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Ferienimmobilien in Spanien: Erwerben, Selbstnutzen & Vermieten (http://amzn.to/2wqBhgd)

Viele Menschen träumen von einer eigenen Ferienimmobilie in Spanien. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es beim Erwerb und bei der Finanzierung ankommt und wie Sie Fehler vermeiden. Sie erfahren ganz konkret: √ Kriterien für die Auswahl der Ferienimmobilie √ Ermittlung des angemessenen Kaufpreises √ Rechtssicherer Erwerb in Spanien √ Eliminierung typischer Fehlerquellen √ Eigennutzung und Vermietung √ Ferienimmobilie in Spanien als Kapitalanlage √ Steuerrechtliche Fragen bei Erwerb und Vermietung √ VISA-Anforderungen für langfristige Niederlassung Der Bestsellerautor Goldwein ist gelernter Jurist und hat in drei Staaten in drei Sprachen studiert. Er beschäftigt sich seit fast 20 Jahren professionell mit Immobilien und ist selbst Eigentümer von Ferienimmobilien in Spanien, Deutschland und Florida. Mehrere seiner Bücher sind Bestseller Nr. 1 bei Amazon und haben zahlreiche Leser begeistert und zum Erfolg geführt.

Viele Menschen träumen von einer eigenen Ferienimmobilie in Spanien. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es beim Erwerb und bei der Finanzierung ankommt und wie Sie Fehler vermeiden.

Sie erfahren ganz konkret:

√ Kriterien für die Auswahl der Ferienimmobilie
√ Ermittlung des angemessenen Kaufpreises
√ Rechtssicherer Erwerb in Spanien
√ Eliminierung typischer Fehlerquellen
√ Eigennutzung und Vermietung
√ Ferienimmobilie in Spanien als Kapitalanlage
√ Steuerrechtliche Fragen bei Erwerb und Vermietung
√ VISA-Anforderungen für langfristige Niederlassung
Der Bestsellerautor Goldwein ist gelernter Jurist und hat in drei Staaten in drei Sprachen studiert. Er beschäftigt sich seit fast 20 Jahren professionell mit Immobilien und ist selbst Eigentümer von Ferienimmobilien in Spanien, Deutschland und Florida. Mehrere seiner Bücher sind Bestseller Nr. 1 bei Amazon und haben zahlreiche Leser begeistert und zum Erfolg geführt.

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<strong>Ferienimmobilien</strong> <strong>in</strong> <strong>Spanien</strong><br />

<br />

2. Der Kaufvertrag nach spanischem<br />

Recht<br />

Wie oben bereits erwähnt, s<strong>in</strong>d Sie beim Kauf e<strong>in</strong>er<br />

Immobilie <strong>in</strong> <strong>Spanien</strong> mit spanischem Recht konfrontiert.<br />

Auch das Eigentumsrecht an spanischen Immobilien<br />

richtet sich ausschließlich und zw<strong>in</strong>gend nach spanischem<br />

Recht. 23<br />

Beim Abschluss e<strong>in</strong>es Kaufvertrages gibt es e<strong>in</strong>en<br />

signifikanten Unterschied zum deutschen Recht: Für die<br />

Wirksamkeit ist ke<strong>in</strong>e notarielle Beurkundung erforderlich.<br />

Daher s<strong>in</strong>d Sie bereits durch e<strong>in</strong>e privatschriftliche<br />

Vere<strong>in</strong>barung gebunden, auch wenn Sie diese verharmlosend<br />

als Vorvertrag deklarieren. Das ist e<strong>in</strong>e wirklich gefährliche<br />

Falle für unbedarfte Käufer. Mitunter wird die<br />

Unwissenheit von deutschen Touristen durch Immobilienmakler<br />

oder gerissene Verkäufer ausgenutzt, um diese<br />

zu e<strong>in</strong>er voreiligen Unterschrift unter e<strong>in</strong>en privatschriftlichen<br />

Vertrag zu überreden.<br />

H<strong>in</strong>zu kommt, dass bei Abschluss des Vertrages nach<br />

den Gepflogenheiten <strong>in</strong> <strong>Spanien</strong> vom Käufer e<strong>in</strong>e Anzahlung<br />

auf den Kaufpreis zu leisten ist, die bis zu 10% des<br />

Kaufpreises betragen kann. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ist<br />

23 Juristen bezeichnen das als „lex rei sitae“. Mit anderen Worten:<br />

Es ist die Rechtsordnung des Staates relevant <strong>in</strong> dem die<br />

Immobilie liegt.<br />

C. Weiterführende Überlegungen<br />

es unbed<strong>in</strong>gt zu empfehlen, vor der Unterzeichnung irgende<strong>in</strong>er<br />

Vere<strong>in</strong>barung (privatschriftlich oder notariell)<br />

und vor der Erbr<strong>in</strong>gung irgende<strong>in</strong>er Zahlung e<strong>in</strong>e umfassende<br />

Beratung durch e<strong>in</strong>en fachkundigen und objektiven<br />

Berater <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen. Denn es kommen<br />

weitere Aspekte h<strong>in</strong>zu, die vor e<strong>in</strong>er rechtlichen B<strong>in</strong>dung<br />

bedacht werden müssen nach spanischem Recht:<br />

Vor der Unterzeichnung verb<strong>in</strong>dlicher Verträge ist sicher<br />

zu stellen, dass e<strong>in</strong>e wirksame Baugenehmigung<br />

vorliegt, die das errichtete Gebäude abdeckt. Des Weiteren<br />

ist zu klären, ob die Immobilie aufgrund des Küstenschutzgesetzes<br />

abrissbedroht ist. 24 Schließlich s<strong>in</strong>d d<strong>in</strong>gliche<br />

Belastungen der Immobilie und e<strong>in</strong>e Haftung für Erbschaftssteuern<br />

oder öffentliche Abgaben (Wertzuwachssteuern,<br />

Grundsteuern) zu klären.<br />

Bei Eigentumswohnungen ist darüber h<strong>in</strong>aus zu klären,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Zahlungsrückstände des Verkäufers für<br />

die Erhaltung des Geme<strong>in</strong>schaftseigentums („elemen<strong>to</strong>s<br />

comunes“) und für die Verwaltung aufgelaufen s<strong>in</strong>d.<br />

Nach spanischem Recht haftet nämlich der Käufer für<br />

solche Rückstände für 3 Jahr rückwirkend!<br />

Damit Ihre Rechte als Käufer optimal gesichert s<strong>in</strong>d,<br />

sollten Sie sich von Ihrem Rechtsberater auch e<strong>in</strong>en<br />

Kaufvertragsentwurf erstellen lassen. Die Erfahrung<br />

LESEPROBE<br />

24 Zum Küstenschutzgesetz verweise ich auf die obigen Ausführungen<br />

unter Abschnitt D. II. 1.

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