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Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen - Gutscheingruppe

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� Fragen Sie gegebenenfalls im K<strong>in</strong>dergarten oder <strong>in</strong> der Schule nach, ob es<br />

Fördermöglichkeiten <strong>für</strong> Ihr K<strong>in</strong>d gibt. In vielen Schulen wird auch muttersprachlicher Unterricht,<br />

Hausaufgabenhilfe und anderes angeboten.<br />

� Wenn Sie nur über e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges oder gar ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen verfügen und mit dem Schulbesuch<br />

besondere Kosten verbunden s<strong>in</strong>d, zum Beispiel <strong>für</strong> den Fahrtweg, <strong>für</strong> Klassenfahrten oder<br />

sonstiges, können Sie das Geld da<strong>für</strong> beim Sozialamt auf der Grundlage von § 27 SGB XII<br />

beantragen. Bei e<strong>in</strong>er Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben und Klage<br />

beim Sozialgericht e<strong>in</strong>zulegen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von e<strong>in</strong>er Beratungsstelle<br />

unterstützen.<br />

Studium<br />

Mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis steht es Ihnen frei, <strong>in</strong> Deutschland zu<br />

studieren. Die formale Zugangsvoraussetzung <strong>für</strong> den Besuch e<strong>in</strong>er Universität oder<br />

Fachhochschule ist die allgeme<strong>in</strong>e Hochschulreife/Abitur (bei e<strong>in</strong>er Universität) oder die<br />

Fachhochschulreife/Fachabitur (bei e<strong>in</strong>er Fachhochschule) oder e<strong>in</strong>e als gleichwertig anerkannte<br />

Schulausbildung im Herkunftsland. Wenn Ihre Schulausbildung nicht als (Fach-)hochschulreife<br />

anerkannt ist, können Sie über das erfolgreiche Ablegen der „Feststellungsprüfung” zur<br />

Studieneignung die Zugangsberechtigung erwerben. Da<strong>für</strong> müssen Sie <strong>in</strong> der Regel bei der<br />

Hochschule e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>jährigen Vorbereitungskurs („Studienkolleg”) absolvieren. Bei Kunst- und<br />

Musikhochschulen können Sie unter Umständen auch ohne Abitur studieren, wenn Sie besondere<br />

künstlerische Fähigkeiten haben. In manchen anderen Studiengängen genügt auch e<strong>in</strong> Nachweis<br />

über bestimmte berufliche Vorbildungen (zum Beispiel Meisterprüfung).<br />

� Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie <strong>in</strong> der<br />

Datenbank der Kultusm<strong>in</strong>ister-Konferenz www.anab<strong>in</strong>.de abfragen.<br />

� Genauere Informationen zur Studienzulassung erhalten Sie beim Deutschen Akademischen<br />

Austauschdienst DAAD (www.daad.de) oder bei den akademischen Auslandsämtern /<br />

Studentensekretariaten der Universitäten und Fachhochschulen. Die Adressen aller deutschen<br />

Hochschulen sowie Infos zu den angebotenen Studienfächern und Abschlüssen f<strong>in</strong>den Sie unter<br />

http://www.studienwahl.de.<br />

Zweite Studienvoraussetzung ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen: Dazu müssen<br />

Sie <strong>in</strong> der Regel die „Deutsche Sprachprüfung <strong>für</strong> den Hochschulzugang ausländischer<br />

Studienberechtigter (DSH)” ablegen. Bestimmte andere Nachweise (Goethe-Sprachdiplom, Test<br />

Deutsch als Fremdsprache <strong>für</strong> ausländische Studienbewerber „TestDaF” und andere) werden<br />

ersatzweise anerkannt. Deutschkurse, die zur Vorbereitung auf das Studium dienen, werden unter<br />

anderem von der Otto-Benecke-Stiftung angeboten und durch die Vergabe von Stipendien zum Teil<br />

sogar f<strong>in</strong>anziert (lesen Sie dazu weiter unten „Otto-Benecke-Stiftung“).<br />

Das größte Problem dürfte <strong>für</strong> Sie die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es Studiums se<strong>in</strong>. Als Student/<strong>in</strong> müssen<br />

Sie nicht nur Ihren Lebensunterhalt sichern, sondern auch e<strong>in</strong>e Krankenversicherung nachweisen.<br />

Studierende bis zum 14. Semester, maximal bis zum 30. Lebensjahr, können sich über die<br />

gesetzliche Krankenversicherung <strong>für</strong> etwa 56 Euro pro Monat versichern. Studierende über 30<br />

Jahre werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgenommen und müssen e<strong>in</strong>e<br />

private Krankenversicherung abschließen. H<strong>in</strong>zu kommen die Studiengebühren, die <strong>in</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> 500 € pro Semester betragen, die Kosten <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Semesterticket sowie weitere<br />

Gebühren von 100 bis 150 Euro im Semester).<br />

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