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Arbeitsanleitung Nr. 92 Hamburger Modell zur ...

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1. Allgemeines<br />

Mit dem <strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong> <strong>zur</strong> Beschäftigungsförderung sollen<br />

Anreize <strong>zur</strong> Schaffung und Besetzung zusätzlicher Arbeitsplätze<br />

und <strong>zur</strong> Qualifizierung von Beschäftigten bedarfsgerecht<br />

geschaffen werden, um die Aussichten von Arbeitnehmern<br />

auf eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige<br />

Erwerbstätigkeit zu erhöhen.<br />

Durch die Arbeitnehmerförderung über das <strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong><br />

sollen finanzielle Mehrbelastungen des Arbeitnehmers,<br />

die mit einer Arbeitsaufnahme in einem sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnis verbunden sind, ausgeglichen<br />

werden.<br />

Die Förderung des zum 01.10.2011 strukturierten <strong>Hamburger</strong><br />

<strong>Modell</strong>s basiert sowohl für den Arbeitnehmer als auch den<br />

Arbeitgeber auf § 16f SGB II.<br />

Ab dem 01.04.2012 entfällt das Aufstockungs- und Umgehungsverbot<br />

für Langzeitarbeitslose (gem. § 18 SGB III) und<br />

Jugendliche/Jungerwachsene (U25) mit schwerwiegenden<br />

Vermittlungshemmnissen.<br />

Es entfällt die Nachbeschäftigungsfrist.<br />

Die Förderung nach dem <strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong> ist eine Ermessensleistung<br />

der aktiven Arbeitsförderung von Jobcenter<br />

team.arbeit.hamburg. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung<br />

besteht nicht.<br />

2. Zielgruppe<br />

Zielgruppen sind<br />

1. Langzeitarbeitslose gem. § 18 SGB III und<br />

2. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung<br />

aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen<br />

besonders erschwert ist, bei denen in angemessener<br />

Zeit von in der Regel 6 Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg<br />

auf einzelne Gesetzesgrundlagen (Förderleistungen) des SGB<br />

II oder III <strong>zur</strong>ückgegriffen werden.<br />

3. Fördervoraussetzungen, Förderdauer und -höhe<br />

Im Rahmen der Bewilligung des <strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong>s sind folgende<br />

Grundsätze zu beachten:<br />

Sinn und Zweck der<br />

Förderung<br />

Zielsetzung<br />

Strukturierung<br />

Wegfall<br />

Aufstockungs- und<br />

Umgehungsverbot<br />

Wegfall der Nachbeschäftigungsfrist<br />

Ermessensausübung<br />

Langzeitarbeitslose<br />

und<br />

U25 Kunden mit<br />

schwerwiegenden<br />

Vermittlungshemmnissen<br />

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