13.12.2012 Aufrufe

Merkblatt für Studierende - ETH - ETH Zürich

Merkblatt für Studierende - ETH - ETH Zürich

Merkblatt für Studierende - ETH - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zertifiziertes Berufspraktikum der Studiengänge<br />

Agrarwissenschaft und Lebensmittelwissenschaft<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Studierende</strong><br />

Dept. Agrar- und Lebensmittelwissenschaften<br />

Praktikantendienst<br />

Universitätstrasse 2, LFW C 13.2<br />

8092 <strong>Zürich</strong><br />

Tel. +41 44 632 38 87, Fax +41 44 632 11 61<br />

praktikantendienst@agrl.ethz.ch, www.agrl.ethz.ch<br />

1. Allgemein<br />

Nach Vollendung des 6. B.Sc Semesters Agrarwissenschaft oder Lebensmittelwissenschaft kann der<br />

<strong>Studierende</strong> auf freiwilliger Basis ein Berufspraktikum von mindestens 13 Wochen absolvieren. Das<br />

Departement erteilt ein Zertifikat, welches die zusätzlich erworbenen Qualifikationen bescheinigt.<br />

Massgebend ist das Praxisreglement <strong>für</strong> das freiwillige Berufspraktikum und dessen Zertifizierung<br />

des Departements Agrar- und Lebensmittelwissenschaften der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> vom 02.11.2005. Die nachfolgenden<br />

Ausführungsbestimmungen erläuterten die Vorgaben und Kriterien.<br />

2. Praktisches Vorgehen<br />

� Wahl eines geeigneten Betriebes aus der Kartei des Praktikantendienstes (LFW C – Stock) oder<br />

selbständige Betriebswahl unter Berücksichtigung der Betriebsanforderungen (Art. 4 Anforderungen<br />

an den Praktikumsbetrieb).<br />

� Kontaktaufnahme mit dem Praktikumsbetrieb und Ausarbeitung des Praxisvorhabens (siehe<br />

unter 5. Praxisvorhaben).<br />

� Vorlegen des Praxisvorhabens (-> 5. Praxisvorhaben) beim Praktikantendienst.<br />

� Genehmigung des Praxisvorhabens durch den Praktikantendienst und bei Bedarf Bezug eines<br />

Mustervertrags.<br />

� Vertragsabschluss mit Praktikumsbetrieb.<br />

� Absolvierung des mind. 13-wöchigen Praktikums, Verfassen des Praktikumsberichts (-> 6. Praktikumsbericht).<br />

� Abgabe des Praktikumsberichts beim Praktikantendienst einen Monat nach Beendigung des<br />

Praktikums.<br />

� Ausstellung des Zertifikats zusammen mit M. Sc Diplom, auf Wunsch auch früher.<br />

3. Anforderungen an den Praxisbetrieb ( gemäss Art. 4)<br />

� Der gewählte Betrieb ist in einem Bereich tätig, der einem Berufsfeld eines/einer Absolventen/in des<br />

Masterstudienganges Agrarwissenschaft resp. Lebensmittelwissenschaft entspricht.<br />

� Der/die Praktikant/in wird während des gesamten Praktikums von einer (oder mehreren) betriebsinterne(n)<br />

Fachperson(en) betreut.<br />

4. Anforderungen an die Praktikumsarbeit (Art. 5)<br />

� Die Praktikumsarbeit liegt inhaltlich im Bereich der Agrarwissenschaft resp. der Lebensmittelwissenschaft<br />

und sollte ausserhalb der Grundlagenforschung bzw. der Hochschulforschung liegen.<br />

5. Praxisvorhaben<br />

Der/die <strong>Studierende</strong> vereinbart mit dem Praxisbetrieb ein Vorhaben, das die Anforderungen an das<br />

Berufspraktikum erfüllt. Das Praxisvorhaben ist vergleichbar mit einem möglichen Pflichtenheft einer<br />

späteren Anstellung. Das Praxisvorhaben wird vom <strong>Studierende</strong>n und/oder dem Praktikumsbetrieb<br />

schriftlich verfasst und dem Praktikantendienst zur Beurteilung und Bewilligung vorgelegt.<br />

P:\Praktikantendienst\Zertifizierung Praktikum MSc\Merkblätter und Dokumente\<strong>Merkblatt</strong>_Berufspraxis_<strong>Studierende</strong>.doc Seite 1 von 3


Das Praxisvorhaben umfasst folgende Punkte:<br />

� Praktikant/in: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse<br />

� Praktikumsbetrieb: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Nr. gemäss Karteiblatt<br />

� genaue Daten der Praktikumsdauer<br />

� verantwortliche Begleitperson(en) im Betrieb<br />

� genaue Beschreibung der vorgesehenen Praktikumsaufgaben<br />

� vorgesehene oder mögliche Kontakte innerhalb und ausserhalb des Betriebs<br />

Das Praxisvorhaben wird von der Begleitperson im Betrieb und dem/der Praktikant/in unterzeichnet<br />

und dem Praktikantendienst rechtzeitig vor Beginn des Praktikums vorgelegt.<br />

Die Unterschrift des/der Praxisberaters/in gilt als Genehmigung des Vorhabens. Diese wird <strong>für</strong> die<br />

Zertifizierung des geleisteten Berufspraktikums vorausgesetzt.<br />

Überarbeitung des Praxisvorhabens<br />

Der Praktikantendienst kann vom <strong>Studierende</strong>n, in Rücksprache mit dem Praxisbetrieb, die Überarbeitung<br />

des Praxisvorhabens verlangen. Genügt das Praxisvorhaben nicht den Anforderungen an das<br />

Berufspraktikum kann der Praktikantendienst eine praktikumsbezogene Aufgabenstellung zur Bearbeitung<br />

formulieren.<br />

6. Praktikumsbericht<br />

Zweck des Berichts<br />

Das Dokumentieren des Berufspraktikums in einem Bericht erfüllt folgende Zwecke:<br />

� Referenz <strong>für</strong> Bewerbungen<br />

� Dokumentation des/der durchgeführten Projektes/n<br />

� Darstellung des erworbenen Fachwissens<br />

� Gegebenenfalls Beantwortung der Forschungsfrage<br />

� Erlangen des Zertifikates (Reglement, Art. 10)<br />

Abfassen des Berichts<br />

Der Bericht wird von dem/der Praktikanten/in verfasst und bei Bedarf oder auf Wunsch des Praktikumsbetriebs<br />

mit der fachlichen Begleitperson im Betrieb besprochen. Betriebsgeheimnisse sind zu<br />

wahren. Der Bericht umfasst ca. 15 Seiten.<br />

Aufbau und Inhalte des Berichts<br />

Der Bericht wird nach den Richtlinien wissenschaftliches Schreiben (<strong>Merkblatt</strong> unter<br />

http://www.agrl.ethz.ch/docs/019 ) verfasst. Er beinhaltet einen fachbezogenen und einen persönlichen<br />

Teil sowie evtl. einen Anhang.<br />

Im fachbezogenen Teil werden der Betrieb und Umfeld sowie die Praktikumsarbeiten beschrieben.<br />

� Bei Auslandpraktika: Kurze Angaben zum Land (Geografie, Klima, Wirtschaft, etc)<br />

� Betriebsbeschreibung: Betriebszweck, Grösse, Rechtsform<br />

� Eigene Tätigkeit: angewandte Methoden, ausgeführte Arbeiten, bearbeitete Aufgabenstellung<br />

(Bezug nehmen auf Praxisvorhaben)<br />

Im persönlichen Teil werden die persönlichen Erfahrungen im beruflichen Umfeld reflektiert, beispielsweise<br />

der Umgang mit Interessenkonflikten, die eigene Arbeitsweise und erworbenen Kompetenzen<br />

sowie die Anwendungsmöglichkeiten des im Studium erworbenen Wissens.<br />

Ein Anhang kann dem Bericht beigefügt werden, z.B. in der Form von Skizzen, Schemata, Prospekten<br />

und weiteren Beilagen, die nicht im Text erklärt werden und/oder die nicht zum direkten Verständnis<br />

des Textes benötigt werden.<br />

P:\Praktikantendienst\Zertifizierung Praktikum MSc\Merkblätter und Dokumente\<strong>Merkblatt</strong>_Berufspraxis_<strong>Studierende</strong>.doc Seite 2 von 3


7. Präsentation des Berichts<br />

Der Praxisbericht soll formal ansprechend sein. Zu einer ansprechenden Präsentation gehören u.a.:<br />

� eine übersichtliche Gliederung mit Titelblatt und Inhaltsverzeichnis<br />

� eine vollständige, ggf. illustrierte Dokumentation<br />

� ein ordentliches Layout (Materialwahl/Druckqualität; Seitenzahlen, Kopf- und Fusszeilen)<br />

Der Bericht wird in einer der Landessprachen (D, F, I) oder auf Englisch.<br />

Abgabe des Berichts<br />

Der Bericht wird zusammen mit einer Kopie des Arbeitszeugnisses und dem Fragebogen einen Monat<br />

nach Ende des Praktikums beim Praktikantendienst abgegeben.<br />

8. Begutachtung des Berichts und Erteilung des Zertifikats<br />

Der Bericht wird je nach Fachgebiet vom Praktikantendienst resp. von einem Fachdozierenden begutachtet<br />

und beurteilt. Kriterien <strong>für</strong> die Beurteilung sind u.a. Form, Inhalt, fachliche Korrektheit und<br />

Vollständigkeit des Berichts.<br />

Erfüllt der Bericht die Anforderungen und hat der/die <strong>Studierende</strong> die Leistungen gemäss Praxisreglement<br />

(Art. 10) erbracht, bescheinigt das Departement das geleistete Berufspraktikum in Form eines<br />

Zertifikates, welches zusammen mit dem Masterdiplom erteilt wird. Auf Wunsch kann das Zertifikat<br />

zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt werden.<br />

22.06.2009<br />

P:\Praktikantendienst\Zertifizierung Praktikum MSc\Merkblätter und Dokumente\<strong>Merkblatt</strong>_Berufspraxis_<strong>Studierende</strong>.doc Seite 3 von 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!