19.05.2017 Aufrufe

iGZ-Seminarprogramm 01-2017

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

9 Arbeitsrecht<br />

77<br />

<strong>Seminarprogramm</strong><br />

17-1-AR-1.3<br />

Branchenzuschläge –<br />

Praxistipps<br />

Die Branchenzuschlagstarifverträge schließen in immer mehr Branchen<br />

die Lücke zwischen der tariflichen Grundvergütung und Equal Pay.<br />

Gründliche Kenntnisse der Branchenzuschlagstarifverträge und die<br />

Beherrschung des zur Auslegung notwendigen Handwerkszeugs sind<br />

die Basis für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den Kunden in<br />

diesem Bereich.<br />

Seit der Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge haben sich<br />

mittlerweile auch etliche Arbeitsgerichte mit der Auslegung und Anwendung<br />

dieser Tarifverträge befasst. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse<br />

sollen bei der rechtssicheren Umsetzung helfen.<br />

Auch im Zuge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />

kommt den Branchenzuschlagstarifverträgen eine besondere Bedeutung<br />

zu. Sie erfahren in dem Seminar, wie bei der Anwendung<br />

eines Branchenzuschlagstarifvertrages ein gesetzliches Equal Pay nach<br />

neun Monaten abgewendet werden kann.<br />

Inhalte<br />

- Aktuelle Rechtsprechung zu den Branchenzuschlagstarifverträgen<br />

- Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge<br />

- Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

- Berechnung der Branchenzuschläge<br />

- Berechnung der Einsatzdauer<br />

- Deckelungsregelung<br />

- Verrechnung der Branchenzuschläge mit Zulagen und Zuschlägen<br />

- Vereinbarungen für Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb<br />

- Sichere Vertragsgestaltung mit Kundenbetrieb und Zeitarbeitnehmer<br />

- Einbettung der neuen Regelungen in das <strong>iGZ</strong>-DGB-Tarifwerk<br />

- Bedeutung der Branchenzuschlagstarifverträge hinsichtlich der<br />

Änderungen des AÜG<br />

Zielgruppe<br />

Dieses Seminar ist nicht für<br />

Einsteiger geeignet, sondern<br />

wendet sich an Mitarbeiter,<br />

die ihr Grundlagenwissen<br />

auffrischen wollen und an<br />

aktuellen Neuerungen in der<br />

Rechtsprechung interessiert<br />

sind.<br />

Termine<br />

28.03.2<strong>01</strong>7, München<br />

14.06.2<strong>01</strong>7, Dortmund<br />

Dauer der Veranstaltung<br />

10:00 Uhr – 13:00 Uhr<br />

(Münster)<br />

14:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />

(Stuttgart)<br />

Seminargebühren<br />

Mitglieder:<br />

198,00 € + MwSt.<br />

Nichtmitglieder:<br />

298,00 € + MwSt.<br />

Referenten<br />

Ass. jur. Olaf Dreßen<br />

Ass. jur. Sebastian Reinert<br />

Ass. jur. Judith Schröder<br />

Bitte beachten Sie, dass zwar das AÜG-Gesetzgebungsverfahren<br />

abgeschlossen ist. Aber in der Umsetzung der vorgesehenen<br />

Tariföffnungsklauseln durch die Sozialpartner kann es noch zu<br />

wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer<br />

und Equal Pay kommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!