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Haftbedingungen und die Behandlung Strafgefangener

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Informationsblatt – <strong>Haftbedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Behandlung</strong> <strong>Strafgefangener</strong><br />

Untersuchung) sowie eine Verletzung von Artikel 5 § 4 (Recht auf Freiheit <strong>und</strong><br />

Sicherheit).<br />

Pilotverfahren<br />

Ananyev u.a. gegen Russland (42525/07 <strong>und</strong> 60800/08)<br />

10.01.12 (Kammerurteil)<br />

Der Fall betraf <strong>die</strong> Beschwerden dreier russischer Staatsangehöriger darüber, dass sie in<br />

Untersuchungsgefängnissen unter unmenschlichen <strong>und</strong> erniedrigenden Bedingungen auf<br />

ihr Strafverfahren warten mussten.<br />

Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder<br />

erniedrigender <strong>Behandlung</strong> oder Strafe) <strong>und</strong> eine Verletzung von Artikel 13 (Recht auf<br />

wirksame Beschwerde) fest.<br />

Weiter wies der Gerichtshof <strong>die</strong> russische Regierung nach Artikel 46 (Verbindlichkeit <strong>und</strong><br />

Vollzug der Urteile des Gerichtshofs) an:<br />

- <strong>die</strong> <strong>Haftbedingungen</strong> durch Abtrennung der Toiletten, Entfernung des dicken<br />

Netzes vor den Zellenfenstern <strong>und</strong> durch <strong>die</strong> Möglichkeit der häufigeren Nutzung<br />

von Duschen zu verbessern;<br />

- den anwendbaren Rechtsrahmen zu ändern, ebenso wie <strong>die</strong> Haftpraxis;<br />

- sicherzustellen, dass eine Untersuchungshaft nur in absolut notwendigen Fällen<br />

angeordnet wird;<br />

- für jedes Untersuchungsgefängnis eine maximale Kapazität festzulegen;<br />

- sicherzustellen, dass jedes Opfer unangemessener <strong>Haftbedingungen</strong> eine<br />

entsprechende Beschwerde hierüber abgeben kann <strong>und</strong> ihm <strong>die</strong>sbezüglich<br />

Schadensersatz gewährt wird.<br />

Die russischen Behörden sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit dem Ministerkomitee<br />

des Europarates <strong>und</strong> innerhalb einer Sechsmonatsfrist ab dem Datum, an dem das Urteil<br />

rechtskräftig wird, einen verbindlichen Zeitrahmen für <strong>die</strong> Lösung der angeführten<br />

Probleme anzubieten. Weiter sind sie verpflichtet, Wiedergutmachung zu leisten, unter<br />

anderem durch eine beschleunigte Abwicklung aller Fälle, <strong>die</strong> von Opfern der<br />

unmenschlichen oder erniedrigenden <strong>Haftbedingungen</strong> in russischen Gefängnissen vor<br />

dem EGMR anhängig gemacht werden. Dies muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten<br />

ab dem Datum, an dem das Urteil rechtskräftig wird (für bereits zugestellte Fälle) bzw.<br />

ab dem Zeitpunkt der Zustellung (neue Fälle) erfolgen.<br />

Pressekontakt: echrpress@echr.coe.int Tel: +33 3 90 21 42 08<br />

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