Marktschreiber Ausgabe 68 - Dezember 2016
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Markt Tüßling<br />
Annahme von Grüngut am Wertstoffhof<br />
Ab Mitte November werden wir die Grüngutannahme wieder einstellen.<br />
Der Wertstoffhof ist dann nur noch am Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
geöffnet. Am 24.12 (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) bleibt der Wertstoffhof<br />
geschlossen.<br />
Unzulässige Entsorgung von Unrat und Grüngut<br />
Die Entsorgung von Grüngut, Strauchschnitt und Unrat über den Mörnbach ist nicht zulässig.<br />
Grüngut und Strauchschnitt darf nur am Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten oder bei<br />
Kompostieranlagen entsorgt werden. Sonstiger Unrat ist über die Restmülltonne zu entsorgen.<br />
Baugrundstück zu verkaufen<br />
Im Baugebiet „Alte Bahn Ost“ hat die Gemeinde noch ein<br />
Baugrundstück nach dem „Einheimischen Modell“ zu<br />
verkaufen. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 524m².<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 08633-898820 oder<br />
info@tuessling.de.<br />
Rufnummer bei Störungen im Wasser- oder Kanalnetz<br />
Der Bereitschaftsdienst unseres Bauhofes ist bei Störungen im Wasser- oder Kanalnetz unter folgender<br />
Rufnummer rund um die Uhr erreichbar: 08633 - 898824<br />
Bäume und Sträucher zurück- schneiden<br />
Immer wieder ragen Bäume, Sträucher und Hecken soweit in den Gehweg bzw. Straßenraum hinein,<br />
dass die Fußgänger den Gehweg nicht mehr benützen können.<br />
Die jeweiligen Anlieger sind verpflichtet, Bäume, Sträucher und Hecken entsprechend zurück zu<br />
schneiden.<br />
Räum– und Streupflicht<br />
Nach der geltenden Verordnung haben die Grundstücksanlieger an Werktagen ab 7.00 Uhr und an<br />
Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr die Sicherungsfläche von Schnee und Eis zu räumen<br />
und bei Bedarf zu streuen.<br />
Nach dem gemeindlichen Räum– und Streuplan werden nur die Gemeindeverbindungsstraßen und<br />
Gemeindestraßen geräumt. Die Wohnstraßen werden nur bei extremen Schneefall geräumt.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können. Daher sind<br />
Wartezeiten unvermeidbar.<br />
Artikel: Ernst Gallhauser