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en Angebotskonzentration Alka tsche- bisheri ... - Bundeskartellamt

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als 15 Mio. EUR erzielt, so dass die Anw<strong>en</strong>dung der Vorschrift<strong>en</strong> über die Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schlusskontrolle auch nicht aufgrund der Annahme von Bagatellmärkt<strong>en</strong> ausgeschloss<strong>en</strong> ist.<br />

3. Zusamm<strong>en</strong>schlusstatbestand<br />

9. Das angemeldete Vorhab<strong>en</strong> erfüllt d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 1<br />

GWB (Vermög<strong>en</strong>serwerb) sowie des § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Kontrollerwerb). Bei dem<br />

Teilbetrieb „Agrarhandel Mochau“ handelt es sich um ein<strong>en</strong> Vermög<strong>en</strong>serwerb zu einem<br />

wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Teil, d<strong>en</strong>n unabhängig von dem quantitativ<strong>en</strong> Verhältnis des erworb<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Landhandelsstandortes zum Gesamtvermög<strong>en</strong> der letztlich veräußernd<strong>en</strong> Raiffeis<strong>en</strong>-<br />

Hauptg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft Kiel handelt es sich bei dem Betriebsteil Mochau um ein<strong>en</strong> Be-<br />

triebsteil, der sich aufgrund seiner organisatorisch<strong>en</strong> Selbständigkeit und der räumlich<strong>en</strong><br />

Tr<strong>en</strong>nung von ander<strong>en</strong> Standort<strong>en</strong> deutlich unterscheidet 1 und unter qualitativ<strong>en</strong> Gesichts-<br />

punkt<strong>en</strong> als wes<strong>en</strong>tlicher Vermög<strong>en</strong>steil anzuseh<strong>en</strong> ist, weil seine Übernahme dem Erwerber<br />

die mit dem Betriebsteil verbund<strong>en</strong>e Marktstellung verschafft.<br />

4. Frist<strong>en</strong><br />

10. Mit Schreib<strong>en</strong> vom 20. April 2006 hat die Beschlussabteilung d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Eintritt in<br />

die Prüfung des Zusamm<strong>en</strong>schlusses (Hauptprüfverfahr<strong>en</strong>) mitgeteilt. Die Untersagungsfrist<br />

<strong>en</strong>det am Freitag, dem 28. Juli 2006.<br />

IV. Wettbewerbliche Beurteilung<br />

11. Gemäß § 36 Abs. 1 GWB ist ein Zusamm<strong>en</strong>schluss, von dem zu erwart<strong>en</strong> ist, dass er eine<br />

marktbeherrsch<strong>en</strong>de Stellung begründet oder verstärkt, von der Beschlussabteilung zu unter-<br />

sag<strong>en</strong>, es sei d<strong>en</strong>n, die beteiligt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> weis<strong>en</strong> nach, dass durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schluss auch Verbesserung<strong>en</strong> der Wettbewerbsbedingung<strong>en</strong> eintret<strong>en</strong> und dass diese Ver-<br />

besserung<strong>en</strong> die Nachteile der Marktbeherrschung überwieg<strong>en</strong>. Das hier zu prüf<strong>en</strong>de Vorha-<br />

b<strong>en</strong>, das sich auf d<strong>en</strong> Landhandelsmärkt<strong>en</strong> in Sachs<strong>en</strong> auswirkt, führt nach dem Ergebnis der<br />

Ermittlung<strong>en</strong> der Beschlussabteilung auf keinem der betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte zur Begründung<br />

oder Verstärkung einer - alleinig<strong>en</strong> oder gemeinschaftlich<strong>en</strong> - marktbeherrsch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Stel-<br />

lung.<br />

1. Die von dem Zusamm<strong>en</strong>schluss betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte<br />

12. Der Zusamm<strong>en</strong>schluss betrifft, ausgeh<strong>en</strong>d von dem Tätigkeitsbereich des veräußert<strong>en</strong><br />

Standortes Mochau, die Einzelhandelsstufe des Landhandels. Auf dieser Stufe sind die<br />

1 In diesem Sinne Mestmäcker/Veelk<strong>en</strong> in Imm<strong>en</strong>ga/Mestmäcker § 37 Rdnr. 17.

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