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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06 ...

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Stadtverwaltung Bad Säckingen<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong>n Verhandlungen <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong> <strong>06</strong>. März 20<strong>06</strong><br />

Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt, 25 Gemeinderäte und 2 Ortsvorsteher<br />

Außerdem Stadtbau<strong>am</strong>tsleiter Rohrer, Stadtkämmerer Weidemann, Rechts- und Ordnungs<strong>am</strong>tsleiterin Schwerdtner,<br />

anwesend: Baurechts<strong>am</strong>tsleiter Rünzi, Forstbetriebsleiter Hieke, Liegenschaftsverwalter Huber,<br />

Beitragssachbearbeiterin Burkert, Persönliche Referentin <strong>des</strong> Bürgermeisters, Frau Wöhrle-Metzger<br />

Zuhörer: ca. 6<br />

Schriftführer: Haupt<strong>am</strong>tsleiter Lau<br />

Kostenabrechnung Renaturierung Gießen<br />

Frau Wöhrle-Metzger erläutert <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass <strong>die</strong> Kostenabrechnung geprüft und für in Ordnung befunden<br />

worden sei. Unklarheiten bestünden lediglich bei der Zuordnung <strong>die</strong>ser Kosten. Die<br />

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg habe <strong>die</strong> Kostenverrechnung <strong>über</strong> den<br />

Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung beanstandet und fordere <strong>die</strong> Abwicklung <strong>über</strong><br />

den städtischen Haushalt. Die Angelegenheit sei bis dato noch nicht endgültig geklärt. Eine<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Landrats<strong>am</strong>tes stehe noch aus. Die Verwaltung gehe davon aus, dass<br />

<strong>die</strong> Rechtsauffassung der Stadt, <strong>die</strong> Renaturierungskosten im Wirtschaftsplan <strong>des</strong><br />

Eigenbetriebes zu belassen, zutreffend sei.<br />

Stadtrat Sutter fühlt sich als Gemeinderat vorgeführt. Aus seiner Sicht sei es<br />

wünschenswert gewesen, wenn <strong>die</strong> Darstellung <strong>des</strong> Sachverhaltes in der aktuellen<br />

Haushaltssatzung Eingang in <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage gefunden hätte.<br />

Der Bürgermeister bezieht sich auf einen Leserbrief <strong>des</strong> Bürgers Frank van Veen in der<br />

Badischen Zeitung vom <strong>06</strong>. März 20<strong>06</strong>, worin <strong>die</strong>ser hinsichtlich der Gießen-Renaturierung<br />

Behauptungen aufgestellt habe, <strong>die</strong> voll neben der Sache lägen. Offensichtlich habe sich<br />

Herr van Veen vorher nicht ausreichend informiert und beurteile <strong>die</strong> Situation durchwegs<br />

falsch.<br />

Stadtrat Lücker vertritt <strong>die</strong> Auffassung, dass <strong>die</strong> Reaktion auf einen Leserbrief in einer<br />

Gemeinderatssitzung <strong>die</strong> Ausnahme bleiben müsse. Der Gemeinderat sei gehalten, sich den<br />

Sachthemen zu widmen.<br />

Stadtrat Döbele erinnert an <strong>die</strong> Zielsetzung, das Oberflächen- und Dachflächenwasser der<br />

Hauensteinstraße in den Gießen zu bringen. Dies sei schon zu Beginn <strong>des</strong> Projektes das<br />

Argument gewesen, <strong>die</strong> Renaturierungsfinanzierung <strong>über</strong> den Wirtschaftsplan <strong>des</strong><br />

Eigenbetriebs laufen zu lassen.<br />

Frau Wöhrle-Metzger stimmt Stadtrat Döbele zu. Dem Gießen würden dar<strong>über</strong> hinaus<br />

unverschmutzte Dachwässer aus der „Rhein-Au“ und der „Lohgerbe“ zugeführt. Dasselbe<br />

treffe für den Bereich <strong>des</strong> „Sennhofes“ zu. Trotz <strong>die</strong>ser Sachlage könne auch Regenwasser<br />

in den Bachlauf eingeleitet werden. Der Gießen sei somit Bestandteil der <strong>öffentliche</strong>n<br />

Ges<strong>am</strong>tentwässerungsanlage, <strong>die</strong> dem Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung<br />

zuzurechnen sei.

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