3,26 MB - Marktgemeinde Leiben
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Aus dem Gemeinderat<br />
Sitzung vom 2.11.2010 (Auszug)<br />
Subventionen 2011<br />
Folgende Subventionen bwz. Zuschüsse wurden einstimmig beschlossen:<br />
Musikverein Lehen 2.000,-- Euro<br />
Sportverein <strong>Leiben</strong> 2.000,-- Euro<br />
Nachwuchs des Sportvereines <strong>Leiben</strong> 350,-- Euro pro Mannschaft<br />
Pfarre Ebersdorf 1.000,-- Euro<br />
Evangelische Pfarre 70,-- Euro<br />
Hospiz Melk 80,-- Euro<br />
Freiwilligen Feuerwehren jeweils 3.000,-- Euro<br />
Fischereiverein <strong>Leiben</strong>, Verlängerung Pachtvertrag Rohrteich<br />
Der Fischereipachtvertrag für die Parz. 165/2, EZ 379, KG <strong>Leiben</strong><br />
(Rohrteich) wurde um weitere 10 Jahre verlängert.<br />
Kindergarten, Bastelbeitrag<br />
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bastelbeitrag von 9,--<br />
Euro/Monat auf 10,-- Euro/Monat zu erhöhen.<br />
Tourismuskonzept – Projekte und Projektbetreuung<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Leiben</strong> nimmt grundsätzlich an der Umsetzung<br />
des touristischen Konzeptes „Neupositionierung Nibelungengau als<br />
touristisches Ausflugsziel für die nächsten 3 Jahre teil. Voraussetzung<br />
für die Teilnahme an der Umsetzung ist die positive Zustimmung<br />
aller Mitgliedsgemeinden.<br />
Sitzung vom 16.12.2010 (Auszug)<br />
Abgabenerhöhung gemäß Tourismusgesetz<br />
Die NÖ Landesregierung hat per 01.01.2011 ein neues Tourismusgesetz<br />
erlassen. Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem, dass die<br />
bisherige Orts- und Regionaltaxe durch eine Nächtigungstaxe ersetzt<br />
wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ein Ansuchen<br />
um Erhöhung der Nächtigungstaxe von 0,77 Euro auf 1,20 Euro<br />
bei der NÖ-Landesregierung zu stellen.<br />
Verordnung über die Erhebung einer Hundeabgabe<br />
Auf Grund einer Änderung des NÖ Hundeabgabegesetzes durch<br />
den NÖ Landtag muss die Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem<br />
Gefährdungspotential mindestens das 10-fache, der für Nutzhunde<br />
festgesetzten Abgabe, betragen. Der Gemeinderat hat einstimmig<br />
die VO über die Erhebung der Hundeabgabe beschlossen<br />
und diese wird wie folgt eingehoben:<br />
Nutzhund 6,54 Euro/Hund, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential<br />
65,40 Euro/Hund und alle übrigen Hunde 21,00/Hund<br />
und Jahr.<br />
Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe<br />
Der Gemeinderat hat einstimmig die VO über die Erhebung einer<br />
Gebrauchsabgabe beschlossen. Die Gebrauchsabgabe ist von allen<br />
Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes<br />
mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten. Ausgenommen<br />
sind Schanigärten, wo 30,- Euro je angefangnen zehn<br />
Gemeindenachrichten 3<br />
m² der bewilligten Fläche und je begonnenen Monat eingehoben<br />
werden.<br />
Evaluierung – Erhöhung – Gebühren Friedhof<br />
Bei der Überprüfung durch das Land NÖ wurde festgestellt, dass<br />
die Friedhofsgebühren nicht kostendeckend sind. Daher wurde<br />
vom Gemeinderat einstimmig eine Evaluierung der Friedhofsgebührenordnung<br />
beschlossen. Die Gebühr für die Leichenhalle<br />
wird von 15,-- auf 17,-- Euro angehoben und die restlichen Gebühren<br />
um 2% evaluiert.<br />
Grabstellengebühren NEU<br />
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes<br />
auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengräbern bzw.<br />
auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen beträgt für<br />
a) Erdgrabstellen zur Beerdigung von bis zu<br />
zwei Leichen € 122,40<br />
b) Erdgrabstellen zur Beerdigung von bis zu<br />
vier Leichen € 244,80<br />
c) Grüfte zur Beisetzung von bis zu<br />
drei Leichen € 1132,20<br />
d) Erdgrabstellen für Kinder bis zu 10 Jahren € 61,20<br />
2. Nachtragsvoranschlag 2010<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat einstimmig<br />
den vorliegenden 2. Nachtrags-Voranschlag 2010.<br />
Voranschlag 2011<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat mit 13<br />
Für und 4 Gegenstimmen den vorliegenden Voranschlag 2011.<br />
Gedenken<br />
an verstorbenen<br />
Johann Gruber<br />
Bürgermeister a.D. der Gemeinde Weitenegg<br />
Johann Gruber wurde am 4. Mai 1924 in Weitenegg geboren.<br />
Neben seinem Beruf als Gastwirt war Johann Gruber in der<br />
Zeit von 1956 bis 1972 Bürgermeister der Gemeinde Weitenegg.<br />
Auf Grund der Gemeindezusammenlegung in den Jahren<br />
1971 u. 1972 wurde der Gemeinderat aus Weitenegg aufgelöst.<br />
Bis 1975 war er dann noch Gemeinderat in der Gemeinde <strong>Leiben</strong>.<br />
In seiner Amtszeit als Bürgermeister von Weitenegg fiel<br />
die Verleihung des Marktwappens im Jahr 1958.<br />
Viele Jahre war Herr Johann Gruber auch als Obmann der<br />
Jagdgenossenschaft tätig.<br />
Wir gedenken seiner mit großer Hochachtung.<br />
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.