Gastgeber_Bayern_01-2017
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<strong>Gastgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />
<strong>Bayern</strong> und die Welt<br />
Tourismus in Europa 2<strong>01</strong>6: Neuer Übernachtungsrekord<br />
Große Koalition plant neuen Anspruch<br />
auf befristete Teilzeit<br />
Der europäische Tourismusmarkt war auch 2<strong>01</strong>6 weiter auf<br />
Wachstumskurs. Laut vorläufigen Zahlen der europäischen<br />
Statistikbehörde Eurostat legten die Übernachtungen in Europa<br />
um rund 2 Prozent auf 2,9 Milliarden zu. Fast alle Länder<br />
konnten sich dabei über ein Übernachtungsplus freuen. Die<br />
größten Zunahmen verzeichneten Bulgarien (+17,9 Prozent),<br />
die Slowakei (+16 Prozent) und Polen (+11,8 Prozent), einen<br />
Rückgang gab es in Frankreich (-4,6%), Großbritannien<br />
(-4,5%), der Schweiz und Malta. Beliebtestes Ziel innerhalb<br />
der EU blieb Spanien, mit einem Übernachtungsplus von 7,8<br />
Prozent baute es seinen Spitzenplatz vor Frankreich, Italien<br />
und Deutschland weiter aus.<br />
Die Parteien der Großen Koalition hatten es bereits<br />
im Koalitionsvertrag vereinbart; Arbeitsministerin<br />
Andrea Nahles Ende vergangenen Jahres in ihrem<br />
Weißbuch Arbeiten 4.0 erneut angekündigt – nun<br />
ist das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung<br />
eines neuen Anspruchs auf sogenannte befristete<br />
Teilzeit konkret. Das Bundesministerium legte einen<br />
Referentenentwurf vor, nach dem Arbeitnehmer das<br />
Recht erhalten sollen, ihre Arbeitszeit nur für eine<br />
begrenzte Zeit zu verringern und später zur alten<br />
Arbeitszeit zurückzukehren. Verbunden werden soll<br />
dies mit einer Umkehr der Beweislast zu Lasten<br />
des Arbeitgebers in den Fällen, in denen teilzeitbeschäftigte<br />
Mitarbeiter ihr Recht geltend machen,<br />
2,9<br />
Milliarden<br />
Tarifliche Verdienstentwicklung für Auszubildende 2<strong>01</strong>6<br />
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Daten zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen<br />
im vergangenen Jahr veröffentlicht. Der Durchschnitt aller Bundesländer und Berufe lag dabei 2<strong>01</strong>6 bei<br />
854 Euro monatlich, das bedeutet eine Steigerung um 3,4 Prozent. Aufgrund der guten Wirtschaftslage in<br />
Deutschland, vor allem aber wegen der wachsenden Schwierigkeiten vieler Betriebe, ihre Ausbildungsplätze<br />
zu besetzen, wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen das vierte Jahr in Folge deutlich angehoben. Das<br />
gilt auch für die gastgewerblichen Berufe; bei den Restaurantfachleuten und Köchen wurden die Vergütungen<br />
im Westen statistisch um 4,1, im Osten sogar um 5,6 Prozent angehoben. Bei den Fachleuten für Systemgastronomie<br />
stieg die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung sogar in Ostdeutschland um 9,0 Prozent,<br />
in Westdeutschland um 4,0 Prozent.<br />
bevorzugt für Arbeitszeitverlängerungen berücksichtigt<br />
zu werden. Der DEHOGA lehnt die zusätzlichen<br />
gesetzlichen Ansprüche als weitere bürokratische<br />
Belastung des Arbeitsverhältnisses ab. Positiv ist<br />
lediglich, dass der Referentenentwurf des BMAS –<br />
wie vom DEHOGA auch schon zu Beginn der Großen<br />
Koalition gefordert – für den neuen Rechtsanspruch<br />
auf befristete Teilzeit einen Schwellenwert von 15<br />
Arbeitnehmern vorsieht.<br />
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