23.08.2017 Aufrufe

Ferienimmobilien in Spanien: Erwerben, Selbstnutzen & Vermieten (http://amzn.to/2wqBhgd)

Viele Menschen träumen von einer eigenen Ferienimmobilie in Spanien. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es beim Erwerb und bei der Finanzierung ankommt und wie Sie Fehler vermeiden. Sie erfahren ganz konkret: √ Kriterien für die Auswahl der Ferienimmobilie √ Ermittlung des angemessenen Kaufpreises √ Rechtssicherer Erwerb in Spanien √ Eliminierung typischer Fehlerquellen √ Eigennutzung und Vermietung √ Ferienimmobilie in Spanien als Kapitalanlage √ Steuerrechtliche Fragen bei Erwerb und Vermietung √ VISA-Anforderungen für langfristige Niederlassung Der Bestsellerautor Goldwein ist gelernter Jurist und hat in drei Staaten in drei Sprachen studiert. Er beschäftigt sich seit fast 20 Jahren professionell mit Immobilien und ist selbst Eigentümer von Ferienimmobilien in Spanien, Deutschland und Florida. Mehrere seiner Bücher sind Bestseller Nr. 1 bei Amazon und haben zahlreiche Leser begeistert und zum Erfolg geführt.

Viele Menschen träumen von einer eigenen Ferienimmobilie in Spanien. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es beim Erwerb und bei der Finanzierung ankommt und wie Sie Fehler vermeiden.

Sie erfahren ganz konkret:

√ Kriterien für die Auswahl der Ferienimmobilie
√ Ermittlung des angemessenen Kaufpreises
√ Rechtssicherer Erwerb in Spanien
√ Eliminierung typischer Fehlerquellen
√ Eigennutzung und Vermietung
√ Ferienimmobilie in Spanien als Kapitalanlage
√ Steuerrechtliche Fragen bei Erwerb und Vermietung
√ VISA-Anforderungen für langfristige Niederlassung
Der Bestsellerautor Goldwein ist gelernter Jurist und hat in drei Staaten in drei Sprachen studiert. Er beschäftigt sich seit fast 20 Jahren professionell mit Immobilien und ist selbst Eigentümer von Ferienimmobilien in Spanien, Deutschland und Florida. Mehrere seiner Bücher sind Bestseller Nr. 1 bei Amazon und haben zahlreiche Leser begeistert und zum Erfolg geführt.

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<strong>Ferienimmobilien</strong> <strong>in</strong> <strong>Spanien</strong><br />

schutzgesetzes <strong>in</strong> 2013 die „Restnutzungsdauer“ noch<br />

e<strong>in</strong>mal üppig auf 75 Jahre verlängert hat. Für e<strong>in</strong>ige ausgewählte<br />

Regionen und e<strong>in</strong>zelne Dörfer ist sogar e<strong>in</strong> unbefristeter<br />

Bestandsschutz gewährt worden. Die Überarbeitung<br />

des Küstenschutzgesetzes <strong>in</strong> 2013 ist also e<strong>in</strong><br />

Kompromiss, der eigentlich ke<strong>in</strong>er Seite richtig gerecht<br />

wird.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes<br />

<strong>in</strong> 1988 weiter Baugenehmigungen erteilt und<br />

Schwarzbauten errichtet worden s<strong>in</strong>d. Für spanische<br />

Geme<strong>in</strong>den geht es dabei natürlich auch um Geld und<br />

Tourismus. Das möchte man sich nicht so e<strong>in</strong>fach von<br />

der Regierung <strong>in</strong> Madrid aus der Hand nehmen lassen.<br />

Ob nach 1988 gesetzeswidrig errichtete Immobilien auch<br />

<strong>in</strong> den Genuss der üppig verlängerten Restnutzungsdauer<br />

von 75 Jahren kommen, ist unklar. Die Rechtsunsicherheiten<br />

s<strong>in</strong>d auch durch die Überarbeitung des Gesetzes <strong>in</strong><br />

2013 nicht verschwunden.<br />

Wenn man Ihnen e<strong>in</strong>e Immobilie <strong>in</strong> der Zone 1 oder 2<br />

zum Kauf anbietet, sollten Sie besonders vorsichtig se<strong>in</strong>.<br />

Auch wenn es e<strong>in</strong>e Baugenehmigung gibt, müssen Sie<br />

damit rechnen, dass Sie diese Immobilie nur bis zum Ablauf<br />

der „Restnutzungsdauer“ des Küstenschutzgesetzes<br />

wirklich als Eigentümer nutzen können. Danach fällt das<br />

Eigentum entschädigungslos an den spanischen Staat. Ob<br />

es e<strong>in</strong>e weitere Verlängerung der „Restnutzungsdauer“<br />

geben wird und wie diese ggf. genau aussehen wird, steht<br />

<strong>in</strong> den Sternen. Wenn die Immobilie nach 1988 errichtet<br />

worden ist, müssen Sie damit rechnen, dass diese nicht<br />

<br />

C. Weiterführende Überlegungen<br />

e<strong>in</strong>mal von der gesetzlichen „Restnutzungsdauer“ des<br />

Küstenschutzgesetzes geschützt ist. Denn das Gesetz zielte<br />

(damals wie heute) nur auf den Schutz von bereits errichteten<br />

Immobilien ab. Diese Unsicherheiten sollten Sie<br />

beim Kauf e<strong>in</strong>er solchen Immobilie unbed<strong>in</strong>gt berücksichtigen.<br />

Schwarzbauten kommen aber nicht nur an der Küste<br />

vor. Auch im Inland wirken sich Vollzugsdefizite bei der<br />

Anwendung der geltenden Gesetze durch die Behörden<br />

aus. Seien Sie daher auch bei solchen Immobilien wachsam<br />

und lassen Sie sich vor e<strong>in</strong>em Kauf die Baugenehmigung<br />

(„licencia de obra“) zeigen. Besser noch: Lassen Sie<br />

die Baugenehmigung durch e<strong>in</strong>en Fachmann prüfen.<br />

Denn es kommt leider auch vor, dass Behörden gesetzeswidrig<br />

Baugenehmigungen erteilen. E<strong>in</strong>e solche Baugenehmigung<br />

ist zwar besser als gar ke<strong>in</strong>e. Ob Sie sich am<br />

Ende des Tages jedoch erfolgreich auf Vertrauensschutz<br />

berufen können und wirklich vor Abrissverfügungen geschützt<br />

s<strong>in</strong>d, wird Ihnen niemand verb<strong>in</strong>dlich sagen können.<br />

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