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Marktschreiber Ausgabe 68 - Dezember 2016

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Vertrauensschutzregelung<br />

Für einige Geburtsjahrgänge besteht aufgrund von Vertrauensschutzregelungen die<br />

Möglichkeit, die Rente sogar schon vor dem vollendeten 63. Lebensjahr zu beziehen.<br />

Die vorzeitige Rente können Sie nur mit Abschlägen erhalten.<br />

Dazu müssen Sie zwischen 1948 und 1954 geboren sein und vor dem 1. Januar 2007<br />

mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart<br />

haben.<br />

Bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte werden neben<br />

Ihren eigenen Beitragszeiten auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus<br />

einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern,<br />

aus Minijobs sowie Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt.<br />

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine<br />

Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit,<br />

Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.<br />

Quelle: DRV Bayern Süd (redaktionell bearbeitet von Peter Gottschaller)

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