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Alles für mein Tier 03/17

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RATGEBER | RECHTSRATGEBER<br />

RECHTSLAGE<br />

Muss ich <strong>mein</strong>e Katze kastrieren lassen?<br />

Diese Frage wird gerade in einschlägigen Foren oftmals angesprochen<br />

und sorgt teilweise <strong>für</strong> heftige Diskussionen – sind die<br />

meisten Katzenbesitzer doch unmittelbar betroffen. Die Frage<br />

stellt sich unabhängig davon, ob ein Jungtier aufgenommen wird<br />

oder ob einem bereits älteren <strong>Tier</strong> ein guter Platz im Familienverband<br />

angeboten wird.<br />

Ob den Katzenbesitzer eine Pflicht trifft, seinen Liebling – ob<br />

männlich oder weiblich – kastrieren zu lassen, ist grundsätzlich<br />

abhängig von der Haltung und der Bestimmung des <strong>Tier</strong>es. Bis<br />

März 2016 galt, dass jede Katze, die regelmäßig ins Freie kann<br />

bzw. sich im Freien aufhält, von einem <strong>Tier</strong>arzt kastrieren zu<br />

lassen ist. Ausgenommen von dieser Verpflichtung waren neben<br />

den reinen Wohnungskatzen alle <strong>Tier</strong>e, die zur Zucht angemeldet<br />

waren, und Katzen in bäuerlicher Haltung.<br />

Mag. Rainer Radlinger<br />

Rechtsanwalt<br />

Fressnapf-Rechtsberater<br />

Gerade um die Begriffsdefinition der „bäuerlichen Haltung“ gab<br />

es aber immer wieder hitzige Diskussionen, da neben der Kostenfrage<br />

<strong>für</strong> die Kastrationen bei vielen <strong>Tier</strong>en auch die Eigentumsverhältnisse<br />

ungeklärt sind. Um die Population vor allem der<br />

Streunerkatzen trotzdem nachhaltig und auf humane Weise unter<br />

Kontrolle zu bringen und die oftmals mehr als fragwürdigen<br />

„Reduzierungsmethoden“ zu verhindern, dehnte der Gesetzgeber<br />

die Kastrationspflicht mit 1. April 2016 durch die Änderung der 2.<br />

<strong>Tier</strong>haltungsverordnung auch auf Katzen in bäuerlicher Haltung<br />

aus. Seit knapp einem Jahr sind also nur mehr Wohnungskatzen<br />

und jene Samtpfoten ausgenommen, die zur Zucht gemeldet sind.<br />

Sollte ein Katzenbesitzer seinem Vierbeiner also die Freiheit gönnen<br />

wollen, auch im Freien herumzutollen, ist er gesetzlich dazu<br />

verpflichtet, seinen Liebling kastrieren zu lassen. Ein Verstoß dagegen<br />

stellt eine Verwaltungsübertretung dar, welche mit einer<br />

Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro geahndet werden kann. Katzenbesitzer<br />

sollten sich vom <strong>Tier</strong>arzt beraten lassen, wann der richtige<br />

Zeitpunkt <strong>für</strong> eine Kastration ist. Ab einem Alter von<br />

sechs Monaten ist die Kastration unbedingt notwendig.<br />

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