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7. Luftreinhaltung/ Umweltfreundliche<br />

Technologien/Nachhaltige Mobilität / Lärmschutz<br />

7.1 Immissionsschutzrecht<br />

Ziele:<br />

Mit der Aufstellung des Klimaschutzplanes 2050 und des nahenden<br />

Zieljahres 2020, bis zu dem die Bundesregierung den<br />

Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20% verringern will, zeichnet<br />

sich bereits heute ein erhöhter Handlungsbedarf zur Verbesserung der<br />

Energieeffizienz ab. Konkrete immissionsschutzrechtliche Betreiberpflichten<br />

in Bezug auf Energieeffizienzanforderungen können zur Erreichung des<br />

gesteckten Ziels beitragen und dienen darüber hinaus der Luftreinhaltung.<br />

In Bezug auf die Weiterentwicklung des EU-Störfallrechts wird das deutsche<br />

Immissionsschutzrecht vor zunehmende Herausforderungen gestellt. So<br />

zeichnet sich das europäische Recht teilweise durch andersartige Ansätze<br />

aus, als sie im nationalen Immissionsschutzrecht vorhanden sind. Zu prüfen<br />

ist daher, ob und inwieweit das nationale Immissionsschutzrecht für die<br />

Umsetzung europarechtlicher Regelungen zukünftig einer<br />

Weiterentwicklung bedarf.<br />

Forschungsbedarf:<br />

Weiterführende Untersuchungen zur Ausgestaltung der<br />

energieeffizienzbezogenen Betreiberpflichten des BImSchG. sowie<br />

Erarbeitung von Vorschlägen und eines umfängliches Konzeptes zur<br />

Ausgestaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben für die<br />

Verbesserung der Energieeffizienz..<br />

Überprüfung des Änderungsbedarfs des nationalen<br />

Immissionsschutzrechts angesichts der Entwicklungen des<br />

europäischen Störfallrechts Ggf. sind Vorschläge zur rechtlichen<br />

Weiterentwicklung des Immissionsschutzrechts zu erarbeiten, durch<br />

die eine Umsetzung des Europarechts erleichtert wird und die auch<br />

bei einer Weiterentwicklung des europäischen Störfallrechts<br />

herangezogen werden könnten.

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