11.12.2012 Aufrufe

6. Schillerfest in Kahnsdorf vom 15. bis 17. Juni 2012

6. Schillerfest in Kahnsdorf vom 15. bis 17. Juni 2012

6. Schillerfest in Kahnsdorf vom 15. bis 17. Juni 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsblatt Neukieritzsch - 4 -<br />

Nr. 5/<strong>2012</strong><br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, der die für die<br />

Erfüllung der Aufgaben der Geme<strong>in</strong>den voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie e<strong>in</strong>gehenden<br />

E<strong>in</strong>zahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:<br />

im Ergebnishaushalt mit dem<br />

- Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Erträge auf 11.820.500 EUR<br />

- Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen 13.139.680 EUR<br />

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und<br />

Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -1.319.180 EUR<br />

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR<br />

- Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Aufwendungen 0 EUR<br />

- Saldo aus den außerordentlichen<br />

Erträgen und Aufwendungen<br />

(Sonderergebnis) auf 0 EUR<br />

- Gesamtbetrag des ordentlichen<br />

Ergebnisses auf -1.319.180 EUR<br />

- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 EUR<br />

- Gesamtergebnis auf -1.319.180 EUR<br />

Im F<strong>in</strong>anzhaushalt mit dem<br />

- Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des<br />

Ergebnishaushalts als Saldo der<br />

Gesamtbeträge der E<strong>in</strong>zahlungen und<br />

Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf - 410.180 EUR<br />

- Gesamtbetrag der E<strong>in</strong>zahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 3.780.500 EUR<br />

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 8.152.300 EUR<br />

- Saldo der E<strong>in</strong>zahlungen und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.371.800 EUR<br />

- F<strong>in</strong>anzierungsmittelüberschuss oder<br />

-fehlbetrag als Saldo aus<br />

Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag<br />

und dem Saldo der Gesamtbeträge<br />

der E<strong>in</strong>zahlungen und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.781.980 EUR<br />

- Gesamtbetrag der E<strong>in</strong>zahlungen<br />

aus F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit auf 22.600 EUR<br />

- Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit auf 235.400 EUR<br />

- Saldo der E<strong>in</strong>zahlungen und<br />

Auszahlungen aus F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit<br />

auf - 212.800 EUR<br />

- Saldo aus F<strong>in</strong>anzierungsmittelüberschuss<br />

oder -fehlbetrag und Saldo der<br />

E<strong>in</strong>zahlungen und Auszahlungen<br />

aus F<strong>in</strong>anzierungstätigkeit als<br />

Änderung des F<strong>in</strong>anzierungsmittelbestands auf<br />

- 4.994.780 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt<br />

auf 22.600 EUR<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Auszahlungen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden darf,<br />

wird festgesetzt auf<br />

2.000.000 EUR<br />

§ 5<br />

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:<br />

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 285 v.H.<br />

Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.<br />

Gewerbesteuer auf 375 v.H.<br />

Neukieritzsch, den 18.04.<strong>2012</strong><br />

__________________________________________________<br />

Geme<strong>in</strong>de Neukieritzsch<br />

Landkreis Leipzig<br />

1. Änderung der Benutzungs- und<br />

Gebührensatzung des Freibades der<br />

Geme<strong>in</strong>de Neukieritzsch<br />

-Freibadsatzung-<br />

Aufgrund von § A der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) und von § 2 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 9 des Sächsischen<br />

Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat der Geme<strong>in</strong>derat<br />

am 24.04.<strong>2012</strong> <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung beschlossen:<br />

Die Freibadsatzung <strong>vom</strong> 29.05.2002, Beschluss-Nr. 28/06/-<br />

2002 wird wie folgt geändert:<br />

§ 1<br />

die Anlage zu § 5 der Freibadsatzung der Geme<strong>in</strong>de<br />

Neukieritzsch erhält folgende Fassung<br />

Benutzungsgebühren für das Freibad Neukieritzsch<br />

1. Benutzungsgebühren<br />

1.1. E<strong>in</strong>zelkarte<br />

Erwachsene 2,00 Euro<br />

K<strong>in</strong>der <strong>bis</strong> zur Vollendung des<br />

1<strong>6.</strong> Lebensjahres 1,00 Euro<br />

1.2. Blockkarte (10er-Karte)<br />

Erwachsene 16,00 Euro<br />

K<strong>in</strong>der <strong>bis</strong> zur Vollendung des<br />

1<strong>6.</strong> Lebensjahres 8,00 Euro<br />

1.3. Saisonkarte<br />

Erwachsene 50,00 Euro<br />

K<strong>in</strong>der <strong>bis</strong> zur Vollendung des<br />

1<strong>6.</strong> Lebensjahres 25,00 Euro<br />

1. 4. Familienkarte<br />

2 Erwachsene + <strong>bis</strong> zu 3 K<strong>in</strong>dern 5,00 Euro<br />

Die E<strong>in</strong>zel- und Familienkarte ist nicht übertragbar und berechtigt<br />

am Tage der Ausgabe zum Benutzen des Freibades. Sie verliert<br />

mit Verlassen des Freibades die Gültigkeit.<br />

Die Blockkarte (10er-Karte) gilt nur im Lösungsjahr und ist übertragbar.<br />

Benutzte Abschnitte werden wie E<strong>in</strong>zelkarten behandelt.<br />

Die Saisonkarte gilt nur im Lösungsjahr für die ganze Badsaison.<br />

Sie ist nicht übertragbar. Auf Verlangen hat sich der Inhaber e<strong>in</strong>er<br />

Saisonkarte auszuweisen. Nach Benutzung der Saisonkarte<br />

besteht nur die Möglichkeil, diese nach e<strong>in</strong>er 2-stündigen Pause<br />

erneut zu entwerten.<br />

Die E<strong>in</strong>trittskarten s<strong>in</strong>d dem Betriebspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

Gelöste und nicht voll genutzte Karten werden nicht zurückgenommen.<br />

Verlorene und beschädigte Karten werden von der<br />

Geme<strong>in</strong>de nicht ersetzt. Die Geme<strong>in</strong>de übernimmt dafür ke<strong>in</strong>e<br />

Haftung. Die E<strong>in</strong>trittskarten gelten nur bei E<strong>in</strong>haltung der Freibadsatzung<br />

sowie der Haus- und Badeordnung. Diesen unter-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!