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oho #4 - Das Magazin des Fürstentums Liechtenstein

Das neue Liechtenstein-Magazin nimmt sie mit auf eine Entdeckungsreise durch Liechtenstein. In den Rubriken Kultur/Genuss, Natur/Freizeit, Wirtschaft/Bildung sowie Staat/Fürstenhaus gewähren wir Ihnen Einblick in die kleinen und grossen Geschichten des Mikrokosmos Liechtenstein. Der Themenschwerpunkt in dieser Ausgabe ist das Thema Bildung im Fürstentum Liechtenstein.

Das neue Liechtenstein-Magazin nimmt sie mit auf eine Entdeckungsreise durch Liechtenstein. In den Rubriken Kultur/Genuss, Natur/Freizeit, Wirtschaft/Bildung sowie Staat/Fürstenhaus gewähren wir Ihnen Einblick in die kleinen und grossen Geschichten des Mikrokosmos Liechtenstein. Der Themenschwerpunkt in dieser Ausgabe ist das Thema Bildung im Fürstentum Liechtenstein.

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<strong>oho</strong><strong>#4</strong><br />

wurden schliesslich alle Instanzen ins Land verlegt. Der<br />

Staatsgerichtshof, wie er in der Verfassung von 1921 festgeschrieben<br />

war, existiert seit 1925. Bei der Verfassungsrevision<br />

von 2003 wurden die richterlichen Tätigkeiten<br />

und das Bestellungsverfahren für Richter zusammengefasst<br />

und gelten nun für alle Gerichte – also sowohl für<br />

die ordentlichen als auch den Verwaltungsgerichtshof<br />

und den Staatsgerichtshof. Doch wie erfolgt in <strong>Liechtenstein</strong><br />

die Bestellung eines Richters? Was ist überhaupt<br />

notwendig, um eine Richteramtsbefähigung zu erhalten?<br />

Voraussetzung für die ein- bis dreijährige Ausbildung ist<br />

ein in Österreich oder in der Schweiz absolviertes Jusstudium<br />

sowie eine in <strong>Liechtenstein</strong> abgelegte beziehungsweise<br />

anerkannte Rechtsanwaltsprüfung oder eine bestehende<br />

Berufsbefähigung in der Schweiz oder in Öster reich.<br />

Er sollte jedenfalls nicht<br />

zur Tyrannei neigen.<br />

Und welche Charakterzüge sollte ein Richter aufweisen?<br />

«Er sollte jedenfalls nicht zur Tyrannei neigen», schmunzelt<br />

Jehle. Gefragt sei vielmehr eine «juristische Idealfigur»,<br />

wie es Jehle nennt: In der liechtensteinischen<br />

Rechtstradition verhaftet, der materiellen Wahrheit verpflichtet,<br />

gefestigt genug, um sich nicht von Emotionen<br />

leiten zu lassen, und mit der Gnade gesegnet, ein Gesetz<br />

auch dann objektiv zur Anwendung zu bringen, wenn<br />

das durch den Gesetzgeber gewollte Resultat dem persönlichen<br />

Rechtsempfinden widerspricht.<br />

Wussten Sie, dass ...<br />

. . . in <strong>Liechtenstein</strong> die To<strong>des</strong>strafe erst 1988<br />

abgeschafft wurde?<br />

. . . 2016 neben anderen Sachen 492 neue streitige<br />

Zivilverfahren, 96 streitige Ehescheidungen,<br />

319 Erbschaftssachen, 6119 Anträge auf Exekution,<br />

470 strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 390<br />

Strafrechtshilfeverfahren und 342 Strafverfahren<br />

anfielen?<br />

. . . beim Landgericht insgesamt 14 Landrichter<br />

und 2 Rechtspfleger tätig sind?<br />

. . . das Landgericht 2007 in ein<br />

baulich eingeschränktes «Übergangsdomizil»<br />

umzog?<br />

. . . die Gerichte «im Namen von<br />

Fürst und Volk» urteilen?<br />

. . . die Praktikanten beim Landgericht<br />

einfache Rechtsauskünfte<br />

erteilen?<br />

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