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Fachsymposium 2016 - "Ausgewählte Aspekte in der Gebäude- und Energietechnik"

Jahresinformation 2016/2017 des Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. an der Technischen Universität Dresden und Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. www.fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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SATZUNG<br />

geheime Abstimmung durch Stimmzettel<br />

zu erfolgen.<br />

6. Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist e<strong>in</strong> Protokoll anzufertigen,<br />

das vom Vorsitzenden <strong>und</strong> vom Protokollanten<br />

unterschrieben wird. Das<br />

Protokoll ist den Mitglie<strong>der</strong>n spätestens<br />

e<strong>in</strong>en Monat nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zuzustellen. Das Protokoll<br />

gilt als genehmigt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />

von drei Wochen nach Zugang<br />

schriftlich Wi<strong>der</strong>spruch beim Vorstand<br />

erhoben wird. Falls <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch<br />

nicht vom Vorstand gelöst werden kann,<br />

ist das Protokoll <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

vorzulegen.<br />

§12 Vorstand<br />

1. Der erweiterte Vorstand besteht aus 5<br />

Mitglie<strong>der</strong>n, dem Vorsitzenden, se<strong>in</strong>em<br />

Stellvertreter, e<strong>in</strong>em Schatzmeister <strong>und</strong> 2<br />

weiteren Mitglie<strong>der</strong>n. Vorstand gem. §<br />

26 BGB s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Vorsitzende, <strong>der</strong> stellvertretende<br />

Vorsitzende <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schatzmeister.<br />

Der Vorsitzende vertritt den<br />

Vere<strong>in</strong> alle<strong>in</strong>, <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Schatzmeister vertreten<br />

geme<strong>in</strong>sam.<br />

2. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> werden von<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt. Die<br />

Amtsdauer des Vorstands beträgt zwei<br />

Jahre. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Die<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong> müssen Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> Mitarbeiter/Bedienstete <strong>der</strong><br />

dem Vere<strong>in</strong> angehörenden juristischen<br />

Personen o<strong>der</strong> Personenvere<strong>in</strong>igungen<br />

se<strong>in</strong>. Der Vorstand bestimmt dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden,<br />

se<strong>in</strong>en Stellvertreter <strong>und</strong> die an<strong>der</strong>en<br />

Funktionen.<br />

3. Nach Ablauf <strong>der</strong> Wahlperiode bleiben die<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes solange im Amt,<br />

bis e<strong>in</strong>e Neuwahl stattgef<strong>und</strong>en hat. Bei<br />

Ausscheiden e<strong>in</strong>es Vorstandsmitgliedes kann<br />

aus dem Kreis <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bis zur nächsten<br />

Vorstandswahl e<strong>in</strong> Mitglied als Vorstandmitglied<br />

kooptiert werden.<br />

4. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung<br />

des Vere<strong>in</strong>s. Er hat <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

Aufgaben:<br />

• Leitung des Vere<strong>in</strong>s <strong>und</strong> Festlegung von<br />

Maßnahmen, die zur Erfüllung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>szwecke<br />

gemäß §2 dieser Satzung<br />

notwendig s<strong>in</strong>d,<br />

• Aufnahme von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

• Vorbereitung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>und</strong> Überwachung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

• Erstellung des Rechnungsabschlusses (Jahresbericht)<br />

sowie Abgabe des Tätigkeitsberichtes<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr <strong>und</strong><br />

Aufstellung des Haushaltsplanes für das neue<br />

Geschäftsjahr <strong>und</strong> dessen Vorlage an die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

5. Der Vorstand übt se<strong>in</strong>e Tätigkeit ehrenamtlich<br />

aus.<br />

6. Der Vorstand gibt sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung,<br />

die die Arbeitsweise festlegt.<br />

7. Der Vorstand trifft se<strong>in</strong>e Entscheidungen<br />

durch e<strong>in</strong>fache Mehrheit.<br />

8. Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ermächtigt, redaktionelle<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung, die durch das<br />

F<strong>in</strong>anzamt für Körperschaften o<strong>der</strong> das<br />

Registergericht vorgeschrieben werden, <strong>in</strong><br />

eigener Verantwortlichkeit durchzuführen.<br />

§ 13 Rechnungsprüfung<br />

1. Die Rechnungsprüfer werden von <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt.<br />

2. Die Rechnungsprüfer überprüfen die<br />

satzungsmäßige Verwendung <strong>der</strong> Mittel<br />

des Vere<strong>in</strong>s.<br />

3. Die Rechnungsprüfer berichten <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung über das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Prüfung.<br />

46 Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Energietechnik Dresden e.V.

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