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East Germany Yearbook - 1981_ocr

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199<br />

XI. Verkehr, Post- und Fernmeldewesen<br />

Vorbemerkung<br />

Berufstätige, Arbeiter und Angestellte, Selbständig Erwerbstätige und Mlthelfendc Familienangehörige; Durchschnittliches monatliches<br />

Arbeitseinkommen<br />

Siehe entsprechende Bemerkungen zu Abschnitt V I.<br />

Arbeitskräftoangnben über die Eisenbahn enthalten die Bereiche Eisenbahntransport. Fahrzeugausbesserung und Eisenbahnbau<br />

(Streckeniioubau und -Unterhaltung), jedoch nicht die Einrichtungen ohne wirtschaftliche Rechnungsführung (Reichsbahn-Fachschulen<br />

ii. a.) .<br />

Infolge struktureller Veränderungen (Einbeziehung der Bezirksdirektionen für Straßenwesen und der Kraftfahrzcuginstandsctzungsbetriebe<br />

in den Bereich Verkehr) erhöhte sieh die Anzahl der Arbeitskräfte ab 1060.<br />

Produktionsarbeiter<br />

Arbeitskräfte, die unmittelbar Verkehrsleistungen ausführen oder innerhalb der Verkehrsbetriebe diese Tätigkeiten durch Hilfsleistungen<br />

unterstützen - wozu auch Reparaturen, lfilfstransporte, Güter- und Gepäckabfertigung und die Tätigkeiten der Schaffner gerechnet<br />

werden^<br />

Tonnenkilometer (1km)<br />

Naturalausdruck fllrdic Ortsveränderung von Gütern - Gütertransportleistung - (tkm = frachtpflichtiges oder tatsächliches Gewicht<br />

des Gutes ln Tonnen multipliziert mit der zurückgclegten bzw. der Tnrlfcntfernung In km). Bei der Eisenbahn Tnriftonnenkllomctcr<br />

(frachtpflichtiges Gewicht multipliziert m it der Tarifentfernung je Sendung). - Beim Kraftverkehr sind ab 1076 die Spcdltionslcistungen<br />

elnbczogcn.<br />

Transit<br />

Gütertransport, bei dem die materiell-technische Tcrrltorialstruktur des Verkehrswesens der DDR in Anspruch genommen wird, der<br />

Versand und Empfang der Güter jedoch in nnderen Ländern erfolgt.<br />

Personenkliometer ( Personen-km)<br />

Naturalausdruck der Ortsveränderung von Personen — Pcrsoncnboförderungsleistung — (Personen-km = beförderte Person multipliziert<br />

m it der von ihr zurückgelegten'bzw. bezahlten Entfernung ln km). Personen-km und beförderte Personen werden unter Zugrundelegung<br />

der Einnahmen und der verkauften Fahrkarten errechnet.<br />

Berufsverkehr<br />

Beförderung von Werktätigen und Schülern zum und vom Arbeite- bzw. Schulort zu Zeitkartentarifen.<br />

E isen b ah n (Angaben des staatlichen Verkchrsuntcrnchmcns Deutsche Reichsbahn)<br />

Tariftonne<br />

Maüclnhcit dos frachtpflichtigen Gewichtes laut „Deutscher EisrnbalingUtcrtaril".<br />

Taritkllometcr<br />

Maßeinheit der Entfernung zwischen Versand- und Empfangsort (kürzeste Schlcncnvcrbindung; Tarifentfernung).<br />

Zugkilometer<br />

Die von Zügen durchfahrene Strecke in km.<br />

W agenachskilometer<br />

Anzahl der Achsen der am Zughaken der Lokomotive befindlichen Wagen multipliziert m it der vom Zug zurückgclegten Entfernung<br />

in km.<br />

Brutlotonnenkilomctcr<br />

Bruttogewicht des Zuges (Gewicht der Ladung bzw. angenommenes Gewicht der Personen - Anzahl der Sitzplätze multipliziert mit<br />

80 kg - plus Eigengewicht der Fahrzeuge ohne Lokomotive) multipliziert mit der tatsächlich zurückgclegten,Entfernung.<br />

Nettolonnenkllometer<br />

Betriebsleistung der Eisenbahn irrt Güterverkehr unter Berücksichtigung des tatsächlichen Gewielits der Sendung und der tatsächlich ■<br />

zurückgclegten Entfernung.<br />

Mittlere Umlauf zeit eines Guterwagens (Doppclachswagen)<br />

Die in Tagen ausgedrückte Zeitspanne, ln welcher ein Güterwagen von einer Beladung bis zur nächsten umläuft.<br />

K r a f tv e r k e h r<br />

Verkehrszweig, zu dem die Kraftverkehrs- und Speditionsbetriebe gehören.<br />

W erk v erk eh r m it K ra ftfa h rz e u g e n<br />

Transport und Beförderung mit betriebseigenen Lastkraftfalirzcugcn bzw. Kraftomnibussen auf öffentlichen Verkehrswegen für eigenbetriebliche<br />

Zwecke durch Betriebe der Industrie, der Bauwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Außen- und Binnenhandels.<br />

S tä d tisc h e r N a h v e rk e h r<br />

Verkehrszweig, der dem öffentlichen rersonennahverkehr Innerhalb und Im EinzugBberclch der Städte dient. Hierzu zählen Verkehrsbetriebe,<br />

dio unter städtischer bzw. kommunaler Verwaltung stehen.

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