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75J - Caritasverband für das Bistum Aachen

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62 2004 – 2008<br />

Caritas im <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong><br />

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong><br />

Die formale Gründung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung<br />

<strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong> als selbständige<br />

kirchliche Stiftung erfolgte<br />

durch <strong>das</strong> Stiftungsgeschäft<br />

am 28.05.2006; Stifter war der<br />

<strong>Caritasverband</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Bistum</strong><br />

<strong>Aachen</strong> e.V.. Mit Anerkennungsurkunde<br />

vom 03.07.2006 der<br />

Bezirksregierung Köln wurde die<br />

Stiftung als rechtsfähig anerkannt.<br />

Das Gründungskapital<br />

betrug 250.000,00 Euro.<br />

C a r i t a s<br />

Gemeinschaftsstiftung<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong><br />

Dem formalen Gründungsakt<br />

gingen seit 2004 mehrere Beratungen<br />

im Vorstand des Diözesancaritasverbandes<br />

sowie eine<br />

Erörterung im Diözesancaritasrat<br />

in seiner Sitzung am<br />

23.09.2005 voraus. Die Gründung<br />

der Stiftung sollte sowohl<br />

aus verbands- und bistumspolitischen<br />

als auch aus finanzwirtschaftlichen<br />

Gründen erfolgen.<br />

Die grundlegende Idee war, die<br />

verschiedenen Ansätze und<br />

Überlegungen zur Gründung ei-<br />

Not sehen und handeln.<br />

ner Stiftung, die von mehreren<br />

Mitgliedsverbänden des Diözesancaritasverbandesunternommen<br />

wurden, in einer Gemeinschaftsstiftung<br />

zu bündeln und<br />

damit sowohl ein gemeinsames<br />

Auftreten nach außen als auch<br />

die Schaffung eines entsprechenden<br />

Kapitalstockes sicherzustellen.<br />

Aus den Erträgen des<br />

Stiftungskapitals sollten der Diözesancaritasverband<br />

sowie seine<br />

steuerbegünstigten Gliederungen<br />

und Mitglieder bei der<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt<br />

werden.<br />

In der Sitzung des Diözesancaritasrates<br />

am 03.03.2006 erfolgten<br />

eine abschließende Klärung<br />

offener Fragen zur Stiftungssatzung<br />

sowie die Benennung von<br />

Stiftsratsmitgliedern, soweit diese<br />

durch den Diözesancaritasrat<br />

zu bestimmen waren.<br />

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung<br />

dient nach ihrer Satzung<br />

der Förderung des Wohlfahrtswesens<br />

und will dazu beitragen,<br />

die Arbeit der Caritas im <strong>Bistum</strong><br />

<strong>Aachen</strong> zu unterstützen und zu<br />

fördern, vor allem dort, wo<br />

staatliche Hilfe nicht oder nur<br />

beschränkt ausreicht. Der Stiftungszweck<br />

wird insbesondere<br />

verwirklicht durch Vergabe von<br />

Zuschüssen sowie durch sonstige<br />

Fördermaßnahmen zugunsten<br />

der Arbeit des Diözesancaritasverbandes<br />

und seiner<br />

steuerbegünstigten Gliederungen<br />

und Mitglieder sowie zugunsten<br />

der Arbeit von anderen<br />

steuerbegünstigten Körperschaften,<br />

die sich in den Dienst<br />

der kirchlich-katholischen Wohlfahrtsarbeit<br />

stellen.<br />

Die Organe der Stiftung sind der<br />

Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.<br />

Der Stiftungsvorstand<br />

führt die Geschäfte der Stiftung<br />

und vertritt sie gerichtlich und<br />

außergerichtlich. Der Stiftungsrat<br />

berät, unterstützt und überwacht<br />

den Vorstand und entscheidet<br />

in allen grundsätzlichen<br />

Angelegenheiten der Stiftung.<br />

Im Gründungsjahr 2006 fanden<br />

die konstituierenden Sitzungen<br />

des Stiftungsvorstandes und<br />

des Stiftungsrates statt, in denen<br />

insbesondere die notwendigen<br />

Formalia behandelt sowie<br />

die Organisation und die Form<br />

der Zusammenarbeit der Gremien<br />

festgelegt wurden. Ebenfalls<br />

in 2006 erfolgte eine Zustiftung<br />

durch den DiCV in Höhe von<br />

750.000,00 Euro.<br />

Um die Stiftungsarbeit verbindlicher<br />

und transparenter zu gestalten,<br />

wurden in 2007 zwei<br />

grundlegende, selbst verpflichtende<br />

Dokumente durch die<br />

Gremien entwickelt und verabschiedet:<br />

die ‚Richtlinien über<br />

die Verwaltung des Stiftungsvermögens’<br />

sowie die ‚Richtlinien<br />

über die Verwendung von Stiftungsmitteln’.<br />

Außerdem erfolgte<br />

in 2007 die Annahme weiterer<br />

Zustiftungen durch den Diözesancaritasverband<br />

und den Verein<br />

zur Förderung der Caritasarbeit<br />

im <strong>Bistum</strong> <strong>Aachen</strong> e.V.. Die<br />

Annahme einer Zustiftung der<br />

Caritas-Behindertenwerk GmbH<br />

erfolgte in 2008.<br />

Zuschussanträge an die Stiftung<br />

wurden erst in 2008 gestellt und<br />

nach intensiven Beratungen von<br />

den Gremien beschieden. In<br />

diesem Jahr fiel auch die Entscheidung,<br />

zur Darstellung der<br />

Stiftung in der Öffentlichkeit und<br />

zur Gewinnung weiterer Zustifter<br />

ein Konzept zu entwickeln und<br />

sich dabei externer Unterstützung<br />

zu bedienen.<br />

Martin Novak

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