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Drucksache 18/10940 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

diese Datenquelle sind hoch (Coenen et al. 2016; Prütz, Lange 2016). Eine menschenrechtsbasierte<br />

Datenerhebung wird sogar als „Schlüssel für gute Behindertenpolitik“ akzentuiert<br />

(Hirschberg 2012). Dennoch finden sich auch kritische Stimmen, die Grenzen solcher Befragungen,<br />

insbesondere bezogen auf ICF-Kategorien, in die Debatte werfen. 12 Ohne Zweifel<br />

wird es, wenn diese neue repräsentativ angelegte Dauerbeobachtung zum Tragen kommt,<br />

aber besser gelingen können, evidente Aussagen zu machen zur Lage der Personen, die mit<br />

Beeinträchtigungen leben und zu erfassen, wie es um ihre Teilhabechancen in allen relevanten<br />

gesellschaftlichen Handlungsfeldern bestellt ist bzw. wie sich dort einzelne Bereiche (wie Bildung,<br />

Wohnen, Arbeit, Freizeit, Sicherheit, Gesundheit etc.) entwickeln. Verschiedene wissenschaftliche<br />

Ansätze sollen dazu die Grundlage bieten, um Beeinträchtigung im Zusammen-<br />

13<br />

hang mit „capacity“ (dem Aspekt möglicher Leistungsfähigkeit) zu betrachten, zugleich die<br />

Frage der gelebten „performance“ (Verwirklichung von Potenzialen) nicht aus den Augen zu<br />

verlieren (Linden 2016) und Bezüge zu prüfen zur Teilhabewirkung von Kontextfaktoren (Kleineke<br />

et al. 2016; Kraus de Camargo 2016). Denn Behinderungserfahrungen bzw. Entfaltungschancen<br />

werden in der Lebenswelt sichtbar, gelebte Selbstbestimmungsrechte sind in die Lebensspanne<br />

eingewoben und werden dort vermittelt in sozio-kulturellen, rechtlichen, baulichen,<br />

technischen bzw. strukturell gestalteten Umwelten real.<br />

Beeinträchtigte Teilhabe in aktueller Praxis<br />

Ebenso wie der erste Bericht der Bundesregierung zu „Teilhabe, Beeinträchtigung und Behinderung“<br />

aus dem Jahr 2013 basiert auch dieser zweite Bundesteilhabebericht auf einem Lebenslagenkonzept,<br />

das an den Vorgaben der UN-BRK orientiert ist. Ein einseitig versorgungsorientierter<br />

Blick auf erbrachte Maßnahmen und Programme soll hierbei überwunden werden<br />

zugunsten verstärkter Aufmerksamkeit für faktische Verwirklichungen von Teilhabe. Selbstbestimmung<br />

und Handlungsräume sollen wirkungsorientiert in Lebenssituationen beleuchtet werden,<br />

aber Beeinträchtigungen zugleich in ihrer Verschiedenheit Beachtung finden (Wacker<br />

2016). Denn das Leben mit Beeinträchtigungen und Behinderungen findet eingebunden in eine<br />

Vielfalt personaler und umweltbezogener Faktoren statt. Auch dieser Bericht stützt sich – wie<br />

eingangs erwähnt – einerseits konzeptionell darauf, zwischen Beeinträchtigungen (im Sinne<br />

funktionaler Einschränkungen) und Behinderungen (im Sinne beeinträchtigter Teilhabe) zu unterscheiden<br />

14 . Er muss sich dabei andererseits noch immer mit der gewachsenen Vielfalt auf<br />

Behinderung bezogener Bezeichnungen auseinandersetzen, um präzise mit seinen Quellen<br />

12<br />

Bezogen auf Personenbezogene Faktoren ist beispielsweise die Rede von Risiken und Nebenwirkungen,<br />

die sich zwischen Sorgen um „gläserne“ bzw. „etikettierte“ Menschen aufspannen:<br />

Cibis (2015).<br />

13<br />

Die WHO verfolgt diese Anliegen global (2011). Auch hier sind Fragestellungen und Bewertungen<br />

allerdings noch in der Entwicklung. Das heißt die Aufgabe einer Weltberichterstattung zur Lage<br />

von Behinderung und Teilhabe besteht weiter und wird bearbeitet.<br />

14<br />

Die Unterscheidung von Behinderung und Beeinträchtigung hat inzwischen in die wissenschaftlichen<br />

und politischen Diskurse Eingang gefunden und wird dort meist nicht nur übernommen, sondern<br />

auch als unabdingbar bewertet (Frehe 2015).<br />

<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.

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