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WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN 38<br />

SELBSTBESTIMMUNGSRECHT WAHREN<br />

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht<br />

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Bestimmungen<br />

für spätere ärztliche Behandlungen getroffen werden.<br />

Zum Schutz erwachsener Menschen,<br />

die wegen einer körperlichen,<br />

psychischen, seelischen<br />

oder geistigen Behinderung nicht<br />

voll handlungsfähig sind, wurde<br />

das Betreuungsrecht eingerichtet.<br />

Alle, die ihre Angelegenheiten nur<br />

mehr teilweise oder gar nicht mehr<br />

alleine regeln können, bekommen<br />

Unterstützung durch das Betreuungsrecht.<br />

Nicht nur aufgrund einer<br />

Krankheit kann diese Situation<br />

eintreten, sondern auch durch<br />

einen Unfall kann es dazu kommen,<br />

dass Personen teilweise oder<br />

ganz handlungsunfähig werden.<br />

Auch in diesen Fällen kann die Bestellung<br />

eines rechtlichen Betreuers<br />

notwendig sein. Kann die Betreuung<br />

jedoch von einer bevollmächtigten<br />

volljährigen Person erfolgen<br />

und wird eine Vorsorgevollmacht<br />

ausgestellt, so ist eine gesetzliche<br />

Betreuung nicht erforderlich.<br />

Viele Personen kommen in die<br />

Lage und können über einen ärztlichen<br />

Eingriff oder ihre medizinische<br />

Behandlung nicht mehr selbst<br />

entscheiden. In diesem Fall kann<br />

über den Weg der Vorsorge entschieden<br />

werden, wie eine spätere<br />

ärztliche Behandlung erfolgen<br />

soll, so kann jeder sein Selbstbestimmungsrecht<br />

wahren. Dabei<br />

handelt es sich um die gesetzlich<br />

geregelte Patientenverfügung, mit<br />

der schriftlich festgelegt wird, wie<br />

die medizinischen Maßnahmen im<br />

Fall einer Erkrankung erfolgen sollen<br />

und zu welchen medizinischen<br />

Maßnahmen der Patient einwilligt<br />

und welche untersagt werden.<br />

Der Arzt muss dann prüfen, ob die<br />

schriftliche Festlegung auf die aktuelle<br />

Behandlungs- und Lebenssituation<br />

zutrifft und die Patien-<br />

tenverfügung umzusetzen ist. Ein<br />

Rechtsanwalt kann in diesem Fall<br />

alle offenen Fragen zur Patientenverfügung<br />

und Vorsorgevollmacht<br />

kompetent beantworten.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock<br />

WEB<br />

www.bmjv.de/DE/Themen/<br />

VorsorgeUndPatientenrechte/<br />

Betreuungsrecht/<br />

www.caritas.de/hilfeundberatung/<br />

ratgeber/alter/<br />

DIAGNOSE DEMENZ –<br />

EINE HERAUSFORDERUNG<br />

Psychische Entlastung der Angehörigen ist wichtig<br />

Je nach Krankheitsstadium benötigen Demenzkranke ein erhöhtes Maß<br />

an Pflege.<br />

Wenn die Krankheit Demenz diagnostiziert<br />

wird, werden oftmals<br />

nicht nur Betroffene, sondern auch<br />

Angehörige geschockt. Hilflosigkeit,<br />

Unwissen und die Angst vor<br />

der zukünftigen Entwicklung prägen<br />

den Alltag von Demenzkranken<br />

und deren Familien. In der Tat<br />

sollten sich nicht nur die Betroffenen,<br />

sondern auch die Angehörigen<br />

frühzeitig um die zukünftige Entwicklung<br />

kümmern. Demenzkranke<br />

bedürfen, je nach Krankheitsstadium,<br />

eines erhöhten Maßes an Pflege.<br />

Oftmals sind Betroffene und Familien<br />

auf fremde Hilfe angewiesen.<br />

Ein kompetenter Ansprechpartner<br />

für Angehörige ist die Deutsche Alzheimer<br />

Gesellschaft. In den regionalen<br />

Büros und Beratungsstellen<br />

kann die individuelle Situation besprochen<br />

und notwendige Maßnahmen<br />

eingeleitet werden. Bei der<br />

Pflege von Demenzkranken sollte<br />

ein besonderes Augenmerk auf die<br />

psychische Entlastung von Angehörigen<br />

gelegt werden. Diese besitzen<br />

immerhin auch ein eigenes Leben<br />

und einen mitunter anstrengenden<br />

beruflichen Alltag. Umso wichtiger<br />

ist es, dass Angehörigen ein gewisser<br />

Freiraum ermöglicht wird. Eine<br />

zeitweise Pflege oder Ganztagespflege<br />

durch Pflegepersonal kann<br />

hier oftmals Entlastung verschaffen.<br />

Der Grad der auswärtigen Hilfe<br />

ist immer auf das jeweilige Krankheitsstadium<br />

abzustimmen.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Monkey Business Images<br />

WEB<br />

www.deutsche-alzheimer.de<br />

www.alzheimerforum.de

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