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Drucksache 18/10940 – 498 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

dies könnten junge Erwachsene sein, aus der ersten eigenen Wohnung heraus. Ereignen sich<br />

solche Bruchstellen sehr früh, so ist davon auszugehen, dass sie, sofern der Übergang in<br />

Ausbildung und Beruf noch gar nicht begonnen hat, mit erheblichen Problemlagen einhergehen<br />

oder aber, wenn sie später auftreten, auf eine missglückte Übergangsbewältigung deuten.<br />

Näheren Einblick hierin erlaubt die von der Vodafone-Stiftung in Auftrag gegebene Studie „Entkoppelt<br />

vom System“ des DJI (2015), auf deren Ergebnisse zu den Lebenslagen in Punkt 4.<br />

näher eingegangen wird. Bezüglich der Vorkommenshäufigkeit wurden Schätzungen für die<br />

Zahl derjenigen Minderjährigen in Deutschland vorgenommen, die „sich jenseits einer institutionellen<br />

Anbindung an Erwerbsarbeit, Bildungseinrichtungen oder Transferleistungen“ (DJI<br />

2015: 33) bewegen, also von jeglicher institutioneller Einbindung entkoppelt sind. Deshalb liegen<br />

auch keine institutionellen Daten aus den entsprechenden Einrichtungen vor (z.B. der<br />

Bildungsstatistik). Zurückgegriffen wurde zunächst auf Daten aus Nordrhein-Westfalen, das<br />

als einziges Bundesland eine Wohnungslosenstatistik führt. Erfahrungswerten zufolge seien<br />

„etwa 10 Prozent der erfassten Wohnungslosen minderjährig […] teils jedoch in Begleitung<br />

eines oder beider Elternteile“ (ebd.: 28). „Für den Stichtag des 30. Juni 2013 werden dabei für<br />

Nordrhein-Westfalen ca. 2.300 minderjährige Wohnungslose ausgewiesen“ (ebd.: 39). Die Autorinnen<br />

und der Autor gehen von einer engen Verbindung von Armut und Wohnungslosigkeit<br />

aus; da diesbezüglich aber Nordrhein-Westfalen spezifische Merkmale aufweist, weil „die Armutsgefährdung<br />

von Kindern und Jugendlichen […] in diesem Bundesland deutlich höher als<br />

im übrigen Deutschland“ ist, wurde eine Berechnung zugrunde gelegt, die davon ausgeht,<br />

dass sich „die Wohnungslosigkeit Minderjähriger ebenso verteilt, wie die Armutsgefährdung“<br />

(ebd.). Daraus folgt „eine gewichtete Schätzung von bundesweit ca. 8.500 Jugendlichen ohne<br />

festen Wohnsitz“ (ebd.). Diese Schätzung wurde anhand der in Dänemark und Finnland vorhandenen<br />

Statistiken geprüft und auf dieser Basis eine Hochrechnung vorgenommen: „In einer<br />

Näherungsschätzung, die das Dunkelfeld der „entkoppelten Jugendlichen“ betrachtet, kann<br />

davon ausgegangen werden, dass ca. 21.000 Minderjährige in Deutschland zu den „entkoppelten<br />

Jugendlichen“ gezählt werden. Dies sind also Jugendliche, die im Sinne unserer Arbeitsdefinition<br />

aus allen institutionellen Kontexten (wie z.B. Schule oder Ausbildung) herausgefallen<br />

sind. Davon gelten ca. 8.500 Minderjährige als wohnungslos“ (ebd.: 45).<br />

Der Statistikbericht der BAG W (2014a) enthält zur Frage der Gesundheit nur drei Angaben,<br />

nämlich das Vorhandensein einer Krankenversicherung, den Besuch eines Hausarztes vor<br />

Hilfebeginn und den Arztbesuch bei Ende der Hilfe. Diese Angaben sind ohne Aussagekraft<br />

hinsichtlich des Gesundheitszustandes. Die BAG W erhebt allerdings im Rahmen ihrer Datenermittlung<br />

zu den Klientinnen und Klienten gesondert das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises,<br />

dessen Inanspruchnahme eine ähnliche Höhe wie im Bevölkerungsschnitt erreicht<br />

(Tabelle 135). Seit 2007 erfolgt unter den teilnehmenden Einrichtungen die Erhebung<br />

anhand der Frage, ob eine festgestellte Behinderung vorliegt, und zwar entweder anhand einer<br />

ärztlichen Diagnose oder des Vorhandenseins eines Schwerbehindertenausweises. Zusätzlich<br />

wird angefragt, ob das Vorliegen ungeklärt ist, der Klient/die Klientin keine Angabe machen<br />

will oder kann und ob die Einrichtung dies nicht abgefragt hat.<br />

<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.

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