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Bericht über das Geschäftsjahr 2010 - familienfürsorge

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C. Andere Rückstellungen<br />

I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Rückstellungen<br />

Die Pensionsverpflichtungen gegen<strong>über</strong> mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Mitarbeitern sowie Versorgungsempfängern zum Zeitpunkt<br />

der Bestands<strong>über</strong>tragung sind nicht nach § 613 a BGB mit Wirkung gegen<strong>über</strong> Dritten auf die BRUDERHILFE Sachversicherung AG <strong>über</strong>gegangen.<br />

Deshalb hat die BRUDERHILFE Sachversicherung AG in der Freistellungsvereinbarung vom 11. Dezember 2003 erklärt, <strong>das</strong>s sie für die gegen<strong>über</strong><br />

dem VRK VVaG bestehenden Versorgungsverpflichtungen gemäß § 4 Abs. 3 Bestands<strong>über</strong>tragungsvertrag im Innenverhältnis eintritt und die<br />

Verbindlichkeiten <strong>über</strong>nimmt. Die für diesen Sachverhalt gebildete Pensionsrückstellung beträgt 6.325.281 €. In der Bilanz des VRK VVaG wird der<br />

Rückforderungsanspruch gegen die BRUDERHILFE Sachversicherung AG offen von den Rückstellungen für Pensionen abgesetzt.<br />

III. Sonstige Rückstellungen<br />

Personenbezogene Rückstellungen<br />

Altersteilzeit<br />

Jubiläumsrückstellung<br />

24<br />

€<br />

372.274<br />

476.235<br />

636.781<br />

1.485.290<br />

E. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

€<br />

Disagio aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen 200

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