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Arbeitsanleitung Nr. 92 Hamburger Modell zur ...

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Die Ausgabe des Infoblattes entfällt.<br />

Wird ein Förderantrag nach Beschäftigungsbeginn gestellt,<br />

erfolgt die Förderung ab dem Datum der Antragstellung. Der<br />

Förderumfang reduziert sich entsprechend dem vom Arbeitsbeginn<br />

bis zum Tag der Antragstellung vergangenen Zeitraum.<br />

Der § 37 SGB II findet auch für das <strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong><br />

Anwendung.<br />

Weiterhin muss in VerBIS begründet werden, warum dieses<br />

und kein anderes arbeitsmarktpolitisches Instrument genutzt<br />

wird und warum kein anderes eingliederungsorientiertes Instrument<br />

(insbesondere nicht Eingliederungszuschuss) den<br />

gewünschten Eingliederungserfolg herbeiführen wird.<br />

Der Förderscheck ist vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen.<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift<br />

auf dem Förderscheck die Kenntnisnahme und Einhaltung<br />

der Förderbedingungen.<br />

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderscheck<br />

ist im Original zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrages<br />

und der Anmeldung <strong>zur</strong> Sozialversicherung (Kopie gem. §<br />

25 DEÜV) an das Jobcenter zu schicken.<br />

Die zuständige Integrationsfachkraft wird nach nochmaliger<br />

Prüfung die Unterlagen gesammelt an den Leistungsservice<br />

<strong>zur</strong> Bescheiderstellung zuleiten. Dies ist ebenfalls in VerBIS<br />

zu dokumentieren.<br />

Erhält die Integrationsfachkraft Kenntnis von einer vorzeitigen<br />

Beendigung des Förderzeitraumes, ist der Leistungsservice<br />

umgehend davon zu unterrichten. Die Beendigung der<br />

Förderleistung über coSachNT erfolgt durch den Leistungsservice.<br />

Für zu Unrecht gewährte Förderzuschüsse besteht<br />

die Verpflichtung der Rückzahlung durch den Arbeitgeber.<br />

Die Leistungen für den Arbeitnehmer werden nicht auf die<br />

passiven Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Eine<br />

Kumulation mit anderen AG-Förderungen ist ausgeschlossen.<br />

Die Förderung wird temporär ausgesetzt falls kein Arbeitsentgelt<br />

(beispielsweise wegen Krankengeldbezuges) gezahlt<br />

wird. Die Förderdauer nach dem <strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong> verlängert<br />

sich dadurch nicht.<br />

6. Gültigkeit<br />

Die o. g. Förderbedingungen gelten für alle Beschäftigungsverhältnisse,<br />

die ab dem 01.04.2012 beginnen.<br />

Die <strong>Arbeitsanleitung</strong> <strong>Nr</strong>. 88 (<strong>Hamburger</strong> <strong>Modell</strong> mitnmang)<br />

tritt ab 01.04.2012 außer Kraft.<br />

Anwendung des<br />

§ 37 SGB II<br />

Begründungserfordernis<br />

Versendung<br />

Antragsunterlagen<br />

Passive Leistungen<br />

Nichtzahlung<br />

Arbeitsentgelt<br />

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