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WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN 38<br />
SELBSTBESTIMMUNGSRECHT WAHREN<br />
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht<br />
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Bestimmungen<br />
für spätere ärztliche Behandlungen getroffen werden.<br />
Zum Schutz erwachsener Menschen,<br />
die wegen einer körperlichen,<br />
psychischen, seelischen<br />
oder geistigen Behinderung nicht<br />
voll handlungsfähig sind, wurde<br />
das Betreuungsrecht eingerichtet.<br />
Alle, die ihre Angelegenheiten nur<br />
mehr teilweise oder gar nicht mehr<br />
alleine regeln können, bekommen<br />
Unterstützung durch das Betreuungsrecht.<br />
Nicht nur aufgrund einer<br />
Krankheit kann diese Situation<br />
eintreten, sondern auch durch<br />
einen Unfall kann es dazu kommen,<br />
dass Personen teilweise oder<br />
ganz handlungsunfähig werden.<br />
Auch in diesen Fällen kann die Bestellung<br />
eines rechtlichen Betreuers<br />
notwendig sein. Kann die Betreuung<br />
jedoch von einer bevollmächtigten<br />
volljährigen Person erfolgen<br />
und wird eine Vorsorgevollmacht<br />
ausgestellt, so ist eine gesetzliche<br />
Betreuung nicht erforderlich.<br />
Viele Personen kommen in die<br />
Lage und können über einen ärztlichen<br />
Eingriff oder ihre medizinische<br />
Behandlung nicht mehr selbst<br />
entscheiden. In diesem Fall kann<br />
über den Weg der Vorsorge entschieden<br />
werden, wie eine spätere<br />
ärztliche Behandlung erfolgen<br />
soll, so kann jeder sein Selbstbestimmungsrecht<br />
wahren. Dabei<br />
handelt es sich um die gesetzlich<br />
geregelte Patientenverfügung, mit<br />
der schriftlich festgelegt wird, wie<br />
die medizinischen Maßnahmen im<br />
Fall einer Erkrankung erfolgen sollen<br />
und zu welchen medizinischen<br />
Maßnahmen der Patient einwilligt<br />
und welche untersagt werden.<br />
Der Arzt muss dann prüfen, ob die<br />
schriftliche Festlegung auf die aktuelle<br />
Behandlungs- und Lebenssituation<br />
zutrifft und die Patien-<br />
tenverfügung umzusetzen ist. Ein<br />
Rechtsanwalt kann in diesem Fall<br />
alle offenen Fragen zur Patientenverfügung<br />
und Vorsorgevollmacht<br />
kompetent beantworten.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock<br />
WEB<br />
www.bmjv.de/DE/Themen/<br />
VorsorgeUndPatientenrechte/<br />
Betreuungsrecht/<br />
www.caritas.de/hilfeundberatung/<br />
ratgeber/alter/<br />
DIAGNOSE DEMENZ –<br />
EINE HERAUSFORDERUNG<br />
Psychische Entlastung der Angehörigen ist wichtig<br />
Je nach Krankheitsstadium benötigen Demenzkranke ein erhöhtes Maß<br />
an Pflege.<br />
Wenn die Krankheit Demenz diagnostiziert<br />
wird, werden oftmals<br />
nicht nur Betroffene, sondern auch<br />
Angehörige geschockt. Hilflosigkeit,<br />
Unwissen und die Angst vor<br />
der zukünftigen Entwicklung prägen<br />
den Alltag von Demenzkranken<br />
und deren Familien. In der Tat<br />
sollten sich nicht nur die Betroffenen,<br />
sondern auch die Angehörigen<br />
frühzeitig um die zukünftige Entwicklung<br />
kümmern. Demenzkranke<br />
bedürfen, je nach Krankheitsstadium,<br />
eines erhöhten Maßes an Pflege.<br />
Oftmals sind Betroffene und Familien<br />
auf fremde Hilfe angewiesen.<br />
Ein kompetenter Ansprechpartner<br />
für Angehörige ist die Deutsche Alzheimer<br />
Gesellschaft. In den regionalen<br />
Büros und Beratungsstellen<br />
kann die individuelle Situation besprochen<br />
und notwendige Maßnahmen<br />
eingeleitet werden. Bei der<br />
Pflege von Demenzkranken sollte<br />
ein besonderes Augenmerk auf die<br />
psychische Entlastung von Angehörigen<br />
gelegt werden. Diese besitzen<br />
immerhin auch ein eigenes Leben<br />
und einen mitunter anstrengenden<br />
beruflichen Alltag. Umso wichtiger<br />
ist es, dass Angehörigen ein gewisser<br />
Freiraum ermöglicht wird. Eine<br />
zeitweise Pflege oder Ganztagespflege<br />
durch Pflegepersonal kann<br />
hier oftmals Entlastung verschaffen.<br />
Der Grad der auswärtigen Hilfe<br />
ist immer auf das jeweilige Krankheitsstadium<br />
abzustimmen.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/<br />
Monkey Business Images<br />
WEB<br />
www.deutsche-alzheimer.de<br />
www.alzheimerforum.de