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BBH_3-2017_final

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10 I wirtschaft & Politik<br />

Berlin-Brandenburgisches Handwerk 3 I <strong>2017</strong><br />

Infoveranstaltung: Flexibler Arbeitseinsatz<br />

Neue Regelungen<br />

für Leiharbeit<br />

Vom 1. April <strong>2017</strong> an gelten neue Regelungen für die Leiharbeit,<br />

außerdem wird eine neue gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages<br />

in § 611 a BGB eingefügt.<br />

Flexibler Einsatz<br />

von Mitarbeitern<br />

Thema sind die neuen Regelungen<br />

bei Leiharbeit und der flexible Einsatz<br />

von Minijobbern, Praktikanten<br />

oder Studenten. Die Arbeitsrechtsexpertin<br />

erklärt die Gesetzeslage,<br />

Interessenten erhalten Praxistipps<br />

und können Fragen erörtern.<br />

Termin: Dienstag, 14. März <strong>2017</strong>,<br />

17 bis ca. 18.30 Uhr<br />

Ort: Bildungs- und Technologiezentrum<br />

(BTZ), Raum 305,<br />

Mehringdamm 14,<br />

10961 Berlin<br />

Kosten: Mitglieder 20 Euro,<br />

Nichtmitglieder 50 Euro<br />

Online anmelden: www.hwk-berlin.de,<br />

Rubrik Service-Center, Veranstaltungen,<br />

Flexibler Arbeitseinsatz<br />

Infos: Handwerkskammer Berlin,<br />

Petra Heimhold, Tel. (030) 2 59 03 – 391<br />

E-Mail: heimhold@hwk-berlin.de<br />

Damit fällt die gerade zur bisherigen<br />

Fassung durch das Bundesarbeitsgericht<br />

(Entscheidung vom 12.07.2016, 9 AZR<br />

352/15) für zulässig erachtete Vorratsgenehmigung<br />

der Leiharbeit für den Fall,<br />

dass ein Werkvertrag durch ein Gericht<br />

als Arbeitnehmerüberlassung<br />

gewertet wird,<br />

wieder weg.<br />

Solche Fälle der<br />

verdeckten Arbeitnehmerüberlassung<br />

– also<br />

als Werkvertrag bezeichnet<br />

und behandelt,<br />

obwohl es sich eigentlich<br />

um Leiharbeit handelt – sind<br />

künftig ausdrücklich verboten.<br />

Liegt Leiharbeit vor, wird dies aber<br />

nicht in den Verträgen als Arbeitnehmerüberlassung<br />

bezeichnet und die Person<br />

des Leiharbeitnehmers offen gelegt,<br />

wird ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher<br />

fingiert und sowohl Entleiher als auch<br />

Verleiher riskieren ein Bußgeld.<br />

Abweichungen möglich<br />

Neu ist auch ein Widerspruchsrecht<br />

der Leiharbeitnehmer<br />

gegen die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses<br />

beim Entleiher.<br />

Außerdem soll es einen Equal-Pay-<br />

Anspruch spätestens nach neun Monaten<br />

der Überlassung (ab Inkrafttreten)<br />

geben. Ein längeres Abweichen ist durch<br />

Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen<br />

möglich. Die Höchstüberlassungsdauer<br />

ist auf 18 Monate<br />

beschränkt, dafür nur auf den jeweiligen<br />

Leiharbeitnehmer bezogen. Auch hier<br />

sind Verlängerungen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen durch Tarifverträge<br />

und/oder Betriebsvereinbarungen<br />

möglich. Das Gesetz sieht noch weitere<br />

Änderungen vor wie beispielsweise<br />

Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern<br />

als Streikbrecher, etc.<br />

Arbeitsvertrag neu definiert<br />

Schließlich versucht sich der<br />

Gesetzgeber an einer Definition<br />

des Arbeitsvertrages in<br />

§ 611 a BGB. Letzterer soll<br />

der bisherigen Rechtsprechung<br />

entsprechen,<br />

enthält aber nicht alle<br />

Abgrenzungskriterien zu<br />

selbstständigen/freien<br />

Mitarbeitern, die die Rechtsprechung<br />

entwickelt hat.<br />

Fachanwältin gibt Auskunft<br />

Dazu lädt die Handwerkskammer Berlin<br />

gemeinsam mit Frau Dr. Alexandra<br />

Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht,<br />

Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig<br />

Partnerschaftsgesellschaft von<br />

Rechtsanwälten mbB, am<br />

14. März <strong>2017</strong> von 17 bis<br />

etwa 18.30 Uhr zu einer<br />

Infoveranstaltung ein.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf<br />

40 Personen begrenzt, um<br />

Ihnen Platz zum Diskutieren und Fragen<br />

einzuräumen. Mitglieder der Handwerkskammer<br />

und der IHK Berlin zahlen eine<br />

Teilnahmegebühr von 20 Euro, Nichtmitglieder<br />

zahlen 50 Euro. Bitte melden Sie<br />

sich rechtzeitig online an (siehe linke<br />

Spalte).<br />

Fotos: Fotolia

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