Fachsymposium 2016 - "Ausgewählte Aspekte in der Gebäude- und Energietechnik"
Jahresinformation 2016/2017 des Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. an der Technischen Universität Dresden und Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. www.fv-gebaeudeenergie-dresden-de
Jahresinformation 2016/2017 des Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. an der Technischen Universität Dresden und Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. www.fv-gebaeudeenergie-dresden-de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SATZUNG<br />
geheime Abstimmung durch Stimmzettel<br />
zu erfolgen.<br />
6. Über die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ist e<strong>in</strong> Protokoll anzufertigen,<br />
das vom Vorsitzenden <strong>und</strong> vom Protokollanten<br />
unterschrieben wird. Das<br />
Protokoll ist den Mitglie<strong>der</strong>n spätestens<br />
e<strong>in</strong>en Monat nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
zuzustellen. Das Protokoll<br />
gilt als genehmigt, wenn nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />
von drei Wochen nach Zugang<br />
schriftlich Wi<strong>der</strong>spruch beim Vorstand<br />
erhoben wird. Falls <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch<br />
nicht vom Vorstand gelöst werden kann,<br />
ist das Protokoll <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
vorzulegen.<br />
§12 Vorstand<br />
1. Der erweiterte Vorstand besteht aus 5<br />
Mitglie<strong>der</strong>n, dem Vorsitzenden, se<strong>in</strong>em<br />
Stellvertreter, e<strong>in</strong>em Schatzmeister <strong>und</strong> 2<br />
weiteren Mitglie<strong>der</strong>n. Vorstand gem. §<br />
26 BGB s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Vorsitzende, <strong>der</strong> stellvertretende<br />
Vorsitzende <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schatzmeister.<br />
Der Vorsitzende vertritt den<br />
Vere<strong>in</strong> alle<strong>in</strong>, <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Schatzmeister vertreten<br />
geme<strong>in</strong>sam.<br />
2. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> werden von<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt. Die<br />
Amtsdauer des Vorstands beträgt zwei<br />
Jahre. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Die<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong> müssen Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> Mitarbeiter/Bedienstete <strong>der</strong><br />
dem Vere<strong>in</strong> angehörenden juristischen<br />
Personen o<strong>der</strong> Personenvere<strong>in</strong>igungen<br />
se<strong>in</strong>. Der Vorstand bestimmt dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden,<br />
se<strong>in</strong>en Stellvertreter <strong>und</strong> die an<strong>der</strong>en<br />
Funktionen.<br />
3. Nach Ablauf <strong>der</strong> Wahlperiode bleiben die<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes solange im Amt,<br />
bis e<strong>in</strong>e Neuwahl stattgef<strong>und</strong>en hat. Bei<br />
Ausscheiden e<strong>in</strong>es Vorstandsmitgliedes kann<br />
aus dem Kreis <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bis zur nächsten<br />
Vorstandswahl e<strong>in</strong> Mitglied als Vorstandmitglied<br />
kooptiert werden.<br />
4. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung<br />
des Vere<strong>in</strong>s. Er hat <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Aufgaben:<br />
• Leitung des Vere<strong>in</strong>s <strong>und</strong> Festlegung von<br />
Maßnahmen, die zur Erfüllung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>szwecke<br />
gemäß §2 dieser Satzung<br />
notwendig s<strong>in</strong>d,<br />
• Aufnahme von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
• Vorbereitung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
<strong>und</strong> Überwachung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />
• Erstellung des Rechnungsabschlusses (Jahresbericht)<br />
sowie Abgabe des Tätigkeitsberichtes<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr <strong>und</strong><br />
Aufstellung des Haushaltsplanes für das neue<br />
Geschäftsjahr <strong>und</strong> dessen Vorlage an die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />
5. Der Vorstand übt se<strong>in</strong>e Tätigkeit ehrenamtlich<br />
aus.<br />
6. Der Vorstand gibt sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung,<br />
die die Arbeitsweise festlegt.<br />
7. Der Vorstand trifft se<strong>in</strong>e Entscheidungen<br />
durch e<strong>in</strong>fache Mehrheit.<br />
8. Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ermächtigt, redaktionelle<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung, die durch das<br />
F<strong>in</strong>anzamt für Körperschaften o<strong>der</strong> das<br />
Registergericht vorgeschrieben werden, <strong>in</strong><br />
eigener Verantwortlichkeit durchzuführen.<br />
§ 13 Rechnungsprüfung<br />
1. Die Rechnungsprüfer werden von <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt.<br />
2. Die Rechnungsprüfer überprüfen die<br />
satzungsmäßige Verwendung <strong>der</strong> Mittel<br />
des Vere<strong>in</strong>s.<br />
3. Die Rechnungsprüfer berichten <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung über das Ergebnis<br />
<strong>der</strong> Prüfung.<br />
46 Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Energietechnik Dresden e.V.