Marktschreiber Ausgabe 68 - Dezember 2016
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Vertrauensschutzregelung<br />
Für einige Geburtsjahrgänge besteht aufgrund von Vertrauensschutzregelungen die<br />
Möglichkeit, die Rente sogar schon vor dem vollendeten 63. Lebensjahr zu beziehen.<br />
Die vorzeitige Rente können Sie nur mit Abschlägen erhalten.<br />
Dazu müssen Sie zwischen 1948 und 1954 geboren sein und vor dem 1. Januar 2007<br />
mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart<br />
haben.<br />
Bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte werden neben<br />
Ihren eigenen Beitragszeiten auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus<br />
einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern,<br />
aus Minijobs sowie Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt.<br />
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine<br />
Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit,<br />
Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.<br />
Quelle: DRV Bayern Süd (redaktionell bearbeitet von Peter Gottschaller)