Bericht über das Geschäftsjahr 2010 - familienfürsorge
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C. Andere Rückstellungen<br />
I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Rückstellungen<br />
Die Pensionsverpflichtungen gegen<strong>über</strong> mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Mitarbeitern sowie Versorgungsempfängern zum Zeitpunkt<br />
der Bestands<strong>über</strong>tragung sind nicht nach § 613 a BGB mit Wirkung gegen<strong>über</strong> Dritten auf die BRUDERHILFE Sachversicherung AG <strong>über</strong>gegangen.<br />
Deshalb hat die BRUDERHILFE Sachversicherung AG in der Freistellungsvereinbarung vom 11. Dezember 2003 erklärt, <strong>das</strong>s sie für die gegen<strong>über</strong><br />
dem VRK VVaG bestehenden Versorgungsverpflichtungen gemäß § 4 Abs. 3 Bestands<strong>über</strong>tragungsvertrag im Innenverhältnis eintritt und die<br />
Verbindlichkeiten <strong>über</strong>nimmt. Die für diesen Sachverhalt gebildete Pensionsrückstellung beträgt 6.325.281 €. In der Bilanz des VRK VVaG wird der<br />
Rückforderungsanspruch gegen die BRUDERHILFE Sachversicherung AG offen von den Rückstellungen für Pensionen abgesetzt.<br />
III. Sonstige Rückstellungen<br />
Personenbezogene Rückstellungen<br />
Altersteilzeit<br />
Jubiläumsrückstellung<br />
24<br />
€<br />
372.274<br />
476.235<br />
636.781<br />
1.485.290<br />
E. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
€<br />
Disagio aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen 200