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Weitere Sicherheitsfragen neben den Fragestellungen zur Robustheit gegen<br />

extreme äußere Einwirkungen und bei schweren Störfällen ergeben sich aus<br />

dem laufenden Betrieb und der Nachbetriebsphase der deutschen<br />

Atomkraftwerke. Abweichungen vorhandener Auslegungsmerkmale zum<br />

Beispiel im Bereich äußerer Einwirkungen wie auch bei Werkstoffen müssen<br />

auf der Grundlage des aktuellen Regelwerks untersucht und bewertet<br />

werden. Mögliche Risiken sind frühzeitig zu erkennen.<br />

(2) Gewährleistung der Betriebssicherheit<br />

Die laufende Erfassung und Auswertung von meldepflichtigen Ereignissen<br />

und Betriebserfahrungen in kerntechnischen Anlagen im In- und Ausland<br />

sowie gegebenenfalls deren Umsetzung in konkrete<br />

Verbesserungsvorschläge sind wesentlicher Teil der Sicherheitsvorsorge.<br />

Für den sicheren Anlagenbetrieb werden Methoden zur Analyse und<br />

Bewertung sicherheitsrelevanter Personalhandlungen sowie die Bedeutung<br />

des Managements und die mögliche Rolle von Sicherheitskultur und<br />

Sicherheitsindikatoren hinsichtlich Eignung und Umsetzung in<br />

Anforderungen an den Betreiber untersucht. Soweit in den deutschen<br />

Atomkraftwerken werkstofftechnische Herstellungsfehler erkannt werden<br />

und Betriebsschäden auftreten, sind diese weiterhin regelmäßig zu<br />

erfassen, bei Bedarf vertieft zu untersuchen und hinsichtlich ihrer<br />

sicherheitstechnischen Bedeutung für eine anlagenübergreifende<br />

Betrachtung zu bewerten.<br />

(3) Sicherheit von Atomkraftwerken außerhalb Deutschlands<br />

insbesondere im grenznahen Bereich und in Osteuropa<br />

Die Gewährleistung von nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz liegt in der<br />

jeweiligen nationalen Verantwortung. Stör- und Unfälle können jedoch<br />

regionale oder auch weltweite Auswirkungen haben. Die<br />

sicherheitstechnische Bedeutung von möglichen Stör- und Unfällen ist<br />

unabhängig von der nationalen Zugehörigkeit des Atomkraftwerkes. Für<br />

eine zuverlässige eigene Bewertung des Risikos, das von diesen Anlagen<br />

ausgeht, sind zusätzliche Untersuchungen und Bewertungen erforderlich.<br />

Im Fokus stehen dabei insbesondere grenznahe und osteuropäische<br />

Atomkraftwerke sowie neue Atomkraftwerke, die in Europa, aber auch<br />

darüber hinaus im Bau oder in Planung sind. Dies betrifft Projekte in Staaten<br />

ohne bisherige Kernenergienutzung (z. B. Belarus, Polen, Türkei), aber auch<br />

solche in z. B. Finnland, Frankreich, Großbritannien, Russland, Tschechien<br />

oder Rumänien. Von Bedeutung sind auch Staaten, sofern sie erkennbar für<br />

den europäischen Markt Reaktoren entwickeln, wie z. B. Russland und<br />

China.

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