Kunst-Gang - Kurt Viebranz Verlag
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Mit der Faust in der Tasche<br />
verliert jeder Tag an Lebensfreude<br />
Mit diesem Bild gebe ich zu bedenken, wie hart<br />
Leben wird, sobald Ärger sich darin einnistet.<br />
Um dem abzuhelfen, gibt es für die Bürger der<br />
Gemeinden Aumühle und Wohltorf eine<br />
Schiedsstelle. Da bin ich seit 7 Jahren gemeinsam<br />
mit meiner Vertreterin, Frau Dr. Behrens-<br />
Tönnies die Schiedsfrau. Wir sind dafür gewählt,<br />
in Konflikten, die das nachbarliche Zusammenleben<br />
stören, zu vermitteln.<br />
Das Wort Schiedsfrau ist in sofern missverständlich,<br />
als es nicht um die Verhängung von<br />
Schiedsspruch oder Urteil geht, sondern um<br />
Klärung mit dem Ziel, Gegensätze im bürgerlichen<br />
Zusammenleben auszusöhnen. Nicht<br />
Freundschaft wird erwartet, sondern die Bereitschaft,<br />
Entzweiung zu überwinden, sodass –<br />
möglicherweise in geregelter Distanz – zukünftige<br />
Begegnungen ohne Kränkungen möglich<br />
werden.<br />
Wenn der Ärger am Gartenzaun geklärt und<br />
beigelegt ist, nimmt die Freude am eigenen<br />
Garten spürbar zu. Das gleiche gilt für Zumutungen,<br />
wie sie in Nachbarschaften zuweilen<br />
unvermeidlich sind, ebenso für Beleidigungen.<br />
Auch Geld- und Sachforderungen können unter<br />
der Vermittlung von Schiedsleuten verhandelt<br />
werden.<br />
Ziel aller Schiedsverfahren ist der Vergleich, der<br />
Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen.<br />
Ist eine Vereinbarung erarbeitet, so wird sie<br />
protokolliert, und nur wenn beide Parteien mit<br />
ihrer Unterschrift zugestimmt haben, ist sie für<br />
30 Jahre rechtsverbindlich – auch gegenüber<br />
dem Gericht. Dazu ist es erforderlich, dass Antragsteller<br />
und Antragsgegner je ihre Anliegen<br />
voreinander aussprechen und aushalten. Eine<br />
Rechtsvertretung ist nicht möglich – wohl aber<br />
die Anwesenheit eines Beistandes, z. B. eines<br />
Freundes oder Rechtsanwaltes.<br />
Es kostet unerbittliche Geduld, aus Streitlöchern<br />
heraus zu gegenseitiger Anerkennung zu<br />
führen und eine Vereinbarung zu erarbeiten.<br />
Das steht im deutlichen Gegensatz zu den Methoden,<br />
Konflikte wie Knoten zu durchschlagen,<br />
z. B. indem man sie auf Sachforderungen<br />
einengt und den Urteilsspruch zwischen Recht<br />
Sprechstunde des<br />
Versichertenberaters der Bundesversicherungsanstalt<br />
Berlin<br />
Die nächste Rentenberatung findet am Dienstag, 18.03.2008,<br />
in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr, durch den Versichertenberater<br />
der BfA Berlin, Herrn Steffens, im Rathaus Aumühle statt.<br />
Melden Sie sich bitte bei Frau Tönnies<br />
unter Tel.-Nr.: 04104/990125 an.<br />
Bitte bringen Sie zu diesem Sprechtag Ihre Versicherungsunterlagen<br />
mit, damit eine ausreichende Beratung erfolgen kann.<br />
Für die nächsten Monate wird bei entsprechendem Bedarf<br />
eine erneute Sprechstunde stattfinden.<br />
Die Termine hierfür werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
8 AKTUELL | 3 | 08<br />
und Unrecht sucht. Aus Recht haben kann<br />
leicht neue Feindschaft erwachsen, und die<br />
Chance, eine bekömmlichere Lösung zu verhandeln,<br />
ist dann vertan. An einem guten Vergleich<br />
gewinnen alle Beteiligten, indem sie zukünftig<br />
einander wieder entspannt begegnen<br />
können. Deshalb gilt es in jedem Streitfall sorgfältig<br />
abzuwägen, welches der beste Weg zu seiner<br />
Beilegung ist. Je weniger Ärger aufgelaufen<br />
ist, umso sanfter kann die Lösung sein. Das Ergebnis<br />
einer Schlichtung ist umso fruchtbarer,<br />
je mehr die Vorbehalte und Vorschläge aller Betroffenen<br />
darin einbezogen sind.<br />
Hilfe zur Lösung ihrer Konflikte wird von verschiedenen<br />
Fachdiensten angeboten. Es gibt<br />
Gütestellen der Rechtsanwälte, der Handelskammern<br />
und Mietervereine sowie Mediatoren<br />
und Schiedsleute. Reine Geldforderungen<br />
können auch von Privatleuten kostengünstig<br />
und nachhaltig durch wiederholte Mahnung<br />
und nachfolgenden Mahnbescheid eingefordert<br />
werden. Zur Abwägung gegenseitiger<br />
Ansprüche jedoch, ist die Schlichtung zu bevorzugen.<br />
Die Schiedsstelle der Gemeinde ist eine<br />
Einrichtung im Interesse des örtlichen Zusammenlebens.<br />
Wir Schiedsfrauen stützen uns, neben<br />
fachbezogenen Fortbildungen, auf das<br />
Wissen und die Erfahrung aus unseren Herkunftsberufen.<br />
Frau Dr. Behrens-Tönnies als<br />
Vertreterin im Schiedsamt ist Diplom-Psychologin.<br />
Ich selbst bin ausgebildete Mediatorin.<br />
Wir erbringen unsere Leistung ehrenamtlich.<br />
Deswegen sind unsere Schiedsverhandlungen<br />
nicht nur schnell und effektiv, sondern auch<br />
besonders kostengünstig. Die Grundgebühr<br />
beträgt 20 € bis maximal 75 €. Kommt eine<br />
Vereinbarung zustande, so wird eine Abschlussgebühr<br />
von 20 € zusätzlich erhoben<br />
und die Gesamtkosten werden unter den Beteiligten<br />
aufgeteilt Nachbarschaftskonflikte sind<br />
in der Regel eine Verknüpfung persönlicher<br />
und sachlicher Ursachen. Diese zu entflechten<br />
heißt, geduldig unterschiedlichen und auch widersprüchlichen<br />
Argumenten Raum zu geben.<br />
Weitschweifigkeit zu begrenzen, Überreaktionen<br />
zu dämpfen und allzu zögerliche Einwürfe<br />
zu verstärken, ist unter anderem die Aufgabe<br />
der Schiedsperson – auch die Entscheidung<br />
über den Verhandlungsstil, mehr sachlich oder<br />
persönlich nämlich. Über den Ort der Verhandlung<br />
stimmt sie sich zuvor mit dem Antragsteller<br />
ab. Der Ortstermin am strittigen Zaun hat<br />
sich für Grenzschwierigkeiten bewährt. Beim<br />
Schreiben des Protokolls dann am häuslichen<br />
Tisch verblüfft oft schon eine gelöst heitere<br />
Stimmung. Manch andere Anliegen sind allerdings<br />
besser im Rathaus oder in meinem Büro<br />
zu verhandeln.<br />
Im Landesschlichtungsgesetz sind Zuständigkeiten<br />
festgelegt, sodass vor einer gerichtlichen<br />
Klage eine Schiedsstelle in Anspruch genommen<br />
werden muss. Das gilt für bürgerliche<br />
Rechtsstreitigkeiten mit vermögensrechtlichen<br />
Ansprüchen bis zu 750 €, sowie für alle Ansprüche<br />
aus dem Nachbarrecht, Verletzung der<br />
persönlichen Ehre, Hausfriedenbruch und<br />
Vergleichbares. Dabei richtet sich die örtliche<br />
Zuständigkeit einer Schiedsstelle nach dem<br />
Wohnort des Antragsgegners. Für alle andere<br />
Konflikte, solche, die nicht zwingend an<br />
Schiedsstellen verwiesenen sind und für die<br />
kein Staatsanwalt Anklage erhebt, kann jeder<br />
vor Anrufung eines Gerichtes, die Klärung<br />
durch eine Schiedsstelle seiner Wahl versuchen.<br />
Kommt die Schlichtung nicht zustande,<br />
ist also keine Vereinbarung erzielt worden,<br />
so wird dem Antragsteller der gescheiterte<br />
Schlichtungsversuch zur Vorlage bei Gericht<br />
bestätigt, und der Weg zur Klage ist offen.<br />
Die Zusammenlegung mehrerer Gemeinden<br />
zum Amt Hohe Elbgeest wirkt sich auf das<br />
Schiedsamt kaum aus. Allerdings ist nun das<br />
Amtsgericht Reinbek für den Bezirk Aumühle<br />
und Wohltorf zuständig und ist damit die Aufsichtsbehörde<br />
für die Schiedsstelle Aumühle-<br />
Wohltorf geworden. Frau Dr. Behrens-Tönnies<br />
als Vertreterin im Schiedsamt und ich, wir sind<br />
weiterhin Ihre Schiedsfrauen. Wir beantworten<br />
auch zukünftig Ihre Fragen und tragen gerne<br />
mit unserer Unterstützung zur Lösung Ihrer<br />
privaten Konflikte bei.<br />
Rita Funke vereidigte Schiedsfrau<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet<br />
unter www.bds-luebeck.de<br />
im Gemeindebüro oder bei der örtlichen Polizeidienststelle.<br />
Schwesternstation<br />
Aumühle-Wohltorf e.V.<br />
Wir pflegen und betreuen Sie professionell<br />
und liebevoll in Ihrer gewohnten Umgebung:<br />
– Montag bis Sonntag 24-Std.- Rufbereitschaft<br />
– Beratungsbesuche und Pflege nach<br />
Pflegeversicherungsgesetz<br />
– Privatpflege<br />
– Behandlungspflege<br />
(wird mit der Krankenkasse abgerechnet)<br />
– Einkaufs- u. Arztfahrten<br />
durch unseren<br />
Zivildienstleistenden<br />
– in Aumühle, Wohltorf und Umgebung –<br />
21521 Aumühle, Große Straße 9, Telefon 0 41 04/21 04<br />
Bürozeiten: Mo.-Fr. von 11.00 bis 13.00 Uhr