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Deichertüchtigung in Bayern - Ronald Haselsteiner

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als auch den Deich direkt schädigen. Die unmittelbare Gefährdung von Deichen durch<br />

Wühltiere kann durch die Wahl konstruktiver Sicherungsmittel wie z. B. grobkörniges<br />

Schüttmaterial, Wühltiergitter oder Dichtwänden verr<strong>in</strong>gert werden (vgl. DVWK 247/1997).<br />

3.6 Landschafts- und Städtebild<br />

In Bereichen, <strong>in</strong> denen Deichanlagen das Landschaftsbild oder Städtebild mitprägen, sollte<br />

die ästhetische E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Deiches berücksichtigt werden. Während an freien<br />

Gewässerstrecken der Deich möglichst naturnah ausgebildet wird, können <strong>in</strong> Städten auch<br />

technische Lösungen unter E<strong>in</strong>beziehung von Stützkonstruktionen oder mobile Elemente<br />

zum E<strong>in</strong>satz kommen. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>passung von Deichen, besonders <strong>in</strong> das Städtebild, kann die<br />

Kosten für die Ertüchtigung erheblich erhöhen.<br />

3.7 Zeitplan<br />

Während der Ausführung von Ertüchtigungsmaßnahmen muss der Schutz des H<strong>in</strong>terlandes<br />

sichergestellt se<strong>in</strong>. Aus diesem Grund s<strong>in</strong>d Baumaßnahmen <strong>in</strong> Jahreszeiten auszuführen, <strong>in</strong><br />

denen große Hochwasserereignisse unwahrsche<strong>in</strong>lich s<strong>in</strong>d. Des Weiteren ist der Bauablauf<br />

so zu planen und zu koord<strong>in</strong>ieren, dass die Baustelle durch Notsicherungsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es vorgegebenen Zeitraums die festgelegte Schutzfunktion erreicht. Zur<br />

Absicherung dieser Forderung ist es i. d. R. erforderlich, e<strong>in</strong> bauzeitliches Hochwasser e<strong>in</strong>er<br />

bestimmten Jährlichkeit festzulegen. Je nach Gewässer und Jahreszeit ist es möglich,<br />

<strong>Deichertüchtigung</strong>smaßnahmen <strong>in</strong> ausreichend kle<strong>in</strong>e Teillose aufzuteilen.<br />

Aspekte des F<strong>in</strong>anzhaushaltes können dazu führen, dass Baustellen auch <strong>in</strong><br />

hochwasserreichen Jahreszeiten durchgeführt oder <strong>in</strong> aufe<strong>in</strong>ander folgende<br />

E<strong>in</strong>zelmaßnahmen unterteilt werden.<br />

3.8 Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

„Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung e<strong>in</strong>es Gewässers oder se<strong>in</strong>er<br />

Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.“ Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus stehen nach § 31 Abs. 2 WHG „Deich- und Dammbauten, die den<br />

Hochwasserabfluss bee<strong>in</strong>flussen, dem Gewässerausbau gleich“. Die Unterhaltung dient<br />

nach § 28 WHG dem „Erhalt e<strong>in</strong>es ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss“.<br />

Maßnahmen am Deich, die den Hochwasserabfluss und das Grundwasserregime nicht<br />

bee<strong>in</strong>flussen, s<strong>in</strong>d demnach Unterhaltungsmaßnahmen, die grundsätzlich ke<strong>in</strong>er<br />

behördlichen Genehmigung bedürfen, was im E<strong>in</strong>zelfall allerd<strong>in</strong>gs geprüft werden muss.<br />

Innerhalb der Unterhaltung können i. allg. folgende Maßnahmen durchgeführt werden (vgl.<br />

RASP 2003):<br />

• E<strong>in</strong>bau von Dichtungen und Dräns<br />

• Bewuchspflege / -entfernung<br />

• Anschüttungen auf der Landseite<br />

• Abtrag und sofortiger Neubau des Deiches <strong>in</strong> den alten Abmessungen<br />

Baumaßnahmen, die die Deichkrone erhöhen, den Abflussquerschnitt verändern oder e<strong>in</strong>e<br />

Umgestaltung des Gewässers erfordern, s<strong>in</strong>d dah<strong>in</strong>gegen nach dem Wasserrecht<br />

genehmigungspflichtig, d.h. bedürfen e<strong>in</strong>es Planfeststellungsverfahrens nach § 31 WHG und

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