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RAL 1015 taxi news Heft 8-2016

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echt & steuern<br />

dies ohne Behinderung oder Gefährdung<br />

anderer Verkehrsteilnehmer geschieht,<br />

drohen meist auch tatsächlich nur Geldbußen<br />

von 10 Euro. Wer durch sein Falschparken<br />

jedoch andere Verkehrsteilnehmer<br />

behindert oder sein Fahrzeug im Halteverbot<br />

bzw. im eingeschränkten Halteverbot<br />

abstellt, muss schon 15 Euro einkalkulieren.<br />

Gleiches kostet das Überziehen<br />

der Parkzeit an einer Parkuhr oder eines<br />

Parkscheins um mehr als 30 Minuten.<br />

Dabei gilt: Mit zunehmender Überziehung<br />

bzw. Behinderung steigt die Höhe des<br />

Bußgeldes bis auf mögliche 35 Euro. Bei<br />

Behinderungen werden für Falschparker<br />

meist gleich 30 Euro fällig. Auch Parken in<br />

der zweiten Reihe, um sich „nur schnell ein<br />

Eis zu holen“, kann das Naschwerk um bis<br />

zu 35 Euro verteuern.<br />

Wer mit seinem falsch geparkten Fahrzeug<br />

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder eines<br />

Rettungsdienstes behindert, wird mit bis zu<br />

65 Euro zur Kasse gebeten. Als „Bonus“ gibt<br />

es einen Punkt im Flensburger Zentralregister<br />

obendrauf. Ein solcher Eintrag blüht<br />

auch denjenigen, die das grundsätzliche<br />

Parkverbot auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen<br />

ignorieren.<br />

Richtig tief in die Tasche greifen müssen<br />

Autofahrer, deren Fahrzeug abgeschleppt<br />

wurde, weil es verbotenerweise eine<br />

Feuerwehreinfahrt, einen Gehweg, Fußgängerüberweg,<br />

eine Fußgängerzone, einen<br />

Anwohner- bzw. Behindertenparkplatz oder<br />

eine Bushaltestelle zuparkte. Dann werden<br />

die Abschleppkosten sowie zusätzlich<br />

Verwaltungsgebühren der jeweiligen Kommune<br />

plus ein Bußgeld fällig. Das kann sich<br />

unterm Strich leicht auf einige Hunderter<br />

summieren.<br />

Somit wird ein freier Parkplatz schnell zu<br />

einem so „wertvollen Gut“, dass sich manche<br />

Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst<br />

sehen, es sich freihalten zu lassen, bis sie<br />

selbst in der Lage sind, ihr Fahrzeug darauf<br />

abzustellen. Zu einer solchen „Blockade“ ist<br />

jedoch niemand berechtigt. Im Gegenteil:<br />

Das Freihalten eines Parkplatzes durch<br />

eine Person oder Gegenstände stellt eine<br />

gebührenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar.<br />

Nach Auffassung einiger Gerichte ist es<br />

anderen Autofahrern sogar gestattet, sich<br />

gegen eine solche Nötigung zu wehren,<br />

indem die blockierende Person vorsichtig<br />

und ohne sie zu gefährden weggedrängt<br />

wird. Doch Achtung: Bei der Beurteilung<br />

Wer trotz zahlreicher<br />

Knöllchen ständig falsch parkt,<br />

kann zur medizinisch-psychologischen<br />

Untersuchung (MPU)<br />

geschickt werden und, wenn er<br />

diese nicht besteht, den<br />

Führerschein verlieren.<br />

solcher Tatbestände gehen die Meinungen<br />

der Richter zum Teil auseinander!<br />

Das „Recht“ auf einen Parkplatz misst<br />

die Rechtsprechung übrigens demjenigen<br />

zu, der sich als Erster unmittelbar an<br />

dem Parkraum befindet. Das trifft nicht<br />

beim Warten auf der Gegenfahrbahn zu.<br />

Wer meint, sich vor dem Wartenden noch<br />

schnell in die frei werdende Parklücke<br />

hineindrängeln zu müssen, begeht eine<br />

Ordnungswidrigkeit.<br />

ampnet<br />

recht & steuern<br />

ADAC warnt vor Beleidigungen im Straßenverkehr<br />

Wer im Straßenverkehr heftig reagiert<br />

und einem Drängler den Vogel zeigt, muss<br />

mit einem Strafverfahren rechnen. Darauf<br />

weist der ADAC hin. Gesten und Worte seien<br />

auch im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte:<br />

Wer einen anderen beleidigt, absichtlich<br />

kränkt oder sich verächtlich äußert,<br />

begeht eine Straftat, die mit Geld- oder<br />

Freiheitsstrafen geahndet werden kann.<br />

6 <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> · 8/<strong>2016</strong><br />

Besonders streng verfolgen die Behörden<br />

herabsetzende Äußerungen gegenüber<br />

Polizisten. Denn die Beleidigung trifft nicht<br />

nur die Person, sondern auch den Vertreter<br />

des Staates. Deshalb erstattet der Ordnungshüter<br />

meist gemeinsam mit seinem<br />

Dienstvorgesetzten Anzeige.<br />

Bei einer Verurteilung werden die Geldstrafen<br />

im Strafrecht mit Tagessätzen bemessen,<br />

die sich am Verdienst orientieren. Ein<br />

Tagessatz ist üblicherweise der 30. Teil<br />

eines Monatsnettogehaltes.<br />

Eine der häufigsten Kränkungen ist der<br />

gestreckte Mittelfinger. Aber auch verbale<br />

Entgleisungen gegenüber Polizisten wie<br />

zum Beispiel „Kasperleverein“ können teuer<br />

werden. Wieviel das den Autofahrer kostet,<br />

entscheiden die Gerichte im Einzelfall.<br />

Um Aggressionen im Straßenverkehr zu<br />

vermeiden, empfiehlt der ADAC, ruhig und<br />

souverän zu fahren und mit mehr Gelassenheit<br />

ins Auto zu steigen. Zudem hilft<br />

eine defensive Fahrweise, Konflikte zu<br />

vermeiden. Beim Streit auf der Straße kann<br />

ein simples Mittel die Situation entspannen:<br />

eine einfache Entschuldigung.<br />

ampnet/nic<br />

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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