Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern - FIFA.com
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ANHANG 4<br />
Artikel 1 Zweck<br />
AUSBILDUNGSENTSCHÄDIGUNG<br />
1. Training <strong>und</strong> Ausbildung eines Spielers fi nden im Alter zwischen 12<br />
<strong>und</strong> 23 Jahren statt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass eine Ausbildungsentschädigung<br />
bis zum Alter <strong>von</strong> 23 Jahren für die bis zum Alter <strong>von</strong> 21<br />
Jahren geleistete Ausbildung fällig ist, ausser es ist offensichtlich, dass<br />
ein Spieler seine Ausbildungszeit vor seinem 21. Geburtstag beendet<br />
hat. In diesem Fall wird die Entschädigung bis zum Ende der Spielzeit<br />
geschuldet, in der der Spieler das Alter <strong>von</strong> 23 Jahren erreicht; die<br />
Berechnung der Entschädigungssumme bezieht sich jedoch auf die<br />
Jahre zwischen dem 12. Geburtstag des Spielers <strong>und</strong> dem Alter, in<br />
dem der Spieler seine Ausbildung tatsächlich abgeschlossen hat.<br />
2. Die Ausbildungsentschädigung wird unbeschadet einer Entschädigung<br />
für Vertragsbruch geschuldet.<br />
Artikel 2 Bezahlung der Ausbildungsentschädigung<br />
1. Eine Ausbildungsentschädigung wird geschuldet:<br />
i) wenn der Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird<br />
oder<br />
ii) ein Berufsspieler zwischen Vereinen transferiert wird (vor oder nach<br />
Ablauf seines Vertrags), die nicht denselben Verbänden angehören.<br />
wobei die Registrierung oder der <strong>Transfer</strong> vor dem Ende der Spielzeit<br />
erfolgen muss, in der der Spieler 23 Jahre alt wird.<br />
2. Eine Ausbildungsentschädigung wird nicht geschuldet:<br />
i) wenn der ehemalige Verein den Vertrag ohne triftigen Gr<strong>und</strong> auflöst<br />
(unbeschadet der Ansprüche der früheren Vereine)<br />
oder<br />
ii) der Spieler zu einem Verein der Kategorie 4 transferiert wird<br />
oder<br />
iii) ein Berufsspieler bei einem Wechsel reamateurisiert wird.<br />
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