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Stemcor Ethikrichtlinie einschließlich Regelungen zu Geschenken und

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ANHANG 1: <strong>Stemcor</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong>m Whistleblowing<br />

1. Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

1.1. Als Whistleblowing bezeichnet man die Weitergabe von Informationen über Gefahren,<br />

Betrug oder anderes illegales oder unethisches Verhalten am Arbeitsplatz an<br />

Entscheidungsberechtigte durch einen Hinweisgeber (Whistleblower). Whistleblowing ist<br />

unabhängig von Beschwerdeverfahren im üblichen Sinne.<br />

1.2. Es ist wichtig für <strong>Stemcor</strong>, dass Betrug, Fehlverhalten oder Rechtsverlet<strong>zu</strong>ngen jeglicher Art,<br />

die durch für das Unternehmen tätige Personen begangen werden, gemeldet <strong>und</strong> verfolgt<br />

werden. <strong>Stemcor</strong> verpflichtet sich, Fehlverhalten <strong>und</strong> Rechtsverlet<strong>zu</strong>ngen innerhalb des<br />

Unternehmens <strong>zu</strong> verhindern <strong>und</strong> Mitarbeiter vor Kündigung oder Schikanierung <strong>zu</strong><br />

schützen, wenn sie in gutem Glauben jegliche Form von Fehlverhalten an <strong>Stemcor</strong> oder an<br />

eine andere geeignete Institution melden. Daher ermutigt <strong>Stemcor</strong> jeden, berechtigte<br />

Bedenken über das Verhalten anderer im Unternehmen oder darüber, wie Geschäfte geführt<br />

werden, <strong>zu</strong> äußern.<br />

1.3. Diese <strong>Regelungen</strong> legen die Art <strong>und</strong> Weise fest, in der aufkommende Bedenken gemeldet<br />

werden können <strong>und</strong> wie mit diesen Hinweisen umgegangen wird.<br />

2. Umfang & Berechtigung<br />

Diese <strong>Regelungen</strong> gelten für jeden, der im Rahmen eines Vertrags jeglicher Art für <strong>Stemcor</strong><br />

arbeitet, <strong>einschließlich</strong> Subunternehmer.<br />

3. Abgabe von Hinweisen im Rahmen des Whistleblowing<br />

Im Rahmen dieser <strong>Regelungen</strong> sollten Hinweise bei berechtigter ehrlicher Überzeugung<br />

abgegeben werden, dass:<br />

� eine strafbare Handlung begangen wurde, gerade begangen wird oder wahrscheinlich<br />

begangen wird oder<br />

� eine Person gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, derzeit nicht<br />

nachkommt oder wahrscheinlich nicht nachkommen wird oder<br />

� ein Fehlurteil gefällt wurde, gerade gefällt wird oder wahrscheinlich gefällt wird oder<br />

� die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit einer Person gefährdet wurde, gerade gefährdet wird<br />

oder wahrscheinlich gefährdet wird oder<br />

� die Umwelt geschädigt wurde, gerade geschädigt wird oder wahrscheinlich geschädigt<br />

wird oder<br />

� einer oder mehrere der genannten Sachverhalte absichtlich geheim gehalten werden<br />

oder wahrscheinlich <strong>zu</strong>künftig absichtlich geheimgehalten werden.<br />

4. Verfahren bei Whistleblowing<br />

4.1. Schritt 1<br />

Zunächst sollte die Angelegenheit vertraulich mit dem direkten Vorgesetzen besprochen<br />

werden, es sei denn es bestehen berechtigte Bedenken, dass der direkte Vorgesetzte an<br />

dem Sachverhalt beteiligt ist oder es besteht aus anderen Gründen der Wunsch, sich nicht<br />

an den direkten Vorgesetzten <strong>zu</strong> wenden. In diesem Fall wird direkt <strong>zu</strong> Schritt 3<br />

übergegangen.<br />

4.2. Schritt 2<br />

Der direkte Vorgesetzte kümmert sich um eine Untersuchung des Sachverhalts. Die<br />

Untersuchung kann die Abgabe einer schriftlichen Darstellung durch den Hinweisgeber <strong>und</strong><br />

andere beteiligte Personen beinhalten; der Hinweisgeber kann da<strong>zu</strong> aufgefordert werden,<br />

sich <strong>zu</strong> weiteren erhaltenen Beweisen <strong>zu</strong> äußern. Die mit der Untersuchung betraute

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