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Fachsymposium 2016 - "Ausgewählte Aspekte in der Gebäude- und Energietechnik"

Jahresinformation 2016/2017 des Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. an der Technischen Universität Dresden und Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. www.fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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EXKURSION<br />

Umlagen können nur durch e<strong>in</strong>stimmigen<br />

Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

festgesetzt werden.<br />

2. Die Erhebung <strong>und</strong> die Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge<br />

werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Beitragsordnung<br />

geregelt, über die die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach Vorschlag durch den<br />

Vorstand beschließt.<br />

3. Die jährliche Beitragshöhe wird für<br />

E<strong>in</strong>zelpersonen auf 25,-€, Studenten auf<br />

15,-€ <strong>und</strong> für Firmen auf m<strong>in</strong>d. 250,-€<br />

festgelegt. Der Beitrag ist jeweils bis<br />

zum 1.2. e<strong>in</strong>es Kalen<strong>der</strong>jahres fällig.<br />

§ 9 Organe<br />

Die Organe des Vere<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d:<br />

1. die Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

2. <strong>der</strong> Vorstand,<br />

3. <strong>der</strong> Beirat.<br />

§ 10 Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />

f<strong>in</strong>den m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr statt.<br />

Auf schriftlichen Antrag von m<strong>in</strong>destens<br />

3/10 <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> durch Vorstandsbeschluss<br />

ist e<strong>in</strong>e außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

2. Die E<strong>in</strong>berufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

erfolgt schriftlich durch den Vorstand<br />

unter Mitteilung von Tagungsort <strong>und</strong> -zeit<br />

sowie Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung mit<br />

e<strong>in</strong>er Frist von m<strong>in</strong>destens drei Wochen<br />

gemäß Poststempel.<br />

3. Den Vorsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

führt <strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong> Stellvertreter.<br />

4. In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat jede<br />

Mitglied e<strong>in</strong>e Stimme. Die Mitglie<strong>der</strong> können<br />

sich durch schriftliche Vollmacht von e<strong>in</strong>em<br />

an<strong>der</strong>en Mitglied vertreten lassen.<br />

5. Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

<strong>und</strong> des Geschäftsberichtes des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres des För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong>s,<br />

• die Wahl <strong>und</strong> die Entlastung des Vorstandes<br />

sowie die Wahl von Ehrenmitglie<strong>der</strong>n,<br />

• die Genehmigung des vom Vorstand<br />

aufgestellten Haushaltsplanes,<br />

• die Beschlussfassung über Anträge gem.<br />

§ 7 Absatz 1 <strong>und</strong> 2 <strong>der</strong> Satzung,<br />

• <strong>der</strong> Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

• die Beschlussfassung über Satzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>und</strong> Zweckän<strong>der</strong>ungen,<br />

• die Beschlussfassung über die Auflösung<br />

des Vere<strong>in</strong>s,<br />

• die Beschlussfassung über das Protokoll<br />

<strong>der</strong> vorherigen Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

§ 11 Beschluss durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Die ordnungsgemäß e<strong>in</strong>berufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist beschlussfähig.<br />

2. Satzungsän<strong>der</strong>ungen können nur durch<br />

die Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit e<strong>in</strong>er<br />

Mehrheit von drei Viertel <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

Vorschläge zur Satzungsän<strong>der</strong>ung müssen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Tagesordnung enthalten se<strong>in</strong>.<br />

3. Die Auflösung des Vere<strong>in</strong>s kann nur auf<br />

e<strong>in</strong>er eigens dazu e<strong>in</strong>berufenen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

beschlossen werden.<br />

Die Versammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn m<strong>in</strong>destens zwei Drittel aller<br />

Mitglie<strong>der</strong> anwesend s<strong>in</strong>d. Der Auflösungsbeschluss<br />

bedarf <strong>der</strong> Dreiviertelmehrheit<br />

<strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.<br />

4. Zur Än<strong>der</strong>ung des Zweckes des Vere<strong>in</strong>s<br />

ist die vorherige schriftliche Bestätigung<br />

des zuständigen F<strong>in</strong>anzamtes e<strong>in</strong>zuholen,<br />

dass die Zweckän<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong>e Auswirkung<br />

auf die Geme<strong>in</strong>nützigkeit hat.<br />

5. Beschlüsse werden <strong>in</strong> offener Abstimmung<br />

gefasst. Auf Antrag e<strong>in</strong>es Mitglieds hat<br />

Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Energietechnik Dresden e.V.<br />

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