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RAL 1015 taxi news Heft 4-2016

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W RECHT & STEUERN<br />

Ohne Gurt kein Spurt –<br />

Taxifahrt, Anschnallpflicht, Haftung<br />

Die Anschnallpflicht in Deutschland ist vor<br />

mittlerweile 40 Jahren – am 1. Januar 1976<br />

– eingeführt worden. Die Verpfl ichtung<br />

zum Anschnallen galt zunächst nur für die<br />

Vordersitze, erst 1984 wurde die Regelung<br />

auf die Rücksitze ausgeweitet. Seit dem<br />

1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle<br />

neu zugelassenen Pkw auf sämtlichen Sitzen<br />

mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein.<br />

Von der Anschnallpflicht befreit waren zunächst<br />

Taxi- und Mietwagenfahrer. Mit der<br />

„49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften“ (Streichung<br />

des § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1<br />

StVO) ist diese Ausnahme zum<br />

30.10.2014 abgeschafft worden.<br />

Das Bundesministerium für<br />

Verkehr und digitale Infrastruktur<br />

(BMVI) begründete<br />

diese Änderung<br />

wie folgt:<br />

„(…) Bisher müssen sich<br />

Personen, die ein Taxi<br />

oder einen Mietwagen<br />

führen, während der<br />

Fahrgastbeförderung<br />

nicht anschnallen.<br />

Diese Ausnahmemöglichkeit<br />

wurde in den<br />

siebziger Jahren eingeführt<br />

und basierte auf<br />

gewaltigen Übergriffen auf<br />

Taxen- und Mietwagenfahrer/innen<br />

bei der Fahrgastbeförderung.<br />

Durch verschiedene<br />

Verbände wurde vorgetragen, dass<br />

mittlerweile die Zahl der Verkehrsunfälle<br />

eine weitaus größere Gefahr darstelle als<br />

die Gefahr durch Überfälle. Aus Verkehrssicherheitsgründen<br />

wird deshalb die bisherige<br />

Ausnahmemöglichkeit für Taxi- und<br />

Mietwagenfahrer/innen, sich während der<br />

Fahrt nicht anschnallen zu müssen, nicht<br />

mehr als sinnvoll angesehen und abgeschafft.<br />

Damit müssen sich auch Taxi- und<br />

Mietwagenfahrer/innen stets anschnallen<br />

(…)“<br />

Schon die Einführung der Anschnallpflicht<br />

im Jahr 1974 stieß zunächst nicht nur auf<br />

Gegenliebe; sie war auch Gegenstand<br />

einer hitzigen gesellschaftlichen Diskussion.<br />

So wurde argumentiert, dass der Gurt<br />

beengt und Beklemmungsgefühle, ja sogar<br />

Klaustrophobie auslösen könne. Auch<br />

könne man sich nicht rechtzeitig aus dem<br />

Fahrzeug befreien, wenn der Wagen brennt<br />

oder versehentlich in einen See gefahren<br />

wurde. Schließlich sei es oftmals besser, bei<br />

einem Unfall aus dem Auto geschleudert<br />

zu werden, da man ja nicht im Auto eingeklemmt<br />

werden kann und sich deswegen<br />

weniger verletzt. Es ist jedoch festzustellen,<br />

dass Autos selten in Seen landen und fast<br />

ausschließlich in amerikanischen Filmen<br />

andauernd anfangen zu brennen. Das<br />

Argument, sich bei einem Unfall außerhalb<br />

des Fahrzeugs weniger als im Fahrzeug<br />

zu verletzen, ist ebenfalls widerlegt.<br />

Nach verschiedenen Untersuchungen kamen<br />

vor Einführung der Anschnallpfl icht<br />

jeden Tag etwa 25 Fahrzeuginsassen ums<br />

Leben, nur weil sie keinen Sicherheitsgurt<br />

angelegt hatten. Die Zahl der Verkehrstoten<br />

lag damals noch bei über 21.000 (1974<br />

– BRD) im Jahr. Diese Zahl konnte bis<br />

heute auf ca. 3.500 (2015 – BRD) reduziert<br />

werden. Dies ist auch auf die Pflicht<br />

zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes zurückzuführen.<br />

Mitursächlich für die sinkenden<br />

Opferzahlen sind aber auch die sich<br />

stetig verbessernden Sicherheitstechniken<br />

(Airbag, Aufprallschutz, ABS, ESP, etc.) im<br />

Fahrzeug.<br />

Bußgelder –<br />

Anschnallpflicht missachtet<br />

Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht wird<br />

derzeit mit einem Bußgeld in Höhe von<br />

30,00 € geahndet. Entgegen einer weit<br />

verbreiteten Ansicht sind übrigens auch<br />

Schwangere verpflichtet, sich anzuschnallen.<br />

Befördert ein Fahrzeugführer ein Kind<br />

ohne die vorschriftsmäßige Sicherung,<br />

droht ebenfalls ein Bußgeld von 30,00 €;<br />

bei der Beförderung von mehreren Kindern<br />

sogar in Höhe von 35,00 €. Schlimmer<br />

wird es, wenn ein Kind ganz ohne<br />

Sicherung im Auto mitgenommen<br />

wird. Dann droht bei einem<br />

Kind ein Bußgeld in Höhe<br />

von 60,00 € und die Eintragung<br />

von einem Punkt<br />

beim Kraftfahrtbundesamt<br />

in Flensburg. Werden<br />

mehrere Kinder<br />

in dieser unzulässigen<br />

Weise befördert, drohen<br />

sogar 70,00 €<br />

Bußgeld und ebenfalls<br />

ein Punkt.<br />

Kindersitzpflicht<br />

Es ist ferner zu beachten,<br />

dass Kinder bis zu einer<br />

Größe von 150 cm oder bis<br />

zum Alter von 12 Jahren in<br />

einem Kindersitz transportiert<br />

werden müssen. Dieser ist wichtig,<br />

da sonst der Sicherheitsgurt nicht<br />

durchgreifen kann. Grundsätzlich können<br />

Kinder dann auch auf dem Beifahrersitz<br />

transportiert werden. Allerdings sollte man<br />

sich hierfür durch die jeweilige Gebrauchsanleitung<br />

des Kindersitzes über die Verkehrssicherheit<br />

informieren.<br />

Haftung des Taxifahrers<br />

bei Verletzung nicht<br />

angeschnallter Fahrgäste<br />

Es stellt sich die Frage, was einem Taxifahrer<br />

passieren kann, wenn er einen Fahrgast<br />

transportiert, es zum Unfall kommt und der<br />

Fahrgast sich verletzt, weil er sich nicht angeschnallt<br />

hat.<br />

Grundsätzlich müssen Taxifahrer/-unternehmer<br />

vor Fahrtantritt auf die Pflicht zum<br />

6 <strong>taxi</strong> <strong>news</strong> 4/<strong>2016</strong>

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