VERKAUFSPROSPEKT - Sauren
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3.3.1 Portfolio-Managementvereinbarung<br />
Die Gesellschaft hat <strong>Sauren</strong> Finanzdienstleistungen<br />
GmbH & Co. KG (der „Portfoliomanager“) durch eine<br />
vertragliche Vereinbarung, die unter Einhaltung der<br />
jeweils gültigen deutschen Gesetze und Regelungen<br />
geschlossen wurde, (die „Managementvereinbarung“)<br />
zum Portfoliomanager des Investmentfonds ernannt.<br />
Der Portfoliomanager kann sämtliche Anlageentscheidungen<br />
nach freiem Ermessen treffen und muss<br />
zu diesem Zwecke keine Anweisungen der Gesellschaft<br />
einholen. Der Portfoliomanager ist befugt, zu<br />
jeder Zeit das Vermögen des Investmentfonds zu disponieren<br />
und die zugrunde liegenden Hedgefonds<br />
auszuwählen, um das Anlageziel des Investmentfonds<br />
zu erreichen. Dabei müssen die Anlageentscheidungen<br />
des Portfoliomanagers in Übereinstimmung<br />
mit den Bestimmungen des vorliegenden Prospekts,<br />
des InvG sowie der Allgemeinen und Besonderen<br />
Vertragsbedingungen getroffen werden.<br />
Der Portfoliomanager wird entsprechend den Bestimmungen<br />
im Auslagerungsvertrag im Hinblick auf jeden<br />
vom Investmentfonds gezeichneten Zielfonds<br />
regelmäßig (i) überprüfen, dass der jeweilige Zielfonds<br />
geltendem deutschem Recht entspricht, und (ii)<br />
der Gesellschaft die wesentlichen erforderlichen Informationen<br />
und Unterlagen sowie allgemein anerkannte<br />
Risikoindikatoren zur Verfügung stellen. Die<br />
Methode, nach der die Risikoziffer errechnet wird,<br />
muss der Gesellschaft von dem jeweiligen Zielfonds<br />
angegeben und erläutert werden.<br />
Es steht dem Portfoliomanager frei, sich bei den zu<br />
treffenden Anlageentscheidungen durch Dritte beraten<br />
zu lassen. Bei Auflegung des Investmentfonds lässt sich<br />
der Portfoliomanager nicht von einem Dritten beraten.<br />
Der Portfoliomanager erhält eine Vergütung von der<br />
Gesellschaft, die diese aus ihrer Verwaltungsvergütung<br />
und ggfs. aus der erfolgsabhängigen Verwaltungsvergütung<br />
entrichtet. Hiervon hat der Portfoliomanager<br />
potentielle Vergütungen für die Beratungsleistungen<br />
eines Anlageberaters oder etwaiger<br />
weiterer beauftragter Dritter zu entrichten.<br />
Die Ernennung des Portfoliomanagers und die Beauftragung<br />
des Anlageberaters durch den Portfoliomanager<br />
berühren weder die Pflichten der Gesellschaft<br />
unter dem Investmentgesetz noch ihre zivilrechtliche<br />
Haftung gegenüber den Anlegern.<br />
Durch die Ernennung des Portfoliomanagers entsteht<br />
kein Rechtsverhältnis zwischen dem Portfoliomanager<br />
und den Anlegern.<br />
3.3.2 Sonstiges<br />
Die Gesellschaft hat die folgenden Aufgaben auf<br />
andere Unternehmen übertragen:<br />
Bereitstellung und Unterhaltung der Soft- und Hardware<br />
zum Betrieb des EDV-Netzwerks und der DV-<br />
Bürokommunikation<br />
auf<br />
10<br />
IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk,<br />
Handel und Gewerbe, Hamburg<br />
EDV-Innenrevision und Bau-Revision<br />
auf<br />
KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG,<br />
Berlin/Frankfurt am Main<br />
Durchführung der Marktrisikomessung nach dem<br />
Qualifizierten Ansatz laut DerivateV<br />
auf<br />
BHF-BANK AG, Frankfurt am Main<br />
3.4 Vertriebsvereinbarungen<br />
Die Gesellschaft hat die <strong>Sauren</strong> Fonds-Service AG (im<br />
Folgenden: die „Vertriebsstelle“), durch eine vertragliche<br />
Vereinbarung, die unter Einhaltung der jeweils<br />
gültigen deutschen Gesetze und Regelungen geschlossen<br />
wurde (der „Vertriebsvertrag“), das Recht<br />
zum Vertrieb der Anteile des Investmentfonds in der<br />
Bundesrepublik Deutschland gewährt. Die Vertriebsstelle<br />
kann gemäß den Bestimmungen dieses Vertriebsvertrags<br />
Untervertriebsverträge mit anderen<br />
Vertriebspartnern abschließen. Diese Vertriebspartner<br />
arbeiten in eigenem Namen und auf eigene<br />
Rechnung. Sie erbringen dem Anleger eigenständige<br />
Leistungen (z.B. in der Form der Anlageberatung) und<br />
sind keine Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft. Werden<br />
Anleger an Vertriebspartner verwiesen, erfolgt<br />
dies lediglich im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen<br />
des Investmentfonds und nicht auf andere, von den<br />
Vertriebspartnern angebotene Finanzprodukte. Vertriebspartner<br />
sind auch nicht bevollmächtigt, Zahlungen<br />
für Fondsanteile namens der Gesellschaft oder<br />
von der Vertriebsstelle entgegenzunehmen.<br />
Die Gesellschaft rät dringend von der Fremdfinanzierung<br />
der Käufe von Fondsanteilen ab, da sich das<br />
Anlagerisiko durch eine Fremdfinanzierung erheblich<br />
erhöht.<br />
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Kostenstrukturen<br />
und Besteuerung der Direktanlage in Investmentfonds<br />
und der Anlage in fondsgebundene Lebensversicherungen<br />
oder Dachfondsprodukten wird den Anlegern<br />
dringend geraten, sich bei ihren Steuer- und<br />
Finanzberatern darüber zu informieren, welche Anlageform<br />
die für sie günstigere ist.<br />
3.5 Profil des Typischen Anlegers<br />
Die Anlage in den Investmentfonds ist in erster Linie für<br />
erfahrene Anleger geeignet, die in der Lage sind, die<br />
Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen (der<br />
„Typische Anleger“). Die Anlage in Hedgefonds kann zu<br />
höheren Gewinnen führen, birgt aber gleichzeitig auch<br />
entsprechend größere Risiken, die zu erheblichen Verlusten,<br />
im ungünstigsten Fall zu einem Totalverlust des<br />
eingesetzten Kapitals, führen können. Deshalb muss der<br />
Anleger bereit und in der Lage sein, den vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Der<br />
Erwerb von Anteilen des Investmentfonds sollte der<br />
längerfristigen Anlage dienen und vorzugsweise als<br />
Beimischung zu einem Gesamtportfolio, welches auch<br />
andere Anlageformen enthält, erfolgen.