WuM_Kompakt_Mrz17.pdf
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W+M KOMPAKT | 5<br />
Bis 2025 sollen die Renten in Ost- und<br />
Westdeutschland angepasst werden.<br />
Rentenangleichung beschlossen<br />
Berlin. Das Bundeskabinett hat Mitte<br />
Februar den Entwurf des Gesetzes<br />
über den Abschluss der Rentenüberleitung<br />
(Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)<br />
beschlossen. Mit dem<br />
Gesetz soll die Rentenüberleitung bis<br />
2025 abgeschlossen sein: Die bisher<br />
noch abweichenden Rechengrößen<br />
für die Rentenberechnung werden<br />
in sieben Schritten an die entsprechenden<br />
Westwerte angeglichen.<br />
Dazu werden der aktuelle Rentenwert<br />
(Ost), die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
(Ost) und die Bezugsgröße<br />
(Ost) auf die jeweiligen Westwerte<br />
angehoben. Die Ost-Verdienste werden<br />
ab 2025 nicht mehr hochgewertet.<br />
Die Angleichung erfolgt schrittweise<br />
– auch, damit die Hochwertung<br />
der Ost-Verdienste nicht abrupt entfällt,<br />
sondern langsam abschmilzt.<br />
<br />
www.bmas.de<br />
mrz 2017