12.12.2012 Aufrufe

Kunst-Gang - Kurt Viebranz Verlag

Kunst-Gang - Kurt Viebranz Verlag

Kunst-Gang - Kurt Viebranz Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit der Faust in der Tasche<br />

verliert jeder Tag an Lebensfreude<br />

Mit diesem Bild gebe ich zu bedenken, wie hart<br />

Leben wird, sobald Ärger sich darin einnistet.<br />

Um dem abzuhelfen, gibt es für die Bürger der<br />

Gemeinden Aumühle und Wohltorf eine<br />

Schiedsstelle. Da bin ich seit 7 Jahren gemeinsam<br />

mit meiner Vertreterin, Frau Dr. Behrens-<br />

Tönnies die Schiedsfrau. Wir sind dafür gewählt,<br />

in Konflikten, die das nachbarliche Zusammenleben<br />

stören, zu vermitteln.<br />

Das Wort Schiedsfrau ist in sofern missverständlich,<br />

als es nicht um die Verhängung von<br />

Schiedsspruch oder Urteil geht, sondern um<br />

Klärung mit dem Ziel, Gegensätze im bürgerlichen<br />

Zusammenleben auszusöhnen. Nicht<br />

Freundschaft wird erwartet, sondern die Bereitschaft,<br />

Entzweiung zu überwinden, sodass –<br />

möglicherweise in geregelter Distanz – zukünftige<br />

Begegnungen ohne Kränkungen möglich<br />

werden.<br />

Wenn der Ärger am Gartenzaun geklärt und<br />

beigelegt ist, nimmt die Freude am eigenen<br />

Garten spürbar zu. Das gleiche gilt für Zumutungen,<br />

wie sie in Nachbarschaften zuweilen<br />

unvermeidlich sind, ebenso für Beleidigungen.<br />

Auch Geld- und Sachforderungen können unter<br />

der Vermittlung von Schiedsleuten verhandelt<br />

werden.<br />

Ziel aller Schiedsverfahren ist der Vergleich, der<br />

Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen.<br />

Ist eine Vereinbarung erarbeitet, so wird sie<br />

protokolliert, und nur wenn beide Parteien mit<br />

ihrer Unterschrift zugestimmt haben, ist sie für<br />

30 Jahre rechtsverbindlich – auch gegenüber<br />

dem Gericht. Dazu ist es erforderlich, dass Antragsteller<br />

und Antragsgegner je ihre Anliegen<br />

voreinander aussprechen und aushalten. Eine<br />

Rechtsvertretung ist nicht möglich – wohl aber<br />

die Anwesenheit eines Beistandes, z. B. eines<br />

Freundes oder Rechtsanwaltes.<br />

Es kostet unerbittliche Geduld, aus Streitlöchern<br />

heraus zu gegenseitiger Anerkennung zu<br />

führen und eine Vereinbarung zu erarbeiten.<br />

Das steht im deutlichen Gegensatz zu den Methoden,<br />

Konflikte wie Knoten zu durchschlagen,<br />

z. B. indem man sie auf Sachforderungen<br />

einengt und den Urteilsspruch zwischen Recht<br />

Sprechstunde des<br />

Versichertenberaters der Bundesversicherungsanstalt<br />

Berlin<br />

Die nächste Rentenberatung findet am Dienstag, 18.03.2008,<br />

in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr, durch den Versichertenberater<br />

der BfA Berlin, Herrn Steffens, im Rathaus Aumühle statt.<br />

Melden Sie sich bitte bei Frau Tönnies<br />

unter Tel.-Nr.: 04104/990125 an.<br />

Bitte bringen Sie zu diesem Sprechtag Ihre Versicherungsunterlagen<br />

mit, damit eine ausreichende Beratung erfolgen kann.<br />

Für die nächsten Monate wird bei entsprechendem Bedarf<br />

eine erneute Sprechstunde stattfinden.<br />

Die Termine hierfür werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

8 AKTUELL | 3 | 08<br />

und Unrecht sucht. Aus Recht haben kann<br />

leicht neue Feindschaft erwachsen, und die<br />

Chance, eine bekömmlichere Lösung zu verhandeln,<br />

ist dann vertan. An einem guten Vergleich<br />

gewinnen alle Beteiligten, indem sie zukünftig<br />

einander wieder entspannt begegnen<br />

können. Deshalb gilt es in jedem Streitfall sorgfältig<br />

abzuwägen, welches der beste Weg zu seiner<br />

Beilegung ist. Je weniger Ärger aufgelaufen<br />

ist, umso sanfter kann die Lösung sein. Das Ergebnis<br />

einer Schlichtung ist umso fruchtbarer,<br />

je mehr die Vorbehalte und Vorschläge aller Betroffenen<br />

darin einbezogen sind.<br />

Hilfe zur Lösung ihrer Konflikte wird von verschiedenen<br />

Fachdiensten angeboten. Es gibt<br />

Gütestellen der Rechtsanwälte, der Handelskammern<br />

und Mietervereine sowie Mediatoren<br />

und Schiedsleute. Reine Geldforderungen<br />

können auch von Privatleuten kostengünstig<br />

und nachhaltig durch wiederholte Mahnung<br />

und nachfolgenden Mahnbescheid eingefordert<br />

werden. Zur Abwägung gegenseitiger<br />

Ansprüche jedoch, ist die Schlichtung zu bevorzugen.<br />

Die Schiedsstelle der Gemeinde ist eine<br />

Einrichtung im Interesse des örtlichen Zusammenlebens.<br />

Wir Schiedsfrauen stützen uns, neben<br />

fachbezogenen Fortbildungen, auf das<br />

Wissen und die Erfahrung aus unseren Herkunftsberufen.<br />

Frau Dr. Behrens-Tönnies als<br />

Vertreterin im Schiedsamt ist Diplom-Psychologin.<br />

Ich selbst bin ausgebildete Mediatorin.<br />

Wir erbringen unsere Leistung ehrenamtlich.<br />

Deswegen sind unsere Schiedsverhandlungen<br />

nicht nur schnell und effektiv, sondern auch<br />

besonders kostengünstig. Die Grundgebühr<br />

beträgt 20 € bis maximal 75 €. Kommt eine<br />

Vereinbarung zustande, so wird eine Abschlussgebühr<br />

von 20 € zusätzlich erhoben<br />

und die Gesamtkosten werden unter den Beteiligten<br />

aufgeteilt Nachbarschaftskonflikte sind<br />

in der Regel eine Verknüpfung persönlicher<br />

und sachlicher Ursachen. Diese zu entflechten<br />

heißt, geduldig unterschiedlichen und auch widersprüchlichen<br />

Argumenten Raum zu geben.<br />

Weitschweifigkeit zu begrenzen, Überreaktionen<br />

zu dämpfen und allzu zögerliche Einwürfe<br />

zu verstärken, ist unter anderem die Aufgabe<br />

der Schiedsperson – auch die Entscheidung<br />

über den Verhandlungsstil, mehr sachlich oder<br />

persönlich nämlich. Über den Ort der Verhandlung<br />

stimmt sie sich zuvor mit dem Antragsteller<br />

ab. Der Ortstermin am strittigen Zaun hat<br />

sich für Grenzschwierigkeiten bewährt. Beim<br />

Schreiben des Protokolls dann am häuslichen<br />

Tisch verblüfft oft schon eine gelöst heitere<br />

Stimmung. Manch andere Anliegen sind allerdings<br />

besser im Rathaus oder in meinem Büro<br />

zu verhandeln.<br />

Im Landesschlichtungsgesetz sind Zuständigkeiten<br />

festgelegt, sodass vor einer gerichtlichen<br />

Klage eine Schiedsstelle in Anspruch genommen<br />

werden muss. Das gilt für bürgerliche<br />

Rechtsstreitigkeiten mit vermögensrechtlichen<br />

Ansprüchen bis zu 750 €, sowie für alle Ansprüche<br />

aus dem Nachbarrecht, Verletzung der<br />

persönlichen Ehre, Hausfriedenbruch und<br />

Vergleichbares. Dabei richtet sich die örtliche<br />

Zuständigkeit einer Schiedsstelle nach dem<br />

Wohnort des Antragsgegners. Für alle andere<br />

Konflikte, solche, die nicht zwingend an<br />

Schiedsstellen verwiesenen sind und für die<br />

kein Staatsanwalt Anklage erhebt, kann jeder<br />

vor Anrufung eines Gerichtes, die Klärung<br />

durch eine Schiedsstelle seiner Wahl versuchen.<br />

Kommt die Schlichtung nicht zustande,<br />

ist also keine Vereinbarung erzielt worden,<br />

so wird dem Antragsteller der gescheiterte<br />

Schlichtungsversuch zur Vorlage bei Gericht<br />

bestätigt, und der Weg zur Klage ist offen.<br />

Die Zusammenlegung mehrerer Gemeinden<br />

zum Amt Hohe Elbgeest wirkt sich auf das<br />

Schiedsamt kaum aus. Allerdings ist nun das<br />

Amtsgericht Reinbek für den Bezirk Aumühle<br />

und Wohltorf zuständig und ist damit die Aufsichtsbehörde<br />

für die Schiedsstelle Aumühle-<br />

Wohltorf geworden. Frau Dr. Behrens-Tönnies<br />

als Vertreterin im Schiedsamt und ich, wir sind<br />

weiterhin Ihre Schiedsfrauen. Wir beantworten<br />

auch zukünftig Ihre Fragen und tragen gerne<br />

mit unserer Unterstützung zur Lösung Ihrer<br />

privaten Konflikte bei.<br />

Rita Funke vereidigte Schiedsfrau<br />

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet<br />

unter www.bds-luebeck.de<br />

im Gemeindebüro oder bei der örtlichen Polizeidienststelle.<br />

Schwesternstation<br />

Aumühle-Wohltorf e.V.<br />

Wir pflegen und betreuen Sie professionell<br />

und liebevoll in Ihrer gewohnten Umgebung:<br />

– Montag bis Sonntag 24-Std.- Rufbereitschaft<br />

– Beratungsbesuche und Pflege nach<br />

Pflegeversicherungsgesetz<br />

– Privatpflege<br />

– Behandlungspflege<br />

(wird mit der Krankenkasse abgerechnet)<br />

– Einkaufs- u. Arztfahrten<br />

durch unseren<br />

Zivildienstleistenden<br />

– in Aumühle, Wohltorf und Umgebung –<br />

21521 Aumühle, Große Straße 9, Telefon 0 41 04/21 04<br />

Bürozeiten: Mo.-Fr. von 11.00 bis 13.00 Uhr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!