en Angebotskonzentration Alka tsche- bisheri ... - Bundeskartellamt
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) Räumlich relevante Märkte<br />
- 8 -<br />
22. Die Beschlussabteilung legt als räumlich<strong>en</strong> Markt für die Beurteilung der durch d<strong>en</strong> Zu-<br />
samm<strong>en</strong>schluss betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> Märkte der Erfassung von Getreide und Ölsaat<strong>en</strong> sowie für die<br />
Absatzmärkte für Dünge-, Pflanz<strong>en</strong>schutzmittel sowie Saatgut das Bundesland Sachs<strong>en</strong><br />
zugrunde.<br />
23. Ziel der räumlich<strong>en</strong> Marktabgr<strong>en</strong>zung ist es, das relevante Gebiet zu ermitteln, in dem der<br />
Wettbewerb im betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> sachlich<strong>en</strong> Markt im Hinblick auf d<strong>en</strong> zu beurteil<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Zusam-<br />
m<strong>en</strong>schluss stattfindet. Maßgeb<strong>en</strong>d ist dabei, dass in d<strong>en</strong> Gebiet<strong>en</strong>, die für eine marktbeherr-<br />
sch<strong>en</strong>de Stellung eines Unternehm<strong>en</strong>s in Betracht komm<strong>en</strong>, die tatsächlich besteh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> und<br />
zu erwart<strong>en</strong>d<strong>en</strong> regional<strong>en</strong> Marktverhältnisse hinreich<strong>en</strong>d widergespiegelt werd<strong>en</strong> 8 . Auch<br />
für die räumliche Marktabgr<strong>en</strong>zung gilt das Bedarfsmarktkonzept. Die Abgr<strong>en</strong>zung des<br />
räumlich<strong>en</strong> Marktes bestimmt sich demnach nach d<strong>en</strong> aus Sicht der Nachfrager gegeb<strong>en</strong><strong>en</strong><br />
tatsächlich zur Verfügung steh<strong>en</strong>d<strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Ausweichmöglichkeit<strong>en</strong> 9 .<br />
aa) Marktabgr<strong>en</strong>zung nach Lieferradi<strong>en</strong> – theoretische Ausweichmöglichkeit<strong>en</strong> der<br />
Marktgeg<strong>en</strong>seite<br />
24. Die Beschlussabteilung legt für die Ermittlung des relevant<strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Marktes in der<br />
Regel Erfahrungswerte zugrunde, nach d<strong>en</strong><strong>en</strong> eine Belieferung in einem gewiss<strong>en</strong> Umkreis<br />
um ein<strong>en</strong> Landhandelsstandort wirtschaftlich sinnvoll ist und daher anzunehm<strong>en</strong> ist, dass<br />
das Landhandelsunternehm<strong>en</strong> in diesem Gebiet mit ander<strong>en</strong> Landhändlern konkurriert.<br />
25. Die Beteiligt<strong>en</strong> hab<strong>en</strong> d<strong>en</strong> durch d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>schluss betroff<strong>en</strong><strong>en</strong> räumlich<strong>en</strong> Markt mit<br />
einem Gebiet angegeb<strong>en</strong>, das in einem Umkreis von 100 km um Mochau liegt. In diesem<br />
Gebiet bezieh<strong>en</strong> nach Aussage der Anmeldung Landwirte ihre Betriebsmittel von dem<br />
Standort Mochau bzw. liefern sie ihre Feldfrüchte an. Das Gebiet umfasst weite Teile<br />
Tschechi<strong>en</strong>s, das Gebiet des Bundeslandes Sachs<strong>en</strong>s, das südliche Brand<strong>en</strong>burg, Teile Sach-<br />
s<strong>en</strong>-Anhalts und das östliche Thüring<strong>en</strong>. Bei der Festlegung dieses Gebietes verweis<strong>en</strong> die<br />
Beteiligt<strong>en</strong> auf die Feststellung<strong>en</strong> der Beschlussabteilung in dem Verfahr<strong>en</strong> B2-37/01 10 .<br />
Darin wurde für die Alt<strong>en</strong> Bundesländer das Gebiet in einem Umkreis von 50 km um ein<strong>en</strong><br />
landwirtschaftlich<strong>en</strong> Betrieb als räumlich relevant angeseh<strong>en</strong>, um dem Einzelhandel Feld-<br />
früchte anzudi<strong>en</strong><strong>en</strong>. Gleiches gilt für die Belieferung mit Betriebsmitteln, d<strong>en</strong>n für Erfas-<br />
7<br />
Möschel in Imm<strong>en</strong>ga/Mestmäcker § 19 Rdnr. 25.<br />
8<br />
BGH WuW DE-R 1301, 1303 – Sanacorp/ANZAG.<br />
9<br />
Vgl. Lang<strong>en</strong>/Bunte-Ruppelt, Komm<strong>en</strong>tar zum deutsch<strong>en</strong> und europäisch<strong>en</strong> Kartellrecht, 10. Aufl. 2006, § 19<br />
Rdnr. 25.