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RAL 1015 taxi news Heft 4-2013

Freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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W RECHT & STEUERN<br />

Impressum<br />

<strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong> <strong>news</strong><br />

Die unabhängige Zeitschrift für das Taxi -<br />

ge werbe in Berlin und Brandenburg.<br />

Verlag · Redaktion<br />

V&V Verkehrsverlag GmbH<br />

Geschäftsführerin: Helga Jäger<br />

helga.jaeger@jmzb.de<br />

V.i.S.d.P.: Helga Jäger<br />

Helmholtzstr. 2–9, Aufgang F, 10587 Berlin<br />

Tel. (030) 26 93 97-0<br />

Fax (030) 26 93 97-19<br />

<strong>taxi</strong>-<strong>news</strong>@jaeger-medienzentrum.de<br />

www.<strong>taxi</strong>-<strong>news</strong>.de<br />

AG Charlottenburg 49 HRB 40617<br />

USt-IdNr.: DE 167448535<br />

Titelfoto: Wilfried Hochfeld<br />

Anzeigen und Anzeigenpreisliste<br />

V&V Verkehrsverlag GmbH,<br />

Helga Jäger, helga.jaeger@jmzb.de<br />

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom<br />

1. Januar <strong>2013</strong>.<br />

Erscheinen, Bezugsmöglichkeiten<br />

und Preise<br />

<strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong> <strong>news</strong> erscheint zehnmal jährlich,<br />

der Direktvertrieb erfolgt durch die V&V Verkehrsverlag<br />

GmbH. <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong> <strong>news</strong> ist an<br />

den Brennpunkten des Berliner Taxigewerbes<br />

erhältlich. Ein Abonnement kostet € 27,– inkl.<br />

MwSt., ist beim Verlag zu bestellen und gilt für<br />

zehn Ausgaben. Es verlängert sich jeweils um<br />

ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf<br />

schriftlich gekündigt wird. Einzelheft € 2,70<br />

plus Versandkosten.<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung<br />

Jäger Fotosatz GmbH<br />

Helmholtzstr. 2–9, Aufgang F, 10587 Berlin<br />

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<strong>taxi</strong>-<strong>news</strong>@jaeger-medienzentrum.de<br />

Druck<br />

Jäger Medienzentrum<br />

Mario & Helga Jäger GbR<br />

Helmholtzstr. 2–9, Aufgang F, 10587 Berlin<br />

Tel. (030) 26 93 97-0<br />

mail@jaeger-medienzentrum.de<br />

Nachdruck und Vervielfältigung<br />

Artikel, die mit vollem Namen un ter zeich net<br />

sind, bzw. aus anderen Publikationen übernommen<br />

wurden, geben nicht un be dingt die<br />

Mei nung der Redaktion wieder. Die Seiten<br />

unter den Ru b ri ken „Gewerbevertretungen“<br />

und „Funkzen tralen“ erscheinen in der alleinigen<br />

Ver ant wor tung der jeweiligen Ge wer bever<br />

tre tung oder Funk zen tra le. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr<br />

übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise<br />

– oder Fotokopien dürfen nur mit Quellenangaben<br />

und ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung<br />

der V&V Verkehrsverlag GmbH<br />

oder deren Autoren erfolgen.<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.<br />

schlag fördert oder gar gutheißt. Kein Steuerberater<br />

wird dadurch zum Steuerhinterzieher,<br />

wenn er seinen Mandanten im Rahmen einer<br />

Betriebsprüfung vor der Argumentation des<br />

Finanzamtes in Schutz nimmt oder im Rahmen<br />

einer sog. Selbstanzeige begleitet. Erst<br />

recht wird kein Rechtsanwalt zum Steuerhinterzieher<br />

oder zum Mittäter bzw. Beihelfer<br />

zur Steuerhinterziehung, wenn er seinen<br />

Mandaten über seine Rechte gegenüber der<br />

Polizei, der Strafverfolgungsbehörde oder –<br />

horribile dictu – der Steuerfahndung aufklärt<br />

und ihn berät, wie er sich erfolgreich gegen<br />

rechtswidrige Maßnahmen der Staatsgewalt<br />

zur Wehr setzt. Wer anderes behauptet, hat<br />

das Wesen unseres Rechtsstaates nicht verstanden.<br />

Aber dennoch, zum Wesen einer ordentlichen<br />

Beratung durch den Anwalt oder auch<br />

in geeigneten Fällen durch den Steuerberater<br />

gehört es, den jeweiligen Schutzbefohlenen<br />

auch klar zu machen, dass Verstöße gegen<br />

die Rechtsordnung sanktioniert sind und der<br />

Schützling, so ihm denn Verfehlungen nachgewiesen<br />

werden können, auch mit deftigen<br />

Sanktionen rechnen muss.<br />

Nun gibt es sicherlich auch außerhalb des<br />

Verkehrsrechts mannigfache Verfehlungen,<br />

die man im Taxigewerbe begehen kann und<br />

die dann auch angemessen sanktioniert sein<br />

müssen. Über Verkehrssünden aller Art ist<br />

hier an dieser Stelle schon so oft referiert<br />

worden, dass diese heute ausnahmsweise<br />

einmal nicht Gegenstand der hiesigen Erörterung<br />

sein sollen.<br />

Da gibt es Menschen, die sich als Vertreter<br />

des Taxigewerbes bezeichnen und nicht<br />

müde werden, jedem und zu jeder Zeit, bei<br />

jeder sich bietenden Gelegenheit zu verkünden,<br />

dass nicht nur einzelne sondern das ganze<br />

Gewerbe (mit Ausnahme natürlich eben<br />

dieser Vertreter und der von ihnen angeführten<br />

Vereinsmitglieder) von Grund auf schlecht<br />

seien und deshalb Steuern und Abgaben in<br />

großem Stil hinterzögen, und das in einer<br />

Größenordnung, die das Berliner Haushaltsdefi<br />

zit als winzige Peanut erscheinen ließe.<br />

Es liegt auf der Hand, dass diese „Werbung“<br />

dem Taxigewerbe nicht gerade genutzt haben<br />

dürfte. Wenn Gewerbevertreter über ein Jahrzehnt<br />

und länger verbreiten, dass das eigene<br />

Gewerbe besser in Sodom und Gomorrha<br />

als in Berlin seinen Sitz haben sollte, braucht<br />

das Gewerbe sich nicht zu wundern, wenn<br />

sich die Kundschaft von diesem schwarz-gelb<br />

lackierten Sündenbabel abwendet und sich<br />

„seriösen“ Personenbefördern zuwendet.<br />

Die nennen sich dann „Mietwagen“ haben<br />

weder ein Taxameter noch müssen sie ihre<br />

Kilometer aufschreiben. Sie werden so gut<br />

wie gar nicht vom zuständigen LABO kontrolliert,<br />

erdreisten sich aber, zu behaupten,<br />

dass sie „zu Taxipreisen“ befördern, obwohl<br />

sie bei genauerer Betrachtungsweise Preise<br />

aufrufen, von denen Taxiunternehmer nur<br />

träumen können.<br />

Dass diese Personenbeförderer ihre Ruhe vor<br />

dem LABO haben, ist offensichtlich systembedingt.<br />

Schon zu Zeiten eines Herrn Hoffmann<br />

agierte ein Herr Markovic, seines Zeichens<br />

Betreiber eines „Airport-Limousinen-Service“<br />

mit eigenem Schalter am Flughafen, jenseits<br />

aller gesetzlichen Vorschriften und völlig<br />

unbehelligt von der „Aufsichts“-Behörde. Es<br />

gab zwar jede Menge Hinweise an Herrn<br />

Hoffmann und eben jenes damals noch LEA<br />

genannte LABO. Geschehen ist nichts. Gescheitert<br />

ist der Herr dann auch nicht an der<br />

Aufsicht der zuständigen Behörde; diese ließ<br />

ihn nämlich unbeanstandet gewähren. Gescheitert<br />

ist er ausschließlich an seiner eigenen<br />

kriminellen Unternehmensstruktur und<br />

seiner Abneigung, irgendwelche Rechnungen<br />

zu bezahlen. Und heute – das LABO zählt<br />

lieber Kilometer, als sich „auf der Straße“ um<br />

gesetzeswidrige Umtriebe zu kümmern. Ist ja<br />

auch einfacher, zumal der Mietwagenfahrer<br />

noch nicht einmal Kilometer aufschreibt.<br />

Von einzelnen Gewerbevertretungen haben<br />

„mydriver“ & Co. auch nicht viel zu befürchten.<br />

Schließlich ist es ein offenes Geheimnis,<br />

dass die Firma Sixt, die unter dem Motto<br />

„Limousine statt Taxi“ als „besonderen“ Service<br />

„Premium-Limousine zum Taxipreis“ anbietet,<br />

seit Jahren als Mitglied im Taxiverband<br />

Berlin, Brandenburg (TVB) e.V. ihren Obolus<br />

für eine unbekannte Anzahl von Fahrzeugen<br />

als Mitgliedsbeitrag entrichtet und in<br />

der Mitgliederversammlung 5 Stimmen auf<br />

sich vereinigt. Diese 5 Stimmen nutzt der<br />

Vorsitzende dieses „Fachverband für den<br />

Personalverkehr in Berlin und Brandenburg“<br />

regelmäßig zur Sicherung seiner Wiederwahl,<br />

in dem er, mit einer Vollmacht dieses Mitgliedes<br />

versehen, nicht nur in eigenem Namen<br />

abstimmt sondern auch im Namen des Mietwagenbetriebes<br />

Sixt weitere 5 Stimmen in die<br />

Waagschale werfen kann. Dieser Vorsitzende<br />

betreibt seit Jahren und derzeit wohl auch als<br />

einziger eine nennenswerte Ausbildung für<br />

Mietwagenfahrer zum Erwerb des P-Scheins<br />

für Mietwagenfahrer. Nachvollziehbar, dass<br />

das Interesse dieses „Fachverband für den<br />

Personalverkehr in Berlin und Brandenburg“,<br />

gegen „mydriver“ und ähnliche Organisationen<br />

vorzugehen, eher bescheiden ausfällt.<br />

Es ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu<br />

weisen, wenn kolportiert wird, dass es der<br />

Eine oder die Andere im Taxigewerbe mit der<br />

Steuerehrlichkeit und der Verpfl ichtung zur<br />

Zahlung von allerlei Abgaben nicht so genau<br />

nimmt. Derartige Verhaltensweisen gibt es<br />

im Taxigewerbe wie auch in vielen anderen<br />

Gewerbezweigen ebenso, wie in breiten<br />

gesellschaftlichen Schichten; je drückender<br />

die Abgabenlast desto eher die Neigung des<br />

Menschen, diese Abgaben zu vermeiden, ein<br />

Phänomen im Übrigen, welches nicht erst seit<br />

Dienstantritt des jetzigen Vorstandes im TVB<br />

zu beobachten ist. Schon ein gewisser Robin<br />

Hood bezog ein Gutteil seiner Popularität aus<br />

der Tatsache, dass er den Menschen half, den<br />

Steuereintreibern des Sheriffs von Nottingham<br />

ein Schnippchen zu schlagen.<br />

Aber anders, als zu Zeiten des Robin Hood<br />

leben wir heute in einem demokratisch legitimierten<br />

Rechtsstaat, der davon geprägt<br />

ist, dass demokratisch legitimierte Führungskräfte<br />

schonend und sparsam mit den ihnen<br />

anvertrauten Steuergeldern der Bürger umgehen,<br />

so dass es nur recht und billig ist, wenn<br />

6 <strong>taxi</strong> <strong>news</strong> 4/<strong>2013</strong>

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