VERKAUFSPROSPEKT - Sauren
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Verkaufsprospekt<br />
Dieser Prospekt bildet gemeinsam mit den hier (bzw.<br />
in den Abschnitten [10] und [11]) beigefügten Allgemeinen<br />
und Besonderen Vertragsbedingungen den<br />
Verkaufsprospekt (der "Prospekt") des Dach-Sondervermögens<br />
mit zusätzlichen Risiken (Dach-Hedgefonds)<br />
"<strong>Sauren</strong> Global Hedgefonds Opportunities"<br />
(der "Investmentfonds"), der von HANSAINVEST<br />
Hanseatische Investment-Gesellschaft mbH (die<br />
"Gesellschaft") erstellt wurde.<br />
Form und Umfang des Prospekts entsprechen den<br />
Anforderungen des Investmentgesetzes (das "InvG")<br />
für den Verkauf von Investmentanteilen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Die Vertragsbedingungen<br />
des Investmentfonds wurden am 9. November 2010<br />
unter der Nummer WA46 – Wp 6100 – dNU<br />
70133505-2009/0001 genehmigt. Die Gesellschaft<br />
übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt<br />
enthaltenen Angaben.<br />
Dieser Prospekt enthält Angaben, die potentielle<br />
Anleger beim Kauf von Anteilen des Investmentfonds<br />
kennen und berücksichtigen sollten.<br />
Der Kauf und Verkauf von Anteilen des Investmentfonds<br />
erfolgt auf der Basis des jeweils gültigen Verkaufsprospekts<br />
und der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“<br />
in Verbindung mit den „Besonderen Vertragsbedingungen“.<br />
Es ist nicht gestattet, von diesem<br />
Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen<br />
abzugeben. Der Kauf und Verkauf von Anteilen des<br />
Investmentfonds auf der Basis von Auskünften oder<br />
Erklärungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten<br />
sind, erfolgt ausschließlich auf das alleinige Risiko<br />
des Anlegers hin. Diesem Prospekt ist der jeweils<br />
letzte Jahresbericht beizufügen. Falls der Stichtag des<br />
Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt<br />
und der anschließende Halbjahresbericht veröffentlicht<br />
ist, ist dem Anleger auch der Halbjahresbericht<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft<br />
und Anleger sowie den vorvertraglichen<br />
Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt.<br />
Gemäß § 14 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis,<br />
sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />
im Inland hat. Laut § 123 InvG sind<br />
sämtliche Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache<br />
abzufassen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird ferner<br />
die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in<br />
deutscher Sprache führen.<br />
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind<br />
zum nachstehend genannten Datum richtig. Im Falle<br />
von wesentlichen Änderungen wird dieser Prospekt<br />
aktualisiert.<br />
2<br />
Warnhinweis<br />
Der Bundesminister der Finanzen warnt: „Bei diesem<br />
Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der<br />
Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin<br />
zum Totalverlust hinzunehmen.“<br />
Aufgrund seiner Zusammensetzung und der Zusammensetzung<br />
seiner Zielfonds weist der Investmentfonds<br />
eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise<br />
können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen<br />
Schwankungen nach oben und nach unten<br />
unterworfen sein.<br />
HANSAINVEST Hanseatische<br />
Investment-Gesellschaft mbH<br />
Hamburg, 7. Dezember 2010