Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen - Gutscheingruppe
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Um Ihr Studium zu f<strong>in</strong>anzieren, sollten Sie prüfen, ob Stiftungen <strong>für</strong> die (Teil-)F<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong><br />
Frage kommen. Es gibt e<strong>in</strong>ige Stiftungen und Programme, über die man unter bestimmten<br />
Voraussetzungen e<strong>in</strong> Stipendium bekommen kann. Meist werden e<strong>in</strong>e besondere Begabung und<br />
sehr gute Studienleistungen vorausgesetzt, aber auch materielle Bedürftigkeit und gesellschaftliches<br />
Engagement können Kriterien bei der Vergabe von Stipendien se<strong>in</strong>. Im Internet f<strong>in</strong>den Sie unter<br />
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=427 e<strong>in</strong>e Übersicht und weiterführende L<strong>in</strong>ks.<br />
Spezielle Förderprogramme <strong>für</strong> ausländische Studierende s<strong>in</strong>d meist auf Menschen beschränkt, die<br />
zum Zweck des Studiums nach Deutschland e<strong>in</strong>reisen durften und danach wieder zurückkehren<br />
wollen.<br />
Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche hat e<strong>in</strong> spezielles Flüchtl<strong>in</strong>gs-<br />
Stipendienprogramm, das e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung des Studiums <strong>für</strong> Menschen ohne offiziellen<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gsstatus ermöglicht. Es gilt allerd<strong>in</strong>gs nur <strong>für</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong> aus Staaten außerhalb Europas.<br />
Gefördert werden sollen Verfolgte, die <strong>in</strong> ihrem Herkunftsland e<strong>in</strong>e Ausbildung nicht aufnehmen<br />
konnten oder abbrechen mussten. Sie sollten nicht älter als 35 Jahre se<strong>in</strong> und bei Antragstellung <strong>in</strong><br />
der Regel nicht länger als 3 Jahre <strong>in</strong> Deutschland leben. Bed<strong>in</strong>gung ist ferner, dass Sie die Absicht<br />
haben, nach Beendigung des Studiums <strong>in</strong> Ihr Heimatland zurückzukehren. Tun Sie das nicht,<br />
müssen Sie das Stipendium später gegebenenfalls zurückzahlen.<br />
� Wenden Sie sich an die Evangelische Studentengeme<strong>in</strong>de oder das Diakonische Werk <strong>in</strong> Ihrer<br />
Stadt. Diese Stellen werden mit Ihnen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e Bewerbung <strong>für</strong> das Stipendienprogramm<br />
verfassen. Dabei ist es wichtig zu erläutern, dass Sie aufgrund Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation<br />
nur schwer oder gar ke<strong>in</strong>en Zugang zu anderen F<strong>in</strong>anzierungsquellen (Arbeitsgenehmigung,<br />
BAföG etc.) haben. E<strong>in</strong> Merkblatt mit den Kriterien <strong>für</strong> die Förderung können Sie auch beim<br />
Flüchtl<strong>in</strong>gsrat <strong>Niedersachsen</strong> erhalten. Wenn Sie den Ansprechpartner vor Ort nicht kennen,<br />
können Sie sich an die zuständige Mitarbeiter<strong>in</strong> des Diakonischen Werkes <strong>in</strong> Stuttgart wenden:<br />
Frau Sylvia Karlev<br />
Telefon 0711-2159-506<br />
Fax 0711-2159-8 506<br />
Email s.karlev@brot-fuer-die-welt.de.<br />
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