung des Vorstandes<br />

beschließt.<br />

§ 18<br />

Verbandsbeiträge<br />

(1) Die Verbandsmitglieder haben dem Verband die Geldbeiträge<br />

zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner<br />

Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung<br />

erforderlich sind.<br />

(2) Die Beiträge sind öffentliche Abgaben <strong>im</strong> Sinne von § 80<br />

Abs. 2 Ziffer 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom<br />

21. Januar 1960 (BGBl. I 1960,17) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt<br />

geändert durch das Gesetz Vom 20. Dezember 2001 (BGBl.<br />

I S. 3987)<br />

(3) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband alle<br />

für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß<br />

zu machen und den Verband bei notwendigen Feststellungen<br />

zu unterstützen. Veränderungen sind jährlich bis zum<br />

30. September des laufenden Jahres dem Verband mitzuteilen,<br />

damit sie <strong>im</strong> Folgejahr bei der Veranlagung wirksam<br />

werden.<br />

(4) Unbeschadet dessen wird der Beitrag eines Mitgliedes nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen durch den Verband geschätzt,<br />

wenn<br />

a) das Mitglied die Best<strong>im</strong>mungen des Abs. 3 verletzt hat,<br />

b) es dem Verband ohne eigenes Verschulden nicht möglich<br />

ist, den Beitrag des Mitglie-des zu ermitteln.


Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 05/2010, Seite 7<br />

§ 19<br />

Beitragsverhältnis<br />

(1) Der Beitrag für die Unterhaltung der Gewässer und Anlagen<br />

bemisst sich nach der am Verbandsgebiet beteiligten Fläche<br />

des Mitgliedes und dem Vorteil, den das Mitglied von den<br />

Verbandsaufgaben hat.<br />

(2) Vorteil <strong>im</strong> Sinne der Satzung ist auch die Erleichterung einer<br />

Pflicht oder die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung<br />

einer Maßnahme.<br />

(3) Grundlage zur Ermittlung des Beitragsverhältnisses der einzelnen<br />

Beitragsarten bildet die Veranlagungsregel. Sie ist<br />

Bestandteil dieser Satzung<br />

(4) Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung wird ein<br />

Beitrag (allgemeiner Beitrag) erhoben. Der allgemeine Beitrag<br />

dient des weiteren zur Deckung der anfallenden Verwaltungskosten.<br />

(5) Der Mindestbeitrag je Mitglied beträgt eine Beitragseinheit.<br />

(6) Für Erschwernisse bei der Unterhaltung der Gewässer und<br />

Anlagen werden nach Maßgabe des § 3, Satz 2 GUVG M-V<br />

besondere Beiträge vom betroffenen Mitglied in Höhe der<br />

tatsächlichen Kosten, die pauschalisiert werden können, erhoben.<br />

(7) Für die Unterhaltung und den Ausbau von Deichen und<br />

Schöpfwerken, die nur einem Teil der Mitglieder Vorteile<br />

gewähren, ist das Beitragsverhältnis aus den tatsächlich entstehenden<br />

Kosten nach der bevorteilten Fläche hektargleich<br />

zu ermitteln.<br />

(8) Für den Ausbau von Gewässern und Anlagen II. Ordnung<br />

werden gesonderte Beiträge erhoben (Ausbaubeiträge). Die<br />

Ausbaubeiträge verteilen sich auf die Mitglieder, deren Flächen<br />

von der Maßnahme bevorteilt werden.<br />

(9) Über die Durchführung und die Finanzierung von naturnahem<br />

Rückbau von Gewässerstrecken und dazugehörigen<br />

Anlagen über Sonderbeiträge entscheidet, wenn diese überwiegend<br />

ökologischem und landschaftspflegerischen Zielen<br />

dienen, die Verbandsversammlung.<br />

§ 20<br />

Beitragsbuch, Hebung<br />

(1) Auf der Grundlage der Veranlagungsregel in der Anlage 2<br />

ist ein Beitragsbuch zu erstellen. Es enthält die Berechnung<br />

der Beitragseinheiten für jedes Mitglied nach § 19 Abs. 1<br />

dieser Satzung.<br />

(2) Der das jeweilige Mitglied betreffende Auszug des Beitragsbuches<br />

wird dem Mitglied zur Kenntnis übergeben. Jedem<br />

Mitglied ist auf Verlangen Einsicht in die seine Belange betreffende<br />

Unterlagen zu gewähren.<br />

(3) Das Beitragsbuch wird geändert, wenn sich die ihm zugrunde<br />

liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Umstände geändert<br />

haben.<br />

(4) Der Verband hebt die Beiträge der einzelnen Mitglieder anhand<br />

des Beitragsbuches und der von der Verbandsversammlung<br />

beschlossenen Beitragssätze durch einen<br />

Beitragsbescheid.<br />

(5) Der Anspruch auf den festgesetzten Beitrag entsteht am 1.<br />

Januar jeden Jahres. Der Beitrag wird vier Wochen nach<br />

bekannt werden des Beitragsbescheides fällig.<br />

(6) Wer seinen Beitrag nicht rechtzeitig leistet, kann zur Zahlung<br />

eines Säumniszuschlages verpflichtet werde. Der Säumniszuschlag<br />

beträgt eins vom Hundert des rückständigen<br />

Beitrages für jeden angefangenen Monat ab sechs Tage nach<br />

Fälligkeit.<br />

§ 21<br />

Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge<br />

Soweit es für die Durchführung des Unternehmens und die<br />

Verwaltung des Verbandes notwendig ist, erhebt der Verband<br />

von den Verbandsmitgliedern Vorausleistungen auf die<br />

Verbandsbeiträge nach folgendem Maßstab:<br />

1. Für Verwaltungs- und Unterhaltungsleistungen in Höhe der<br />

Hälfte des Vorjahresbetrages für die Unterhaltungsleistungen,<br />

2. <strong>im</strong> Bereich des Ausbaus für die entsprechende Maßnahme<br />

in Höhe des voraussichtlichen Gesamtbeitrages der Maßnahme.<br />

§ 22<br />

Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen<br />

(1) Der Verband und seine Beauftragten sind nach vorheriger<br />

Ankündigung berechtigt, das Verbandsunternehmen auf den<br />

nach dem Plan und dem Mitgliedsverzeichnis zum Verbandsgebiet<br />

gehörenden Grundstücke durchzuführen, diese Grundstücke<br />

zu betreten und vorübergehend zu benutzen.<br />

Er darf die für das Unternehmen notwendigen Stoffe (Steine,<br />

Erde, Rasen usw.) von diesen Grundstücken entnehmen,<br />

soweit sie land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder<br />

Unland oder Gewässer sind, wenn nicht gesetzliche oder aufsichtsbehördliche<br />

Vorschriften entgegenstehen. Die Grundstückseigentümer<br />

und Grundstücksnutzer haben <strong>im</strong> Rahmen<br />

des § 30 WHG zu dulden, dass der Verband die Ufer be-<br />

pflanzt, soweit es für die Unterhaltung notwendig ist. Gleiches<br />

gilt für die naturnahe Gestaltung und Unterhaltung von<br />

Uferrandstreifen in einer angemessenen Breite.<br />

(2) Die Benutzung von Grundstücken, die öffentlichen Zwekken<br />

dienen, bedarf der Zust<strong>im</strong>mung der zuständigen Verwaltungsbehörde,<br />

soweit sie nicht durch Rechtsvorschrift<br />

zugelassen ist. Die Zust<strong>im</strong>mung darf nur versagt werden,<br />

soweit eine Beeinträchtigung der öffentlichen Zwecke nicht<br />

durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden<br />

kann.<br />

(3) Zur Durchführung seines Unternehmens kann der Verband<br />

zweckentsprechende Maschinen einsetzen. Die Grundstückseigentümer<br />

und Grundstücksnutzer haben dafür Sorge zu<br />

tragen, dass diese Maschinen – gleich welcher Art – auf den<br />

zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücken arbeiten<br />

können. Die Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer<br />

haben dieses nach rechtzeitiger Ankündigung zu dulden. Die<br />

entsprechende Baufreiheit ist vom Anlieger zu gewährleisten.<br />

Ufergrundstücke dürfen nur so bewirtschaftet werden,<br />

dass die Unterhaltung der Gewässer nicht beeinträchtigt wird.<br />

Dies gilt auch für Grundstücke an verrohrten Gewässern,<br />

die der Verband zu unterhalten hat.<br />

(4) Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und H<strong>inter</strong>lieger haben<br />

das Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen,<br />

weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten.<br />

§ 23<br />

Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren<br />

(1) Neben den Gewässern gilt ein beidseitiger Uferbereich von<br />

7,00 m von der oberen Böschungskante als besonders zu<br />

schützen.<br />

(2) Innerhalb der in Abs. 1 genannten Schutzbereiche dürfen<br />

bauliche und sonstige Anlagen (auch feste Einfriedungen),<br />

die nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich<br />

sind, nicht errichtet werden. Bäume, Sträucher und<br />

Hecken sind nur so zu pflanzen, dass maschinelle Unterhaltungsarbeiten<br />

nicht erschwert werden.<br />

(3) Die Grundstückseigentümer oder –nutzer, deren Grundstücke<br />

an eine vom Verband zu unterhaltende Anlage grenzen, haben<br />

Weidegrundstücke so einzufrieden, dass sie das Weidevieh<br />

von den Uferstreifen und Böschungen fernhalten. Die<br />

Zäune müssen in der Regel mindestens einen Abstand von<br />

0,80 m von der Böschungsoberkante haben und dürfen eine<br />

Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Sie dürfen die Unterhaltung<br />

nicht erschweren. Querzäune müssen mit Hecköffnungen<br />

von mindestens 4,00 m Durchfahrbreite versehen<br />

sein. Der Hecköffnungsverschluss muss in seiner Handhabbarkeit<br />

ein zügiges Durchführen der Unterhaltung gewährleisten.<br />

(4) Drainausläufe, die in die vom Verband zu unterhaltenden<br />

Gewässer einmünden, sind so anzulegen und zu markieren,<br />

dass sie bei den Unterhaltungsarbeiten nicht beschädigt<br />

werden und diese nicht hemmen. Art und Umfang der Markierungen<br />

sind mit dem Verband abzust<strong>im</strong>men.<br />

(5) Die Errichtung, wesentliche Veränderung und Beseitigung<br />

von baulichen Anlagen <strong>im</strong> Schutzbereich entsprechend Abs.<br />

1 bedarf grundsätzlich einer Genehmigung durch die untere<br />

Wasserbehörde und ist vor Beantragung mit dem Verband<br />

abzust<strong>im</strong>men. Dies gilt für alle baulichen Anlagen an, in,<br />

unter und über Gewässern. Die Anlagen sind entsprechend<br />

der wasserrechtlichen Genehmigung zu erstellen und zu unterhalten.<br />

§ 24<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie Personen <strong>im</strong> Sinne<br />

des § 14 dieser Satzung sind verpflichtet über alle ihnen bei der<br />

Durchführung ihrer Aufgaben bekannt werdenden Tatsachen und<br />

Rechtsverhältnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Im übrigen<br />

bleiben die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes M-<br />

V über die Verschwiegenheitspflicht unberührt.<br />

§ 25<br />

Zust<strong>im</strong>mung zu Geschäften<br />

(1) Der Verband bedarf der Zust<strong>im</strong>mung der Aufsichtsbehörde<br />

zur Aufnahme von Darlehen, die über einen Betrag von<br />

100.000,- EUR hinausgehen.(2) Die weiteren Best<strong>im</strong>mungen<br />

von § 75 WVG bleiben unberührt.<br />

§ 26<br />

Satzungsänderung<br />

(1) Für Beschlüsse über Änderung der Satzung genügt die Mehrheit<br />

der anwesenden St<strong>im</strong>men. Der Beschluss über eine Änderung<br />

der Aufgaben des Verbandes bedarf der Mehrheit<br />

von zwei Dritteln der anwesenden St<strong>im</strong>men.<br />

(2) Die Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung durch<br />

die Aufsichtsbehörde. Sie ist von der Aufsichtsbehörde entsprechend<br />

§ 3 des 2. Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher<br />

und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften (2.<br />

Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsänderungsgesetz<br />

– 2. WWVRÄnd.G) vom 22. November<br />

2001 (GVOBl. M-V S. 448) bekannt zu machen.<br />

§ 27<br />

Bekanntmachungen<br />

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen bzw. Satzungsänderungen<br />

erfolgen gemäß § 3 des 2. Gesetzes zur<br />

Änderung wasserrechtlicher und wasserverbandsrechtlicher<br />

Vorschriften (2. Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsänderungsgesetz<br />

- 2. WWVRÄnd.G) vom 22. November<br />

2001 (GVOBl. M-V S. 448) über die Aufsichtsbehörde<br />

in denen die Mitgliedskommunen gelegen sind.<br />

(2) Weitere Bekanntmachungen, insbesondere Termine der<br />

Gewässerschauen des Verbandes sowie der Beginn der jährlichen<br />

Unterhaltungsarbeiten können darüber hinaus in den<br />

Kommunen, auf die sich der Verband erstreckt, nach dem<br />

für die Kommune geltenden Vorschriften über ortsübliche<br />

Bekanntmachungen veröffentlicht werden.<br />

§ 28<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung mit den Anlagen 1 und 2 tritt am Tage nach der<br />

Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft. Mit<br />

Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung des Verbandes<br />

vom 07.12.2000, veröffentlicht <strong>im</strong> Kreisblatt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

NVP vom 22.01.2001, außer Kraft.<br />

Die vorstehende Satzung wurde von der Verbandsversammlung<br />

in ihrer Sitzung am 18.11.2004 beschlossen.<br />

gez. Zschoche gez. Niedermeyer<br />

Verbandsvorsteher Vorstandsmitglied<br />

Genehmigungsvermerk:<br />

Die vorstehende Satzung wurde mit Verfügung vom<br />

26.11.2004 gemäß § 58 Abs. 2 WVG vom 12. Februar 1991<br />

(BGBl. I S. 405) genehmigt.<br />

gez. Molkentin (L.S.)<br />

Landrat<br />

Ausgefertigt am: 26.11.2004<br />

gez. Zschoche<br />

Verbandsvorsteher<br />

Anlage 1<br />

zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“<br />

Mitgliederverzeichnis<br />

lfd. Nr. Mitglied<br />

1 Stadt Bad Sülze<br />

2 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />

3 Gemeinde Deyelsdorf<br />

4 Gemeinde Drechow<br />

5 Gemeinde Düvier<br />

6 Gemeinde Eixen<br />

7 Stadt Franzburg<br />

8 Gemeinde Glewitz<br />

9 Gemeinde Grammendorf<br />

10 Gemeinde Gransebieth<br />

11 Gemeinde Gremersdorf - Buchholz<br />

12 Stadt Gr<strong>im</strong>men<br />

13 Gemeinde Hugoldsdorf<br />

14 Gemeinde Lindholz<br />

15 Stadt Loitz<br />

16 Gemeinde Millienhagen - Oebelitz<br />

17 Gemeinde Nossendorf<br />

18 Gemeinde Papenhagen<br />

19 Stadt Richtenberg<br />

20 Gemeinde Sassen<br />

21 Gemeinde Semlow<br />

22 Gemeinde Splietsdorf<br />

23 Gemeinde Süderholz<br />

24 Stadt Tribsees<br />

25 Gemeinde Wendisch - Baggendorf<br />

26 Gemeinde Wilmshagen<br />

27 Gemeinde Wittenhagen<br />

28 Kirchenkreis Stralsund<br />

29 Kirchenkreis <strong>Demmin</strong><br />

30 <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

31 <strong>Landkreis</strong> Nordvorpommern<br />

32 Straßenbauamt Güstrow<br />

33 Straßenbauamt Stralsund<br />

34 Deutsche Bahn AG<br />

35 Bundesvermögensamt Schwerin<br />

36 Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund<br />

37 Landeskirchliche Gemeinschaft Ost- Mecklenburg<br />

38 Diakonieverein „Johann-Hinrich Wichern“ e. V.


Seite 8, Nr. 05/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

Anlage 2<br />

zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes<br />

„Trebel“<br />

Veranlagungsregel zur Ermittlung des Beitragsverhältnisses<br />

für die Unterhaltung von Gewässern<br />

und Anlagen II. Ordnung<br />

Die Beiträge, die die Mitglieder gemäß § 19 der Satzung zu<br />

leisten haben, sind durch die Beurteilung des Vorteils zu<br />

ermitteln.Zur Ermittlung der Beitragsverhältnisse dienen <strong>im</strong><br />

Einzelnen nachstehende Veranlagungsregeln für die einzelnen<br />

Beitragsarten.<br />

I. Beitragsabteilung A = Gewässerunterhaltung<br />

1. Die Unterhaltungsbeiträge ermitteln sich nach dem Verhältnis,<br />

mit dem die Mitglieder am Verband beteiligt sind<br />

(Flächenmaßstab) und nach dem Vorteil, den die einzelnen<br />

Mitglieder haben (Vorteilsmaßstab). Die Unterhaltungsbeiträge<br />

werden in Beitragseinheiten (BE) ausgedrückt. Der<br />

Vorteilsmaßstab wird durch die Bildung von Beitragsklassen<br />

ermittelt und erfolgt durch Zuordnung der Mitglieder in<br />

diese. Jede Kommune wird mit ihrer Gesamtfläche, mit der<br />

sie am Verbandsgebiet beteiligt ist, einer Beitragsklasse zugeordnet,<br />

die sich aus der Dichte der Gewässer II. Ordnung<br />

in Meter pro Hektar (m/ha) dieser Fläche ergibt. Flächen<br />

dinglicher Mitglieder unterliegen der Zuordnung zu der jeweiligen<br />

Beitragsklasse der Kommune, in der sich die Flächen<br />

befinden. Flächen die die Tätigkeit des Verbandes besonders<br />

intensivieren, werden mit Zuschlägen zur Beitragseinheit<br />

belegt. Flächen die für die Gewässerunterhaltung<br />

für den Verband geringeren Aufwand verursachen, erhalten<br />

Abschläge von der jeweiligen Beitragseinheit. Die Ermittlung<br />

der Nutzungsarten für die Berechnung der Zu- und<br />

Abschläge ergibt sich aus den Angaben des Liegenschaftskatasters<br />

(ALB).<br />

2. Es werden folgende vier Beitragsklassen gebildet:<br />

Beitragsklasse 1: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />

Gewässerdichte unter 6,50 m/ha<br />

Beitragsklasse 2: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />

Gewässerdichte<br />

von 6,50 m/ha bis unter 13,00 m/ha<br />

Beitragsklasse 3: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />

Gewässerdichte<br />

von 13,00 m/ha bis unter 19,50 m/ha<br />

Beitragsklasse 4: Kommunalgebiet gesamt mit einer<br />

Gewässerdichte ab 19,50 m/ha<br />

3. Grundbeitrag<br />

Entsprechend der Beitragsklasse werden die<br />

Beitragseinheiten (BE) mittels Faktor ermittelt:<br />

Beitragsklasse 1: 1 ha = 100 % = 1,00 BE/ha<br />

Beitragsklasse 2: 1 ha = 150 % = 1,50 BE/ha<br />

Beitragsklasse 3: 1 ha = 200 % = 2,00 BE/ha<br />

Beitragsklasse 4: 1 ha = 250 % = 2,50 BE/ha<br />

4. Zuschläge<br />

Flächen die die Tätigkeit des Verbandes besonders<br />

intensivieren, werden mit Zuschlägen zur Beitragseinheit<br />

belegt (Anlage 1 zur Veranlagungsregel).<br />

- bei einem Versiegelungsgrad von<br />

mehr als 50 % = 100 % zum Grundbeitrag<br />

- bei einem Versiegelungsgrad von<br />

mehr als 20 bis 50 % = 70 % zum Grundbeitrag<br />

5.<br />

Leistungen für die Entsorgung von Mäh- und<br />

Räumgut, Einsatz spezieller Unterhaltungstechnik<br />

sowie zusätzliche Unterhaltungsarbeiten, die nicht<br />

der Sicherung des Wasserabflusses dienen, werden<br />

nach § 19 Abs. 6 gesondert gehoben.<br />

Abschläge<br />

Grundstücke die für die Gewässerunterhaltung für<br />

den Verband geringeren Aufwand Verursachen, erhalten<br />

Abschläge vom jeweiligen Grundbeitrag<br />

(Anlage 1 zur Veranlagungsregel). Bei Wirkung<br />

mehrerer Abschlagsgründe wird der höchste geltend<br />

gemacht.<br />

Abschlagshöhen:<br />

- Gewässer 100 %<br />

- Unland 50 %<br />

- Waldflächen 20 %<br />

II. Beitragsabteilung B = Deiche und<br />

Schöpfwerke<br />

Die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung<br />

der Deiche und Schöpfwerke werden nach dem<br />

Flächenmaßstab je Objekt (Deich, Schöpfwerk)<br />

hektargleich ermittelt und entsprechend Beiträge<br />

erhoben. Beitragspflichtig sind alle Flächen der<br />

Grundstücke, die sich <strong>im</strong> jeweiligen Poldergebiet befinden,<br />

durch einen Deich geschützt und durch ein<br />

Schöpfwerk entwässert werden. Mehrkosten oder<br />

Minderausgaben der Vorjahre werden verrechnet.<br />

Beitragspflichtig zur Beitragsabteilung „B“ bei Maßnahmen<br />

des Um- und Ausbaues sowie des Neubaus<br />

Das Umweltamt informiert<br />

Annahmehöfe für Abfälle <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Demmin</strong> ab 2010<br />

Außerhalb der regulären Entsorgungstermine können Kleinmengen von Abfällen auf<br />

Annahmehöfen abgegeben werden. Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte und Schrott<br />

werden vom Bürger kostenfrei angenommen. Die Abgabe weiterer Abfallarten, wie<br />

z. B. Grünabfälle, Baustellenabfälle, ist gegen ein entsprechendes Entgelt möglich.<br />

Adresse Öffnungszeiten Telefonnummer<br />

Annahmehof Altentreptow<br />

Zehntfeldweg 16 Freitag 13:00 – 17:00 Uhr 03994 238485<br />

17087 Altentreptow Samstag 9:00 – 13:00 Uhr (Mitteldeutsche<br />

Logistik GmbH)<br />

Annahmehof Dargun<br />

<strong>Demmin</strong>er Str. 38 b jeweils in den ungeraden 039959 25340<br />

17159 Dargun Kalenderwochen: (Bauhof der Stadt<br />

Freitag 13:00 – 17:00 Uhr Dargun)<br />

Samstag 8:00 – 12:00 Uhr<br />

Annahmehof <strong>Demmin</strong><br />

Davidsohnweg 1 Montag bis Freitag: 03998 432671<br />

17109 <strong>Demmin</strong> 7:00 – 17:00 Uhr (Ostmecklenburgisch<br />

jeden 3. Samstag <strong>im</strong> Monat: Vorpommersche<br />

9:00 – 11:00 Uhr Verwertungs- und Deponie<br />

GmbH -OVVD)<br />

Annahmehof Malchin<br />

Mühlenfeld 14 Freitag 13:00 –17:00 Uhr 03994 238485<br />

17139 Malchin Samstag 9:00 – 13:00 Uhr (Mitteldeutsche<br />

Logistik GmbH)<br />

Annahmehof Rosenow<br />

Zum Kranichmoor Montag bis Freitag: 039602 296-0<br />

17091 Rosenow 7:00 – 17:00 Uhr (OVVD)<br />

sind alle Flächen der Grundstücke, die sich in einen Poldergebiet befinden,<br />

durch einen Deich geschützt und/oder durch ein Schöpfwerk<br />

entwässert werden und bei dem die Maßnahme durchgeführt wird. Der<br />

Beitrag für Aus-, Um- und Neubau der Deiche und der Schöpfwerke<br />

wird nach dem Flächenmaßstab hektargleich je Objekt ermittelt und<br />

gehoben. Dazu gehören auch die Kosten der Voruntersuchungen, Planungen<br />

und Rechtsverfahren.<br />

Anlage 1<br />

zur Veranlagungsregel des WBV “ Trebel” Gr<strong>im</strong>men<br />

Zu- und Abschläge mittels Nutzungsartenfaktor für Flächen<br />

nach Liegenschaftskataster - ALB -<br />

NA ALB Nutzung ALB Faktor<br />

21010 Gebäude- und Freiflächen 1,70<br />

21040 Erholungsfläche 1,00<br />

21070 Waldfläche 0,80<br />

21080 Wasserfläche 0<br />

21090 anderer Nutzung 1,00<br />

21100 Gebäude- und Freifläche<br />

21110 – 21299 Gebäude- und Freifläche ... 1,70<br />

21300 Betriebsfläche<br />

21310 – 21329 Betriebsfläche, Abbauland/ Halde 1,00<br />

21330 – 21362 Betriebsfläche, Lagerplatz/Ver-/Entsorgung 1,70<br />

21400 Erholungsfläche<br />

21410 - 21430 Sportflächen, Grünanlagen, Campingplatz 1,00<br />

21500 Verkehrsfläche<br />

21510 – 21580 Strasse/ Weg/ Platz/ Bahngelände/ Flugplatz 2,00<br />

21520 Weg 1,50<br />

21590 – 21594 Verkehrsbegleitfläche 1,50<br />

21600 Landwirtschaftsfläche<br />

21610 – 21690 Acker, Garten, Grünland, Obstbau, Moor/Heide 1,00<br />

landwirtschaftliche Betriebsfläche<br />

21700 Waldfläche<br />

21710 – 21730 Laub-, Nadel- und Mischwald 0,80<br />

21740 Gehölz 0,50<br />

21760 forstwirtschaftliche Betriebsfläche 1,00<br />

21800 Wasserfläche<br />

21810 – 21890 Fluss, Kanal, Hafen, Bach, Graben, See, 0<br />

Küstengewässer, Teich, Weiher, Sumpf<br />

21900 Flächen anderer Nutzung<br />

21910 – 21943 Schutzfläche, Historische Anlage, Friedhof 1,00<br />

21950 – 21959 Unland 0,50<br />

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.landkreis-demmin.de unter<br />

dem Link Bürgerservice und dem Suchwort Annahmehöfe.<br />

Beistellsäcke für Hausmüll<br />

Für Wochenendsiedlungen und vorübergehend erhöhte Hausmüllmengen gibt es spezielle<br />

Beistellsäcke. Solche Säcke können während der Öffnungszeiten auf den<br />

Annahmehöfen in Altentreptow, <strong>Demmin</strong> und Malchin gekauft werden.<br />

Noch vorhandene Beistellsäcke, die bei den vorherigen Entsorgern bezogen worden<br />

sind, werden in einer Übergangszeit bis 30. Juni 2010 eingesammelt.<br />

Das Umweltamt informiert<br />

Entleerung der Hausmülltonnen 2010<br />

Seit 4. Januar 2010 werden <strong>im</strong> gesamten Kreisgebiet die Hausmülltonnen durch<br />

die Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) nach dem neuen Tourenplan 2010 (siehe<br />

Kreisanzeiger Nr. 21/2009 vom 3. Dezember 2009 sowie www.landkreisdemmin.de)<br />

entleert. Alle Ortsteile einer Stadt/Gemeinde haben jetzt den selben<br />

Entsorgungstag.<br />

Bitte stellen Sie Ihre Hausmülltonnen rechtzeitig, das heißt spätestens bis 06:00<br />

Uhr am Abfuhrtag zur Entleerung bereit. Der Entsorger kann wegen verspätet herausgestellter<br />

Tonnen die Tour nicht noch einmal fahren.<br />

Das Umweltamt informiert Sie unter der Telefon-Nr. 03998 434332 gern über<br />

die konkreten Entsorgungstermine.<br />

Der Kreisfeuerwehrverband gratuliert<br />

nachträglich<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Demmin</strong><br />

Georg Schliwa 03.03. 75 Jahre<br />

Freiwillige Feuerwehr Golchen<br />

Dieter Kramat 12.02. 70 Jahre<br />

Gerd Niewiera 25.02. 70 Jahre<br />

Freiwillige Feuerwehr Pensin<br />

Hildegard Levermann 06.02. 75 Jahre

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