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Mittelstandsmagazin 01-2017

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MIt:Service<br />

Starke Marken versprechen starke Geschäfte. Doch<br />

wie schützt man sich vor Plagiats-Haien und Produktpiraterie?<br />

<strong>Mittelstandsmagazin</strong>-Mitarbeiter Andreas<br />

Oberholz sprach sprach mit Patentanwalt und MIT-<br />

Mitglied Dr. Johannes Wehner aus Fulda.<br />

Markenrecht<br />

Wie schütze ich Produktund<br />

Firmennamen?<br />

Herr Wehner, wofür braucht man<br />

Markenschutz überhaupt?<br />

Ihren Firmen- oder Produktnamen sollten<br />

Sie sich als eingetragene Marke<br />

schützen lassen. Denn wenn Sie keinen<br />

Schutz haben, können andere denselben<br />

Namen verwenden und dann ist<br />

es schwierig, rechtlich dagegen vorzugehen.<br />

Ähnliche Produkte von geringer<br />

Qualität, die unter demselben Namen<br />

vertrieben werden, schädigen dann<br />

Ihren Ruf. Und im schlechtesten Fall<br />

lässt der Konkurrent den Namen selbst<br />

als Marke eintragen.<br />

Moment, wenn ich einen Firmennamen<br />

habe und im Handelsregister<br />

eintrage, ist der als Marke nicht<br />

geschützt?<br />

Nein, so einfach ist das nicht. Der sicherste<br />

und eindeutig nachweisbare<br />

Schutz eines Firmennamens ist dessen<br />

Eintragung als Marke ins Markenregister.<br />

Die Eintragung ins Handelsregister<br />

hat mit dem Markenschutz nichts zu tun.<br />

Welche Namen oder Zeichen kann<br />

man denn schützen, und welche nicht?<br />

Alles, was grafisch dargestellt werden<br />

kann, kann auch als Marke eingetragen<br />

werden: zum Beispiel Wort- und<br />

Bildzeichen, aber auch dreidimensionale<br />

Formen, Farben und sogar<br />

Klänge. Marken kennzeichnen Waren<br />

und Dienstleistungen eines Unternehmens.<br />

Sie stehen niemals für sich<br />

alleine, sondern sind immer mit den<br />

Waren und Dienstleistungen verknüpft.<br />

Das angemeldete Zeichen<br />

muss unterscheidungskräftig sein und<br />

darf die Waren oder Dienstleistungen<br />

nicht selbst beschreiben. So kann etwa<br />

ein Apfel als Bildmarke für Hard- und<br />

Softwarekomponenten und entsprechende<br />

Dienstleistungen eingetragen<br />

sein. Für Obst könnte das Zeichen<br />

nicht als Marke geschützt werden, da<br />

es das Produkt beschreibt.<br />

Wo und wie ist ein Markenrecht einzutragen?<br />

Wie teuer ist das?<br />

Marken können beim Deutschen Patent-<br />

und Markenamt (DPMA) und<br />

beim Amt der Europäischen Union für<br />

geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet<br />

werden. Dazu gibt es die Möglichkeit,<br />

eine Marke international registrieren<br />

zu lassen. Die Anmeldung einer<br />

nationalen Marke in Deutschland kostet<br />

mindestens 290 Euro Amtsgebühren<br />

und eine Unionsmarke ist ab 850<br />

Euro erhältlich.<br />

Was kann man machen, wenn jemand<br />

anderes eine ähnliche Marke<br />

verwendet? Inwieweit ist das auch<br />

noch geschützt?<br />

Erst kürzlich wurde ein Kaiman-Logo<br />

für Waren aus dem Bekleidungsbereich<br />

wegen möglicher Verwechs-<br />

lungsgefahr mit dem Lacoste-Krokodil<br />

aus dem Register gelöscht.<br />

Konfliktfälle treten im Markenbereich<br />

regelmäßig auf und Kollisionen lassen<br />

sich oft nicht vermeiden. Als Inhaber<br />

eines älteren Rechts kann man auf das<br />

Widerspruchsverfahren zurückgreifen,<br />

um jüngere Zeichen löschen zu lassen.<br />

Wie oft muss man ein Markenrecht<br />

erneuern?<br />

Der Markenschutz besteht für zehn<br />

Jahre und kann beliebig oft verlängert<br />

werden.<br />

Wie kann man Firmen- und Produktnamen<br />

noch schützen?<br />

Ein Schutzrecht entsteht durch Eintragung<br />

des Namens als Marke ins Markenregister.<br />

Ein besonders gestaltetes<br />

Firmenlogo könnte eventuell auch als<br />

Design eingetragen werden. Ganz grundsätzlich<br />

kann man zwar auch dadurch<br />

Markenschutz bekommen, dass sich<br />

der Marken- oder Firmenname durch<br />

Gebrauch, also Benutzung im Markt,<br />

etabliert. Allerdings muss dies im Streitfall<br />

durch aufwendige Gutachten nachgewiesen<br />

werden – ein Aufwand, der<br />

zumeist teurer ist als die letztlich recht<br />

günstige Eintragung ins Register. •<br />

<strong>Mittelstandsmagazin</strong> <strong>01</strong>|17 33

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