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- Erarbeitung fachlicher Expertisen zur Einschätzung, Auslegung,<br />

Konkretisierung und ggf. Weiterentwicklung von nationalen und<br />

internationalen Regularien und Standards;<br />

- Fachaufgaben an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und der<br />

Nutzung erneuerbarer Energien;<br />

- Entwicklung strategischer und präventiver Maßnahmen zur Minderung<br />

der negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.<br />

Forschungsbedarf:<br />

Erfassung und Bewertung von Risiken für den Naturhaushalt durch<br />

erneuerbare Energien;<br />

Entwicklung und Standardisierung von Methoden, Modellen, Messund<br />

Bewertungsverfahren, um Umweltauswirkungen der<br />

Windenergienutzung;<br />

Auswirkungen der Bioenergienutzung auf den Naturhaushalt;<br />

Konfliktlösungsstrategien im Kontext von Energiewende und<br />

Naturschutz;<br />

Internationale Auswirkungen der nationalen Energiewende auf die<br />

Natur.<br />

REAKTORSICHERHEIT<br />

Mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie sind die Risiken von<br />

Reaktorunfällen und Strahlenschäden, die Probleme der nuklearen<br />

Entsorgung und mögliche Risiken in Folge terroristischer Angriffe sowie<br />

durch die missbräuchliche Verwendung von Kernbrennstoffen verbunden.<br />

Diese Risiken sind durch eine wirksame staatliche Überwachung so zu<br />

kontrollieren, dass Schäden für Leben, Gesundheit und Sachgüter<br />

verhindert werden. Auch während des schrittweisen Abbaus der<br />

Atomkraftwerkskapazitäten ist für den verbleibenden Zeitraum der<br />

Kernenergienutzung in Deutschland, in der Nachbetriebsphase, bei dem<br />

Betrieb der Forschungsreaktoren sowie bei der Stilllegung und beim<br />

Rückbau der Atomkraftwerke die Einhaltung der strengen<br />

Sicherheitsstandards uneingeschränkt sicherzustellen.<br />

Die Verantwortung für die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und der<br />

nuklearen Sicherung liegt bei den Genehmigungsinhabern, d. h. bei den<br />

Betreibern. Ihr Handeln unterliegt der Genehmigung und Aufsicht durch die<br />

zuständigen atomrechtlichen Behörden des Bundes und der Länder. BMUB<br />

übt die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit des Gesetzesvollzugs

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