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Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen - Gutscheingruppe

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Um Ihr Studium zu f<strong>in</strong>anzieren, sollten Sie prüfen, ob Stiftungen <strong>für</strong> die (Teil-)F<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong><br />

Frage kommen. Es gibt e<strong>in</strong>ige Stiftungen und Programme, über die man unter bestimmten<br />

Voraussetzungen e<strong>in</strong> Stipendium bekommen kann. Meist werden e<strong>in</strong>e besondere Begabung und<br />

sehr gute Studienleistungen vorausgesetzt, aber auch materielle Bedürftigkeit und gesellschaftliches<br />

Engagement können Kriterien bei der Vergabe von Stipendien se<strong>in</strong>. Im Internet f<strong>in</strong>den Sie unter<br />

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=427 e<strong>in</strong>e Übersicht und weiterführende L<strong>in</strong>ks.<br />

Spezielle Förderprogramme <strong>für</strong> ausländische Studierende s<strong>in</strong>d meist auf Menschen beschränkt, die<br />

zum Zweck des Studiums nach Deutschland e<strong>in</strong>reisen durften und danach wieder zurückkehren<br />

wollen.<br />

Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche hat e<strong>in</strong> spezielles Flüchtl<strong>in</strong>gs-<br />

Stipendienprogramm, das e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung des Studiums <strong>für</strong> Menschen ohne offiziellen<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsstatus ermöglicht. Es gilt allerd<strong>in</strong>gs nur <strong>für</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong> aus Staaten außerhalb Europas.<br />

Gefördert werden sollen Verfolgte, die <strong>in</strong> ihrem Herkunftsland e<strong>in</strong>e Ausbildung nicht aufnehmen<br />

konnten oder abbrechen mussten. Sie sollten nicht älter als 35 Jahre se<strong>in</strong> und bei Antragstellung <strong>in</strong><br />

der Regel nicht länger als 3 Jahre <strong>in</strong> Deutschland leben. Bed<strong>in</strong>gung ist ferner, dass Sie die Absicht<br />

haben, nach Beendigung des Studiums <strong>in</strong> Ihr Heimatland zurückzukehren. Tun Sie das nicht,<br />

müssen Sie das Stipendium später gegebenenfalls zurückzahlen.<br />

� Wenden Sie sich an die Evangelische Studentengeme<strong>in</strong>de oder das Diakonische Werk <strong>in</strong> Ihrer<br />

Stadt. Diese Stellen werden mit Ihnen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e Bewerbung <strong>für</strong> das Stipendienprogramm<br />

verfassen. Dabei ist es wichtig zu erläutern, dass Sie aufgrund Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation<br />

nur schwer oder gar ke<strong>in</strong>en Zugang zu anderen F<strong>in</strong>anzierungsquellen (Arbeitsgenehmigung,<br />

BAföG etc.) haben. E<strong>in</strong> Merkblatt mit den Kriterien <strong>für</strong> die Förderung können Sie auch beim<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsrat <strong>Niedersachsen</strong> erhalten. Wenn Sie den Ansprechpartner vor Ort nicht kennen,<br />

können Sie sich an die zuständige Mitarbeiter<strong>in</strong> des Diakonischen Werkes <strong>in</strong> Stuttgart wenden:<br />

Frau Sylvia Karlev<br />

Telefon 0711-2159-506<br />

Fax 0711-2159-8 506<br />

Email s.karlev@brot-fuer-die-welt.de.<br />

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