RAL 1015 taxi news Heft 8-2016
Freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
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information<br />
Labo: Neues Terminverfahren<br />
für Taxen und Mietwagen<br />
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen<br />
hat zum 01.08.<strong>2016</strong> für die Durchführung<br />
der Eichung und für das Konformitätsbewertungsverfahren<br />
bei Taxametern und<br />
Wegstreckenzählern ein Online-Terminverfahren<br />
eingeführt.<br />
Seit dem erfolgt die Abfertigung im<br />
Eichamt Berlin nur noch nach vorheriger<br />
Online-Terminreservierung.<br />
Automatische Terminvergabe- bzw. Termin-Erinnerungsschreiben<br />
werden auch<br />
im Fall einer Tarifumstellung nicht mehr<br />
verschickt.<br />
Auf der Homepage des Landesamtes für<br />
Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg:<br />
www.lme.berlin-brandenburg.de<br />
finden Sie den Link zum Terminsystem.<br />
Was ist Ihr Vorteile?<br />
• Sie können sich einen Termin zu Ihrem Wunsch-Zeitpunkt aussuchen.<br />
• Sie stellen im Fall einer Eichung automatisch den erforderlichen Eichantrag.<br />
• Die Wartezeit im Eichamt verringert sich.<br />
• Die Nutzung der Anwendung ist auch auf mobilen Endgeräten möglich.<br />
• Sie bekommen zur verbindlichen Buchung ein Termin-Bestätigungs-Mail.<br />
• Automatische Terminerinnerung 24 Stunden vor dem gebuchten Termin.<br />
Wichtige Hinweise:<br />
• Pro Terminbuchung wird nur ein Fahrzeug abgefertigt.<br />
• Terminbuchungen sind nicht auf andere Unternehmen/Fahrzeuge übertragbar.<br />
• Nutzen Sie zur einfachen Dateneingabe bei mehreren Termin-Reservierungen<br />
(mehrere Fahrzeuge) die Formulardaten-Speicherung in Ihrem Internet-Browser.<br />
Termin-Buchung auch direkt unter:<br />
www.lme.berlin-brandenburg.de/terminvergabe-online.<br />
information<br />
BZP-Anfrage wegen Taxenumrüstung<br />
Umrüstung von Taxen oder Mietwagen im Zuge der Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />
Anforderungen (Fiskaltaxameter) mit anschließender Eichung<br />
Auf Anfrage des BZP (s. VR<br />
04/16) zum Thema „Umrüstung<br />
von Taxen oder Mietfahrzeugen<br />
mit Wegstreckenzählern<br />
im Zuge der<br />
Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />
Anforderungen,<br />
die vor der Umrüstung<br />
nachweislich rechtmäßig<br />
im geschäftlichen Verkehr<br />
verwendet wurden“ haben<br />
die Eichbehörden sämtlicher<br />
Länder übereinstimmend<br />
nachfolgender Auffassung<br />
und Regelung zugestimmt:<br />
Umrüstung von Taxen oder Mietwagen im<br />
Zuge der Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />
Anforderungen (Fiskaltaxameter) mit<br />
anschließender Eichung:<br />
Die Umrüstung von Taxen oder Mietfahrzeugen<br />
mit Wegstreckenzählern im Zuge<br />
der Pflichterfüllung steuerrechtlicher<br />
Anforderungen stellt keine Maßnahme dar,<br />
welche das Vorliegen eines erneuerten<br />
Messgerätes im Sinn des § 2 Nr. 7 MessEG<br />
zur Folge hat, denn die erfolgte Änderung<br />
hat nicht das Ziel der Modifizierung<br />
bestimmter in § 2 Nr. 7 MessEG genannter<br />
Eigenschaften des Messgerätes. Dies gilt<br />
auch dann, wenn auf Taxameter / Wegstreckenzähler<br />
mit anderer Bauartzulassung<br />
oder Baumusterprüfbescheinigung umgerüstet<br />
wird.<br />
Mit einer Eichung kann das Messgerät einschließlich<br />
des bisher verwendeten Signalweges<br />
umfassend bewertet werden, wenn<br />
das Fahrzeug mit eingebautem Taxameter/<br />
Wegstreckenzähler vor der Umrüstung<br />
nachweislich rechtmäßig im geschäftlichen<br />
Verkehr verwendet wurde.<br />
Informationen zur Regelung:<br />
Voraussetzungen für eine Bewertung des<br />
Messgeräts als Gesamtsystem (Taxameter,<br />
Signalweg, Wegangleich, Taxitarif) bei der<br />
Eichung sind u.a., dass<br />
- das Fahrzeug mit eingebautem Taxameter<br />
/ Wegstreckenzähler vor der Umrüstung<br />
nachweislich rechtmäßig im geschäftlichen<br />
Verkehr verwendet wurde (z.B. Vorlage des<br />
damaligen Eichgebührenbescheids) und<br />
- der Einbaubetrieb schriftlich bestätigt,<br />
dass am Signalweg keine Veränderungen<br />
vorgenommen wurden und<br />
- der Einbaubetrieb die Kompatibilität<br />
von Wegstreckensignal und Taxameter /<br />
Wegstreckenzähler mit positivem Ergebnis<br />
überprüft hat.<br />
Thomas Grätz<br />
8 <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> · 8/<strong>2016</strong>