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7. Luftreinhaltung/ Umweltfreundliche<br />
Technologien/Nachhaltige Mobilität / Lärmschutz<br />
7.1 Immissionsschutzrecht<br />
Ziele:<br />
Mit der Aufstellung des Klimaschutzplanes 2050 und des nahenden<br />
Zieljahres 2020, bis zu dem die Bundesregierung den<br />
Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20% verringern will, zeichnet<br />
sich bereits heute ein erhöhter Handlungsbedarf zur Verbesserung der<br />
Energieeffizienz ab. Konkrete immissionsschutzrechtliche Betreiberpflichten<br />
in Bezug auf Energieeffizienzanforderungen können zur Erreichung des<br />
gesteckten Ziels beitragen und dienen darüber hinaus der Luftreinhaltung.<br />
In Bezug auf die Weiterentwicklung des EU-Störfallrechts wird das deutsche<br />
Immissionsschutzrecht vor zunehmende Herausforderungen gestellt. So<br />
zeichnet sich das europäische Recht teilweise durch andersartige Ansätze<br />
aus, als sie im nationalen Immissionsschutzrecht vorhanden sind. Zu prüfen<br />
ist daher, ob und inwieweit das nationale Immissionsschutzrecht für die<br />
Umsetzung europarechtlicher Regelungen zukünftig einer<br />
Weiterentwicklung bedarf.<br />
Forschungsbedarf:<br />
Weiterführende Untersuchungen zur Ausgestaltung der<br />
energieeffizienzbezogenen Betreiberpflichten des BImSchG. sowie<br />
Erarbeitung von Vorschlägen und eines umfängliches Konzeptes zur<br />
Ausgestaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben für die<br />
Verbesserung der Energieeffizienz..<br />
Überprüfung des Änderungsbedarfs des nationalen<br />
Immissionsschutzrechts angesichts der Entwicklungen des<br />
europäischen Störfallrechts Ggf. sind Vorschläge zur rechtlichen<br />
Weiterentwicklung des Immissionsschutzrechts zu erarbeiten, durch<br />
die eine Umsetzung des Europarechts erleichtert wird und die auch<br />
bei einer Weiterentwicklung des europäischen Störfallrechts<br />
herangezogen werden könnten.