24.02.2017 Aufrufe

Gastgeber_Bayern_01-2017

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gastgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Bayern</strong> und die Welt<br />

Tourismus in Europa 2<strong>01</strong>6: Neuer Übernachtungsrekord<br />

Große Koalition plant neuen Anspruch<br />

auf befristete Teilzeit<br />

Der europäische Tourismusmarkt war auch 2<strong>01</strong>6 weiter auf<br />

Wachstumskurs. Laut vorläufigen Zahlen der europäischen<br />

Statistikbehörde Eurostat legten die Übernachtungen in Europa<br />

um rund 2 Prozent auf 2,9 Milliarden zu. Fast alle Länder<br />

konnten sich dabei über ein Übernachtungsplus freuen. Die<br />

größten Zunahmen verzeichneten Bulgarien (+17,9 Prozent),<br />

die Slowakei (+16 Prozent) und Polen (+11,8 Prozent), einen<br />

Rückgang gab es in Frankreich (-4,6%), Großbritannien<br />

(-4,5%), der Schweiz und Malta. Beliebtestes Ziel innerhalb<br />

der EU blieb Spanien, mit einem Übernachtungsplus von 7,8<br />

Prozent baute es seinen Spitzenplatz vor Frankreich, Italien<br />

und Deutschland weiter aus.<br />

Die Parteien der Großen Koalition hatten es bereits<br />

im Koalitionsvertrag vereinbart; Arbeitsministerin<br />

Andrea Nahles Ende vergangenen Jahres in ihrem<br />

Weißbuch Arbeiten 4.0 erneut angekündigt – nun<br />

ist das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung<br />

eines neuen Anspruchs auf sogenannte befristete<br />

Teilzeit konkret. Das Bundesministerium legte einen<br />

Referentenentwurf vor, nach dem Arbeitnehmer das<br />

Recht erhalten sollen, ihre Arbeitszeit nur für eine<br />

begrenzte Zeit zu verringern und später zur alten<br />

Arbeitszeit zurückzukehren. Verbunden werden soll<br />

dies mit einer Umkehr der Beweislast zu Lasten<br />

des Arbeitgebers in den Fällen, in denen teilzeitbeschäftigte<br />

Mitarbeiter ihr Recht geltend machen,<br />

2,9<br />

Milliarden<br />

Tarifliche Verdienstentwicklung für Auszubildende 2<strong>01</strong>6<br />

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Daten zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen<br />

im vergangenen Jahr veröffentlicht. Der Durchschnitt aller Bundesländer und Berufe lag dabei 2<strong>01</strong>6 bei<br />

854 Euro monatlich, das bedeutet eine Steigerung um 3,4 Prozent. Aufgrund der guten Wirtschaftslage in<br />

Deutschland, vor allem aber wegen der wachsenden Schwierigkeiten vieler Betriebe, ihre Ausbildungsplätze<br />

zu besetzen, wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen das vierte Jahr in Folge deutlich angehoben. Das<br />

gilt auch für die gastgewerblichen Berufe; bei den Restaurantfachleuten und Köchen wurden die Vergütungen<br />

im Westen statistisch um 4,1, im Osten sogar um 5,6 Prozent angehoben. Bei den Fachleuten für Systemgastronomie<br />

stieg die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung sogar in Ostdeutschland um 9,0 Prozent,<br />

in Westdeutschland um 4,0 Prozent.<br />

bevorzugt für Arbeitszeitverlängerungen berücksichtigt<br />

zu werden. Der DEHOGA lehnt die zusätzlichen<br />

gesetzlichen Ansprüche als weitere bürokratische<br />

Belastung des Arbeitsverhältnisses ab. Positiv ist<br />

lediglich, dass der Referentenentwurf des BMAS –<br />

wie vom DEHOGA auch schon zu Beginn der Großen<br />

Koalition gefordert – für den neuen Rechtsanspruch<br />

auf befristete Teilzeit einen Schwellenwert von 15<br />

Arbeitnehmern vorsieht.<br />

Seite 45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!