VERKAUFSPROSPEKT - Sauren
VERKAUFSPROSPEKT - Sauren
VERKAUFSPROSPEKT - Sauren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(vii) Forderungen, z. B. abgegrenzte Zinsansprüche,<br />
und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich<br />
zum Nennwert angesetzt.<br />
(viii) Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände<br />
werden zu dem unter Zugrundelegung<br />
des Morning-Fixings der Reuters AG um<br />
10.00 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung<br />
am Bewertungstag in Euro umgerechnet.<br />
(ix) Forderungen und Verbindlichkeiten aus zulässigen<br />
Devisengeschäften, welche Forward-Devisentransaktionen<br />
darstellen, werden zu dem<br />
Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft den Anteilwert<br />
einer Klasse bestimmt, zuletzt bekannten<br />
Terminkurs bewertet.<br />
(x) Zulässige Devisengeschäfte, die Optionen auf<br />
Devisen oder Devisenterminkontrakte darstellen<br />
und die zum Handel an einer Börse zugelassen<br />
oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen<br />
sind, werden mit dem zu dem Zeitpunkt,<br />
an dem die Gesellschaft den Anteilwert<br />
einer Klasse bestimmt, zuletzt festgestellten<br />
Kurs der betreffenden Börse oder des betreffenden<br />
Marktes bewertet.<br />
(xi) Zulässige Devisengeschäfte, die Optionen auf<br />
Devisen darstellen, die weder an einer Börse zugelassen<br />
noch in einen organisierten Markt<br />
einbezogen sind, werden nach sorgfältiger Bewertung<br />
mit einem der Gesamtsituation angemessenen<br />
in freiem Ermessen festzulegenden<br />
Transaktionswert bewertet; und<br />
(xii) Verwaltungsgebühren, erfolgsabhängige Verwaltungsgebühr,<br />
Depotgebühren und andere Gebühren<br />
oder Aufwendungen werden monatlich<br />
abgegrenzt.<br />
6.3 Gebühren und Kosten<br />
Die Vergütungen und Aufwandserstattungen aus<br />
dem Investmentfonds an die Gesellschaft und die<br />
Depotbank des Investmentfonds und andere Dienstleister<br />
unterliegen nicht der Genehmigungspflicht<br />
durch die BaFin.<br />
Die Gesellschaft erhält für ihre Tätigkeit für jede<br />
Anteilklasse eine jährliche Verwaltungsvergütung in<br />
Höhe von bis zu 1,225 % jeweils des Nettoinventarwertes<br />
jeder Anteilklasse monatlich abgegrenzt zu<br />
jedem Bewertungstag. Sofern keine Anteilklassen gebildet<br />
werden, erhält die Gesellschaft eine jährliche<br />
Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 1,225 %<br />
des Nettoinventarwertes des Sondervermögens, monatlich<br />
abgegrenzt zu jedem Bewertungstag. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, hierauf monatlich jeweils am<br />
Kalendermonatsende anteilige Vorschüsse zu erheben.<br />
Die Gesellschaft gibt für jede Anteilklasse im<br />
Verkaufsprospekt die Verwaltungsvergütung an.<br />
Daneben erhält die Gesellschaft eine wertentwicklungsorientierte<br />
Vergütung („Performance-Fee“) in<br />
Höhe von 15 % p. a. des über 4 % pro Geschäftsjahr<br />
hinausgehenden Wertzuwachses (zzgl. etwaiger<br />
25<br />
Mehrwertsteuer). Die Performance Fee wird am Geschäftsjahresende<br />
auf den erzielten Nettowertzuwachs<br />
des Nettoinventarwertes des Sondervermögens<br />
berechnet und ausgezahlt.<br />
Der erzielte Wertzuwachs ergibt sich aus der Differenz<br />
des um Mittelzu- und -abflüsse bereinigten Nettoinventarwertes<br />
des Sondervermögens am jeweiligen Geschäftsjahresende<br />
zum vorhergehenden Geschäftsjahresende;<br />
am Ende des ersten Geschäftsjahres aus der<br />
Differenz zum Nettoinventarwertes des Sondervermögens<br />
am Ende der Erstzeichnungsfrist.<br />
In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen<br />
oder Wertzuwächsen unter 4 % werden auf<br />
das folgende Geschäftsjahr zum Zweck der Berechnung<br />
der Performance-Fee vorgetragen. In diesen<br />
Fällen fällt die Performance-Fee erst an, wenn diese<br />
vollständig ausgeglichen sind.<br />
Die geschilderte Berechnungsmethodik unter Berücksichtigung<br />
von Mittelzu- und -abflüssen kann dazu<br />
führen, dass eine Performance-Fee auch dann anfällt,<br />
wenn der Fondsanteilpreis noch nicht wieder neue<br />
Höchststände erreicht hat. Umgekehrt kann auch der<br />
Fall eintreten, dass der Fondsanteilpreis neue Höchststände<br />
erreicht hat, aber gleichwohl keine Performance-Fee<br />
anfällt.<br />
Die tatsächlich erhobene, entsprechend der vorstehenden<br />
Ausführungen errechnete fixe Verwaltungsvergütung<br />
der letzten drei Geschäftsjahre betrug:<br />
2007: 0,10 % p. a.<br />
2008: 0,725 % p. a.<br />
2009: 0,725 % p. a.<br />
Die tatsächliche Performance-Fee wurde entsprechend<br />
der vorstehenden Ausführungen berechnet und<br />
fiel in den letzten drei Geschäftsjahren nicht an.<br />
Die Gesellschaft erhält für Leistungen aus dem Vertriebsstellenvertrag<br />
mit der Vertriebsstelle neben<br />
dem Ausgabeaufschlag eine Betreuungsvergütung in<br />
Höhe von bis zu 0,75 % p. a. des Fondsvermögens, die<br />
auf das monatlich ermittelte Fondsvermögen berechnet<br />
wird und monatlich nachträglich ausgezahlt wird.<br />
Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Für die Verwahrung der Vermögensgegenstände und<br />
die Erfüllung ihrer sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Pflichten erhält die Depotbank eine jährliche<br />
Vergütung von bis zu 0,10 % des Durchschnittsnettoinventarwertes,<br />
welcher aus den Werten zu den<br />
Bewertungstagen eines jedes Kalendermonats errechnet<br />
wird (die „Depotbankgebühr“). Die Depotbank<br />
ist berechtigt, jeweils am Kalendermonatsende<br />
monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.<br />
Neben den vorgenannten Vergütungen der Gesellschaft<br />
und der Depotbank sowie gegebenenfalls<br />
Dritten zustehenden Vergütungen gehen die folgenden<br />
Aufwendungen zu Lasten des Investmentfonds: