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VERKAUFSPROSPEKT - Sauren

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Verkaufsprospekt<br />

Dieser Prospekt bildet gemeinsam mit den hier (bzw.<br />

in den Abschnitten [10] und [11]) beigefügten Allgemeinen<br />

und Besonderen Vertragsbedingungen den<br />

Verkaufsprospekt (der "Prospekt") des Dach-Sondervermögens<br />

mit zusätzlichen Risiken (Dach-Hedgefonds)<br />

"<strong>Sauren</strong> Global Hedgefonds Opportunities"<br />

(der "Investmentfonds"), der von HANSAINVEST<br />

Hanseatische Investment-Gesellschaft mbH (die<br />

"Gesellschaft") erstellt wurde.<br />

Form und Umfang des Prospekts entsprechen den<br />

Anforderungen des Investmentgesetzes (das "InvG")<br />

für den Verkauf von Investmentanteilen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Die Vertragsbedingungen<br />

des Investmentfonds wurden am 9. November 2010<br />

unter der Nummer WA46 – Wp 6100 – dNU<br />

70133505-2009/0001 genehmigt. Die Gesellschaft<br />

übernimmt die Verantwortung für die in diesem Prospekt<br />

enthaltenen Angaben.<br />

Dieser Prospekt enthält Angaben, die potentielle<br />

Anleger beim Kauf von Anteilen des Investmentfonds<br />

kennen und berücksichtigen sollten.<br />

Der Kauf und Verkauf von Anteilen des Investmentfonds<br />

erfolgt auf der Basis des jeweils gültigen Verkaufsprospekts<br />

und der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“<br />

in Verbindung mit den „Besonderen Vertragsbedingungen“.<br />

Es ist nicht gestattet, von diesem<br />

Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen<br />

abzugeben. Der Kauf und Verkauf von Anteilen des<br />

Investmentfonds auf der Basis von Auskünften oder<br />

Erklärungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten<br />

sind, erfolgt ausschließlich auf das alleinige Risiko<br />

des Anlegers hin. Diesem Prospekt ist der jeweils<br />

letzte Jahresbericht beizufügen. Falls der Stichtag des<br />

Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt<br />

und der anschließende Halbjahresbericht veröffentlicht<br />

ist, ist dem Anleger auch der Halbjahresbericht<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft<br />

und Anleger sowie den vorvertraglichen<br />

Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt.<br />

Gemäß § 14 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis,<br />

sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />

im Inland hat. Laut § 123 InvG sind<br />

sämtliche Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache<br />

abzufassen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird ferner<br />

die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in<br />

deutscher Sprache führen.<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind<br />

zum nachstehend genannten Datum richtig. Im Falle<br />

von wesentlichen Änderungen wird dieser Prospekt<br />

aktualisiert.<br />

2<br />

Warnhinweis<br />

Der Bundesminister der Finanzen warnt: „Bei diesem<br />

Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der<br />

Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin<br />

zum Totalverlust hinzunehmen.“<br />

Aufgrund seiner Zusammensetzung und der Zusammensetzung<br />

seiner Zielfonds weist der Investmentfonds<br />

eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise<br />

können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen<br />

Schwankungen nach oben und nach unten<br />

unterworfen sein.<br />

HANSAINVEST Hanseatische<br />

Investment-Gesellschaft mbH<br />

Hamburg, 7. Dezember 2010

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