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WuM_Kompakt_Mrz17.pdf

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W+M KOMPAKT | 5<br />

Bis 2025 sollen die Renten in Ost- und<br />

Westdeutschland angepasst werden.<br />

Rentenangleichung beschlossen<br />

Berlin. Das Bundeskabinett hat Mitte<br />

Februar den Entwurf des Gesetzes<br />

über den Abschluss der Rentenüberleitung<br />

(Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)<br />

beschlossen. Mit dem<br />

Gesetz soll die Rentenüberleitung bis<br />

2025 abgeschlossen sein: Die bisher<br />

noch abweichenden Rechengrößen<br />

für die Rentenberechnung werden<br />

in sieben Schritten an die entsprechenden<br />

Westwerte angeglichen.<br />

Dazu werden der aktuelle Rentenwert<br />

(Ost), die Beitragsbemessungsgrenzen<br />

(Ost) und die Bezugsgröße<br />

(Ost) auf die jeweiligen Westwerte<br />

angehoben. Die Ost-Verdienste werden<br />

ab 2025 nicht mehr hochgewertet.<br />

Die Angleichung erfolgt schrittweise<br />

– auch, damit die Hochwertung<br />

der Ost-Verdienste nicht abrupt entfällt,<br />

sondern langsam abschmilzt.<br />

<br />

www.bmas.de<br />

mrz 2017

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