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3,26 MB - Marktgemeinde Leiben

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Aus dem Gemeinderat<br />

Sitzung vom 2.11.2010 (Auszug)<br />

Subventionen 2011<br />

Folgende Subventionen bwz. Zuschüsse wurden einstimmig beschlossen:<br />

Musikverein Lehen 2.000,-- Euro<br />

Sportverein <strong>Leiben</strong> 2.000,-- Euro<br />

Nachwuchs des Sportvereines <strong>Leiben</strong> 350,-- Euro pro Mannschaft<br />

Pfarre Ebersdorf 1.000,-- Euro<br />

Evangelische Pfarre 70,-- Euro<br />

Hospiz Melk 80,-- Euro<br />

Freiwilligen Feuerwehren jeweils 3.000,-- Euro<br />

Fischereiverein <strong>Leiben</strong>, Verlängerung Pachtvertrag Rohrteich<br />

Der Fischereipachtvertrag für die Parz. 165/2, EZ 379, KG <strong>Leiben</strong><br />

(Rohrteich) wurde um weitere 10 Jahre verlängert.<br />

Kindergarten, Bastelbeitrag<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bastelbeitrag von 9,--<br />

Euro/Monat auf 10,-- Euro/Monat zu erhöhen.<br />

Tourismuskonzept – Projekte und Projektbetreuung<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leiben</strong> nimmt grundsätzlich an der Umsetzung<br />

des touristischen Konzeptes „Neupositionierung Nibelungengau als<br />

touristisches Ausflugsziel für die nächsten 3 Jahre teil. Voraussetzung<br />

für die Teilnahme an der Umsetzung ist die positive Zustimmung<br />

aller Mitgliedsgemeinden.<br />

Sitzung vom 16.12.2010 (Auszug)<br />

Abgabenerhöhung gemäß Tourismusgesetz<br />

Die NÖ Landesregierung hat per 01.01.2011 ein neues Tourismusgesetz<br />

erlassen. Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem, dass die<br />

bisherige Orts- und Regionaltaxe durch eine Nächtigungstaxe ersetzt<br />

wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ein Ansuchen<br />

um Erhöhung der Nächtigungstaxe von 0,77 Euro auf 1,20 Euro<br />

bei der NÖ-Landesregierung zu stellen.<br />

Verordnung über die Erhebung einer Hundeabgabe<br />

Auf Grund einer Änderung des NÖ Hundeabgabegesetzes durch<br />

den NÖ Landtag muss die Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem<br />

Gefährdungspotential mindestens das 10-fache, der für Nutzhunde<br />

festgesetzten Abgabe, betragen. Der Gemeinderat hat einstimmig<br />

die VO über die Erhebung der Hundeabgabe beschlossen<br />

und diese wird wie folgt eingehoben:<br />

Nutzhund 6,54 Euro/Hund, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential<br />

65,40 Euro/Hund und alle übrigen Hunde 21,00/Hund<br />

und Jahr.<br />

Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe<br />

Der Gemeinderat hat einstimmig die VO über die Erhebung einer<br />

Gebrauchsabgabe beschlossen. Die Gebrauchsabgabe ist von allen<br />

Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes<br />

mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten. Ausgenommen<br />

sind Schanigärten, wo 30,- Euro je angefangnen zehn<br />

Gemeindenachrichten 3<br />

m² der bewilligten Fläche und je begonnenen Monat eingehoben<br />

werden.<br />

Evaluierung – Erhöhung – Gebühren Friedhof<br />

Bei der Überprüfung durch das Land NÖ wurde festgestellt, dass<br />

die Friedhofsgebühren nicht kostendeckend sind. Daher wurde<br />

vom Gemeinderat einstimmig eine Evaluierung der Friedhofsgebührenordnung<br />

beschlossen. Die Gebühr für die Leichenhalle<br />

wird von 15,-- auf 17,-- Euro angehoben und die restlichen Gebühren<br />

um 2% evaluiert.<br />

Grabstellengebühren NEU<br />

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes<br />

auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengräbern bzw.<br />

auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen beträgt für<br />

a) Erdgrabstellen zur Beerdigung von bis zu<br />

zwei Leichen € 122,40<br />

b) Erdgrabstellen zur Beerdigung von bis zu<br />

vier Leichen € 244,80<br />

c) Grüfte zur Beisetzung von bis zu<br />

drei Leichen € 1132,20<br />

d) Erdgrabstellen für Kinder bis zu 10 Jahren € 61,20<br />

2. Nachtragsvoranschlag 2010<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat einstimmig<br />

den vorliegenden 2. Nachtrags-Voranschlag 2010.<br />

Voranschlag 2011<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat mit 13<br />

Für und 4 Gegenstimmen den vorliegenden Voranschlag 2011.<br />

Gedenken<br />

an verstorbenen<br />

Johann Gruber<br />

Bürgermeister a.D. der Gemeinde Weitenegg<br />

Johann Gruber wurde am 4. Mai 1924 in Weitenegg geboren.<br />

Neben seinem Beruf als Gastwirt war Johann Gruber in der<br />

Zeit von 1956 bis 1972 Bürgermeister der Gemeinde Weitenegg.<br />

Auf Grund der Gemeindezusammenlegung in den Jahren<br />

1971 u. 1972 wurde der Gemeinderat aus Weitenegg aufgelöst.<br />

Bis 1975 war er dann noch Gemeinderat in der Gemeinde <strong>Leiben</strong>.<br />

In seiner Amtszeit als Bürgermeister von Weitenegg fiel<br />

die Verleihung des Marktwappens im Jahr 1958.<br />

Viele Jahre war Herr Johann Gruber auch als Obmann der<br />

Jagdgenossenschaft tätig.<br />

Wir gedenken seiner mit großer Hochachtung.<br />

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

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