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RAL 1015 taxi news Heft 8-2016

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information<br />

Labo: Neues Terminverfahren<br />

für Taxen und Mietwagen<br />

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen<br />

hat zum 01.08.<strong>2016</strong> für die Durchführung<br />

der Eichung und für das Konformitätsbewertungsverfahren<br />

bei Taxametern und<br />

Wegstreckenzählern ein Online-Terminverfahren<br />

eingeführt.<br />

Seit dem erfolgt die Abfertigung im<br />

Eichamt Berlin nur noch nach vorheriger<br />

Online-Terminreservierung.<br />

Automatische Terminvergabe- bzw. Termin-Erinnerungsschreiben<br />

werden auch<br />

im Fall einer Tarifumstellung nicht mehr<br />

verschickt.<br />

Auf der Homepage des Landesamtes für<br />

Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg:<br />

www.lme.berlin-brandenburg.de<br />

finden Sie den Link zum Terminsystem.<br />

Was ist Ihr Vorteile?<br />

• Sie können sich einen Termin zu Ihrem Wunsch-Zeitpunkt aussuchen.<br />

• Sie stellen im Fall einer Eichung automatisch den erforderlichen Eichantrag.<br />

• Die Wartezeit im Eichamt verringert sich.<br />

• Die Nutzung der Anwendung ist auch auf mobilen Endgeräten möglich.<br />

• Sie bekommen zur verbindlichen Buchung ein Termin-Bestätigungs-Mail.<br />

• Automatische Terminerinnerung 24 Stunden vor dem gebuchten Termin.<br />

Wichtige Hinweise:<br />

• Pro Terminbuchung wird nur ein Fahrzeug abgefertigt.<br />

• Terminbuchungen sind nicht auf andere Unternehmen/Fahrzeuge übertragbar.<br />

• Nutzen Sie zur einfachen Dateneingabe bei mehreren Termin-Reservierungen<br />

(mehrere Fahrzeuge) die Formulardaten-Speicherung in Ihrem Internet-Browser.<br />

Termin-Buchung auch direkt unter:<br />

www.lme.berlin-brandenburg.de/terminvergabe-online.<br />

information<br />

BZP-Anfrage wegen Taxenumrüstung<br />

Umrüstung von Taxen oder Mietwagen im Zuge der Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />

Anforderungen (Fiskaltaxameter) mit anschließender Eichung<br />

Auf Anfrage des BZP (s. VR<br />

04/16) zum Thema „Umrüstung<br />

von Taxen oder Mietfahrzeugen<br />

mit Wegstreckenzählern<br />

im Zuge der<br />

Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />

Anforderungen,<br />

die vor der Umrüstung<br />

nachweislich rechtmäßig<br />

im geschäftlichen Verkehr<br />

verwendet wurden“ haben<br />

die Eichbehörden sämtlicher<br />

Länder übereinstimmend<br />

nachfolgender Auffassung<br />

und Regelung zugestimmt:<br />

Umrüstung von Taxen oder Mietwagen im<br />

Zuge der Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />

Anforderungen (Fiskaltaxameter) mit<br />

anschließender Eichung:<br />

Die Umrüstung von Taxen oder Mietfahrzeugen<br />

mit Wegstreckenzählern im Zuge<br />

der Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />

Anforderungen stellt keine Maßnahme dar,<br />

welche das Vorliegen eines erneuerten<br />

Messgerätes im Sinn des § 2 Nr. 7 MessEG<br />

zur Folge hat, denn die erfolgte Änderung<br />

hat nicht das Ziel der Modifizierung<br />

bestimmter in § 2 Nr. 7 MessEG genannter<br />

Eigenschaften des Messgerätes. Dies gilt<br />

auch dann, wenn auf Taxameter / Wegstreckenzähler<br />

mit anderer Bauartzulassung<br />

oder Baumusterprüfbescheinigung umgerüstet<br />

wird.<br />

Mit einer Eichung kann das Messgerät einschließlich<br />

des bisher verwendeten Signalweges<br />

umfassend bewertet werden, wenn<br />

das Fahrzeug mit eingebautem Taxameter/<br />

Wegstreckenzähler vor der Umrüstung<br />

nachweislich rechtmäßig im geschäftlichen<br />

Verkehr verwendet wurde.<br />

Informationen zur Regelung:<br />

Voraussetzungen für eine Bewertung des<br />

Messgeräts als Gesamtsystem (Taxameter,<br />

Signalweg, Wegangleich, Taxitarif) bei der<br />

Eichung sind u.a., dass<br />

- das Fahrzeug mit eingebautem Taxameter<br />

/ Wegstreckenzähler vor der Umrüstung<br />

nachweislich rechtmäßig im geschäftlichen<br />

Verkehr verwendet wurde (z.B. Vorlage des<br />

damaligen Eichgebührenbescheids) und<br />

- der Einbaubetrieb schriftlich bestätigt,<br />

dass am Signalweg keine Veränderungen<br />

vorgenommen wurden und<br />

- der Einbaubetrieb die Kompatibilität<br />

von Wegstreckensignal und Taxameter /<br />

Wegstreckenzähler mit positivem Ergebnis<br />

überprüft hat.<br />

Thomas Grätz<br />

8 <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> · 8/<strong>2016</strong>

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