iGZ-Seminarprogramm 01-2017
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9 Arbeitsrecht<br />
77<br />
<strong>Seminarprogramm</strong><br />
17-1-AR-1.3<br />
Branchenzuschläge –<br />
Praxistipps<br />
Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen<br />
die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay.<br />
Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die<br />
Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind<br />
die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden in<br />
diesem Bereich.<br />
Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich<br />
mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung<br />
dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse<br />
sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen.<br />
Auch im Zuge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />
kommt den Branchenzuschlagstarifverträgen eine besondere Bedeutung<br />
zu. Sie erfahren in dem Seminar, wie bei der Anwendung<br />
eines Branchenzuschlagstarifvertrages ein gesetzliches Equal Pay nach<br />
neun Monaten abgewendet werden kann.<br />
Inhalte<br />
- Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen<br />
- Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge<br />
- Abgrenzungsschwierigkeiten<br />
- Berechnung der Branchenzuschläge<br />
- Berechnung der Einsatzdauer<br />
- Deckelungsregelung<br />
- Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen<br />
- Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb<br />
- Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer<br />
- Einbettung der neuen Regelungen in das <strong>iGZ</strong>-DGB-Tarifwerk<br />
- Bedeutung der Branchenzuschlagstarifverträge hinsichtlich der<br />
Änderungen des AÜG<br />
Zielgruppe<br />
Dieses Seminar ist nicht für<br />
Einsteiger geeignet, sondern<br />
wendet sich an Mitarbeiter,<br />
die ihr Grundlagenwissen<br />
auffrischen wollen und an<br />
aktuellen Neuerungen in der<br />
Rechtsprechung interessiert<br />
sind.<br />
Termine<br />
28.03.2<strong>01</strong>7, München<br />
14.06.2<strong>01</strong>7, Dortmund<br />
Dauer der Veranstaltung<br />
10:00 Uhr – 13:00 Uhr<br />
(Münster)<br />
14:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />
(Stuttgart)<br />
Seminargebühren<br />
Mitglieder:<br />
198,00 € + MwSt.<br />
Nichtmitglieder:<br />
298,00 € + MwSt.<br />
Referenten<br />
Ass. jur. Olaf Dreßen<br />
Ass. jur. Sebastian Reinert<br />
Ass. jur. Judith Schröder<br />
Bitte beachten Sie, dass zwar das AÜG-Gesetzgebungsverfahren<br />
abgeschlossen ist. Aber in der Umsetzung der vorgesehenen<br />
Tariföffnungsklauseln durch die Sozialpartner kann es noch zu<br />
wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer<br />
und Equal Pay kommen.