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RATGEBER | RECHTSRATGEBER<br />
RECHTSLAGE<br />
Muss ich <strong>mein</strong>e Katze kastrieren lassen?<br />
Diese Frage wird gerade in einschlägigen Foren oftmals angesprochen<br />
und sorgt teilweise <strong>für</strong> heftige Diskussionen – sind die<br />
meisten Katzenbesitzer doch unmittelbar betroffen. Die Frage<br />
stellt sich unabhängig davon, ob ein Jungtier aufgenommen wird<br />
oder ob einem bereits älteren <strong>Tier</strong> ein guter Platz im Familienverband<br />
angeboten wird.<br />
Ob den Katzenbesitzer eine Pflicht trifft, seinen Liebling – ob<br />
männlich oder weiblich – kastrieren zu lassen, ist grundsätzlich<br />
abhängig von der Haltung und der Bestimmung des <strong>Tier</strong>es. Bis<br />
März 2016 galt, dass jede Katze, die regelmäßig ins Freie kann<br />
bzw. sich im Freien aufhält, von einem <strong>Tier</strong>arzt kastrieren zu<br />
lassen ist. Ausgenommen von dieser Verpflichtung waren neben<br />
den reinen Wohnungskatzen alle <strong>Tier</strong>e, die zur Zucht angemeldet<br />
waren, und Katzen in bäuerlicher Haltung.<br />
Mag. Rainer Radlinger<br />
Rechtsanwalt<br />
Fressnapf-Rechtsberater<br />
Gerade um die Begriffsdefinition der „bäuerlichen Haltung“ gab<br />
es aber immer wieder hitzige Diskussionen, da neben der Kostenfrage<br />
<strong>für</strong> die Kastrationen bei vielen <strong>Tier</strong>en auch die Eigentumsverhältnisse<br />
ungeklärt sind. Um die Population vor allem der<br />
Streunerkatzen trotzdem nachhaltig und auf humane Weise unter<br />
Kontrolle zu bringen und die oftmals mehr als fragwürdigen<br />
„Reduzierungsmethoden“ zu verhindern, dehnte der Gesetzgeber<br />
die Kastrationspflicht mit 1. April 2016 durch die Änderung der 2.<br />
<strong>Tier</strong>haltungsverordnung auch auf Katzen in bäuerlicher Haltung<br />
aus. Seit knapp einem Jahr sind also nur mehr Wohnungskatzen<br />
und jene Samtpfoten ausgenommen, die zur Zucht gemeldet sind.<br />
Sollte ein Katzenbesitzer seinem Vierbeiner also die Freiheit gönnen<br />
wollen, auch im Freien herumzutollen, ist er gesetzlich dazu<br />
verpflichtet, seinen Liebling kastrieren zu lassen. Ein Verstoß dagegen<br />
stellt eine Verwaltungsübertretung dar, welche mit einer<br />
Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro geahndet werden kann. Katzenbesitzer<br />
sollten sich vom <strong>Tier</strong>arzt beraten lassen, wann der richtige<br />
Zeitpunkt <strong>für</strong> eine Kastration ist. Ab einem Alter von<br />
sechs Monaten ist die Kastration unbedingt notwendig.<br />
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