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en Angebotskonzentration Alka tsche- bisheri ... - Bundeskartellamt

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<strong>Bundeskartellamt</strong><br />

2. Beschlussabteilung<br />

B2 - 51200- Fa - 41/06<br />

1. BayWa AG<br />

Arabellastraße 4<br />

81925 Münch<strong>en</strong><br />

2. Norddeu<strong>tsche</strong> Saat- und Pflanzgut AG<br />

Ihl<strong>en</strong>felder Straße 119<br />

17034 Neubrand<strong>en</strong>burg<br />

FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT<br />

Beschluss<br />

In dem Verwaltungsverfahr<strong>en</strong><br />

FUSIONSKONTOLLVERFAHREN<br />

VERFÜGUNG GEMÄß § 40 ABS. 2 GWB<br />

- Beteiligte zu 1. -<br />

- Beteiligte zu 2. -<br />

weg<strong>en</strong> der Prüfung eines gemäß § 39 des Gesetzes geg<strong>en</strong> Wettbewerbsbeschränkung<strong>en</strong> (GWB) an-<br />

gemeldet<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schlussvorhab<strong>en</strong>s nach § 36 Abs. 1 GWB hat die 2. Beschlussabteilung am<br />

19. Juli 2006 beschloss<strong>en</strong>:<br />

I. Das mit Schreib<strong>en</strong> vom 27. März 2006, eingegang<strong>en</strong> am folg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Tag, angemeldete Zu-<br />

samm<strong>en</strong>schlussvorhab<strong>en</strong> des Erwerbs der Betriebsstätte Mochau/Sachs<strong>en</strong> von der Beteiligt<strong>en</strong><br />

zu 2. durch die Beteiligte zu 1. wird freigegeb<strong>en</strong>.<br />

II. Die Gebühr für diese En<strong>tsche</strong>idung wird unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung<br />

des Zusamm<strong>en</strong>schlussvorhab<strong>en</strong>s auf<br />

[….] EUR<br />

(in Wort<strong>en</strong>: […..] Euro)<br />

festgesetzt und d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong> zu 1. – 2. als Gesamtschuldnern auferlegt.


I. Zusamm<strong>en</strong>schluss und Verfahr<strong>en</strong><br />

- 2 -<br />

A. Gründe<br />

1. Mit Schreib<strong>en</strong> vom 27. März 2006, vorab eingegang<strong>en</strong> per Telefax am 28. März 2006, hat<br />

die BayWa AG, Münch<strong>en</strong>, (BayWa) das Vorhab<strong>en</strong> angemeldet, d<strong>en</strong> bislang zu der Nord-<br />

deutsch<strong>en</strong> Saat- und Pflanzgut AG (NSP), Neubrand<strong>en</strong>burg, einer Tochtergesellschaft der<br />

Raiffeis<strong>en</strong>-Hauptg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft Kiel, gehör<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Teilbetrieb „Agrarhandel“ des Standortes<br />

Mochau in Sachs<strong>en</strong> zu übernehm<strong>en</strong>. Bei dem übernomm<strong>en</strong><strong>en</strong> Teilbetrieb handelt es sich im<br />

Wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> um das Betriebsgrundstück mit dem dort befindlich<strong>en</strong> beweglich<strong>en</strong> Anlage-<br />

vermög<strong>en</strong> sowie dem War<strong>en</strong>bestand. Der Standort Mochau ist im Handel mit Getreide und<br />

Ölsaat<strong>en</strong> sowie d<strong>en</strong> Agrarbetriebsmitteln Pflanz<strong>en</strong>schutz, Dünger und Saatgut tätig.<br />

2. Mit Schreib<strong>en</strong> vom 20. April 2006 wurde d<strong>en</strong> beteiligt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> gemäß § 40 Abs. 1<br />

Satz 1 GWB mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung in das Hauptprüfverfahr<strong>en</strong> eingetret<strong>en</strong><br />

ist.<br />

II. Die beteiligt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong><br />

3. Die BayWa gehört zu d<strong>en</strong> größt<strong>en</strong> Agrarhandels- und –di<strong>en</strong>stleistungsunternehm<strong>en</strong> in<br />

Deutschland. Tätigkeitsfelder sind der landwirtschaftliche War<strong>en</strong>bezug, der War<strong>en</strong>absatz<br />

und Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> sowie nicht-agrarische Aktivität<strong>en</strong> wie der Handel mit Baustoff<strong>en</strong> und<br />

Mineralölprodukt<strong>en</strong>. Tätigkeitsschwerpunkt des Konzerns ist Süddeutschland sowie die süd-<br />

lich<strong>en</strong> der Neu<strong>en</strong> Bundesländer, Sachs<strong>en</strong>, Thüring<strong>en</strong> und das südliche Brand<strong>en</strong>burg. Der<br />

Konzernumsatz lag im Jahr 2005 bei 5,662 Mrd. EUR weltweit, von d<strong>en</strong><strong>en</strong> 5,658 Mrd. EUR<br />

in der Europäisch<strong>en</strong> Union und davon 4,135 Mrd. EUR in Deutschland erzielt wurd<strong>en</strong>.<br />

4. Die NSP ist ein Tochterunternehm<strong>en</strong> der Raiffeis<strong>en</strong>-Hauptg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft Kiel mit d<strong>en</strong><br />

Schwerpunkt<strong>en</strong> Produktion, Vermarktung, Lagerung sowie Groß- und Einzelhandel von<br />

Saat- und Pflanzgut und ander<strong>en</strong> Agrarprodukt<strong>en</strong> einschließlich Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong>. Die NSP<br />

erzielte im Geschäftsjahr 2005 Umsatzerlöse in Höhe von rund […] Mio. EUR, die über-<br />

wieg<strong>en</strong>d im Inland g<strong>en</strong>eriert wurd<strong>en</strong>. Der Zusamm<strong>en</strong>schluss betrifft d<strong>en</strong> Erwerb der NSP-<br />

Betriebsstätte in 04720 Mochau, Gewerbegebiet, Am Fuchsloch, der im Jahr 2005 mit 18<br />

Mitarbeitern in d<strong>en</strong> Bereich<strong>en</strong> Landhandel mit Getreide und Ölsaat<strong>en</strong> sowie Agrarbetriebs-<br />

mitteln (Pflanz<strong>en</strong>schutz-, Düngemittel und Saatgut) ein<strong>en</strong> ausschließlich im Inland erzielt<strong>en</strong><br />

Umsatz von […] Mio. EUR erlöste.


- 3 -<br />

5. Zeitgleich mit der Veräußerung des Agrarhandelsstandortes Mochau in Sachs<strong>en</strong> tr<strong>en</strong>nt sich<br />

die NSP auch von d<strong>en</strong> in Sachs<strong>en</strong>-Anhalt beleg<strong>en</strong><strong>en</strong> Standort<strong>en</strong> Aschersleb<strong>en</strong> und Weiß<strong>en</strong>-<br />

fels, die schwerpunktmäßig in der Saatgutvermehrung von Triticale, Weiz<strong>en</strong> und Gerste tä-<br />

tig sind (vgl. paralleles Verwaltungsverfahr<strong>en</strong> B2-38/06). Beide Standorte soll<strong>en</strong> an die zur<br />

Agravis Raiffeis<strong>en</strong> AG, Münster und Hannover, gehör<strong>en</strong>de BARO Lagerhaus GmbH & Co.<br />

KG, Bülstring<strong>en</strong>, veräußert werd<strong>en</strong>. Im Ergebnis zieht sich damit die Raiffeis<strong>en</strong>-<br />

Hauptg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft Kiel aus dem Landhandelsgeschäft in Sachs<strong>en</strong>-Anhalt, Teil<strong>en</strong> Bran-<br />

d<strong>en</strong>burgs und Sachs<strong>en</strong> zurück und konz<strong>en</strong>triert ihre Tätigkeit auf ihr in Nord- und Nordost-<br />

deutschland beleg<strong>en</strong>es Kerngebiet.<br />

III. Förmliche Prüfung<br />

1. Anw<strong>en</strong>dungsbereich des GWB<br />

6. Die nach § 35 Abs. 3 GWB in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Ra-<br />

tes vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehm<strong>en</strong>szusamm<strong>en</strong>schlüss<strong>en</strong> in ih-<br />

rer jeweils gelt<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Fassung (FKVO) ausschließliche Zuständigkeit der Europäisch<strong>en</strong> Uni-<br />

on ist nicht begründet, weil das Zusamm<strong>en</strong>schlussvorhab<strong>en</strong> aufgrund der gering<strong>en</strong> Umsätze<br />

des veräußert<strong>en</strong> Vermög<strong>en</strong>steils keine gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne des Art. 1<br />

FKVO hat.<br />

2. Anw<strong>en</strong>dung der Vorschrift<strong>en</strong> über die Zusamm<strong>en</strong>schlusskontrolle<br />

7. Bei d<strong>en</strong> beteiligt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> handelt es sich um Handelsunternehm<strong>en</strong>, bei d<strong>en</strong><strong>en</strong> nach<br />

§ 38 Abs. 2 GWB nur drei Viertel der Umsatzerlöse in Ansatz zu bring<strong>en</strong> sind. Auch unter<br />

Zugrundelegung dieser Berechnungsmethode zur Ermittlung der Umsatzschwell<strong>en</strong> des § 35<br />

Abs. 1 GWB erzielt<strong>en</strong> die beteiligt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> im letzt<strong>en</strong> Geschäftsjahr bereits auf-<br />

grund der Umsätze der BayWa weltweite Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. EUR (§ 35<br />

Abs. 1 Nr. 1 GWB) und Umsätze von mehr als 25 Mio. EUR im Inland (§ 35 Abs. 1 Nr. 2<br />

GWB).<br />

8. Die Ausschlusskriteri<strong>en</strong> des § 35 Abs. 2 GWB sind nicht erfüllt, weil bei der Veräußerung<br />

eines Vermög<strong>en</strong>steils der Gesamtumsatz des Veräußerers und nicht der Umsatz maßgeblich<br />

ist, der auf d<strong>en</strong> veräußert<strong>en</strong> Vermög<strong>en</strong>steil <strong>en</strong>tfällt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Auf d<strong>en</strong><br />

in der Anmeldung in Übereinstimmung mit der <strong>bisheri</strong>g<strong>en</strong> En<strong>tsche</strong>idungspraxis der Be-<br />

schlussabteilung zugrundegelegt<strong>en</strong> Landhandelsmärkt<strong>en</strong> wurd<strong>en</strong> – auch bei der Berücksich-<br />

tigung der erzielt<strong>en</strong> Umsätze als Handelsumsätze - Umsatzerlöse von jeweils deutlich mehr


- 4 -<br />

als 15 Mio. EUR erzielt, so dass die Anw<strong>en</strong>dung der Vorschrift<strong>en</strong> über die Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schlusskontrolle auch nicht aufgrund der Annahme von Bagatellmärkt<strong>en</strong> ausgeschloss<strong>en</strong> ist.<br />

3. Zusamm<strong>en</strong>schlusstatbestand<br />

9. Das angemeldete Vorhab<strong>en</strong> erfüllt d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 1<br />

GWB (Vermög<strong>en</strong>serwerb) sowie des § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Kontrollerwerb). Bei dem<br />

Teilbetrieb „Agrarhandel Mochau“ handelt es sich um ein<strong>en</strong> Vermög<strong>en</strong>serwerb zu einem<br />

wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Teil, d<strong>en</strong>n unabhängig von dem quantitativ<strong>en</strong> Verhältnis des erworb<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Landhandelsstandortes zum Gesamtvermög<strong>en</strong> der letztlich veräußernd<strong>en</strong> Raiffeis<strong>en</strong>-<br />

Hauptg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft Kiel handelt es sich bei dem Betriebsteil Mochau um ein<strong>en</strong> Be-<br />

triebsteil, der sich aufgrund seiner organisatorisch<strong>en</strong> Selbständigkeit und der räumlich<strong>en</strong><br />

Tr<strong>en</strong>nung von ander<strong>en</strong> Standort<strong>en</strong> deutlich unterscheidet 1 und unter qualitativ<strong>en</strong> Gesichts-<br />

punkt<strong>en</strong> als wes<strong>en</strong>tlicher Vermög<strong>en</strong>steil anzuseh<strong>en</strong> ist, weil seine Übernahme dem Erwerber<br />

die mit dem Betriebsteil verbund<strong>en</strong>e Marktstellung verschafft.<br />

4. Frist<strong>en</strong><br />

10. Mit Schreib<strong>en</strong> vom 20. April 2006 hat die Beschlussabteilung d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Eintritt in<br />

die Prüfung des Zusamm<strong>en</strong>schlusses (Hauptprüfverfahr<strong>en</strong>) mitgeteilt. Die Untersagungsfrist<br />

<strong>en</strong>det am Freitag, dem 28. Juli 2006.<br />

IV. Wettbewerbliche Beurteilung<br />

11. Gemäß § 36 Abs. 1 GWB ist ein Zusamm<strong>en</strong>schluss, von dem zu erwart<strong>en</strong> ist, dass er eine<br />

marktbeherrsch<strong>en</strong>de Stellung begründet oder verstärkt, von der Beschlussabteilung zu unter-<br />

sag<strong>en</strong>, es sei d<strong>en</strong>n, die beteiligt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> weis<strong>en</strong> nach, dass durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schluss auch Verbesserung<strong>en</strong> der Wettbewerbsbedingung<strong>en</strong> eintret<strong>en</strong> und dass diese Ver-<br />

besserung<strong>en</strong> die Nachteile der Marktbeherrschung überwieg<strong>en</strong>. Das hier zu prüf<strong>en</strong>de Vorha-<br />

b<strong>en</strong>, das sich auf d<strong>en</strong> Landhandelsmärkt<strong>en</strong> in Sachs<strong>en</strong> auswirkt, führt nach dem Ergebnis der<br />

Ermittlung<strong>en</strong> der Beschlussabteilung auf keinem der betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte zur Begründung<br />

oder Verstärkung einer - alleinig<strong>en</strong> oder gemeinschaftlich<strong>en</strong> - marktbeherrsch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Stel-<br />

lung.<br />

1. Die von dem Zusamm<strong>en</strong>schluss betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte<br />

12. Der Zusamm<strong>en</strong>schluss betrifft, ausgeh<strong>en</strong>d von dem Tätigkeitsbereich des veräußert<strong>en</strong><br />

Standortes Mochau, die Einzelhandelsstufe des Landhandels. Auf dieser Stufe sind die<br />

1 In diesem Sinne Mestmäcker/Veelk<strong>en</strong> in Imm<strong>en</strong>ga/Mestmäcker § 37 Rdnr. 17.


- 5 -<br />

Landhändler als Ernteerfasser landwirtschaftlicher Produkte (Getreide, Ölsaat<strong>en</strong>) bei d<strong>en</strong><br />

Landwirt<strong>en</strong> und als Veräußerer der erfasst<strong>en</strong> Produkte an Großhandelsunternehm<strong>en</strong> und ver-<br />

arbeit<strong>en</strong>de Betriebe sowie als Veräußerer von Betriebsmitteln (z.B. Saatgut, Dünge- und<br />

Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel) an die Landwirte und landwirtschaftlich<strong>en</strong> Erzeugergemeinschaft<strong>en</strong><br />

tätig.<br />

a) Sachlich relevante Märkte<br />

13. Nach dem Bedarfsmarktprinzip gehör<strong>en</strong> Produkte dann demselb<strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Markt an,<br />

w<strong>en</strong>n sie aus der Sicht der Marktgeg<strong>en</strong>seite hinsichtlich ihrer Eig<strong>en</strong>schaft<strong>en</strong> und Preise und<br />

ihres vorgeseh<strong>en</strong><strong>en</strong> Verw<strong>en</strong>dungszwecks ohne weiteres geg<strong>en</strong>einander austauschbar sind,<br />

weil sie sich zur Befriedigung desselb<strong>en</strong> Bedarfs eign<strong>en</strong>. Derartig funktionelle austauschba-<br />

re War<strong>en</strong> oder Di<strong>en</strong>stleistung<strong>en</strong> sind marktgleichwertig und bild<strong>en</strong> zusamm<strong>en</strong> ein<strong>en</strong> sachlich<br />

relevant<strong>en</strong> Markt 2 . Bei der Marktabgr<strong>en</strong>zung berücksichtigt die Beschlussabteilung ferner<br />

d<strong>en</strong> Gesichtspunkt des Vollsortim<strong>en</strong>ts bzw. der Produktionsumstellungsflexibilität. Dabei<br />

wird der sachlich relevante Markt nach Produktgrupp<strong>en</strong> abgegr<strong>en</strong>zt, die ein<strong>en</strong> typisiert<strong>en</strong><br />

Bedarf deck<strong>en</strong> und für der<strong>en</strong> Entwicklung, Herstellung oder Handel ein vergleichbares<br />

know-how sowie gleichartige Fertigungs- bzw. Handelseinrichtung<strong>en</strong> einsetzbar sind.<br />

aa) Märkte der Ernteerfassung<br />

14. Sowohl das <strong>Bundeskartellamt</strong> 3 als auch die Europäische Kommission 4 hab<strong>en</strong> in ständiger<br />

En<strong>tsche</strong>idungspraxis auf der Erfassungsseite durch d<strong>en</strong> Landhandel d<strong>en</strong> Markt für die Ge-<br />

treideerfassung sowie d<strong>en</strong> für die Ölsaat<strong>en</strong>erfassung als jeweils eig<strong>en</strong>ständige sachliche<br />

Märkte für die wettbewerbliche Beurteilung zugrunde gelegt. Dies beruht hinsichtlich der<br />

verschied<strong>en</strong><strong>en</strong> Getreideart<strong>en</strong> darauf, dass die Getreide nachfrag<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Landhändler alle Ge-<br />

treideart<strong>en</strong> erfass<strong>en</strong>, die ihn<strong>en</strong> angedi<strong>en</strong>t werd<strong>en</strong>. Die Landwirte als Marktgeg<strong>en</strong>seite, auf<br />

der<strong>en</strong> Sicht es bei der Abgr<strong>en</strong>zung der sachlich<strong>en</strong> Märkte maßgeblich ankommt, könn<strong>en</strong><br />

damit das gesamte Sortim<strong>en</strong>t an Getreide an diej<strong>en</strong>ig<strong>en</strong> Landhändler absetz<strong>en</strong>, die in der Ge-<br />

treideerfassung tätig sind. Damit ist der Markt für die Getreideerfassung als sachlicher<br />

Markt zugrunde zu leg<strong>en</strong>. Der Markt für Getreideerfassung umfasst die Getreideart<strong>en</strong> Wei-<br />

2<br />

Ständige Rspr., vgl. BGH WuW/E DE-R 1087, 1091 – Ausrüstungsgeg<strong>en</strong>stände für Feuerlöschzüge; BGH<br />

WuW/E DE-R 1419, 1423 – Deu<strong>tsche</strong> Post/trans-o-flex.<br />

3<br />

BayWa/WLZ, En<strong>tsche</strong>idung des BKartA vom 25.04.02, BayWa/Agrarhandel Kämmereiforst, En<strong>tsche</strong>idung des<br />

BKartA vom 05.11.03.<br />

4<br />

Fall Nr. IV/M.1362 – BayWa AG/RWA, En<strong>tsche</strong>idung der Kommission vom 03.06.06.


- 6 -<br />

z<strong>en</strong>, Rogg<strong>en</strong>, Gerste, Hafer, Winter- und Sommergetreide, Mais, Triticale, Sorghum und an-<br />

dere Hirseart<strong>en</strong> sowie Reis 5 .<br />

15. Die gleich<strong>en</strong> Gesichtspunkte führ<strong>en</strong> dazu, die Erfassung aller Ölsaat<strong>en</strong>art<strong>en</strong> zu einem einzi-<br />

g<strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Markt zusamm<strong>en</strong> zu fass<strong>en</strong>, der sich indes aufgrund der deutlich<strong>en</strong> Produkt-<br />

unterschiede und Verw<strong>en</strong>dungszwecke zwisch<strong>en</strong> Getreide und Ölsaat<strong>en</strong> von dem Getreide-<br />

erfassungsmarkt unterscheidet. Der Markt der Ölsaat<strong>en</strong>erfassung umfasst die Ölsaat<strong>en</strong> Soja-<br />

bohn<strong>en</strong>, Rapssaat, Sonn<strong>en</strong>blum<strong>en</strong>saat, Palmkerne, Kopra, Maiskeime sowie andere Ölsaa-<br />

t<strong>en</strong>, -früchte und Saatkeime 6 .<br />

bb) Märkte des Ernteabsatzes<br />

16. Die von d<strong>en</strong> Landhändlern und damit auch von BayWa und NSP Mochau erfasst<strong>en</strong> Feld-<br />

früchte werd<strong>en</strong> wiederum an verarbeit<strong>en</strong>de Betriebe oder Weiterveräußerer in der Regel<br />

bundesweit abgesetzt. Aufgrund der im bundesweit<strong>en</strong> Maßstab zu vernachlässig<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Be-<br />

deutung des zu erwerb<strong>en</strong>d<strong>en</strong> NSP-Standortes Mochau auf d<strong>en</strong> Märkt<strong>en</strong> für d<strong>en</strong> Absatz von<br />

Getreide und Ölsaat<strong>en</strong> ist zu unterstell<strong>en</strong>, dass sich die Marktstellung der BayWa auf diesem<br />

Markt infolge des Zusamm<strong>en</strong>schlusses nicht ändert. Deshalb konz<strong>en</strong>triert sich die nachfol-<br />

g<strong>en</strong>de wettbewerbliche Beurteilung auf die übrig<strong>en</strong> Einzelhandelsmärkte des Landhandels,<br />

auf d<strong>en</strong><strong>en</strong> sich der Zusamm<strong>en</strong>schluss spürbar auswirkt.<br />

cc) Märkte des Betriebsmittelabsatzes<br />

17. Auf der Absatzseite unterscheidet das <strong>Bundeskartellamt</strong> eb<strong>en</strong>so wie die Kommission eig<strong>en</strong>-<br />

ständige sachliche Märkte für die von d<strong>en</strong> Landwirt<strong>en</strong> und landwirtschaftlich<strong>en</strong> Erzeuger-<br />

gemeinschaft<strong>en</strong> jeweils nachgefragt<strong>en</strong> Betriebsmittel. Dazu zähl<strong>en</strong> die im vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Fall<br />

von Mochau gehandelt<strong>en</strong> Betriebsmittel Düngemittel, Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel und Saatgut.<br />

Düngemittel sind die wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Pflanz<strong>en</strong>nährstoffe Stickstoff-, Kali-, Kalk-, NP (Stick-<br />

stoff-Phosphat), NPK (Stickstoff-Phosphat-Kali) und Spezialdünger, z.B. für Gemüse. Die<br />

Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel umfass<strong>en</strong> Insektizide, Herbizide und Fungizide. Saatgut bezieht sich<br />

auf Getreide, Ölsaat<strong>en</strong>, Pflanzkartoffeln, Leguminos<strong>en</strong>, Mais und Grassam<strong>en</strong>. Die Be-<br />

schlussabteilung hat keine Veranlassung, in dem vorlieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Verfahr<strong>en</strong> von ihrer ständi-<br />

g<strong>en</strong> En<strong>tsche</strong>idungspraxis abzuweich<strong>en</strong>.<br />

18. Zwar hab<strong>en</strong> die Beteiligt<strong>en</strong> in dem parallel angemeldet<strong>en</strong> Verfahr<strong>en</strong> B2-38/06 die Auffas-<br />

sung vertret<strong>en</strong>, dass der Landhandel ein Sortim<strong>en</strong>t an Betriebsmitteln vorhalte, die geeignet<br />

5 § 1 Nr. 1 Marktordnungswar<strong>en</strong> – Meldeverordnung.<br />

6 § 1 Nr. 6 Marktordnungswar<strong>en</strong> – Meldewes<strong>en</strong>).


- 7 -<br />

sei<strong>en</strong>, d<strong>en</strong> typisch<strong>en</strong> Bedarf der nachfrag<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Landwirte zu deck<strong>en</strong>. Daraus schließ<strong>en</strong> sie<br />

off<strong>en</strong>bar, dass es sich bei d<strong>en</strong> Einzelhandelmärkt<strong>en</strong> im Landhandel um – insoweit dem Le-<br />

b<strong>en</strong>smitteleinzelhandel („Food-Sortim<strong>en</strong>t“) vergleichbar – ein<strong>en</strong> Sortim<strong>en</strong>tsgesamtmarkt<br />

handeln müsse, der alle Betriebsmittel umfasst.<br />

19. Diese Auffassung findet keine Entsprechung in d<strong>en</strong> im Zuge der Ermittlung<strong>en</strong> untersucht<strong>en</strong><br />

Nachfragegewohnheit<strong>en</strong> der Landwirte und gibt daher keine Veranlassung, von der <strong>bisheri</strong>-<br />

g<strong>en</strong> Praxis der Beschlussabteilung bei der sachlich<strong>en</strong> Marktabgr<strong>en</strong>zung abzurück<strong>en</strong>. Der<br />

wes<strong>en</strong>tliche Unterschied zu d<strong>en</strong> im Leb<strong>en</strong>smitteleinzelhandel relevant<strong>en</strong> Märkt<strong>en</strong> besteht<br />

darin, dass die Erwartung des nachfrag<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Verbrauchers im Einzelhandel darauf gerichtet<br />

ist, in dem Einzelhandelsgeschäft das gesamte Sortim<strong>en</strong>t von War<strong>en</strong> des täglich<strong>en</strong> Bedarfs<br />

in seiner heute supermarkttypisch<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>setzung aus Nahrungs- und G<strong>en</strong>ussmitteln<br />

einschließlich Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln 7 vorzufind<strong>en</strong>. Entsprech<strong>en</strong>d ist das Ein-<br />

kaufsverhalt<strong>en</strong> eines verständig<strong>en</strong> Verbrauchers darauf ausgerichtet, sein<strong>en</strong> gesamt<strong>en</strong> Bedarf<br />

oder Teile dess<strong>en</strong> ad hoc in dem von ihm aufgesucht<strong>en</strong> Leb<strong>en</strong>smitteleinzelhandelsgeschäft<br />

zu deck<strong>en</strong>. Für Geg<strong>en</strong>stände des täglich<strong>en</strong> Bedarfs werd<strong>en</strong> daher – anders als etwa bei teure-<br />

r<strong>en</strong> Konsumgütern – in der Regel keine Vergleichsangebote eingeholt. Da die Nachfrage bei<br />

Geg<strong>en</strong>ständ<strong>en</strong> des täglich<strong>en</strong> Bedarfs in der Tat auf ein Sortim<strong>en</strong>t ausgerichtet ist, ist die<br />

Zugrundelegung von Sortim<strong>en</strong>tsmärkt<strong>en</strong> im Leb<strong>en</strong>smitteleinzelhandel gebot<strong>en</strong>.<br />

20. Auf der Einzelhandelsstufe des Landhandels verhält es sich anders. Die über d<strong>en</strong> Landhan-<br />

del bezog<strong>en</strong><strong>en</strong> War<strong>en</strong> stell<strong>en</strong> – im Falle der nachgefragt<strong>en</strong> Betriebsmittel – für die Landwir-<br />

te ein<strong>en</strong> bedeut<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Kost<strong>en</strong>faktor dar und beeinfluss<strong>en</strong> damit deutlich das betriebswirt-<br />

schaftliche Ergebnis ihrer beruflich<strong>en</strong> Tätigkeit. Die Ermittlung<strong>en</strong> bei Nachfragern der Be-<br />

teiligt<strong>en</strong> nach Betriebsmitteln hab<strong>en</strong> gezeigt, dass diese regelmäßig vor der Bezugs<strong>en</strong><strong>tsche</strong>i-<br />

dung Vergleichsangebote einhol<strong>en</strong>. Bereits ein Blick auf die von d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong> g<strong>en</strong>annt<strong>en</strong><br />

wichtigst<strong>en</strong> Abnehmer für die einzeln<strong>en</strong> Betriebsmittelart<strong>en</strong> zeigt, dass diese die unter-<br />

schiedlich<strong>en</strong> von d<strong>en</strong> Landhandelsstandort<strong>en</strong> der Beteiligt<strong>en</strong> vertrieb<strong>en</strong><strong>en</strong> Betriebsmittel in<br />

sehr unterschiedlichem Umfang nachfrag<strong>en</strong>, ein starker Nachfrager nach Saatgut also nicht<br />

notw<strong>en</strong>digerweise auch sein<strong>en</strong> Bedarf an Düngemitteln bei demselb<strong>en</strong> Landhändler deckt.<br />

21. Damit sind – <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d der etabliert<strong>en</strong> Praxis der Beschlussabteilung - auf der Absatzsei-<br />

te die Märkte für d<strong>en</strong> Düngemittelvertrieb über d<strong>en</strong> Einzelhandel, d<strong>en</strong> Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel-<br />

vertrieb über d<strong>en</strong> Einzelhandel sowie für d<strong>en</strong> Saatgutvertrieb über d<strong>en</strong> Einzelhandel die<br />

sachlich relevant<strong>en</strong> Märkte.


) Räumlich relevante Märkte<br />

- 8 -<br />

22. Die Beschlussabteilung legt als räumlich<strong>en</strong> Markt für die Beurteilung der durch d<strong>en</strong> Zu-<br />

samm<strong>en</strong>schluss betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte der Erfassung von Getreide und Ölsaat<strong>en</strong> sowie für die<br />

Absatzmärkte für Dünge-, Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel sowie Saatgut das Bundesland Sachs<strong>en</strong><br />

zugrunde.<br />

23. Ziel der räumlich<strong>en</strong> Marktabgr<strong>en</strong>zung ist es, das relevante Gebiet zu ermitteln, in dem der<br />

Wettbewerb im betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Markt im Hinblick auf d<strong>en</strong> zu beurteil<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Zusam-<br />

m<strong>en</strong>schluss stattfindet. Maßgeb<strong>en</strong>d ist dabei, dass in d<strong>en</strong> Gebiet<strong>en</strong>, die für eine marktbeherr-<br />

sch<strong>en</strong>de Stellung eines Unternehm<strong>en</strong>s in Betracht komm<strong>en</strong>, die tatsächlich besteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> und<br />

zu erwart<strong>en</strong>d<strong>en</strong> regional<strong>en</strong> Marktverhältnisse hinreich<strong>en</strong>d widergespiegelt werd<strong>en</strong> 8 . Auch<br />

für die räumliche Marktabgr<strong>en</strong>zung gilt das Bedarfsmarktkonzept. Die Abgr<strong>en</strong>zung des<br />

räumlich<strong>en</strong> Marktes bestimmt sich demnach nach d<strong>en</strong> aus Sicht der Nachfrager gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

tatsächlich zur Verfügung steh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Ausweichmöglichkeit<strong>en</strong> 9 .<br />

aa) Marktabgr<strong>en</strong>zung nach Lieferradi<strong>en</strong> – theoretische Ausweichmöglichkeit<strong>en</strong> der<br />

Marktgeg<strong>en</strong>seite<br />

24. Die Beschlussabteilung legt für die Ermittlung des relevant<strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Marktes in der<br />

Regel Erfahrungswerte zugrunde, nach d<strong>en</strong><strong>en</strong> eine Belieferung in einem gewiss<strong>en</strong> Umkreis<br />

um ein<strong>en</strong> Landhandelsstandort wirtschaftlich sinnvoll ist und daher anzunehm<strong>en</strong> ist, dass<br />

das Landhandelsunternehm<strong>en</strong> in diesem Gebiet mit ander<strong>en</strong> Landhändlern konkurriert.<br />

25. Die Beteiligt<strong>en</strong> hab<strong>en</strong> d<strong>en</strong> durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schluss betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Markt mit<br />

einem Gebiet angegeb<strong>en</strong>, das in einem Umkreis von 100 km um Mochau liegt. In diesem<br />

Gebiet bezieh<strong>en</strong> nach Aussage der Anmeldung Landwirte ihre Betriebsmittel von dem<br />

Standort Mochau bzw. liefern sie ihre Feldfrüchte an. Das Gebiet umfasst weite Teile<br />

Tschechi<strong>en</strong>s, das Gebiet des Bundeslandes Sachs<strong>en</strong>s, das südliche Brand<strong>en</strong>burg, Teile Sach-<br />

s<strong>en</strong>-Anhalts und das östliche Thüring<strong>en</strong>. Bei der Festlegung dieses Gebietes verweis<strong>en</strong> die<br />

Beteiligt<strong>en</strong> auf die Feststellung<strong>en</strong> der Beschlussabteilung in dem Verfahr<strong>en</strong> B2-37/01 10 .<br />

Darin wurde für die Alt<strong>en</strong> Bundesländer das Gebiet in einem Umkreis von 50 km um ein<strong>en</strong><br />

landwirtschaftlich<strong>en</strong> Betrieb als räumlich relevant angeseh<strong>en</strong>, um dem Einzelhandel Feld-<br />

früchte anzudi<strong>en</strong><strong>en</strong>. Gleiches gilt für die Belieferung mit Betriebsmitteln, d<strong>en</strong>n für Erfas-<br />

7<br />

Möschel in Imm<strong>en</strong>ga/Mestmäcker § 19 Rdnr. 25.<br />

8<br />

BGH WuW DE-R 1301, 1303 – Sanacorp/ANZAG.<br />

9<br />

Vgl. Lang<strong>en</strong>/Bunte-Ruppelt, Komm<strong>en</strong>tar zum deutsch<strong>en</strong> und europäisch<strong>en</strong> Kartellrecht, 10. Aufl. 2006, § 19<br />

Rdnr. 25.


- 9 -<br />

sungs- wie auch für Absatzmärkte wirk<strong>en</strong> sich nach d<strong>en</strong> Feststellung<strong>en</strong> des Beschlusses die<br />

in der Regel vom Landwirt zu trag<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Transportkost<strong>en</strong> <strong>en</strong>tfernungsbegr<strong>en</strong>z<strong>en</strong>d aus. Für<br />

die Neu<strong>en</strong> Bundesländer wurde weg<strong>en</strong> anderer landwirtschaftlicher Struktur<strong>en</strong> (keine Pri-<br />

märg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft<strong>en</strong>, große landwirtschaftliche Nutzfläch<strong>en</strong> mit vergleichsweise sehr gro-<br />

ß<strong>en</strong> Betriebseinheit<strong>en</strong>, die zum Teil über beträchtliche eig<strong>en</strong>e Lagerkapazität verfüg<strong>en</strong>) un-<br />

terstellt, dass eine Belieferung mit Betriebsmitteln bzw. eine Andi<strong>en</strong>ung von Feldfrücht<strong>en</strong> in<br />

einem größer<strong>en</strong> Umkreis um ein<strong>en</strong> Landhandelsstandort erfolgt und dass damit die räumli-<br />

ch<strong>en</strong> Märkte jed<strong>en</strong>falls größer sein müsst<strong>en</strong> als in d<strong>en</strong> Alt<strong>en</strong> Bundesländern.<br />

26. Das Ergebnis der Ermittlung<strong>en</strong> zur Frage der räumlich<strong>en</strong> Marktabgr<strong>en</strong>zung ist uneinheitlich.<br />

So bezog<strong>en</strong> die befragt<strong>en</strong> Abnehmer der Beteiligt<strong>en</strong> ihre Betriebsmittel in der Tat teilweise<br />

aus einer Entfernung von bis zu 100 km, das Gros ihres Bedarfs an Betriebsmitteln kauft<strong>en</strong><br />

sie jedoch von Händlern, die ihr<strong>en</strong> Standort in einer Entfernung von bis zu 50 km hatt<strong>en</strong>.<br />

Gleiches gilt für die Märkte der Getreide- und Ölsaat<strong>en</strong>erfassung. Für kleinere als von d<strong>en</strong><br />

Beteiligt<strong>en</strong> g<strong>en</strong>annte Märkte spricht auch, dass die BayWa mit dem Erwerb neuer Einzel-<br />

handelsstandorte off<strong>en</strong>bar ein fläch<strong>en</strong>deck<strong>en</strong>des und dichtes Netz von Erfassungs- und Ver-<br />

kaufsstell<strong>en</strong> anstrebt, was zumindest als ein Indiz dafür angeseh<strong>en</strong> werd<strong>en</strong> kann, dass Stand-<br />

orte in der Nähe der nachfrag<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Landwirte bzw. der Feldfrüchte andi<strong>en</strong><strong>en</strong>d<strong>en</strong> Landwirte<br />

für d<strong>en</strong> Erflog eines Landhandelsunternehm<strong>en</strong>s als wichtig angeseh<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>. Auch die<br />

NSP Mochau ist zumindest auf d<strong>en</strong> Absatzmärkt<strong>en</strong> für Betriebsmittel lediglich im Bundes-<br />

land Sachs<strong>en</strong> aktiv, was ein weiterer Anhaltspunkt dafür ist, dass Landhandelsunternehm<strong>en</strong><br />

eher in einem Gebiet tätig sind, das kleiner ist als das von d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong> angegeb<strong>en</strong>e Ge-<br />

biet in einem Umkreis von 100 km um d<strong>en</strong> Standort.<br />

27. Legte man ein<strong>en</strong> Radius von 50 km um d<strong>en</strong> Landhandelsstandort Mochau als Erfahrungs-<br />

wert bei der Abgr<strong>en</strong>zung des räumlich<strong>en</strong> Marktes zugrunde, bestände der räumliche Markt<br />

im Wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> aus dem mittler<strong>en</strong> Sachs<strong>en</strong> mit einer Ausdehnung im Süd<strong>en</strong> bis zu <strong>tsche</strong>-<br />

chisch<strong>en</strong> Gr<strong>en</strong>ze, im Nord<strong>en</strong> wäre ein kleinerer Teil des südlich<strong>en</strong> Brand<strong>en</strong>burgs, im West<strong>en</strong><br />

eine kleinerer Teil des östlich<strong>en</strong> Thüring<strong>en</strong>s erfasst.<br />

bb) Marktabgr<strong>en</strong>zung nach tatsächlich zur Verfügung steh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Aus-<br />

weichmöglichkeit<strong>en</strong><br />

28. Die NSP hat d<strong>en</strong> Vertrieb ihrer jetzt an die BayWa sowie die Agravis (B2-38/06) zu veräu-<br />

ßernd<strong>en</strong> Standorte so organisiert, dass der Standort Mochau – unabhängig von der Wirt-<br />

schaftlichkeit einer Belieferung von Kund<strong>en</strong> in Sachs<strong>en</strong>-Anhalt und Brand<strong>en</strong>burg - im We-<br />

10 BayWa/WLZ, Beschluss vom 25.04.02.


- 10 -<br />

s<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> im Bundesland Sachs<strong>en</strong> Kund<strong>en</strong>beziehung<strong>en</strong> unterhält, währ<strong>en</strong>d die an die Agra-<br />

vis zu veräuß<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Standorte Weiß<strong>en</strong>fels und Aschersleb<strong>en</strong> in Sachs<strong>en</strong>-Anhalt und Bran-<br />

d<strong>en</strong>burg tätig sind. NSP begründet dies mit der Markterschließung durch Auß<strong>en</strong>di<strong>en</strong>stmitar-<br />

beiter, die an die jeweilig<strong>en</strong> Standorte angebund<strong>en</strong> sind und der<strong>en</strong> Gebiete so zugeschnitt<strong>en</strong><br />

sind, dass die Auß<strong>en</strong>di<strong>en</strong>stmitarbeiter des Standortes Mochau zumindest nur innerhalb des<br />

Bundeslandes Sachs<strong>en</strong> und in geringem Umfang in Thüring<strong>en</strong> tätig sind. Die von dies<strong>en</strong><br />

Mitarbeitern g<strong>en</strong>eriert<strong>en</strong> Umsätze werd<strong>en</strong> jeweils von d<strong>en</strong> Standort<strong>en</strong>, an die diese angebun-<br />

d<strong>en</strong> sind, bearbeitet.<br />

29. Aufgrund dieser unternehm<strong>en</strong>sintern<strong>en</strong> Vertriebsorganisation ist zu vermut<strong>en</strong>, dass eine Be-<br />

trachtung der Marktverhältnisse in Sachs<strong>en</strong> die aus Sicht der Abnehmer gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong> tatsäch-<br />

lich<strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Ausweichmöglichkeit<strong>en</strong> zutreff<strong>en</strong>d widerspiegelt. Hinzu kommt, dass die<br />

Anbieterstruktur in Sachs<strong>en</strong> deutlich von der in d<strong>en</strong> b<strong>en</strong>achbart<strong>en</strong> Bundesländern Sachs<strong>en</strong>-<br />

Anhalt und Brand<strong>en</strong>burg abweicht. Währ<strong>en</strong>d in Sachs<strong>en</strong>-Anhalt und Brand<strong>en</strong>burg die Agra-<br />

vis sowie mit ihr verbund<strong>en</strong>e Unternehm<strong>en</strong> auf all<strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Märkt<strong>en</strong> zu d<strong>en</strong> führ<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Anbietern/Nachfragern gehör<strong>en</strong>, ist diese Hauptg<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>schaft in Sachs<strong>en</strong> praktisch nicht<br />

tätig; <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>d wird sie nicht als maßgeblicher konkurrier<strong>en</strong>der Anbieter von der Bay-<br />

Wa angeseh<strong>en</strong>. Die BayWa auf der ander<strong>en</strong> Seite unterhält eine dichtes Netz an Erfassungs-<br />

und Verkaufsstell<strong>en</strong> überwieg<strong>en</strong>d in Sachs<strong>en</strong> und in geringem Umfang in Thüring<strong>en</strong> und ist<br />

damit in Sachs<strong>en</strong> auf all<strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Landhandelsmärkte einer der führ<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Anbieter,<br />

währ<strong>en</strong>d sie in Brand<strong>en</strong>burg und Sachs<strong>en</strong>-Anhalt bezeichn<strong>en</strong>derweise als maßgeblicher –<br />

konkurrier<strong>en</strong>der - Anbieter von der Agravis nicht angeseh<strong>en</strong> wurde.<br />

cc) Fazit<br />

30. Zu maßgeblich<strong>en</strong> Überschneidung<strong>en</strong> der Tätigkeitsgebiete der Beteiligt<strong>en</strong> kommt es folglich<br />

nur im Bundesland Sachs<strong>en</strong>. Im Ergebnis kann die Frage, ob dies für d<strong>en</strong> folg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Fall eine<br />

von der traditionell<strong>en</strong> Radiusbetrachtung abweich<strong>en</strong>de, nämlich nur auf das tatsächliche<br />

Überschneidungsgebiet abstell<strong>en</strong>de räumliche Marktabgr<strong>en</strong>zung rechtfertigt, allerdings of-<br />

f<strong>en</strong> gelass<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>, weil der Zusamm<strong>en</strong>schluss nach d<strong>en</strong> Feststellung<strong>en</strong> der Beschlussab-<br />

teilung selbst bei Betrachtung dieses – t<strong>en</strong>d<strong>en</strong>ziell <strong>en</strong>ger<strong>en</strong> - Kerngebietes, in dem es zu<br />

maßgeblich<strong>en</strong> Überschneidung<strong>en</strong> zwisch<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Vertriebsgebiet<strong>en</strong> der Beteiligt<strong>en</strong> kommt,<br />

nicht zur Begründung oder Verstärkung einer alleinig<strong>en</strong> oder einer gemeinschaftlich<strong>en</strong><br />

marktbeherrsch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Stellung führt.<br />

2. Beurteilung der wettbewerblich<strong>en</strong> Auswirkung<strong>en</strong> des Zusamm<strong>en</strong>schlusses


- 11 -<br />

31. Nach d<strong>en</strong> Ermittlung<strong>en</strong> der Beschlussabteilung ist nicht zu erwart<strong>en</strong>, dass der Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schluss eine marktbeherrsch<strong>en</strong>de Stellung der BayWa alleine oder gemeinschaftlich mit an-<br />

der<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> auf d<strong>en</strong> betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> sächsisch<strong>en</strong> Landhandelsmärkt<strong>en</strong> begründet oder<br />

verstärkt.<br />

a) Der Markt der Getreideerfassung<br />

aa) Derzeitige Marktstruktur<br />

32. Bei der Ermittlung des Marktvolum<strong>en</strong>s hat die Beschlussabteilung die Dat<strong>en</strong> der Z<strong>en</strong>tral<strong>en</strong><br />

Markt- und Preisberichtstelle GmbH (ZMP) aus der ZMP-Marktbilanz Getreide, Ölsaat<strong>en</strong>,<br />

Futtermittel zu d<strong>en</strong> Getreideverkäuf<strong>en</strong> der Landwirtschaft im Bundesland Sachs<strong>en</strong> zugrun-<br />

degelegt. Für das Jahr 2004 wird stattdess<strong>en</strong> die Summe der von Landhändlern in Sachs<strong>en</strong><br />

erfasst<strong>en</strong> Getreidem<strong>en</strong>g<strong>en</strong> als Marktvolum<strong>en</strong> angeseh<strong>en</strong>, weil diese das in der ZMP-<br />

Marktbilanz ausgewies<strong>en</strong>e Marktvolum<strong>en</strong> übersteigt. Die Tatsache, dass die durch die<br />

Marktabfrage erfasst<strong>en</strong> Getreidem<strong>en</strong>g<strong>en</strong> zum Teil über d<strong>en</strong> diesbezüglich<strong>en</strong> Angab<strong>en</strong> der<br />

ZMP-Bilanz lieg<strong>en</strong>, verdeutlicht, dass das Marktvolum<strong>en</strong> und damit die Marktstellung der<br />

Getreideerfasser nicht mit mathematischer Exaktheit wiedergegeb<strong>en</strong> werd<strong>en</strong> kann. D<strong>en</strong>noch<br />

gewährleist<strong>en</strong> die Angab<strong>en</strong> der ZMP-Bilanz in Verbindung mit d<strong>en</strong> Ermittlung<strong>en</strong> bei d<strong>en</strong> in<br />

Sachs<strong>en</strong> tätig<strong>en</strong> Getreideerfassern eine im Ergebnis zutreff<strong>en</strong>de Darstellung der Marktstruk-<br />

tur. Die Beschlussabteilung hat die Marktanteile durch Abfrage bei d<strong>en</strong> von d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong><br />

b<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> sowie bei weiter<strong>en</strong>, aus früher<strong>en</strong> Verfahr<strong>en</strong> bekannt<strong>en</strong> getreideer-<br />

fass<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> ermittelt. Außer d<strong>en</strong> in der nachfolg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Tabelle g<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Un-<br />

ternehm<strong>en</strong> war<strong>en</strong> dies die Magdeburger Getreide GmbH, die Beisel<strong>en</strong> GmbH, die Börde Ag-<br />

rarhandel Gebr. Glase GmbH, die Märka Märkische Kraftfutter GmbH, die deuka Deu<strong>tsche</strong><br />

Tiernahrung GmbH & Co. KG, die Futtermittel- und Getreidehandel Carst<strong>en</strong> Claus und die<br />

Risaer Ölwerke GmbH & Co. KG. Die Marktanteilsangab<strong>en</strong> für die Jahre 2001 und 2002 re-<br />

sultier<strong>en</strong> aus d<strong>en</strong> Ermittlung<strong>en</strong> zu dem Zusamm<strong>en</strong>schlussverfahr<strong>en</strong> BayWa/Agrarhandel<br />

Kämmereiforst 11 .<br />

11 B2-118/03.


- 12 -<br />

33. Die Ermittlung<strong>en</strong> ergab<strong>en</strong> auf M<strong>en</strong>g<strong>en</strong>basis folg<strong>en</strong>de Marktstruktur:<br />

Unternehm<strong>en</strong> MA<br />

in %<br />

2001<br />

MA<br />

in %<br />

2002<br />

MA<br />

in %<br />

2003<br />

MA<br />

in %<br />

2004<br />

MA<br />

in %<br />

2005<br />

BayWa [10-15] [10-15] [10-15] [10-15] [20-25]<br />

NSP Mochau [0-5] [0-5] [0-5] [5-10] [0-5]<br />

DLS Schmitt [10-15] [15-20] [10-15] [20-25] [15-20]<br />

Getreide AG [20-25] [20-25] [10-15] [20-25] [20-25]<br />

DreHa [5-10] [5-10] [5-10] [5-10] [5-10]<br />

ALKA Lüders [0-5] [5-10] [5-10]<br />

Sonstige (Märka, Deuka, Magdeburger<br />

Getreide)<br />

[40-55] [10-25] [10-25]<br />

Marktvolum<strong>en</strong> 100 100 100<br />

34. Das dieser Marktstruktur zugrunde lieg<strong>en</strong>de Abstell<strong>en</strong> auf Erfassungsm<strong>en</strong>g<strong>en</strong> anstatt auf<br />

Einkaufswerte ist hier sachgerecht, weil es um homog<strong>en</strong>e Mass<strong>en</strong>güter mit t<strong>en</strong>d<strong>en</strong>ziell ge-<br />

ring<strong>en</strong> Preisunterschied<strong>en</strong> von Anbieter zu Anbieter geht und belastbare Dat<strong>en</strong> zu d<strong>en</strong> dem<br />

räumlich<strong>en</strong> Markt zuzurechn<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Einkaufswert<strong>en</strong> – soweit überhaupt möglich – nur mit<br />

unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln wär<strong>en</strong>.<br />

35. Der sächsische Markt für Getreideerfassung weist die für Landhandelsmärkte k<strong>en</strong>nzeich-<br />

n<strong>en</strong>de konz<strong>en</strong>trierte Struktur mit w<strong>en</strong>ig<strong>en</strong> stark<strong>en</strong> Nachfragern auf. Die BayWa wäre auf<br />

diesem Markt nach dem Zusamm<strong>en</strong>schluss mit dem NSP Standort Mochau mit einem<br />

Marktanteil von rund [20-30]% der führ<strong>en</strong>de Getreideerfasser in Sachs<strong>en</strong>. Angesichts zwei-<br />

er marktstarker Getreideerfasser mit Marktanteil<strong>en</strong> von jeweils rund [15-25]% kann die Be-<br />

gründung einer einzelmarktbeherrsch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Stellung erk<strong>en</strong>nbar ausgeschloss<strong>en</strong> werd<strong>en</strong>.<br />

bb) Oligopolvermutung<br />

36. Rechnerisch ist allerdings die Oligopolvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB für die<br />

Unternehm<strong>en</strong> BayWa, DLS Schmitt und Getreide AG erfüllt. Neb<strong>en</strong> d<strong>en</strong> drei „rechneri-<br />

sch<strong>en</strong>“ Oligopolist<strong>en</strong> sind auf dem Markt nur noch die Unternehm<strong>en</strong> DreHA und ALKA<br />

Lüders mit Marktanteil<strong>en</strong> von [5-10]% tätig. Das Gros der übrig<strong>en</strong> getreideerfass<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Un-


- 13 -<br />

ternehm<strong>en</strong> hat Marktanteile, die 3% nicht überschreit<strong>en</strong>. Gleichwohl widerleg<strong>en</strong> die zu d<strong>en</strong><br />

Markt- und Wettbewerbsbedingung<strong>en</strong> getroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Feststellung<strong>en</strong> die Oligopolvermutung.<br />

aaa) Binn<strong>en</strong>wettbewerb im Oligopol<br />

37. Eine Untersuchung der markt- und unternehm<strong>en</strong>sbezog<strong>en</strong><strong>en</strong> Strukturkriteri<strong>en</strong> geb<strong>en</strong> Auf-<br />

schluss über d<strong>en</strong> zwisch<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Oligopolist<strong>en</strong> herrsch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Wettbewerb. Sie sprech<strong>en</strong> auf<br />

dem untersucht<strong>en</strong> Markt überwieg<strong>en</strong>d geg<strong>en</strong> ein oligopolistisches Parallelverhalt<strong>en</strong>:<br />

38. Die Entwicklung der Marktanteile - als wichtigstes marktbezog<strong>en</strong>es Strukturmerkmal - über<br />

die letzt<strong>en</strong> fünf Jahre belegt, dass die Marktstellung der BayWa sich stetig vergrößert hat,<br />

von einem Marktanteil von [10-15]% im Jahr 2002 auf rund [20-25]% im Jahr 2005. Auch<br />

das private Landhandelsunternehm<strong>en</strong> DLS Schmitt konnte sein<strong>en</strong> Marktanteil von rund [10-<br />

15]% in d<strong>en</strong> Jahr<strong>en</strong> 2001 bis 2003 auf ca. [15-25]% in d<strong>en</strong> Jahr<strong>en</strong> 2004 und 2005 auswei-<br />

t<strong>en</strong>. Im Vergleich dazu blieb der Marktanteil der Getreide AG im Ergebnis relativ konstant<br />

bei ca. [20-25]%, allerdings mit einem zwisch<strong>en</strong>zeitlich<strong>en</strong> Einbruch des Marktanteils auf<br />

[10-15]% im Jahr 2003.<br />

39. Insbesondere der kontinuierliche Zuwachs des Marktanteils der BayWa, also die off<strong>en</strong>kun-<br />

dig fehl<strong>en</strong>de – oligopoltypische – Stabilität der Marktstruktur, gibt deutliche Anhaltspunkte<br />

für Binn<strong>en</strong>wettbewerb im rechnerisch<strong>en</strong> Oligopol. Die BayWa hat durch d<strong>en</strong> Erwerb der<br />

Agrarhandel Kämmereiforst und durch internes Wachstum ihr<strong>en</strong> Marktanteil ständig ge-<br />

steigert, was letztlich zu einer rechnerisch symmetrisch<strong>en</strong> Marktanteilsverteilung nur im<br />

Jahr 2005 geführt hat. Bereits das vorlieg<strong>en</strong>de Zusamm<strong>en</strong>schlussvorhab<strong>en</strong> zeigt jedoch die<br />

Absicht der BayWa, ihre Marktstellung stetig und damit auch zu Last<strong>en</strong> der ander<strong>en</strong> Oligo-<br />

polmitglieder zu vergrößern, was ein Indiz für individuelles wettbewerbliches Verhalt<strong>en</strong> ist.<br />

40. Darüber hinaus fehlt es auf dem Getreideerfassungsmarkt auch an einer für Oligopole k<strong>en</strong>n-<br />

zeichn<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Stabilität von Angebot und Nachfrage, da der<strong>en</strong> Verhältnis von d<strong>en</strong> witte-<br />

rungsbedingt wechselnd<strong>en</strong> Ernteergebniss<strong>en</strong> abhängt und damit von Jahr zu Jahr schwankt.<br />

41. Angesichts dess<strong>en</strong> kommt einer gewiss<strong>en</strong> Transpar<strong>en</strong>z der Erfassungspreise für das homo-<br />

g<strong>en</strong>e Mass<strong>en</strong>gut Getreide, die sich rückwirk<strong>en</strong>d aus der Maßgeblichkeit der international<strong>en</strong><br />

Börs<strong>en</strong>notierung<strong>en</strong> für die Getreideabsatzpreise des Landhandels ergibt, nur begr<strong>en</strong>zte Be-<br />

deutung zu. Demgeg<strong>en</strong>über weis<strong>en</strong> die unternehm<strong>en</strong>sbezog<strong>en</strong><strong>en</strong> Strukturdat<strong>en</strong> der rechneri-<br />

sch<strong>en</strong> Oligopolist<strong>en</strong> wes<strong>en</strong>tliche Unterschiede auf, d<strong>en</strong><strong>en</strong> eine erhebliche Indizwirkung für<br />

die Widerlegung des Oligopols zukommt.


- 14 -<br />

42. Ein Vergleich der drei dem rechnerisch<strong>en</strong> Oligopol angehör<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> zeigt deut-<br />

liche Ungleichgewichte in d<strong>en</strong> unternehm<strong>en</strong>sbezog<strong>en</strong><strong>en</strong> Strukturmerkmal<strong>en</strong>, die die Anrei-<br />

ze für wettbewerbsloses Parallelverhalt<strong>en</strong> deutlich mindern. Die Unterschiede besteh<strong>en</strong> ins-<br />

besondere zwisch<strong>en</strong> dem mittelständisch strukturiert<strong>en</strong> Landhändler DLS Schmitt auf der<br />

ein<strong>en</strong> Seite und d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> BayWa und Getreide AG auf der ander<strong>en</strong> Seite. Währ<strong>en</strong>d<br />

BayWa und Getreide AG lagerhalt<strong>en</strong>de Landhändler sind, die das Getreide bei d<strong>en</strong> Land-<br />

wirt<strong>en</strong> vor allem unmittelbar nach der Ernte erfass<strong>en</strong>, verfolgt der Landhändler DLS<br />

Schmitt eine andere Unternehm<strong>en</strong>sstrategie, indem er überwieg<strong>en</strong>d bei der sog. Nacherfas-<br />

sung tätig ist. Darunter versteht man die Erfassung des nach der Ernte bei d<strong>en</strong> landwirt-<br />

schaftlich<strong>en</strong> Betrieb<strong>en</strong> eingelagert<strong>en</strong> Getreides. Insbesondere in d<strong>en</strong> Neu<strong>en</strong> Bundesländern<br />

hab<strong>en</strong> die großagrarisch<strong>en</strong> Getreideerzeuger häufig eig<strong>en</strong>e Lagerkapazität<strong>en</strong>, aus d<strong>en</strong><strong>en</strong> sie<br />

ihr Getreide im Laufe des Jahres an d<strong>en</strong> Landhandel verkauf<strong>en</strong>. Das Unternehm<strong>en</strong> DLS<br />

Schmitt kauft das Getreide auf und veräußert dies im Wege des Streck<strong>en</strong>geschäfts direkt an<br />

die verarbeit<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Betriebe. Aufgrund dieser Ausrichtung auf die Nacherfassung des Ge-<br />

treides weist der Mittelständler deutlich niedrigere Lagerkapazität<strong>en</strong> und damit Kost<strong>en</strong> als<br />

die übrig<strong>en</strong> Oligopolmitglieder auf. Die BayWa unterhält Lagerkapazität<strong>en</strong> von rund<br />

[200.000-300.000] to und erfasst das Getreide an mehrer<strong>en</strong> Standort<strong>en</strong>. Auch die Getreide<br />

AG verfügt über 10 Landhandelsstandorte mit einer Lagerkapazität von [150.000-300.000]<br />

to und damit in der Größ<strong>en</strong>ordnung der BayWa. DLS Schmitt verfügt demgeg<strong>en</strong>über ledig-<br />

lich über zwei Standorte in Peritz und Lübtiz mit einer Kapazität von zusamm<strong>en</strong> [50.000-<br />

150.000] to. Darüber hinaus verfügt DLS Schmitt als mittelständisches Unternehm<strong>en</strong> mit<br />

einem Umsatz von [50-100] Mio. EUR nicht über die Finanzkraft privater bzw. g<strong>en</strong>oss<strong>en</strong>-<br />

schaftlicher Konzerne wie der Getreide AG und der BayWa.<br />

43. Die rechnerisch<strong>en</strong> Oligopolist<strong>en</strong> sind weiterhin weder auf dem hier betrachtet<strong>en</strong> Markt der<br />

Getreideerfassung noch auf vor- oder nachgelagert<strong>en</strong> oder b<strong>en</strong>achbart<strong>en</strong> Märkt<strong>en</strong> miteinan-<br />

der verflocht<strong>en</strong>. Folglich wird individuelles wettbewerbliches Verhalt<strong>en</strong> jed<strong>en</strong>falls nicht<br />

durch ein etwaiges aus gesellschaftsrechtlich<strong>en</strong> Verflechtung<strong>en</strong> mit ander<strong>en</strong> Oligopolmit-<br />

gliedern resultier<strong>en</strong>des Rücksichtnahmeerfordernis eingeschränkt. Da die Unternehm<strong>en</strong> auf<br />

d<strong>en</strong> übrig<strong>en</strong> betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Landhandelsmärkt<strong>en</strong> zudem eine höchst unterschiedliche Markt-<br />

stellung hab<strong>en</strong>, ist auch nicht zu erwart<strong>en</strong>, dass die auf all<strong>en</strong> Märkt<strong>en</strong> zu d<strong>en</strong> führ<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Un-<br />

ternehm<strong>en</strong> zähl<strong>en</strong>de BayWa Vergeltungsmaßnahm<strong>en</strong> der rechnerisch<strong>en</strong> Oligopolmitglieder,<br />

Getreide AG und DLS Schmitt, fürcht<strong>en</strong> muss, die auf d<strong>en</strong> ander<strong>en</strong> Landhandelsmärkt<strong>en</strong><br />

über eine deutlich schwächere Position verfüg<strong>en</strong>.


- 15 -<br />

44. Zusamm<strong>en</strong>fass<strong>en</strong>d lässt sich somit feststell<strong>en</strong>, dass auch die Ungleichgewichte in d<strong>en</strong> un-<br />

ternehm<strong>en</strong>sbezog<strong>en</strong><strong>en</strong> Strukturdat<strong>en</strong> aufgrund der unterschiedlich<strong>en</strong> Wettbewerbs- und<br />

Vergeltungspot<strong>en</strong>ziale der drei rechnerisch<strong>en</strong> Oligopolist<strong>en</strong> für Binn<strong>en</strong>wettbewerb spre-<br />

ch<strong>en</strong>.<br />

bbb) Auß<strong>en</strong>wettbewerb<br />

45. Im übrig<strong>en</strong> ist auch der Wettbewerb seit<strong>en</strong>s der Oligopolauß<strong>en</strong>seiter, die auch nach dem<br />

Zusamm<strong>en</strong>schluss immerhin noch ca. [20-45]% des Marktvolum<strong>en</strong>s auf sich vereinig<strong>en</strong>,<br />

keineswegs wirkungslos. Dies belegt nam<strong>en</strong>tlich der Erfolg der Auß<strong>en</strong>seiter DreHA und<br />

<strong>Alka</strong> Lüders, die über die letzt<strong>en</strong> Jahre ihre Marktstellung ausbau<strong>en</strong> und Marktanteile von<br />

[5-10]% (DreHa) bzw. deutlich über 5% (ALKA Lüders) aufbau<strong>en</strong> konnt<strong>en</strong>. Zwar wächst<br />

durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schluss von BayWa mit NSP Mochau ein weiterer <strong>bisheri</strong>ger Auß<strong>en</strong>-<br />

seiter mit einem Marktanteil von allerdings nur knapp [0-5]% dem rechnerisch<strong>en</strong> Oligopol<br />

zu. Zugleich verstärkt dies aber dess<strong>en</strong> materielle Asymmetrie noch weiter zugunst<strong>en</strong> der<br />

BayWa und zu Last<strong>en</strong> der beid<strong>en</strong> ander<strong>en</strong> rechnerisch<strong>en</strong> Oligopolmitglieder, so dass ein o-<br />

ligopolistisches Parallelverhalt<strong>en</strong> im Binn<strong>en</strong>verhältnis noch unwahrscheinlicher wird. Da-<br />

mit wird über die Interdep<strong>en</strong>d<strong>en</strong>z von Binn<strong>en</strong>- und Auß<strong>en</strong>wettbewerb der Wettbewerb auf<br />

dem Markt insgesamt eher belebt als geschwächt.<br />

cc) Ergebnis<br />

46. Aufgrund der mit d<strong>en</strong> ungleich<strong>en</strong> unternehm<strong>en</strong>sbezog<strong>en</strong><strong>en</strong> Strukturdat<strong>en</strong> verbund<strong>en</strong><strong>en</strong>,<br />

durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schluss verstärkt<strong>en</strong> Asymmetrie des rechnerisch<strong>en</strong> Oligopols sowie<br />

der durch d<strong>en</strong> deutlich<strong>en</strong> Markterfolg zumindest zweier Auß<strong>en</strong>seiter belegt<strong>en</strong> Virul<strong>en</strong>z des<br />

Auß<strong>en</strong>- und damit des Gesamtwettbewerbs sprech<strong>en</strong> die überwieg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Gründe vor wie<br />

nach dem Zusamm<strong>en</strong>schluss geg<strong>en</strong> das Vorlieg<strong>en</strong> eines wettbewerbslos<strong>en</strong> Oligopols. Der<br />

Zusamm<strong>en</strong>schluss führt vielmehr zu einer weiter<strong>en</strong> Ausweitung der Erfassungskapazität<strong>en</strong><br />

der BayWa im Verhältnis zu d<strong>en</strong> beid<strong>en</strong> ander<strong>en</strong> rechnerisch<strong>en</strong> Oligopolmitgliedern DLS<br />

Schmitt und Getreide AG und damit zu einer Verschärfung der oligopolfeindlich<strong>en</strong> Asym-<br />

metrie im Binn<strong>en</strong>verhältnis, so dass auch die Entstehung eines marktbeherrsch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Oligo-<br />

pols infolge des Zusamm<strong>en</strong>schlusses nicht zu erwart<strong>en</strong>, die Oligopolvermutung folglich als<br />

widerlegt anzuseh<strong>en</strong> ist.


) Der Markt der Ölsaat<strong>en</strong>erfassung<br />

- 16 -<br />

47. Bei der Ermittlung des Marktvolum<strong>en</strong>s hat die Beschlussabteilung die Dat<strong>en</strong> der ZMP-<br />

Marktbilanz Getreide, Ölsaat<strong>en</strong>, Futtermittel über das Ernteaufkomm<strong>en</strong> der Fruchtart<strong>en</strong><br />

Raps und Rübs<strong>en</strong> (Winter- und Sommerfrucht) 12 sowie die Erntem<strong>en</strong>ge von Raps zur tech-<br />

nisch<strong>en</strong> Verw<strong>en</strong>dung, der auf Stillegungsfläch<strong>en</strong> angebaut wird, 13 im Bundesland Sachs<strong>en</strong><br />

zugrundegelegt. Aufgrund des zu vernachlässig<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Eig<strong>en</strong>verbrauchs der Ölsaat<strong>en</strong>erzeu-<br />

ger sind die Angab<strong>en</strong> zum Ernteaufkomm<strong>en</strong> eine zuverlässige Grundlage zur Berechnung<br />

des Marktvolum<strong>en</strong>s. Die Beschlussabteilung hat die Marktanteile durch Abfrage bei d<strong>en</strong><br />

von d<strong>en</strong> Beteiligt<strong>en</strong> b<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> sowie bei weiter<strong>en</strong>, aus früher<strong>en</strong> Verfahr<strong>en</strong><br />

bekannt<strong>en</strong> Ölsaat<strong>en</strong> erfass<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> ermittelt. Außer d<strong>en</strong> in der nachfolg<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Tabelle g<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> war<strong>en</strong> dies die Magdeburger Getreide GmbH, die Beisel<strong>en</strong><br />

GmbH, die Börde Agrarhandel Gebr. Glase GmbH, die Märka Märkische Kraftfutter<br />

GmbH, die deuka Deu<strong>tsche</strong> Tiernahrung GmbH & Co. KG, die Futtermittel- und Getreide-<br />

handel Carst<strong>en</strong> Claus und die Risaer Ölwerke GmbH & Co. KG. Die Marktanteilsangab<strong>en</strong><br />

für die Jahre 2001 und 2002 resultier<strong>en</strong> aus d<strong>en</strong> Ermittlung<strong>en</strong> zu dem Zusamm<strong>en</strong>schlussver-<br />

fahr<strong>en</strong> BayWa/Agrarhandel Kämmereiforst 14 .<br />

12 ZMP Marktbilanz 2005, Tabelle 173.<br />

13 ZMP Marktbilanz 2005, Tabelle 186.<br />

14 B2-118/03.


- 17 -<br />

48. Die Ermittlung<strong>en</strong> ergab<strong>en</strong> folg<strong>en</strong>de Marktstruktur:<br />

Unternehm<strong>en</strong> MA<br />

in %<br />

2001<br />

MA<br />

in %<br />

2002<br />

MA<br />

in %<br />

2003<br />

MA<br />

in % in<br />

2004<br />

MA<br />

in %<br />

2005<br />

BayWa [5-10] [5-10] [10-15] [15-20] [10-15]<br />

NSP Mochau [5-10] [0-5] [0-5] [0-5] [0-5]<br />

DLS Schmitt [0-5] [5-10] [10-15] [5-10] [10-15]<br />

Getreide AG [0-5] [5-10] [5-10] [5-10] [5-10]<br />

DreHa [0-5] [5-10] [0-5]<br />

Risaer Ölwerke [15-20] [15-20] [15-20]<br />

Märka [0-5] [5-10] [5-10]<br />

Sonstige (Börde Agrarhandel Glase,<br />

HaGeVa)<br />

[40-50] [35-45] [30-40]<br />

Marktvolum<strong>en</strong> 100 100 100<br />

49. Die Erfassung von Ölsaat<strong>en</strong> ist durch ein<strong>en</strong> hoh<strong>en</strong> Anteil der Direkterfassung durch die<br />

Weiterverarbeiter unter Umgehung des Landhandels gek<strong>en</strong>nzeichnet. Entsprech<strong>en</strong>d hab<strong>en</strong><br />

auch die Risaer Ölwerke mit einem Marktanteil von zuletzt [15-20]% die führ<strong>en</strong>de Stellung<br />

unter d<strong>en</strong> Ölsaat<strong>en</strong>erfassern. Zu d<strong>en</strong> sonstig<strong>en</strong> erfass<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> gehör<strong>en</strong> u.a. Bio-<br />

dieselerzeuger. Auch diese Darstellung der Marktanteile im Zeitablauf belegt die ständige<br />

Ausweitung der Marktstellung der BayWa, ohne dass diese jedoch mit einem Marktanteil<br />

von nur [10-15]% (Rang 2) ein<strong>en</strong> von d<strong>en</strong> übrig<strong>en</strong> Wettbewerbern nicht hinreich<strong>en</strong>d kon-<br />

trolliert<strong>en</strong> Verhalt<strong>en</strong>sspielraum hätte. An dieser Einschätzung ändert sich auch nach dem<br />

Zusamm<strong>en</strong>schluss mit der NSP Mochau nichts.<br />

50. Neb<strong>en</strong> der BayWa sind auf dem Markt die direkterfass<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Risaer Ölwerke sowie das<br />

Unternehm<strong>en</strong> DLS Schmitt starke Nachfrager, ohne dass diese drei Unternehm<strong>en</strong> zusam-<br />

m<strong>en</strong> jedoch die Oligopolvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB erfüll<strong>en</strong> würd<strong>en</strong>.<br />

Angesichts weiterer Wettbewerber mit unmaßgeblich schwächerer Marktstellung wie der<br />

brand<strong>en</strong>burgisch<strong>en</strong> Märka, der Getreide AG und der Vielzahl der direkterfass<strong>en</strong>d<strong>en</strong> verar-<br />

beit<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> ist jedoch die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherr-<br />

sch<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Stellung ohnehin nicht zu erwart<strong>en</strong>.


c) Absatzmärkte für Betriebsmittel<br />

- 18 -<br />

51. Von dem Zusamm<strong>en</strong>schluss sind eb<strong>en</strong>falls die Absatzmärkte für die Betriebsmittel Dünge-<br />

mittel, Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel und Saatgut betroff<strong>en</strong>. Es handelt sich um jeweils eig<strong>en</strong>ständi-<br />

ge sachliche Märkte.<br />

52. Bei der Berechnung des Marktvolum<strong>en</strong>s für d<strong>en</strong> Markt für Düngemittelabsatz in Sachs<strong>en</strong><br />

hat die Beschlussabteilung d<strong>en</strong> durchschnittlich<strong>en</strong> Aufwand an Düngemittel in EUR pro<br />

Hektar (ha) landwirtschaftlich g<strong>en</strong>utzter Fläche, <strong>en</strong>tnomm<strong>en</strong> aus d<strong>en</strong> Buchführungsergeb-<br />

niss<strong>en</strong> des Freistaates Sachs<strong>en</strong>, mit der landwirtschaftlich g<strong>en</strong>utzt<strong>en</strong> Fläche in Sachs<strong>en</strong> mul-<br />

tipliziert, die zuletzt 913.500 ha betrug. Entsprech<strong>en</strong>d war die Vorgeh<strong>en</strong>sweise für die sach-<br />

lich<strong>en</strong> Märkte des Pflanz<strong>en</strong>schutzmittelabsatzes sowie des Saatgutabsatzes.<br />

53. Auf all<strong>en</strong> Märkt<strong>en</strong> gehörte die BayWa, wie die nachfolg<strong>en</strong>de Übersicht zeigt, zu d<strong>en</strong> füh-<br />

r<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Anbietern.<br />

Markt für Düngemittelabsatz<br />

Unternehm<strong>en</strong> MA<br />

in %<br />

2003<br />

MA<br />

in %<br />

2004<br />

MA<br />

in %<br />

2005<br />

BayWa [10-15] [15-20] [15-20]<br />

NSP Mochau [0-5] [0-5] [0-5]<br />

Beisel<strong>en</strong> GmbH [10-15] [15-20] [15-20]<br />

Agrochemie [5-10] [10-15] [10-15]<br />

Sonstige (Biesterfeld, Märka) [60-70] [50-60] [50-60]<br />

Marktvolum<strong>en</strong> 100 100 100


Markt für Pflanz<strong>en</strong>schutzmittelabsatz<br />

Unternehm<strong>en</strong><br />

MA<br />

in %<br />

2001<br />

MA<br />

in %<br />

2002<br />

MA<br />

in %<br />

2003<br />

- 19 -<br />

MA<br />

in %<br />

2004<br />

MA<br />

in %<br />

2005<br />

BayWa [10-15] [10-15] [10-15] [10-15] [20-25]<br />

NSP Mochau<br />

[0-5] [0-5] [0-5] [0-5] [0-5]<br />

Beisel<strong>en</strong><br />

GmbH<br />

[10-15] [15-20] [10-15]<br />

BSL [10-15] [10-15] [10-15]<br />

Sonstige<br />

(Märka,<br />

Dehner)<br />

Marktvolum<strong>en</strong><br />

Markt für Saatgutabsatz<br />

[50-60] [50-60] [50-60]<br />

Unternehm<strong>en</strong> MA<br />

in %<br />

2003<br />

100 100 100<br />

MA<br />

in %<br />

2004<br />

MA<br />

in %<br />

2005<br />

BayWa [10-15] [10-15] [10-15]<br />

NSP Mochau [0-5] [0-5] [0-5]<br />

Saatgut 2000 [15-20] [15-20] [15-20]<br />

Märka [5-10] [5-10] [5-10]<br />

Sonstige (Stroetmann, DLS Schmitt) [60-70] [50-60] [50-60]<br />

Marktvolum<strong>en</strong> 100 100 100<br />

54. Angesichts einer Marktstellung von maximal rund [20-25]% auf dem Markt für d<strong>en</strong> Pflan-<br />

z<strong>en</strong>schutzmittelabsatz und der Präs<strong>en</strong>z von weiter<strong>en</strong> Landhändlern auf jedem der Märkte,<br />

der<strong>en</strong> Marktanteil jed<strong>en</strong>falls eb<strong>en</strong>falls 15% überschreitet, ist vor dem Zusamm<strong>en</strong>schluss ei-<br />

ne einzelmarktbeherrsch<strong>en</strong>de Stellung der BayWa auf keinem der Märkte anzunehm<strong>en</strong>.<br />

Angesichts einer maximal<strong>en</strong> Marktstellung von [20-30]% nach dem Zusamm<strong>en</strong>schluss be-<br />

steh<strong>en</strong> auch keine Anhaltspunkte dafür, dass infolge des Zusamm<strong>en</strong>schlusses eine marktbe-<br />

herrsch<strong>en</strong>de Stellung <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong> würde, obwohl die BayWa auf all<strong>en</strong> betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Betriebs-<br />

mittelmärkt<strong>en</strong> die führ<strong>en</strong>de Marktstellung einnehm<strong>en</strong> wird.


- 20 -<br />

55. Für die Landhandelsmärkte präg<strong>en</strong>d ist die Angebotskonz<strong>en</strong>tration w<strong>en</strong>iger führ<strong>en</strong>der Un-<br />

ternehm<strong>en</strong>, die jedoch auf keinem der betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte für d<strong>en</strong> Betriebsmittelabsatz die<br />

Oligopolvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB erfüll<strong>en</strong>. Anhaltspunkte für ein d<strong>en</strong>-<br />

noch besteh<strong>en</strong>des oder <strong>en</strong>tsteh<strong>en</strong>des wettbewerbsloses Oligopol besteh<strong>en</strong> nicht, weil die<br />

Präs<strong>en</strong>z wechselnder Handelsunternehm<strong>en</strong> in der Spitz<strong>en</strong>gruppe der auf d<strong>en</strong> jeweilig<strong>en</strong><br />

Märkt<strong>en</strong> führ<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Unternehm<strong>en</strong> wes<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Wettbewerb auch nach dem Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schluss indiziert.<br />

3. Ergebnis<br />

56. Anhaltspunkte für Marktbeherrschungsrisik<strong>en</strong> im Sinne von § 36 Abs. 1 GWB hab<strong>en</strong> sich<br />

insgesamt nicht bestätigt, so dass eine marktbeherrsch<strong>en</strong>de Stellung durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>-<br />

schluss nicht begründet oder verstärkt wird.<br />

V. Zusamm<strong>en</strong>fassung<br />

57. Aus d<strong>en</strong> vorg<strong>en</strong>annt<strong>en</strong> Gründ<strong>en</strong> hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> <strong>en</strong>tschied<strong>en</strong>, das angemeldete<br />

58. [...]<br />

59. [...]<br />

60. [...]<br />

61. [...]<br />

62. […..]<br />

Zusamm<strong>en</strong>schlussvorhab<strong>en</strong> nicht zu untersag<strong>en</strong>. Diese Verfügung ergeht nach § 40 Abs. 2<br />

Satz 1 GWB.<br />

B. Gebühr<strong>en</strong><br />

C. Rechtsmittelbelehrung<br />

Geg<strong>en</strong> dies<strong>en</strong> Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich binn<strong>en</strong> einer mit<br />

Zustellung des Beschlusses beginn<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Frist von einem Monat beim <strong>Bundeskartellamt</strong>,<br />

Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureich<strong>en</strong>. Es g<strong>en</strong>ügt jedoch, w<strong>en</strong>n sie inner-<br />

halb dieser Frist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, eingeht.<br />

Die Beschwerde ist zu begründ<strong>en</strong>. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt zwei<br />

Monate. Sie beginnt mit der Zustellung der angefocht<strong>en</strong><strong>en</strong> Verfügung und kann auf Antrag<br />

vom Vorsitz<strong>en</strong>d<strong>en</strong> des Beschwerdegerichts verlängert werd<strong>en</strong>. Die Be-<br />

schwerdebegründung muss die Erklärung <strong>en</strong>thalt<strong>en</strong>, inwieweit der Beschluss angefocht<strong>en</strong>


- 21 -<br />

und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Tatsach<strong>en</strong> und Beweismit-<br />

tel angeb<strong>en</strong>, auf die sich die Beschwerde stützt.<br />

Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung müss<strong>en</strong> durch ein<strong>en</strong> bei einem deutsch<strong>en</strong><br />

Gericht zugelass<strong>en</strong><strong>en</strong> Rechtsanwalt unterzeichnet sein.


- 22 -<br />

D. Vollzugsanzeige<br />

Vorsorglich wird darauf hingewies<strong>en</strong>, dass die Anmeldung des Zusamm<strong>en</strong>schlussvorha-<br />

b<strong>en</strong>s die Pflicht nach § 39 Abs. 6 GWB unberührt lässt, d<strong>en</strong> Vollzug des Zusamm<strong>en</strong>schlus-<br />

ses unverzüglich anzuzeig<strong>en</strong>. Die Auslag<strong>en</strong> für die erforderliche Bekanntmachung dieses<br />

Beschlusses im Bundesanzeiger (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 GWB) werd<strong>en</strong> gesondert erhob<strong>en</strong> (§ 80<br />

Abs. 1 Satz 3 GWB).<br />

Reh Medler Zeise

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