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DSL Beamten- Und Akademikerdarlehen

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Allgemeine Annahmekriterien<br />

� Monatliche Ausgaben<br />

Die Überprüfung der monatlichen Ausgaben wird teilweise durch die Verwendung von Pauschalen<br />

erleichtert.<br />

� Miete<br />

Grundsätzlich sind die aus den Kontoauszügen ersichtlichen Werte zu übernehmen. Ist dies nicht möglich,<br />

ist als Richtwert für die Miete inklusive der Nebenkosten 27% der monatlich ermittelten Nettoeinkünfte<br />

anzusetzen.<br />

Sind die Angaben des Kreditantragstellers höher, so sind diese (ohne Prüfung) zu verwenden. Ausnahme:<br />

bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft ist grundsätzlich die 27% Regelung anzuwenden, da hier die<br />

Mietzahlung i.d.R. geteilt wird.<br />

Unterschreitet die vom Kreditinteressent angegebene Miete die Mietpauschale, ist die Mietzahlung<br />

nachzuweisen (z.B. Nachweis im Kontoauszug). Ist das nicht möglich, wird die Mietpauschale berechnet.<br />

Wohnt der Kreditantragsteller mietfrei (z.B. bei den Eltern), ist grundsätzlich die Mietpauschale anzuwenden.<br />

Wohnt der Kreditantragsteller im Eigentum, sind pauschal mtl. 200,-- EUR als Bewirtschaftungskosten<br />

anzusetzen.<br />

Sofern keine Belastungen aus einer Baufinanzierung bestehen, ist dies durch einen entsprechenden<br />

Grundbuchauszug nachzuweisen. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, ist die 27% Regelung<br />

anzuwenden.<br />

■ Bonn ■ 23.01.2007 ■ Heinz Kaltenmark<br />

■ Seite 13

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