Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen - Gutscheingruppe
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Studium<br />
Mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis steht es Ihnen frei, <strong>in</strong> Deutschland zu<br />
studieren. Die formale Zugangsvoraussetzung <strong>für</strong> den Besuch e<strong>in</strong>er Universität oder<br />
Fachhochschule ist die allgeme<strong>in</strong>e Hochschulreife/Abitur (bei e<strong>in</strong>er Universität) oder die<br />
Fachhochschulreife / Fachabitur (bei e<strong>in</strong>er Fachhochschule) oder e<strong>in</strong>e als gleichwertig anerkannte<br />
Schulausbildung im Herkunftsland. Wenn Ihre Schulausbildung nicht als (Fach-)hochschulreife<br />
anerkannt ist, können Sie über das erfolgreiche Ablegen der „Feststellungsprüfung” zur<br />
Studieneignung die Zugangsberechtigung erwerben. Da<strong>für</strong> müssen Sie <strong>in</strong> der Regel bei der<br />
Hochschule e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>jährigen Vorbereitungskurs („Studienkolleg”) absolvieren. Bei Kunst- und<br />
Musikhochschulen können Sie unter Umständen auch ohne Abitur studieren, wenn Sie besondere<br />
künstlerische Fähigkeiten haben. In manchen anderen Studiengängen genügt auch e<strong>in</strong> Nachweis<br />
über bestimmte berufliche Vorbildungen (zum Beispiel Meisterprüfung).<br />
� Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie <strong>in</strong> der<br />
Datenbank der Kultusm<strong>in</strong>ister-Konferenz www.anab<strong>in</strong>.de abfragen.<br />
� Genauere Informationen zur Studienzulassung erhalten Sie beim Deutschen Akademischen<br />
Austauschdienst DAAD (www.daad.de) oder bei den akademischen Auslandsämtern /<br />
Studentensekretariaten der Universitäten und Fachhochschulen. Die Adressen aller deutschen<br />
Hochschulen sowie Infos zu den angebotenen Studienfächern und Abschlüssen f<strong>in</strong>den Sie unter<br />
http://www.studienwahl.de.<br />
Zweite Studienvoraussetzung ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen: Dazu müssen<br />
Sie <strong>in</strong> der Regel die „Deutsche Sprachprüfung <strong>für</strong> den Hochschulzugang ausländischer<br />
Studienberechtigter (DSH)” ablegen. Bestimmte andere Nachweise (Goethe-Sprachdiplom, Test<br />
Deutsch als Fremdsprache <strong>für</strong> ausländische Studienbewerber „TestDaF” und andere) werden<br />
ersatzweise anerkannt. Deutschkurse, die zur Vorbereitung auf das Studium dienen, werden unter<br />
anderem von der Otto-Benecke-Stiftung angeboten und durch die Vergabe von Stipendien zum Teil<br />
sogar f<strong>in</strong>anziert (lesen Sie dazu weiter unten „Otto-Benecke-Stiftung”).<br />
Das größte Problem dürfte <strong>für</strong> Sie die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es Studiums se<strong>in</strong>. Als Student/<strong>in</strong> müssen<br />
Sie nicht nur Ihren Lebensunterhalt sichern, sondern auch e<strong>in</strong>e Krankenversicherung nachweisen.<br />
Studierende bis zum 14. Semester, maximal bis zum 30. Lebensjahr, können sich über die<br />
gesetzliche Krankenversicherung <strong>für</strong> etwa 56 Euro pro Monat versichern. Studierende über 30<br />
Jahre werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgenommen und müssen e<strong>in</strong>e<br />
private Krankenversicherung abschließen. H<strong>in</strong>zu kommen die Studiengebühren, die <strong>in</strong><br />
<strong>Niedersachsen</strong> 500.- € pro Semester betragen, die Kosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Semesterticket sowie weiterer<br />
Gebühren (ca. 100 bis 150 Euro/Semester).<br />
Das Sozialgesetzbuch verbietet den Bezug von Sozialleistungen zum Zweck der F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es<br />
Studiums. Nur <strong>in</strong> besonderen Härtefällen können die Leistungen (ggf. als Darlehen) gewährt<br />
werden. Wenn Sie dem Sozialamt verschweigen, dass Sie studieren, und die Behörde dies später<br />
erfährt, wird die Sozialhilfe wieder zurückgefordert. Wenn Sie studieren wollen, ohne<br />
Sozialleistungen zu beziehen, brauchen Sie also e<strong>in</strong>e Arbeitsgenehmigung und e<strong>in</strong>e Arbeit, mit der<br />
Sie sich vollständig selbst f<strong>in</strong>anzieren können, oder andere F<strong>in</strong>anzierungsquellen. Dabei müssen<br />
Sie nicht unbed<strong>in</strong>gt Ihre ganze Familie f<strong>in</strong>anzieren: Ihr/e Partner/<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>der können, auch wenn<br />
Sie studieren, gegebenenfalls Anspruch auf Sozialleistungen haben.<br />
E<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeit ist die Ausbildungsförderung nach dem<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3<br />
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