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Fachsymposium 2016 - "Ausgewählte Aspekte in der Gebäude- und Energietechnik"

Jahresinformation 2016/2017 des Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. an der Technischen Universität Dresden und Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. www.fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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SATZUNG<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglie<strong>der</strong> des Vere<strong>in</strong>s können natürliche<br />

<strong>und</strong> juristische Personen werden, die die<br />

Satzung anerkennen <strong>und</strong> bereit s<strong>in</strong>d, die<br />

Ziele des Vere<strong>in</strong>s zu unterstützen.<br />

2. Über die Aufnahme entscheidet nach<br />

schriftlichem Antrag <strong>der</strong> Vorstand. Es<br />

besteht ke<strong>in</strong> Aufnahmeanspruch. Der<br />

Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> Aufnahme durch den<br />

Vorstand ist nicht anfechtbar.<br />

3. Ehrenmitglied kann werden, wer auf<br />

dem Gebiet <strong>der</strong> effizienten Energie- <strong>und</strong><br />

<strong>Gebäude</strong>technik Hervorragendes geleistet<br />

o<strong>der</strong> die Ziele des Vere<strong>in</strong>s außerordentlich<br />

geför<strong>der</strong>t hat <strong>und</strong> von <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf Beschluss<br />

ernannt wird.<br />

4. Die Mitgliedschaft beg<strong>in</strong>nt mit <strong>der</strong><br />

schriftlichen Bestätigung <strong>der</strong> Aufnahme<br />

durch den Vorstand. Sie erlischt durch<br />

Austritt, Ausschluss, Tod o<strong>der</strong> Auflösung<br />

des Vere<strong>in</strong>s.<br />

§ 5 Austritt von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d zum Austritt aus dem<br />

Vere<strong>in</strong> berechtigt.<br />

2. Der Austritt ist dem Vorstand durch<br />

e<strong>in</strong>geschriebenen Brief mit e<strong>in</strong>er Frist<br />

von drei Monaten zum Ende des<br />

Geschäftsjahres mitzuteilen.<br />

3. E<strong>in</strong> ausgetretenes Mitglied hat ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf Teilhabe am Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />

§ 6 Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

1. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss,<br />

wenn das betreffende Mitglied vorsätzlich<br />

den Interessen des Vere<strong>in</strong>s zuwi<strong>der</strong> handelt.<br />

Über den Ausschluss entscheidet die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf Antrag des<br />

Vorstandes mit 2/3 Mehrheit.<br />

2. Der Ausschluss e<strong>in</strong>es Mitgliedes wird<br />

sofort mit <strong>der</strong> Beschlussfassung wirksam<br />

<strong>und</strong> ist dem Mitglied unverzüglich schriftlich<br />

durch den Vorstand mitzuteilen.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet automatisch,<br />

wenn trotz zweimaligen Er<strong>in</strong>nerungsschreiben<br />

<strong>und</strong> nach schriftlicher Ankündigung<br />

des Ausschlusses <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag<br />

nicht gezahlt wird.<br />

4. Der Ausschluss hebt die Verpflichtung<br />

zur Zahlung fälliger Beiträge nicht auf<br />

<strong>und</strong> gewährt ke<strong>in</strong>erlei Ansprüche auf<br />

Rückgabe gezahlter Beiträge o<strong>der</strong> auf<br />

das Vermögen des Vere<strong>in</strong>s.<br />

§ 7 Rechte <strong>und</strong> Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

1. Alle Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d berechtigt, an den<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlungen teilzunehmen<br />

<strong>und</strong> besitzen das aktive <strong>und</strong> passive<br />

Wahlrecht für den Vorstand.<br />

2. Alle Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d berechtigt, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Anträge zu unterbreiten,<br />

die spätestens 1 Woche vor<br />

e<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong>versammlung dem<br />

Vorstand vorliegen müssen.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d an die Satzung<br />

sowie die satzungsmäßig gefassten Beschlüsse<br />

geb<strong>und</strong>en. Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

den Vere<strong>in</strong> bei <strong>der</strong> Erreichung se<strong>in</strong>er Ziele<br />

zu unterstützen.<br />

4. Die Mitglie<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d gehalten, jede<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohnung o<strong>der</strong> des Sitzes<br />

dem Vorstand anzuzeigen.<br />

5. Jedes Mitglied hat e<strong>in</strong>en Beitrag gemäß<br />

§ 8 <strong>der</strong> Satzung zu zahlen.<br />

§ 8 Mitgliedsbeiträge, F<strong>in</strong>anzierung<br />

1. Die aus den Aufgaben des Vere<strong>in</strong>s erwachsenden<br />

Aufwendungen werden<br />

durch Mitgliedsbeiträge <strong>und</strong> Spenden<br />

gedeckt. Für die zur Verfügungstellung<br />

von Druckschriften des Vere<strong>in</strong>s kann<br />

von den Mitglie<strong>der</strong>n kostendecken<strong>der</strong><br />

Aufwendungsersatz erhoben werden.<br />

44 Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Energietechnik Dresden e.V.

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